BtM, Alkohol und Rauchen

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Transcript BtM, Alkohol und Rauchen

Alkohol- und Drogenkonsum im
Schulalltag
Fr. Meyer, Fr. Völlmer
Fr. Zander
Fr. Birkenwald
Fr. Rausch
30. Mai 2012
Ambulante Drogenhilfe CHAMÄLEON
Jugendamt Jena, FD Jugend und Bildung
Polizei Jugendstation Jena
Beratungslehrerin
Carl-Zeiss-Straße 3, HS 6
FSU Jena
Kleine Stoffkunde
Cannabis
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Cannabis sativa (Pflanze)
zählt zu den psychoaktiven
Pflanzen
Gefühlszustände und
Sinneseindrücke werden
verstärkt
Langzeitfolgen:
Beeinträchtigung des
Kurzzeitgedächtnisses
Marihuana
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zerkleinerte, getrocknete weibliche
Blüten sowie Pflanzenteile der
Hanfpflanze
beinhaltet Teer und Nikotin
fast ausschließlich weibliche
Pflanzen, da sie wesentlich THCreicher sind
Haschisch
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= gepresstes Harz der Hanfpflanze, das
zu braunen bzw. schwarzen Platten
gepresst wird
selten als Haschischöl, da Anschaffung
zu teuer ist
Farbe: braun, rot, schwarz, grün
Haschisch oft mit Zusatzstoffen
gestreckt
enthält mehr THC als Marihuana
Amphetamine/Speed
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Pulverform, selten Tablette
oder Kapsel
Substanz wird meist
gesnieft
stimuliert ZNS, erhöhte
Aufmerksamkeit und
Leistungsfähigkeit
Langzeitfolgen: hohes
psychisches
Abhängigkeitspotential
Methamphetamin/Crystal
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synthetisches Stimulans auf
Amphetaminbasis
kristalliner oder
pulverförmiger Form
Euphorie, gesteigertes
Selbstbewusstsein, erhöhte
Aufmerksamkeit, gesteigerte
Leistungsfähigkeit
schnelle Toleranzentwicklung
Langzeitfolgen: Crystal zehrt
den Körper sehr stark aus
Ecstasy
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meist in Pillen/Tablettenform
verschiedene Wirkstoffe wie
MDMA, MDA, MDE und MBDB
fördert kurzzeitig Ausdauer,
Offenheit und
Einfühlungsvermögen
Langzeitfolgen:
Toleranzausbildung,
Gewichtsverlust,
Gedächtnisprobleme
Halluzinogene
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z.B. LSD, Zauberpilze, Meskalin
unterschiedlich starke
Halluzinationen, verändertes
Zeitempfinden
Halluzinogene haben eine 'die
Seele offenbarende' Wirkung
Langzeitfolgen: liegen eindeutig
im psychischen Bereich,
Flashbacks, psychische
Störungen
Kokain
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Weißes, flockiges, kristallines
Pulver; geruchlos,
bitterschmeckend,
schleimhautbetäubend
stark gesteigertes
Selbstvertrauen, Wegfall von
Hemmungen und Ängsten
Langzeitfolgen: Depressionen,
starke
Stimmungsschwankungen
Heroin
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gehört zur Gruppe der Opiate
Wirkstoff ist das sogenannte
Morphin
kann geschnupft, geraucht
(inhaliert), intravenös injiziert
werden
schmerzlindernd,
ausgleichend-beruhigend und
angstlösend
psychische und physische
Abhängigkeit
Schule
Polizei
Beratung
Jugendamt
BtM, Alkohol und Rauchen
Das Thüringer SchulG verbietet Schülern
den Besitz, Handel und Genuss von
Rauschmitteln und alkoholischen Getränken
innerhalb der Schulanlagen (§ 51 (6) S. 1).
Ebenso ist das Rauchen im und auf dem
Schulgelände untersagt (47 (2) S. 1).
Betäubungsmittel
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Begriffsdefinition im § 1 BtMG, und
Aufzählungen in Anlagen I-III
§§ 29 – 34 BtMG Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten
in jedem Fall wird ein
staatsanwaltschaftliches
Ermittlungsverfahren eingeleitet (auch bei
Besitz „geringer Mengen“)
Umgang der Schule mit Drogen
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Strafrechtliche Maßnahmen BtMG, StGB, WaffG
Pädagogische Maßnahmen § 1 (1) ThürSchulG
Sofortmaßnahmen § 51 (6) S. 2, 3 ThürSchulG
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Wegnahme und Sicherstellung von „störenden“
Gegenständen, die den Unterricht oder die Ordnung
der Schule stören
Androhung von und
Ordnungsmaßnahmen § 51 (3) ThürSchulG
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ThürVwVfG, VA der mit Widerspruch und
Anfechtungsklage anfechtbar ist, muss formell und
materiell rechtmäßig sein und erzieherischen Zweck
erfüllen
Drogenfund – was tun?
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Wegnahme und Sicherstellung § 51 (6)
sofort an Polizei/Apotheker übergeben
oder in einem Tresor wegschließen
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sonst strafbar nach § 29 (1) Nr. 1 i. V. m.
(4) BtMG, fahrlässiges Inverkehrbringen
Vernichtung von Drogen strafbar als
Strafvereitelung § 258 StGB
Aussagepflicht von Schulleiter/Lehrern
Hilfe durch die Schule
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Hilfspflichten:
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Aufsichtspflicht und Fürsorgepflicht gegenüber
den ihnen i. R. des Schulverhältnisses
anvertrauten Schülern §§ 29 (2), 48
ThürSchulO – Schüler vor körperlichen und
materiellen Schäden bewahren und zu
verhindern, dass sie Straftaten begehen oder
dritten Schaden zufügen
Garantenpflicht § 13 StGB
§§ 323c, 223 StGB
Verpflichtungen der Schule
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Gespräche mit Eltern
Informationspflichten gegenüber Eltern
(Art. 6 (2) GG und § 31 ThürSchulG) bis
zur Vollendung des 21. Lebensjahres
Beratung vermitteln, anbieten
Alkohol und Rauchen
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Besitz, Handel und Genuss von Alkohol
verboten sowie das Rauchen innerhalb der
Schulanlage untersagt
Jugendschutzgesetz
Thüringer Nichtraucherschutzgesetz
Schule
Polizei
Beratung
Jugendamt
Frau Ramona Meyer- Ambulante Drogenhilfe CHAMÄLEON -Jena
CHANCEN IN DER BERATUNG
Chancen der Beratung
Offenheit
Beratung
Transparenz
Wertschätzung
Offenheit
• Beschreiben was festgestellt wurde (Ich-Botschaften)
• In der Gesprächsführung Verantwortung an die
SchülerInnen abgeben
• Berufliche Stellung verpflichtet dennoch zum Handeln
• Respektvoller Umgang- Gespräch auf Augenhöhe:
– „Ich traue dir zu…“
• Die SchülerInnen mit offenen Fragen konfrontieren
– Wie sehen sie die Position
– Was möchten sie ändern
Transparenz
SchülerInnen aufklären, dass:
– Verständigung mit verantwortlichen Kollegen erfolgt
– Verständigung mit den Eltern erfolgt
– Polizei und Jugendamt informiert werden
Wertschätzung
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•
Wertschätzung und Förderung der sozialen Kompetenzen
Ressourcen der SchülerInnen stärken
Eigenes Verhalten reflektieren
Salutogenese (A. Antonovsky)
Schule
Polizei
Beratung
Jugendamt
1. Kinder- und Jugendschutz
• Der Kd.- und Jugendschutz ist in Deutschland historisch
gewachsen in drei Bereiche:
• Gesetzlichen JuSch (staatliche Garantieaufgabe – ergibt sich
aus dem GG)
– JuSchG = Handlungsfeld geregelt
– JuSchG richtet sich an Gewerbetreibenden; Erziehungsberechtigten u.
Erwachsene
• sowie an Erziehungsbeauftragte Personen (Bsp. Klassenfahrt)
• bei Verstöße werden nur Erwachsene belangt (Bußgeld)
• Struktureller JuSch (Stadtplanung, Wohnungsbau, Kita,
Spielplatz)
– Verbesserung der Lebensbedingungen der Kinder / Jgdl.
1. Kinder- und Jugendschutz
• Erzieherischer JuSch (im Vordergrund steht der
Erziehungs- und Präventionsgedanke)
– Förderung der Lebenskompetenz, Kritikfähigkeit sowie
Eigenverantwortung junger Menschen
• Heute wird der gesetzliche und strukturelle
Jugendschutz dem Erzieherischen zugeschrieben
(JuSch § 14 SGB VIII). Aufklärung findet heute in der
pädagogischen Grundhaltung statt und nicht durch
repressive Maßnahmen (§§ 1,14 SGB VIII).
2. Themenfelder des Erzieherischen JuSch
• eigenständiges Arbeitsfeld (§ 14 SGB VIII)
• der Erz. Jugendschutz hat jungen Menschen,
Eltern und Erziehungsberechtigten präventive
Angebote und Maßnahmen zu fördern oder er
schafft sie ggf. selbst
2. Themenfelder des Erzieherischen JuSch
Die Themenfelder des Kinder- und Jugendschutzes sind unter anderem:
• Medien / Jugendmedienschutz / Medienpädagogik
• religiöse Bewegungen und Psychokulte
• Gewalt und Aggression / Jugenddelinquenz
• Sexualpädagogik / sexueller Missbrauch / Kindesmisshandlung /
Kindesvernachlässigung
• Gesundheitserziehung (legale und illegale Drogen, Essstörungen etc.)
• Suchtgefährdungen (z.B. Alkohol- und Medikamentenmissbrauch) gehört
um Themenschwerpunkt „Gesundheitserziehung“
• entsprechend der Verankerung wird der Kinder- und Jugendschutz nicht
mehr vordergründig mit polizeilichen und ordnungsrechtlichen Mitteln
gelöst, sondern primär durch das Zusammenwirken aller Fachkräfte
3. Zusammenarbeit zwischen Schule und
Jugendhilfe
• Die Zusammenarbeit und die Mitverantwortung von
Kooperationspartnern ist im Thüringer Schulgesetz § 55a
gesetzlich geregelt sowie im § 81 SGB VIII festgeschrieben
• Entwicklung von Netzwerkstrukturen mit anderen
Aufgabenfelder, Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
außerhalb der Jugendhilfe (z.B. Schule, Polizei,
Gewerbeaufsicht)
• Die Schule soll die Zusammenarbeit mit Fachbehörden und
Fachorganisationen des Jugendschutzes suchen und
anderseits ist erwünscht, dass die Mitarbeiter/innen im
Jugendschutz Informations- und Beratungsangebote für
Schulen und Eltern organisieren
3. Zusammenarbeit zwischen Schule und
Jugendhilfe
• die Gesamtverantwortung für Vorhaben und Prinzipien,
welche für alle Schulen gelten, liegt in der Aufsicht des Staates
(Art. 7 GG)
• die Schule hat einen Bildungs- und Erziehungsauftrag
• durch geeignete Maßnahmen hat die Schule (alle
Schulformen) die Gesundheitserziehung zu unterstützen
• jede Schule entwickelt ein umfassendes Konzept zur
Gesunderhaltung und zur gesunden Lebensweise
3. Zusammenarbeit zwischen Schule und
Jugendhilfe
• ein Schwerpunkt des Konzepts ist die Prävention des Konsums von
illegalen Drogen sowie von Tabak und Alkohol
• die in den Lehrplänen festgeschriebenen Bildungsinhalte zur
Gesundheitserziehung sind fächerübergreifend im Unterricht und darüber
hinaus zu vermitteln (§ 47 ThürSchulG)
• „Suchtprävention darf kein auf den Lehrplan aufgepfropfter Zusatz sein,
sondern muss sich als integrierter Bestandteil über Fächer und Schuljahre
hinweg erstrecken“ (Schäfferling. In: Greca et al. 2009, S. 158).
• Gesundheits- und Präventionsprojekte bieten sich in Schulen an, da die
Schüler über einen längeren Zeitraum für präventive Maßnahmen
erreichbar sind
• da Schüler unterschiedliches Wissen, Einstellungen und ggf.
Konsumerfahrungen zu Drogen haben, können aber auch falsch angelegte
Präventionsprojekte die Neugier zu Drogen wecken
4. Konzepte und Strategien zur
Suchtprävention (Gesundheitsförderung)
• die ersten schulischen Konzepte und Strategien zur Suchtprävention
erfolgten zwischen 70er und 80er Jahren (warnende und abschreckende
Aufklärung wie z.B. Bilder, Filme)
• wurden keine befriedigende Ergebnisse erzielt (Konsumreduzierungeinstellung), da besonders in der Entwicklungsphase (12-18 J) pardoxe
Neugiereffekte und Trotzreaktionen zu verzeichnen sind
• moderne Konzepte beziehen sich auf die Lebenssituation und auf
eingehende Bedürfnisse der Heranwachsenden (Aufbau eines gesunden
Selbstvertrauens, Stress- und Problembewältigung,
Kommunikationsfähigkeiten, Widerstand von Gruppendruck und
Wissensvermittlung)
4. Konzepte und Strategien zur
Suchtprävention (Gesundheitsförderung)
• Konzept der Lebenskompetenzförderung setzt an die
Entwicklungsanforderungen der Kinder und
Jugendlichen, verfolgt eine positive, ressourcen- und
kompetenzorientierte Strategie (Life Skills,
Erwachsen werden)
• Suchtpräventionsprogramme sind vorrangig durch
interaktive Methoden wie Rollenspiele,
Entspannungsübungen oder Kleingruppenarbeiten
und Diskussionen angelegt
5. Programme regional und überregional
• für die Erarbeitung von Grundsätzen zur Gesundheitserziehung und
präventionsbezogenen Aktivitäten ist die BZgA für sucht- und
gesundheitsbezogene Kampagnen, Wettbewerbe und Projekte /
Interaktionsprojekte
• analog gibt es in fast allen Bundesländern Landesstellen, Fachausschüsse,
Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise, in denen Präventionsprojekte
angeboten und koordiniert werden
• zudem existieren in einigen Bundesländern Landeszentralen für
Gesundheitsförderung (Thüringen – Landesvereinigung f.
Gesundheitsförderung AGETHUR)
• AGETHUR e.V. wirkt in Gesundheitsprozessen mit, plant Programme und
Projekte zur Gesundheitsförderung, gestaltet Vernetzungsprozesse und
schult Multiplikatoren