Sexualisierte Gewalt - LandesSportBund Sachsen

Download Report

Transcript Sexualisierte Gewalt - LandesSportBund Sachsen

Veranstaltung
Ort, Datum
Referent/in
Stand: 16. Februar 2014 verändert durch Dr. Katja Bach (SJSA)
Download der Ur-Präsentation unter www.dsj.de/kinderschutz
Inhalte des Workshops
Zahlen, Daten, Fakten
• Definition
• Informationen zu Opfern und Täter/-innen
• Sexualisierte Gewalt im Sport
Umsetzung: Bausteine eines Präventionskonzepts
• Präventions- und Interventionsmaßnahmen
• Konkrete erste Schritte
Methoden:
• Präsentation
• Gruppenarbeit
2
Ziele des Workshops
Sensibilisieren
• Schwierigkeiten, Grenzüberschreitungen
wahrzunehmen und zu thematisieren
Informieren
• Formen sexualisierter Gewalt
• Möglichkeiten der Prävention
• Schritte der Intervention
Motivieren und Maßnahmen entwickeln
• Umsetzungsmöglichkeiten im eigenen
Verein/Verband
• Unterzeichnung des Ehrenkodex
3
Die Deutsche Sportjugend und der Deutsche Olympische Sportbund
verurteilen auf‘s Schärfste jede Form von Gewalt und Machtmissbrauch gegen Kinder, Jugendliche und Erwachsene und fordern
ihre Mitgliedsorganisationen auf, gemeinsam Gewalt vorzubeugen.
Positionspapier des DOSB-Präsidiums, 2010
4
Standpunkte
JA
NEIN
Stimme
ich gar
nicht zu
Sexualisierte Gewalt ?
Stimme
ich voll
zu
5
Im Sport gibt es viele „unscharfe“ Situationen
Die definitorische Unschärfe ist bedingt durch:
• Situation
•
•
•
•
Schilderung
Interpretation
Eigene Erfahrung
Unterschiedliche Beteiligte
•
•
•
•
Mann – Mädchen
Frau – Junge
Mann – Junge
Frau – Mädchen
8
Neutralisierungsstrategien
„…war doch nicht so gemeint“
Das Problem wird von den Handelnden heruntergespielt.
„…war doch nicht so schlimm“ oder „stell‘ dich nicht so an“
Die übergriffigen Handlungen werden als nicht so schwerwiegend
bewertet.
„…so was machen die, wenn sie groß werden“, „das gehört dazu“
Die Handlungen werden als normal für die Lebensphase
bezeichnet.
9
Sexualisierte Gewalt – Definition
Machtausübung, Unterwerfung, Demütigung
mit dem Mittel der Sexualität
im
engeren
Sinn
Sexualisierte Gewalt
im
weiteren
Sinn
10
Sexualisierte Gewalt – Definition, Ausmaß und Formen
Enge Auslegung:
Sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung, erzwungene sexuelle
Handlungen, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
die im Strafgesetzbuch definiert sind (§174 – §184 StGB)
11
Sexualisierte Gewalt – Definition, Ausmaß und Formen
Weite Auslegung:
Auch sexuelle Belästigungen, das heißt sexualisierende
Übergriffe durch Worte, Bilder, Gesten und sonstige
Handlungen mit und ohne direkten Körperkontakt
14
Opfer von sexueller Gewalt
• Etwa 6,4% Mädchen
• und 1,3% Jungen
machten mindestens einmal
vor dem 16. Lebensjahr eine
sexuelle Gewalterfahrung, die
der Gesetzgeber als sexuellen
Missbrauch mit Körperkontakt
unter Strafe stellt.
Kriminalstatistik
17
Täter und Täterinnen
Es gibt keine spezifischen äußeren Erscheinungsmerkmale!
Definition Pädosexuell:
• Erwachsene mit einer ausschließlich oder überwiegend dauerhaften
sexuellen Ausrichtung auf Kinder
Aber nur ein Teil der Täter/-innen ist pädosexuell
• Es gibt unter den Täter/-innen auch Erwachsene mit einer primär
sexuellen Orientierung auf Erwachsene
Zu beachten ist auch:
• sexualisierte Gewalt unter Kindern und Jugendlichen (peer-Gewalt)
• sexualisierte Gewalt unter Erwachsenen
18
Strategien von Täter/-innen in Institutionen
• Sexualisierte Gewalt beginnt in der Regel nicht mit einem
eindeutigen Übergriff
• Längere Anbahnungsprozesse
• Testen der Widerstandsfähigkeit des Opfers
• Aufbau eines engen Vertrauensverhältnisses zum Opfer, Eltern,
Kolleginnen und Kollegen
 unter solchen Bedingungen ist die Aufdeckung
von sexualisierter Gewalt schwierig
19
Täter/-innen suchen gezielt Situationen, in
denen sie auf leichte und unkomplizierte Weise
(körperliche) Kontakte mit Kindern und
Jugendlichen eingehen und aufbauen können.
Daher besteht die Gefahr, dass sich Täter/-innen
genau mit dieser Intention in Sportvereine
begeben.
20
Risikoanalyse im Sport
Körperzentriertheit
• Körperkontakt
• Kleidung
• Umkleide- u. Duschsituationen
• Rituale,Murmelrunde
Siegerehrungen
• Abgeschirmte Situationen
• Freizeiten, Wettkämpfe mit
Anfahrt und Übernachtung
21
Risikoanalyse im Sport
Hierarchien
•
•
•
•
•
•
•
Kompetenzgefälle
Altersgefälle
Vertrauen
Abhängigkeit/ Macht
Anerkennung/ Bestätigung
unklare Grenzen
Individualbetreuung
Leistungsorientierung
22
Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt im Sport
• Verbale und gestische Übergriffe
• Übergriffe exhibitionistischer Art
• Verletzungen der Intimsphäre durch Eindringen in die Umkleiden
und Duschen
• Grenzverletzung bei Kontrolle der Sportkleidung
• Übergriffe bei der Hilfestellung
• Direkte Formen sexueller Gewalt bis hin zur Vergewaltigung
Quelle: Palzkill, B.. & Klein, M. (1998): Gewalt gegen Frauen und Mädchen
23
Garantenstellung gegenüber Minderjährigen:
Sportvereine und -verbände haben rechtlich dafür einzustehen,
dass die minderjährigen Sportlerinnen und Sportler nicht Opfer
von sexualisierter Gewalt werden.
Nicht die Tatsache, dass es in der
eigenen Organisation zu Übergriffen
kommen kann, diskreditiert eine soziale
Einrichtung oder den Sportverein,
sondern allenfalls
ein unprofessioneller Umgang
damit.
24
Was tun?
• Präventionskonzept
erstellen und
umsetzen
• Kultur der
Aufmerksamkeit
schaffen
Sportorganisation
25
Sportliche Aktivitäten
transparent gestalten
Wissen und
Handlungskompetenzen
entwickeln
Mädchen
und
Jungen
stärken
Sportorganisation
Eignung von
Mitarbeiter/-innen
überprüfen
Sexualisierte Gewalt
enttabuisieren
26
Sportorganisation
Beauftragte
Leitbild,
Satzungen,
Ordnungen
Sexualisierte Gewalt
enttabuisieren
27
1. Sexualisierte Gewalt enttabuisieren
Verankerung im Leitbild, in der Satzung und
in den Ordnungen des Vereins
Benennung von Beauftragten
28
Verankerung der Beauftragten
Präsident
/-in
Sportwart
/-in
ÜL
Vorstand
Expert/-innen
Beauftragte
m/w
29
Aufgaben der Beauftragten
• Wissensvermittlung im Verein
• Koordination u. Entwicklung des Präventionskonzeptes
• Erstellung eines Verhaltensleitfadens
• vertrauensvolle Ansprechpartner/-innen sein
• Aufbau von Kontakten u. Netzwerken in der Region
• Beschwerde-/Interventionsmanagement
30
Qualifizierung
Besprechungen
Wissen und
Handlungskompetenzen
entwickeln
Sportorganisation
Beauftragte
Leitbild,
Satzungen,
Ordnungen
Sexualisierte Gewalt
enttabuisieren
31
2. Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln
regelmäßige Besprechung bei Vereinssitzungen
vereinsinterne Qualifizierung
externe Qualifizierung
32
Sportliche Aktivitäten
transparent gestalten
Teamarbeit
Verhaltensleitfaden
Elternarbeit
Qualifizierung
Besprechungen
Wissen und
Handlungskompetenzen
entwickeln
Sportorganisation
Beauftragte
Leitbild,
Satzungen,
Ordnungen
Sexualisierte Gewalt
enttabuisieren
33
3. Sportliche Aktivitäten transparent gestalten
Teamarbeit und kollegiale Beratung
Transparenz in der Elternarbeit
Erarbeitung eines gemeinsamen Verhaltensleitfadens
34
Verhaltensleitfaden beinhaltet Regelungen zu folgenden Bereichen:
• Duschen mit minderjährigen Sportler/-innen
• Betreten der Umkleiden
• Durchführung von Freizeitaktivitäten
• Fahrten zu Auswärtsspielen und Trainingslagern
• Umgangsformen (angemessene Sprache etc.)
35
Sportliche Aktivitäten
transparent gestalten
Team
Verhaltensleitfaden
Elternarbeit
Qualifizierung
Mädchen
und
Jungen
stärken
Besprechungen
Wissen und
Handlungskompetenzen
entwickeln
Kinderrechte
Sportorganisation
Partizipation
Beauftragte
Leitbild,
Satzungen,
Ordnungen
Sexualisierte Gewalt
enttabuisieren
36
4. Mädchen und Jungen stärken
Aufklärung und Austausch über Kinderrechte
Mitbestimmung und Partizipation
37
Sportliche Aktivitäten
transparent gestalten
Team
Verhaltensleitfaden
Elternarbeit
Qualifizierung
Mädchen
und
Jungen
stärken
Besprechungen
Wissen und
Handlungskompetenzen
entwickeln
Kinderrechte
Sportorganisation
Partizipation
Beauftragte
Leitbild,
Satzungen,
Ordnungen
Sexualisierte Gewalt
enttabuisieren
Eignung von
Mitarbeiter/-innen
überprüfen
Ehrenkodex
Führungszeugnis
38
5. Eignung von Mitarbeiter/-innen überprüfen
Erweitertes Führungszeugnis im Präventionskonzept
Thematisierung bei neuen Mitarbeiter/-innen
Unterzeichnung des Ehrenkodex
39
Erweitertes Führungszeugnis
Ein Auszug aus dem Strafregister für Personen, die in
kinder- und jugendnahen Bereichen tätig sind (nach
§30a Bundeszentralregistergesetz)
Träger der freien Kinder-und Jugendhilfe, also
Jugendorganisationen im Sport können das
Führungszeugnis als Maßnahme im Präventionskonzept
nutzen.
Seit dem 01. Januar 2012 ist das
Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Insbesondere die
Änderungen von §72a im SGB VIII betreffen die Arbeit
des organisierten Kinder- und Jugendsports. Die
öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe sollen mit
den freien Trägern Regelungen für die Vorlage von
erweiterten Führungszeugnissen treffen.
40
Thematisierung bei neuen Mitarbeiter/-innen
• Ausführliche Besprechung des Ehrenkodex‘
• Vorstellung des Präventionskonzepts
• Einschätzung der neuen Mitarbeiterin/des neuen
Mitarbeiters

Unterstreichen der hohen Bedeutung der
Prävention für den Verein
41
Ehrenkodex
42
Sportliche Aktivitäten
transparent gestalten
Team
Verhaltensleitfaden
Elternarbeit
Qualifizierung
Mädchen
und
Jungen
stärken
Besprechungen
Wissen und
Handlungskompetenzen
entwickeln
Kinderrechte
Sportorganisation
Partizipation
Beauftragte
Leitbild,
Satzungen,
Ordnungen
Sexualisierte Gewalt
enttabuisieren
Konkretisierung
Eignung von
Mitarbeiter/-innen
überprüfen
Ehrenkodex
Führungszeugnis
43
Intervention
Fallbeispiele
44
5 Schritte – Intervention
bei sexualisierter Gewalt im Sportverein
1. Verdachtsäußerungen gewissenhaft prüfen
2. Mit externen Fachstellen kooperieren
3. Im besten Interesse des jungen Menschen handeln
4. Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeiter/-innen
wahren
5. Klar und sachlich kommunizieren
45
Intervention – Prinzipien
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Das Opfer schützen.
Ruhe bewahren.
Zuhören.
Eigene Gefühle klären.
Nicht überstürzt handeln.
Nichts versprechen, was man anschließend nicht halten kann.
Professionelle Hilfe suchen.
Aussagen und Situationen protokollieren.
Verbindliche Absprachen über das weitere Vorgehen treffen.
46
Vielen Dank für
Eure Aufmerksamkeit!
47
Literaturverzeichnis:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (2011): Erster Forschungsbericht zur
Repräsentativbefragung Sexueller Missbrauch. o.O.
www.bmbf.de/pubRD/Erster_Forschungsbericht_sexueller_Missbrauch_2011(1).pdf
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2012). Mutig fragen –
besonnen handeln. Informationen für Mütter und Väter zur Thematik des sexuellen Missbrauchs an
Mädchen und Jungen. Berlin.
www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste,did=5810.html
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Hrsg.) (2012):
Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in
Deutschland. Bielefeld, Frankfurt, Berlin, Köln.
Deutsche Sportjugend (dsj) im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport –
Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Frankfurt am Main.
Deutsche Sportjugend (dsj) im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport –
Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am
Main.
48
Literaturverzeichnis:
Enders, U. (2003). Die zwei Gesichter der Täter und Täterinnen. In: Enders (Hrsg.). Zart war ich,
bitter war’s. Handbuch gegen sexuellen Missbrauch. Köln. S. 53-105.
Landessportbund NRW (Hrsg.) (2010). „Schweigen schützt die Falschen!“ Initiativen und
Materialien zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport. Duisburg. CD sowie
im Internet www.wir-im-sport.de/vereine/sport-sexualisierte-gewalt/
Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW (2003). Ratgeber gegen
sexuellen Missbrauch. Köln.
Palzkill, B. & Klein, M. (1998). Gewalt gegen Mädchen und Frauen im Sport, Pilotstudie im
Auftrag des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes NordrheinWestfalen. Essen.
Rulofs, B. (2006). Gewalt im Sport aus Perspektive der Geschlechterforschung. In: HartmannTews & Rulofs (Hrsg.) , Handbuch Sport und Geschlecht, S. 150-162. Schorndorf.
The World Disability Report – Disability ’99 (1998). Genf.
Wachter, O. (1985). Heimlich ist mir unheimlich. Zürich, Köln, S. 37-46.
49
Herausgeber:
Deutsche Sportjugend (dsj) im DOSB e.V.
Inhalt:
Meike Schröer, Dr. Bettina Rulofs, Dr. Bettina Suthues
Unter Mitarbeit von: Kristine Gramkow, Ebba Koglin, Elena Lamby,
Peter Lautenbach, Wilfried Pohler, Renate Reuter,
Dorota Sahle
Förderhinweis:
Gefördert durch das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus Mitteln des
Kinder- und Jugendplans (KJP).
Die dsj dankt dem Landessportbund NRW sowie der Sportjugend NRW für
die Bereitstellung von Materialien und Erfahrungen.
50