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Wichtige Zusatzversicherungen
Inhalt:
Versicherungen im
Sport
versicherte
Organisationen
versicherte
Personen
versicherte
Veranstaltungen
Grundsätze
Wichtige Zusatzversicherungen
• Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz:
versichert sind Unfallschäden anlässlich von
Vereinsfahrten
• Versicherungsschutz für Nichtmitglieder
für Teilnehmer/innen an den Sportangeboten der
Vereine
• Reiseversicherung für Reiseteilnehmer/innen
einschließlich Insolvenzabsicherung für den Verein
als Reiseveranstalter
Sparten
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Wichtige Zusatzversicherungen
1 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013
WestLotto
Das Unternehmen
WestLotto
Das Unternehmen
• WestLotto ist der Weg zum Glück seit über 50 Jahren.
• Das Unternehmen veranstaltet ein sicheres, seriöses,
verantwortungsvolles und attraktives Glücksspiel im Auftrag des
Landes Nordrhein-Westfalen.
• Folgende Lotterien und Wetten werden über ca. 3.700
Annahmestellen in NRW angeboten: LOTTO 6 aus 49,
GlücksSpirale, KENO, Rubbellose sowie TOTO und
ODDSET. Hinzukommen die Zusatzlotterien Spiel 77, SUPER 6
sowie plus 5.
Was leistet WestLotto für den Sport?
• Jedes Jahr leistet WestLotto über seine Konzessionsabgaben
einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl in NordrheinWestfalen.
• Im Bereich des Sports fördert WestLotto in Zusammenarbeit mit
dem Land über den Landessportbund Nordrhein-Westfalen vor
allem den Breiten- und Amateursport.
• Ein großer Teil der vielfältigen Sportangebote in NRW wäre
ohne Unterstützung kaum überlebensfähig.
• Mit dem Glücksspielstaatsvertrag wird die Nachhaltigkeit der
Sportförderung gewährleistet.
Kooperationspartner WestLotto
• Im Rahmen seiner Tätigkeiten wird der Landessportbund durch seinen
Kooperationspartner WestLotto unterstützt.
• Ebenso wie dem Landessportbund ist es WestLotto wichtig, das soziale
Engagement und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in NRW tatkräftig zu
unterstützen.
WestLotto + Landessportbund NRW
Gemeinsam gut für NRW
Imagefilm WestLotto:
http://goo.gl/y61pQU
Jugendschutzgesetz
Jugendschutzgesetz
Inhalt:
Aufsichts- und
Sorgfaltspflicht
Jugendschutzgesetz
Sexualstrafrecht
• Das Jugendschutzgesetz hat zum Ziel, Minderjährige
in der Öffentlichkeit vor Gefahren zu bewahren.
• Das Jugendschutzgesetz regelt u. a. das Rauchen
und den Alkoholkonsum Minderjähriger in der
Öffentlichkeit, den Aufenthalt in Kinos, Gaststätten
und Diskotheken.
Haftung
Bezahlung
7 | Rechtsfragen für JB, ÜL und Trainer/innen, Duisburg 01.03.2013
Sexualstrafrecht
Sexualstrafrecht
Inhalt:
Aufsichts- und
Sorgfaltspflicht
Jugendschutzgesetz
Sexualstrafrecht
• Das Sexualstrafrecht will die ungestörte sexuelle
Entwicklung Minderjähriger und ihre sexuelle
Selbstbestimmung sicherstellen.
• Im Sexualstrafrecht werden unter anderem der sexuelle
Missbrauch Minderjähriger und die Förderung sexueller
Handlungen Minderjähriger unter Strafe gestellt.
Haftung
Bezahlung
-28 | Rechtsfragen für JB, ÜL und Trainer/innen, Duisburg 01.03.2013