Fortbildung der Mitglieder von Krisenteams an Schulen mit Schwerpunkt der Bewältigung von

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Transcript Fortbildung der Mitglieder von Krisenteams an Schulen mit Schwerpunkt der Bewältigung von

PD Tauberbischofsheim
Fortbildung der Mitglieder von
Krisenteams an Schulen mit
Schwerpunkt der Bewältigung von
Amoklagen im Schulbereich
- Verhaltensempfehlungen Verantwortlich für den Inhalt: Polizeidirektion Tauberbischofsheim
Krisen i.S. der VwV Gewaltvorfälle
-Rahmenkrisenplan
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Gewaltvorfälle – allgemein
Telefonische (Bomben-) Drohung
Schriftliche (Bomben-) Drohung
Geiselnahme
Amoklage
Sonstige: Brand
Aufgaben der Krisenteams
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Maßnahmen der Krisenteams gem.
Rahmenkrisenplan (Anlagen I.1 bis I.5)
Beispiele: - Sofortige Verständigung der Polizei
- Erstversorgung (Erste Hilfe)
- Betreuung von Opfern
- Räumung der Schule nach
Absprache mit der Polizei
Amoklage
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„Worst-Case“-Krisensituation
Amok stellt die Krise dar, bei der die (zumindest
gedankliche) Vorbereitung den größten positiven
Effekt haben kann (Rettung von
Menschenleben/Minimierung der Opferzahl)
Problem: Faktor „Zeit“
Daher: Schnelles und sicheres Handeln ist
unabdingbar!
Gewalt-Prävention in den Schulen I
sh. auch Rahmenkrisenplan – Allgemeine Verhaltensregeln –
und Bericht des „Expertenkreis Amok“
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Universelle Prävention: Maßnahmen mit Zielrichtung
aller Schüler (z.B. positives Schulklima)
Selektive Prävention (z.B. Vorgehen beim Vorliegen
bestimmter Risikofaktoren – etwa Schulausschlüsse:
Kein Ausschluss ohne Anschluss – Alternativen und
Perspektiven bieten/entwickeln)
Indizierte Prävention: Indikation zum präventiven
Handeln auf der individuellen Ebene und auf Basis
genereller Risiken (z.B. Person hat Amoktat angedroht
oder angedeutet)
Gewalt-Prävention in den Schulen II
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Einsicht in die Notwendigkeit von Gewaltfreiheit
vermitteln
Hemmungen gegen das Äußern von körperlicher und
verbaler Gewalt erzeugen
Nulltoleranz gegenüber Drohungen/Gewalt; ob als
Nötigung, verbale Entgleisung oder aktive Tat!
Auf Warnzeichen (z.B. aggressives Verhalten oder
entsprechende Äußerungen) achten und reagieren !
Schulpsychologischen Dienst einbeziehen
Polizei informieren
Fallbeispiel Littleton/USA
20. April 1999
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Zwei schwer bewaffnete Schüler (Eric Harris, 18,
und Dylan Klebold, 17) erschießen in der
Columbine High School in Littleton/Colorado
zwölf ihrer Mitschüler und einen Lehrer.
Anschließend begehen sie Suizid.
Fallbeispiel Erfurt
26.April 2002
Der 19-jährige Schüler Robert S. betritt gegen ca.
11.00 Uhr das Gutenberg-Gymnasium.
Er erschießt gezielt zwölf Lehrer, eine Sekretärin
und einen herbeigeeilten Polizisten.
Zwei Schüler werden tödlich getroffen, als S. eine
Tür durchschießt.
Anschließend tötet er sich selbst.
Fallbeispiel Emsdetten
20. November 2006
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Gegen 09.30 Uhr schießt der 18-jährige Bastian
B. auf dem Schulhof der Geschwister-SchollRealschule in Emsdetten wahllos um sich.
Anschließend dringt er in die Schule ein, schießt
auch dort um sich, zündet mehrere Rauchgasbomben und erschießt sich schließlich selbst.
Vier Schüler und der Hausmeister werden teils
schwer verletzt; 16 Polizeibeamte müssen wegen
einer Rauchgasvergiftung behandelt werden.
Fallbeispiel Winnenden
11. März 2009
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Der 17 Jahre alte Tim K. betritt gegen 09.30 Uhr die
Albertville-Realschule in Winnenden und erschießt
neun Schüler, zwei Lehrerinnen und eine Referendarin
mit einer 9 mm-Selbstladepistole.
Nach sofortiger Intervention der Polizeikräfte flüchtet
K. aus der Schule und erschießt im Verlauf der Flucht
drei weitere Personen.
Nach einem Schusswechsel mit der Polizei, bei dem K.
angeschossen wird, schießt er sich in den Kopf und
verstirbt.
Abgrenzungen
Intentionen der Täter
AMOK
Verletzungs-/Tötungsabsicht
Täter will nicht
unerkannt bleiben
Geiselnahme
Geisel als Druckmittel zur
Zielverwirklichung
Täter möchte unerkannt
entkommen
Polizeiliche Maßnahmen bei
Amok-/Geisellagen
Amok
Maßnahmen der Polizei sind darauf
ausgelegt, die Handlungsabläufe des
Täters zu unterbrechen
Geisellage
Maßnahmen der Polizei sind darauf ausgelegt, den Täter
durch Verhandlungen
zur Aufgabe seines Vorhabens zu bewegen
Verhaltensempfehlungen
Nach Erkennen der AMOK-Lage
(auch bei Verdachtslagen)
a) Notruf 110 absetzen
b) Information des Sekretariats / Rektorats
Verhaltensempfehlungen
a) Notruf 110 absetzen
Ruhe bewahren
auf
Rückfragen
warten
Deutlich
sprechen
Nicht auflegen
Verhaltensempfehlungen
Wichtige Informationen für die Polizei:
• Anrufer (WER teilt mit - Erreichbarkeit?)
• Sachverhalt (WAS ist geschehen - Ausmaß?)
• Tatzeit (WANN ist die Sache passiert)
• Tatort (WO ist der Ereignisort?)
• Täter (WER ist der Täter - Täterhinweise?)
• Opfer (Wie viele Verletzte / Getötete?)
Verhaltensempfehlungen
b)Information des Sekretariats /
Rektorats als Zentrale
Informationssammelstelle
Sekretariat / Rektorat besetzt lassen
Erreichbarkeit für die
Polizei gewährleisten
Informationen über Lautsprecher
durchsagen (Klartext)
Verhaltensempfehlungen
Verhaltensmaßnahmen bei einer
AMOK-Lage
a) Grundsatz
Einschließen und verbarrikadieren
im Zimmer
b) Ausnahme
Flucht aus dem Gebäude
Verhaltensempfehlungen
a) Einschließen und
verbarrikadieren im
Zimmer

mit Schlüssel abschließen
 mit Möbeln verbarrikadieren
 von der Tür entfernen
 auf den Boden legen
 Deckung suchen, verbergen
 ruhig verhalten
 evtl. Plakat
Verhaltensempfehlungen
b) Ausnahme: Flucht aus dem
Gebäude
nur bei geringem Risiko
Aktionsraum des
Täters
beachten
verlassen
 Panik vermeiden
 bei Rettungskräften melden
nicht kreuzen
Verhaltensempfehlungen
Verhaltensempfehlungen bei
Schulzentren
 Information der benachbarten Schule
Maßnahmen in der angrenzenden Schule
 Eingangs- / Verbindungstüren (zu)schließen
 Verhalten wie bei einer eigenen Amoklage!
 Im Gebäude bleiben: Verbarrikadieren/Türen schließen
 Fensterbereiche meiden
 Erreichbarkeit für die Polizei sicherstellen
Verhaltensempfehlungen
Maßnahmen bei
„herumliegenden“ Waffen
Grundsatz: Keine Waffen in die Hand nehmen
Aber:
Waffen aus dem unmittelbaren Zugriffsbereich
des Täters entfernen
Beispiel: Pistole / Messer mit dem Fuß unter einen Schrank
schieben
Verhaltensempfehlungen
„Kernpunkte“
Notruf 110
Grundsatz
Einschließen,
Verbarrikadieren
Hände weg von
Waffen!
Ausnahme:
Flucht nur, wenn
gefahrlos möglich
Nach Flucht bei
Rettungskräften melden
Technische Maßnahmen I
Zutrittskontrollsysteme :
Um eine lückenlose Zugangs-Kontrolle zu erreichen,
wäre ein hoher mechanischer, technischer oder
personeller Aufwand erforderlich, der einen regulären
Schulbetrieb massiv beeinträchtigen würde.
Varianten:
a) verschlossene Zugangstüren / Sprechanlage ins
Sekretariat
(Sichtverbindung Sekretariat – Eingang?, massive Beeinträchtigung des
regulären Schulbetriebs, bindet Personal, Sicherungseffekt fraglich)
b) durch Personal (Security)
Technische Maßnahmen
Zutrittskontrollsysteme :
Vereinzelungsanlage (Personenschleuse) erforderlich
Identifizierungsmedium
Transponder
oder
Chipkarte
Problem:
Täter = Berechtigter
Möglichkeit des Missbrauchs des Mediums durch Unberechtigte
Die Freizügigkeit und Barrierefreiheit
einer Schule geht verloren !
Technische Maßnahmen II
Videoüberwachung :
Einsatzbeispiel:
Videokameras in den Fluren
- zuschaltbar im Bedarfsfall
- Lokalisierung des Täters
Littleton (Colorado)
20. April 1999
 verhindert keinen Amoklauf !!
Bautechnische Möglichkeiten
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Telefon-/Gegensprechanlage
Lautsprecheranlagen
Alarmauslösung (automatisierte
Lautsprecherdurchsagen) mittels
Schlüsselschalter/Notfalltelefon
Panikschlösser
Was sich die Polizei wünscht:
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Vertrauensvolle Zusammenarbeit
Inanspruchnahme unserer Hilfsangebote
Niedrige Schwelle für Informationsaustausch
Zeitnahe Aktualisierung der Krisenpläne
Nach Umbaumaßnahmen: Übersendung
aktueller Baupläne/Flucht- und Rettungspläne
Vielen Dank
für
Ihre Aufmerksamkeit