Schulungsinitiative Jugendschutz „Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ des BSI „Schon gecheckt?! - Alkoholabgabe mit Verantwortung“ für die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Handel,

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Transcript Schulungsinitiative Jugendschutz „Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ des BSI „Schon gecheckt?! - Alkoholabgabe mit Verantwortung“ für die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Handel,

Schulungsinitiative
Jugendschutz
„Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ des BSI
„Schon gecheckt?! - Alkoholabgabe mit Verantwortung“
für die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern in Handel, Gastronomie und Tankstellen
Kurzversion 07/2015
Jugendschutz in Bezug auf alkoholische Getränke Wieso? Weshalb? Warum?
Warum wir einen funktionierenden Jugendschutz bei alkoholischen
Getränken brauchen:
• Weil Alkohol für Kinder und Jugendliche besonders gefährlich ist!
• Weil Kinder und Jugendliche unerfahren im Umgang mit alkoholhaltigen
Getränken sind und die Folgen und Gefahren falsch einschätzen!
• Weil Wachstumsprozesse zahlreicher Organe, wie zum Beispiel des
Gehirns, der Leber und des gesamten Knochenbaus noch nicht
abgeschlossen sind!
• Weil bei zu frühem Konsum die Gefahr der Schädigung verschiedener
Organe besteht!
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DESHALB: Kinder und Jugendliche sind
in besonderem Maße zu schützen!
•
•
•
Kinder und Jugendliche benötigen den besonderen Schutz der
Gesellschaft!
Alle sind gefordert:
– Eltern, Erziehungsberechtigte
– Schulen, Lehrer
– Politik: Institutionen und Behörden
– Hersteller und Importeure von alkoholhaltigen Getränken
– und natürlich Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Handel,
Gastronomie und Tankstellen!
Auf Sie kommt es an! Sie nehmen in Ihrem Beruf eine wichtige Rolle ein
und sind vom Gesetzgeber verpflichtet, das Jugendschutzgesetz auch
persönlich in Ihrer täglichen Arbeit aktiv umzusetzen!
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Jugendschutzgesetz im Überblick
Getränke
Abgabe/Verzehr
unter 16 Jahren
Abgabe/Verzehr
ab 16 Jahren
Abgabe/Verzehr
ab 18 Jahren
Bier
verboten*
erlaubt
erlaubt
Biermischgetränke
verboten*
erlaubt
erlaubt
Wein und Sekt
verboten*
erlaubt
erlaubt
verboten*
erlaubt
erlaubt
verboten
verboten
erlaubt
verboten
verboten
erlaubt
Weinhaltige Mischgetränke
Spirituosen (Schnaps,
Korn, Wodka, Whiskey,
Tequila, Liköre, Gin,
Cognac etc.)
spirituosenhaltige
Mischgetränke
* Eine Ausnahme gilt für Abgabe und Verzehr von Bier, Biermischgetränken, Sekt, Wein und weinhaltigen Getränken an
unter 16-jährige Jugendliche (14 oder 15 Jahre!), wenn eine personensorgeberechtigte Person (Eltern oder gesetzlicher
Vormund) anwesend ist und dies erlaubt.
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Kein Kavaliersdelikt: Konsequenzen bei Verstößen
gegen das Jugendschutzgesetz
•
Bei Verstößen drohen:
– Bußgeld von bis zu 50.000 Euro
– Eintrag ins Gewerbezentralregister (ab
einem Bußgeld von 200,00 Euro)
– Entzug der Gaststättenerlaubnis bzw.
Gewerbeuntersagung!
•
Als Mitarbeiterin und Mitarbeiter in Handel,
Gastronomie und Tankstellen sind Sie also
nicht nur dem Gesetz, sondern auch dem
Arbeitgeber gegenüber verpflichtet!
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Wie halte ich mich ans Jugendschutzgesetz?
Altersnachweis kontrollieren!
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Wenn Sie Zweifel am Alter des Gastes oder Kunden haben, lassen Sie sich
einen geeigneten Altersnachweis zeigen. Dies kann sein:
–
–
–
–
•
•
Personalausweis
Reisepass
Führerschein
Es können auch andere Dokumente, wie Schülerausweise, Monatskarten,
Vereinsausweise usw. genügen, wenn daraus Identität (Foto in der Regel
eingescannt oder mit Siegel) und Geburtsdatum ersichtlich sind und keine
Anzeichen für eine Fälschung oder Verfälschung (z.B. korrigiertes Geburtsdatum)
vorliegen.
Achtung: Bier, Wein und Sekt dürfen an 14- und 15-jährige Jugendliche
nur dann abgegeben werden, wenn sie in Begleitung einer
personensorgeberechtigten Person (leibliche Eltern oder gesetzlicher
Vormund) sind, die dies erlaubt!
Fragen Sie nach, in welcher Beziehung Begleitpersonen zu Kindern und
Jugendlichen stehen!
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Wie halte ich mich ans Jugendschutzgesetz?
Tipps, wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie einen
Altersnachweis verlangen
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Ruhig und sachlich bleiben!
Gegenaggression bringt nichts!
Bleiben Sie immer freundlich und respektvoll!
Jugendliche ab 16 besser mit „Sie“ ansprechen,
damit diese sich nicht zurückgesetzt fühlen! (Dies
gilt natürlich vor allem im Einzelhandel und in den
Tankstellen. In der Szene-Gastronomie ist das
„Du“ durchaus üblich.)
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Kein Ausweis –
keine alkoholhaltigen Getränke!
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•
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Bleiben Sie konsequent, wenn Sie Zweifel
haben: Kein Ausweis, kein Verkauf und kein
Ausschank!
Im Zweifelsfalle bitten Sie den Gast oder
Kunden, ein entsprechendes Dokument zu
holen, bevor Sie die Produkte ausschenken
bzw. verkaufen.
Weisen Sie auf Ihre gesetzliche Verpflichtung
hin!
Wenn der Kunde uneinsichtig ist: Ziehen Sie
Ihren Chef hinzu!
Bitte genau hinschauen: Der Altersnachweis
könnte gefälscht sein. Sind die Angaben zum
Geburtsdatum unleserlich, überschrieben
oder korrigiert, sollten Sie das Dokument
nicht gelten lassen.
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Tipps, wie Sie mit betrunkenen Gästen
umgehen sollten
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Machen Sie ruhig, sachlich und gelassen klar, dass Sie keine weiteren
alkoholhaltigen Getränke an den sichtlich betrunkenen Gast ausschenken
oder verkaufen werden!
Lassen Sie sich nicht provozieren und versuchen Sie, ruhig zu bleiben!
Gegenaggression bringt nichts!
Lassen Sie sich nicht überreden und weisen Sie darauf hin, dass Ihnen per
Gesetz keine andere Wahl bleibt! Aber drohen Sie nicht!
Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen ein!
Wiederholen Sie Ihren Standpunkt - wenn nötig mehrmals!
Halten Sie räumlichen Abstand zu dem Gast - sicher ist sicher!
Wenn nichts hilft: Rufen Sie die Polizei, um eine Eskalation zu vermeiden!
Bei Verdacht auf eine Alkoholvergiftung (Bewusstlosigkeit) sollten Sie
umgehend ärztliche Hilfe hinzuziehen!
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Impressum
Herausgeber:
„Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ des BSI
(Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V.)
Urstadtstr. 2, 53129 Bonn
Kooperationspartner:
Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen e. V. (BLBS)
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA Bundesverband)
Handelsverband Deutschland e. V. (HDE)
Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e. V. (BVLH)
Deutsche Barkeeper-Union e. V. (DBU)
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK)
Bundesverband freier Tankstellen e. V. (BFT)
Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche Deutschland e. V. (BTG)
Zentralverband des Tankstellengewerbes e. V. (ZTG)
Mineralölwirtschaftsverband e. V. (MWV)
UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e. V. (UNITI)
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e. V. (BV GFGH)
Tankstellen-Interessenverband e. V.
Tankstellengewerbe Bayern
Barschule München
Barschule Rostock
bar academy sachsen
German Bartender School
Redaktion und Gestaltung:
KESSLER! Kommunikationsberatung, Wiesbaden, www.kessler-kommunikation.de
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Noch eine Bitte!
Für die Dokumentation, Verbreitung und Weiterentwicklung der Schulungsinitiative
Jugendschutz sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen! Bitte nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit und
schicken Sie uns diesen Erhebungsbogen ausgefüllt per Fax an 0611-880964-20 oder per
E-Mail an [email protected].
Name:
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Vorname:
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Funktion:
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Bildungseinrichtung: ______________________
Adresse:
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E-Mail-Adresse:
______________________
Ich habe am __________ eine __ -minütige Schulungseinheit zum Thema Jugendschutz gehalten.
Ort der Schulung: ______________________
Art der Teilnehmer: ______________________
Teilnehmeranzahl: ______________________
Anzahl Zertifikate:
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O Die Schulungsunterlagen und die didaktischen Hinweise konnte ich erfolgreich nutzen.
O Ich habe in Bezug auf die Schulungsunterlage folgende Verbesserungsvorschläge: _____________
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Datum, Name, Unterschrift ___________________________________________________________
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