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Brauchen wir einen Betriebsrat ?
na klar !!!
Welche Erfahrungen gibt es mit Betriebsrat?
Fünf Stellungnahmen von Beschäftigten
Was kann ein Betriebsrat eigentlich tun ?
Fünf betriebliche Beispielfälle
Wie würde ein Betriebsrat bei uns aussehen?
Betriebsratsfähige Betriebe - Betriebsratsgröße
Muss ich Angst haben, wenn ich mich für eine BR-Wahl einsetze?
Der gesetzliche Schutz der Wahl
Was müssen wir konkret tun, um eine Wahl einzuleiten?
Wahldurchführung im vereinfachten Verfahren
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Was Beschäftigte über einen
Betriebsrat sagen und denken
- Einige Beispiele -
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Meinung A
Eine 28-jährige Reisekauffrau:
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Freie Meinungsäußerung
Ich habe früher direkt nach meiner Ausbildung in einem kleinen Reisebüro gearbeitet, in
dem wir 7 Personen waren, darunter auch der Eigentümer, der selbst mit gearbeitet hat.
Ich fand es merkwürdig, dass viele Dinge anders gehandhabt wurden, als ich es in der
Ausbildung gelernt hatte. Meine Bemerkungen wurden aber immer abgeschmettert.
Die lukrativsten Kunden und Aufträge wurden immer von Eigentümer selber bearbeitet
oder seiner Lieblings-Sachbearbeiterin gegeben.
Als ich nach drei Jahren mehr Gehalt verlangte, oder eine bessere Umsatzbeteiligung,
wurde ich abgebügelt.
Ich bin dann zu einem anderen Reisebüro gegangen, das zu einer Unternehmensgruppe
gehört, aber in der Filiale nur 5 Mitarbeiter hat. Hier gibt es einen Betriebsrat, der von
allem MitarbeiterInnen und auch von der Firmenleitung anerkannt wird. Dort hat auch
unsere Meinung ein Gewicht. Als neulich die EDV-Anlage umgestellt werden sollte, hat
der BR vorher ein Klärungsgespräch und eine Einweisung durchgesetzt und dafür
gesorgt, dass an jeden von uns ein Handbuch verteilt wird.
Dazu passt Betriebsbeispiel 1
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
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Meinung B
Ein 32-jähriger Mechaniker
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Arbeitszeit gut geregelt
Ich bin seit 12 Jahren hier im Betrieb und für die Anlagenwartung zuständig. In dieser Zeit
ist hier ständig umgebaut und umgerüstet worden.
Früher war ich oft 12 oder 14 Stunden hier, um Arbeiten zu Ende zu bringen. Manchmal
wurde ich auch am Wochenende zu Hause angerufen, wenn etwas nicht richtig lief.
Seit 8 Jahren gibt es hier einen Betriebsrat. Der hat sich für vernünftige Arbeitszeitregeln
eingesetzt. Er hat einen Schichtplan ausgearbeitet und mit der Firmenleitung verhandelt.
Dafür mussten ein paar Leute eingestellt werden.
Es musste auch ein Qualifizierungsplan entwickelt werden, damit wir uns nicht alle zu
Spezialisten entwickeln, sondern an möglichst vielen Anlagen die Fehler erkennen
können. Da war auch der Betriebsrat hinter her.
Ich habe zwar früher mit den Überstunden und Prozenten einiges mehr verdient als
heute. Aber das war trotzdem Knochenarbeit, die Gesundheit ist mir heute wichtiger, und
ein einigermaßen geregeltes Privatleben, ohne ständigen Schreck, wenn das Telefon
klingelt.
Für die Nacht und für das Wochenende gibt es nun einen Bereitschaftsplan. Alle 4
Wochen bin ich dran, bekomme dafür ein Handy vom Betrieb und die Fahrtkosten
erstattet, wenn ich raus muss.
Dazu passt Betriebsbeispiel 2
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
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Meinung C
Ein 58-jähriger Chemiefacharbeiter
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Hilfe bei Altersteilzeit
Ich habe seit 35 Jahren hier im Unternehmen im Schichtdienst gearbeitet. Den
Betriebsrat gab es zwar schon immer, aber als ich jung war, habe ich von dem eigentlich
kaum etwas gemerkt oder merken wollen.
Unser Schichtplan stand immer schon monatelang fest, dass das alles mit vom
Betriebsrat ausgehandelt war, habe ich erst später gemerkt.
Die jahrelange Arbeit rund um die Uhr macht sich für mich heute bemerkbar. Als ich von
der Möglichkeit der Altersteilzeit gehört habe, bin ich in die Personalabteilung, um mich
zu bewerben.
Dann gab es ein großes Hin und Her wegen der Geldberechnung, Zuschüsse und
Rentenausfall. Vom Betriebsrat habe ich dann konkrete Unterstützung bekommen, mit
Anrufen beim Arbeitsamt, Rentenversicherung usw.
Der Betriebsrat hat meine Entgeltberechnung überprüft, was wegen der Schicht- und
Nachtzuschläge nicht einfach war. Dann hat es bei der Personalabteilung eine
Neuberechung durchgedrückt, und ich stehe jetzt besser da. Und die Neubesetzung
meiner Stelle hat der auch verlangt.
Wenn es den Betriebsrat nicht gäbe, müsste ich vielleicht jetzt immer noch weiter
arbeiten. Mein Geld würde vielleicht nicht stimmen oder ich könnte Überraschungen
erleben, wenn ich in Rente gehe.
Dazu passt Betriebsbeispiel 3
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
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Meinung D
Ein 46-jährige Arbeiterin in einem Textilbetrieb:
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Betriebsübergang auf Juniorchef
Ich arbeite mit Unterbrechungen seit 22 Jahren in der Firma, habe den Betrieb
unter der Leitung des Seniorchefs kennen gelernt, wie er von 20 auf 140 Leute
gewachsen ist. Dennoch hat der sich um alles selber gekümmert.
Der kannte seine Leute, war gerecht, und den konnte man auch ansprechen,
wenn man einen Wunsch hatte. Es gab zwar immer mal Hinweise von der
Gewerkschaft und den Gedanken an Betriebsrat, aber es hat keiner richtig
dahinter gestanden.
Vor vier Jahren hat der Juniorchef die Firma übernommen. Der Chef hatte ihn
„überredet“, an die Uni geschickt und auch nach Amerika. Der liebt aber die
Firma nicht und auch nicht die Leute.
Als erstes hat er die Verwaltung „schlanker“ gemacht, wie er selber sagte. Kurz
danach haben einige Leute die Betriebsratswahl eingeleitet. Heute haben nur
noch 80 Beschäftigte, aber einen Betriebsrat, der mit den Juniorchef öfters im
Clinch liegt.
Wenn es den Betriebsrat nicht gäbe, wäre die Firma vielleicht schon ruiniert. Auf
jeden Fall wäre das Verständnis von früher ganz weg. Keiner wüsste mehr, wo er
oder sie dran ist. Mit dem Betriebsrat sind da die Leute, die dem Junior auf die
Finger sehen, ihn auch mal zur Rede stellen können.
Dazu passt Betriebsbeispiel 4
Betriebsrat ? Na Klar !
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Bewältigung einer
Unternehmenskrise
Meinung E
Eine 43-jährige Sekretärin aus dem Großhandel:
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Ich habe in der deutschen Tochterfirma eines amerikanischen
Handelshauses gearbeitet. Eines Morgens stellte sich ein uns
unbekannter Anwalt als Konkursverwalter vor, der ab sofort die
Geschäft übernommen hatte.
Wir hatten einen Betriebsrat. Der hat sich Entlassungslisten geben
lassen und mit dem Konkursverwalter einen Sozialplan aufgestellt. Er
hat Gespräche mit dem Arbeitsamt organisiert, uns wurden andere
Arbeitsplätze und Weiterbildungen angeboten.
Als ein anderes Unternehmen unsere Firmenräume übernommen hat,
konnte der Betriebsrat aushandeln, dass etwa die Hälfte von uns dort
unterkommen konnte.
Ohne Betriebsrat hätte es damals keinen Ansprechpartner für den
Konkursverwalter gegeben, wir als Beschäftigte wären ohne
Informationen auseinandergelaufen und Jede/r hätte für sich allein
herausfinden müssen, ob und wie es in Zukunft weiter gehen kann.
Dazu passt Betriebsbeispiel 5
Betriebsrat ? Na Klar !
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Was kann ein Betriebsrat
in einem Unternehmen
überhaupt beeinflussen?
- Einige Beispiele -
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Die Einflussfelder des Betriebsrates
im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes
„soziale„
Angelegenheiten
Arbeits-, Umwelt- u.
Gesundheitsschutz
Arbeitsplatzgestaltung
Personelle
Angelegenheiten
u. Berufsbildung
BR
Wirtschaftliche
Angelegenheiten
§ 87 BetrVG
betriebliche Ordnung
und Verhalten
Arbeitszeit
Auszahlung von
Entgelten
Urlaub
Kontrolle durch
technische Anlagen
Sozialeinrichtungen
Lohngestaltung
Verbesserungsvorschläge
Gruppenarbeit
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§§ 92 - 98 BetrVG
§§ 89 - 91 BetrVG
allgemeine Aufgaben
im Umwelt- und
Arbeitsschutz
Humanisierung
der Arbeit
Gestaltung von
Arbeitsplätzen,
Arbeitsabläufen und
der Arbeitsumgebung
Personalplanung
Beschäftigungssicherung
Beurteilung
Berufsbildung
§§ 99-101 BetrVG
Einstellungen
Eingruppierungen
Versetzungen
Umsetzungen
§§ 106 - 110 BetrVG
Wirtschaftsausschuss
§§ 111 - 113 BetrVG
Betriebsänderung
Interessenausgleich
Sozialplan
§ 102 BetrVG
Kündigungen
Betriebsrat ? Na Klar !
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Stufenaufbau des Arbeitsrechts
Grundgesetz, Länderverfassungen, EG-Recht
z.B. Grundrechte, Diskriminierungsverbote, internationale Arbeits- und Sozialabkommen
Arbeitsgesetze der Bundesrepublik
vom Gesetzgeber erlassen wie z.B. Arbeitszeitgesetz, Kündigungsschutzgesetz, BetrVG etc.
Öffentliche Verordnungen und Satzungen
z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Straßenverkehrsordnung
Tarifverträge
Verträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bzw. Unternehmen
Betriebsvereinbarungen
Verträge zwischen Betriebsrat (GesamtBR) und Arbeitgeber (§ 77 BetrVG)
Arbeitsverträge
vereinbart zwischen einzelnem AN und AG (schriftlich)
Einseitige Zusagen / Betriebliche Übung
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Betriebsrat ? Na Klar !
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Die allgemeinen BR Aufgaben
Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die
zugunsten der Arbeitnehmer geltenden
2.
Maßnahmen zu beantragen, die Betrieb und
Belegschaft dienen
2a.
die Gleichstellung von
Frauen und Männern zu
fördern
2b.
die Vereinbarkeit von
Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern
3.
Anregungen von AN und
der JAV entgegenzunehmen
4.
Eingliederung von Schwerbehinderten etc. zu fördern
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Gesetze
Verordnungen +
Unfallverhütungsvorschriften
Tarifverträge
und Betriebsvereinbarungen
durchgeführt
werden
Betriebsrat ? Na Klar !
§ 80 Abs. 1 Nr. 1
BR
Wahl einer JAV vorzubereiten und durchzuführen
5.
Beschäftigung älterer
AN zu fördern
6.
Eingliederung ausländischer AN zu fördern und
Bekämpfung von Rassismus
7.
Beschäftigung sichern und
zu fördern
8.
Arbeits- und Umweltschutz
im Betrieb zu fördern
9.
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Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
nach dem Betriebsverfassungsgesetz
Grundsätze
Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter der
Beachtung der geltenden Tarifverträge
(§ 2 Abs. 1)
vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit..... Gewerkschaften
und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und
des Betriebes zusammen.
Regelmäßige Besprechungen
Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal
im Monat zu einer Besprechung zusammentreten.
Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur
Einigung zu verhandeln und Vorschläge über die Beilegung von
Meinungsverschiedenheiten zu machen.
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Betriebsrat ? Na Klar !
AG
BR
(§ 74 Abs. 1)
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Was in einem Betrieb passieren kann
und was mit einem Betriebsrat
vielleicht besser laufen könnte
- Einige Beispiele -
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Beispiel 1
Einer 22-jährigen Verkäuferin in einem
Einzelhandelsunternehmen mit 24 MitarbeiterInnen ...
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Diskriminierung und Mobbing
werden spöttische Blicke und hämische Bemerkungen von
ihren älteren Kolleginnen nachgeworfen, weil sie sich
ungewöhnlich kleidet.
wurde vom Filialleiter eine mündliche Abmahnung erteilt,
weil sie im Sommer mit einem bauchfreien Top zur Arbeit
erschien und sich ohne Genehmigung ein Tatoo auf dem
Oberarm anfertigen ließ.
wurde ihr Antrag auf Erteilung von drei Tagen Urlaub wegen
Wunsch der Teilnahme an der „Love Parade“ in Berlin vom
Filialleiter mit der Begründung abgelehnt, dass „man so
einen Quatsch ja nicht noch unterstützen könne“.
... könnte geholfen werden, wenn es einen Betriebsrat gäbe !
Betriebsrat ? Na Klar !
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Welche Grundrechte gelten wie im Betrieb ?
Die freie Entfaltung der Persönlichkeit
der Arbeitnehmer ist sicherzustellen. Das gilt z.B. bei der Wahl der
Kleidung und bei der Gestaltung des Arbeitsumfeldes (z.B. Fotos). Eine
Beschränkung kann es nur geben, wenn betriebliche Interessen
vorrangig sind, Sicherheitsbestimmungen zu beachten sind oder eine
Störung anderer Arbeitnehmer eintritt (z.B. Rauchen).
BR
BV
Durch eine Betriebsvereinbarung
kann der BR nähere Regeln zum Verhalten
der Arbeitnehmer im Betrieb festlegen
§87 Abs. 1 Zif.1 BetrVG
Schutz der Würde der AN
sowie ihrer Privatsphäre
Der Betrieb muss die
Vertraulichkeit im Umgang mit
personenbezogenen Daten
sicherstellen
---> Datenschutzgesetz
Freiheit der Meinungsäußerung
und politische Betätigung
Politische Diskussionen sind im Betrieb erlaubt. Auch Kritik am AG ist
erlaubt. Grenzen liegen da, wo eine Störung des Betriebsfriedens eintritt.
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Betriebsrat ? Na Klar !
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Mitbestimmung des BR bei allen Fragen der Ordnung des
Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer
§ 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 1
Alle Anweisungen des
Arbeitgebers, die die
Ordnung des Betriebes und
das Verhalten der
Beschäftigten regeln
sollen, sind nur dann
wirksam, wenn sie
schriftlich mit dem
Betriebsrat vereinbart
werden.
Ausnahme:
Umsetzung von Sicherheitsund Hygienebestimmungen
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z.B.
Alkoholverbot
Alkoholtest
Rauchverbot
Taschenkontrollen
Radio hören
Telefonbenutzung
Parkplatzordnung
Kleiderordnung
Anwesenheitslisten
Krankengespräche
Firmenausweise
etc.
Betriebsrat ? Na Klar !
STOP
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Anhörungsrecht des Arbeitnehmers
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Der Arbeitnehmer hat das Recht, in betrieblichen
Angelegenheiten, die seine Person betreffen ...
gehört zu werden. Er ist berechtigt, zu
Maßnahmen ... , die ihn betreffen, Stellung zu
nehmen sowie Vorschläge für die Gestaltung des
Arbeitsplatzes und des Arbeitsablaufs zu machen.
Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die
Berechnung und Zusammensetzung seines
Arbeitsentgelts erläutert und dass mit ihm die
Beurteilung seiner Leistungen sowie die
Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im
Betrieb erörtert werden.
Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen.
Das ... hat über den Inhalt ... Stillschweigen zu
bewahren ...
Betriebsrat ? Na Klar !
§ 82
BetrVG
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Beschwerderecht des Arbeitnehmers
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Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich ... zu
beschweren, wenn er sich ... benachteiligt oder
ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise
beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Mitglied des
Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung
hinzuziehen.
Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über die
Behandlung der Beschwerde zu bescheiden ...
Wegen der Erhebung einer Beschwerde dürfen
dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen.
Der Betriebsrat hat Beschwerden ...
entgegenzunehmen und ... beim Arbeitgeber auf
Abhilfe hinzuwirken.
Bestehen ... Meinungsverschiedenheiten über die
Berechtigung der Beschwerde, so kann der
Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen ...
Betriebsrat ? Na Klar !
§§ 84 / 85
BetrVG
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Beispiel 2
Einem 35-jährigen Versandmitarbeiter in einer Druckerei mit
28 MitarbeiterInnen
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Bereitschaftsregelung für Fahrer
wird häufig über die tägliche Arbeitszeit (7.00 bis 16.00)
hinaus zugemutet, in der Abendzeit bis 21.00 Uhr
Auslieferungsfahrten durchzuführen,
wird kaum Mitsprache eingeräumt bei der Aufstellung des
sog. „Bereitschaftsplans“, nach dem die abendlichen
Auslieferungsfahrten auf mehrere MitarbeiterInnen verteilt
werden sollen,
wird häufig erst kurzfristig mitgeteilt, dass sich der
„Bereitschaftsplan“ geändert habe, weil jemand anderes
ausgefallen sei,
wird eine Verwarnung erteilt, weil er sich an einem Abend
weigert, eine Auslieferung zu übernehmen. Er geht statt
dessen ins Krankenhaus, um seine dort wegen
Kreislaufproblemen eingelieferte Mutter zu besuchen.
... könnte geholfen werden, wenn es einen Betriebsrat gäbe !
Betriebsrat ? Na Klar !
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Mitbestimmung des BR bei Beginn
und Ende der täglichen Arbeitszeit
§ 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 2
Die Mitbestimmung dient dem
Gesundheitsschutz, der Sicherung
der Arbeitszeitsouveränität und sie
erfasst alle Formen variabler
Arbeitszeit
•
•
•
•
•
•
Seite
20
Beginn und Ende der
täglichen Arbeitszeit
einschließlich der Pausen
Lage und Dauer der
Pausen
sowie Verteilung der
Arbeitszeit
auf die Wochentage
Der Betriebsrat kann einzuhaltende
Spielregeln und die Klärung von Konflikten
verbindlich regeln, z.B.
bei Gleitzeit
Rahmenzeiten, Gleitspannen
Kernzeiten, Plus- und Minusstunden
Gleittage (Stunden / Tage / Wochen)
Arbeitszeitspannbreite
Ausgleichsmodelle, Ampelkonto
Mindestbeschäftigungsdauer
Ankündigungsfrist
den Wechselrhythmus
Ankündigungsfristen
Freizeitregelungen
bei Jahresarbeitszeiten
bei variabler Teilzeit
bei Schichtarbeit
Betriebsrat ? Na Klar !
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Mitbestimmung des BR bei Verkürzung oder
Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit
§ 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 3
Überstunden nur mit BR-Zustimmung
Mitbestimmung gilt bei Verkürzung
oder Verlängerung der
betriebsüblichen Arbeitszeit
2. in der Abteilung
3. am einzelnen Arbeitsplatz
Ankündigungsfristen
Notfälle regeln (§ 14 Abs. 1 ArbZG)
Bestimmung von Obergrenzen
Belastungs- u. Flexibilitätszuschläge
Ausgleich - Geld oder Freizeit
Kurzarbeit (statt Entlassungen)
Es muss sich um eine vorübergehende
Verlängerung (Überstunden) oder
Verkürzung der (Kurzarbeit)
betriebsüblichen Arbeitszeiten handeln
21
BV-Regelungen Überstunden
1. im Betrieb
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gilt auch für freiwillige Überstunden
und bei Teilzeitbeschäftigten MA
Abbau von Überstunden
Ankündigungsfristen
Arbeitsbereiche festlegen
Stunden, Tage und Wochen definieren
Betriebsrat ? Na Klar !
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Mitbestimmung des BR bei der
Urlaubsgestaltung
Aufstellung allgemeiner
§ 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 5
Urlaubsgrundsätze
Die Mitbestimmung bezieht sich
auf jede Form des Urlaubs und die
Festlegung des Urlaubs in jedem
Einzelfall
Betriebsferien
Urlaubssperren
Eintrag in Urlaubslisten
Urlaubsaufteilung
Richtlinien
für unbezahlten Urlaub
für Sonderurlaub
für Urlaubsgewährung
Jahresurlaub
Zusatzurlaub von Schwerbehinderten
bezahlte und unbezahlte Freistellung
Aufstellung des Urlaubsplans
Regelung der Urlaubsvertretung
Planveränderungen
Festsetzung der zeitlichen Lage des
Urlaubs auch
wenn AN u. AG sich nicht einigen
auch für einzelne Arbeitnehmer
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Betriebsrat ? Na Klar !
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Beispiel 3
Einer 43-jährigen Helferin in einer Apotheke mit 18 MitarbeiterInnen
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Gesundheit und Verdienst
wird Arbeit in einem neu eingerichteten Lagerraum zugewiesen, der im
Keller einer Altbauvilla untergebracht ist, wo nur 1,90 m Raumhöhe
und ganz kleine Fenster mit Tageslicht verfügbar sind,
wird die Bedienung einer Pack-, Sortier- und Ettikettieranlage für
Medikamente zugewiesen, die erheblichen Lärm verursacht und mit
einer undefinierbaren Klebeflüssigkeit gefüllt werden muss,
wird im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung ein Verdienst gewährt, das
nach ihrem Eindruck geringer ist als branchenüblich und auch im
Vergleich mit ihren Kolleginnen nicht nachvollziehbar wird,
wird eine Monatsabrechung des Gehalts vorgelegt, die für sie nicht
nachvollziehbar ist. Unter anderem enthält sie keine
Gegenüberstellung der geleisteten Stunden im laufenden Monat mit
denen des Vormonats.
... könnte geholfen werden, wenn es einen Betriebsrat gäbe !
Betriebsrat ? Na Klar !
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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Verhütung von Berufskrankheiten
Mitbestimmungsaufgaben
§ 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 7
Zweck der Mitbestimmung ist eine
effektive Umsetzung des gesetzlichen
Arbeitsschutzes im Betrieb
Sie bezieht sich auf alle Maßnahmen im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
oder der Unfallverhütung
Gesundheitsschutz umfasst
Seite
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technische Gefahren
konkrete körperliche Probleme
allgemeine medizinische Erkenntnisse
mentale und psychische Belastungen
Verhütung von Arbeitsunfällen
Verhütung von Berufskrankheiten
Verhütung von
Gesundheitsgefahren
Humanisierung der Arbeitswelt
Arbeitsräume
Arbeitsplatzgestaltung
Arbeitsorganisation
Der BR muss zustimmen bei der Berufung
bzw. Abberufung von Betriebsärzten und
Fachkräften für Arbeitssicherheit (§ 9 Abs. 3
ASiG) Er hat ein Initiativrecht bei der
Erweiterung bzw. Beschränkung der
Arbeitsaufgaben von Betriebsarzt und FASi
Betriebsrat ? Na Klar !
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Mitbestimmung bei der betrieblichen Lohngestaltung
und Festsetzung von Akkord- und Prämiensätzen
§ 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 10
§ 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 11
Mitbestimmung bei der Aufstellung von
Entlohnungsgrundsätzen, Einführung
und Anwendung neuer Verfahren der
Entlohnung sowie deren Änderung
Lohn = alle Leistungen mit
Entgeltcharakter
Seite
25
übertarifliche Zulagen (auch freiwillige)
Ergebnisbeteiligung
Gestaltung aller aller Entgeltformen,
bei denen eine unmittelbare
Beziehung zwischen Leistung und
Entgelt besteht
Geldakkord
Zeitakkord
Einzel- oder Gruppenakkord
andere leistungsbezogene
Entgelte wie Zulagen
Prämien
sonstige Geld- und Sachleistungen
Prämienlohn
Provisionen
Betriebsrat ? Na Klar !
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Beispiel 4
Einem 39-jährigen Programmierer
Seite
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Arbeitsplatzsicherung beim
Betriebsübergang
beschäftigt in einem erfolgreichen Softwarehaus mit 24
MitarbeiterInnen, das vor 21 Jahren als GmbH von einem
Programmierer selbst gegründet und aufgebaut wurde,
betreut seit 10 Jahren als Hauptverantwortlicher eine
medizinische Software, die er selbst mit entwickelt hat, ein
Kernprodukt des Hauses, für das es einen festen
Kundenstamm und lukrative Wartungsverträge gibt,
droht nun die Entlassung, weil das Unternehmen vom
Eigentümer (für einen zweistelligen Millionenbetrag) an
einen großen Konzern verkauft wird, der ein
Konkurrenzprodukt herstellt und seine Marktposition
verbessern will
... könnte geholfen werden, wenn es einen Betriebsrat gäbe !
Betriebsrat ? Na Klar !
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Kündigung – nicht ohne den Betriebsrat
§ 102 BetrVG
Anhörung ist
unverzichtbar !
Abs. 1:
Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu
hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für
die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung
des Betriebsrates ausgesprochene Kündigung
ist unwirksam.
BR
Abs. 2:
Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche
Kündigung Bedenken, so hat er diese unter
Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens
innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen.
Der Betriebsrat soll ... vor seiner Stellungnahme
den betroffenen Arbeitnehmer hören.
Anhörungsfrist
eine Woche
(drei Tage)
Anhörung des AN
Widerspruchsgründe
für den BR stehen
in § 102 BetrVG
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Abs. 3:
Der Betriebsrat kann der Kündigung
widersprechen, wenn...
STOP
Betriebsrat ? Na Klar !
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Kündigung – nicht ohne den Betriebsrat
§ 102 BetrVG
Kündigt der Arbeitgeber, obwohl der
Betriebsrat ... widersprochen hat, so hat er
dem Arbeitnehmer ... eine Abschrift der
Stellungnahme des Betriebsrats zuzuleiten.
Schriftliche
Stellungnahme
des BR
Abs. 5:
Widerspruch
liegt vor
Fristgerechte
Klageerhebung
Anspruch auf
Weiterbeschäftigung
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28
Abs. 4:
Gericht
Hat der Betriebsrat einer ordentlichen
Kündigung frist- und ordnungsgemäß
widersprochen, und
hat der Arbeitnehmer ... (rechtzeitig)
Kündigungsschutzklage ... erhoben
muss der Arbeitgeber auf Verlangen ... diesen
nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum
rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits
bei unveränderten Arbeitsbedingungen
weiterbeschäftigen.
Betriebsrat ? Na Klar !
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Der Begriff einer Betriebsänderung
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Der Unternehmer hat in
Unternehmen
mit in der Regel mehr als zwanzig
wahlberechtigten Arbeitnehmern
den Betriebsrat
über geplante Betriebsänderungen,
die wesentliche Nachteile für die
Belegschaft
oder erhebliche Teile der
Belegschaft zur Folge haben
können,
rechtzeitig und umfassend zu
unterrichten
und die geplanten
Betriebsänderungen mit dem
Betriebsrat zu beraten.
i
BR
Betriebsrat ? Na Klar !
BetrVG § 111
1
Einschränkung
oder Stillegung
(auch teilweise)
2
Verlegung des Betriebs
(auch teilweise)
3
Zusammenschluss mit
anderen oder Spaltung
von Betrieben
4
Änderungen von
Betriebsorganisation,
des Betriebszwecks
oder Betriebsanlagen
5
Einführung neuer
Arbeitsmethoden u.
Fertigungsverfahren
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Ein neuer Inhaber tritt mit
ArbeitgeberPflichten beim
Betriebsübergang
Betriebsübernahme in alle
bestehenden Rechte und Pflichten
gegenüber den Arbeitnehmern ein
Eine durch den bisherigen
Arbeitgeber oder den neuen
Inhaber bewirkte Kündigung oder
Auflösung des Arbeitsvertrags aus
Anlass des Betriebsübergangs ist
unwirksam
Der Betriebsrat hat nach § 80 und § 111
BetrVG Anspruch auf Einsichtnahme in die
Verträge, die den Betriebsübergang regeln Die kündigungsrechtliche Stellung
von Arbeitnehmern darf sich zwei
Jahre nach einer
Unternehmensumwandlung nicht
verschlechtern
Bei der Eintragung im Handelsregister
muss nachgewiesen werden, dass die ANVertreter informiert worden sind
In einem Interessenausgleich mit dem BR
Der Arbeitgeber darf (speziell bei
kann genau geregelt werden, unter
welchen Bedingungen welche AN in den
Nachfolgebetrieb übergehen.
Seite
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Betriebsrat ? Na Klar !
einer Betriebsspaltung) die
Arbeitnehmer nicht willkürlich oder
selektiv auf alte und neu gebildete
Firmen zuordnen
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Beispiel 5
Einem 48-jährigen Möbeltischler in einem
Ladenbauunternehmen mit 68 MitarbeiterInnen ...
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Bewältigung einer
Unternehmenskrise
dem wegen Finanzproblemen gekündigt wurde (weil das
Unternehmen sich bei einer Expansion übernommen hatte)
obwohl er selbst in einer erfolgreichen Filiale arbeitet, wo es
noch unbearbeitete lukrative Aufträge gibt
obwohl er bereits seit über 20 Jahren dort tätig ist und zwei
schulpflichtige Kinder hat
obwohl es noch jüngere MitarbeiterInnen gibt, die nach ihm
angefangen haben
... könnte geholfen werden, wenn es einen Betriebsrat gäbe !
Betriebsrat ? Na Klar !
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Der Wirtschaftsausschuss
Seite
32
zur frühzeitigen Abklärung
wirtschaftlicher Entwicklungen
zur rechtzeitigen Vorbereitung
von anstehenden
Entscheidungen
In Betrieben bzw. Unternehmen über
100 Beschäftigten muss der
Betriebsrat oder GesamtBR einen
Wirtschaftsausschuss einrichten
Der Wirtschaftsausschuss
zählt zwischen drei und
sieben Personen, die dem
Unternehmen angehören
müssen, darunter
mindestens ein
Betriebsratsmitglied
In Betrieben oder
Unternehmen unter 100 AN
kann der Betriebsrat sich
um wirtschaftliche
Informationen kümmern
Betriebsrat ? Na Klar !
Siehe dazu §§ 106 und 107 BetrVG
Ein Informationsgremium
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Pflichten des Unternehmers
gegenüber dem Wirtschaftsausschuss
Pflichten nach §§ 106 und 108 BetrVG
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Ansprechpartner des WiA ist
der "Unternehmer", der die
wirtschaftlichen Prozesse
leitet und verantwortet.
Die Unterrichtung des WiA
erfolgt durch sachkundige
Erläuterungen zu vorher
festgelegten Themen unter
Vorlage von Unterlagen.
In der Beratung mit dem
Betriebsrat beantwortet der
Unternehmer Fragen, hört sich
die Meinungen und
Stellungnahmen der WiAMitglieder an.
Er begründet seine Ansichten
und Einschätzungen unter
Hinweis auf Unterlagen näher.
Er kann bei Bedarf sachkundige
Angestellte als Berichterstatter
hinzuziehen z.B. Buchhalter,
Finanzexperten, Vertriebsleiter.
Betriebsrat ? Na Klar !
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Der Wirtschaftsausschuss
Welche Informationen kann er verlangen?
"Wirtschaftliche Angelegenheiten" im Sinne von
§ 106 BetrVG sind unter anderem:
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Wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens
rückwirkend und zukunftsbezogen: Planung
Analyse der Kostenstruktur
Produktions- und Absatzlage
Produktions- und Investitionsprogramm
Betriebsrat ? Na Klar !
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Der Wirtschaftsausschuss
Welche Informationen kann er verlangen?
"Wirtschaftliche Angelegenheiten" im Sinne von
§ 106 BetrVG sind unter anderem:
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Rationalisierungsvorhaben
(Insbesondere: neue) Fabrikations- und Arbeitsmethoden
Einschränkung / Stillegung von Betrieben / Betriebsteilen
Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen
Zusammenschluss / Spaltung von Unternehmen / Betrieben
Änderung der Betriebsorganisation oder des Betriebszwecks
Betriebsrat ? Na Klar !
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Der Wirtschaftsausschuss
Welche Informationen kann er verlangen?
"Wirtschaftliche Angelegenheiten" im Sinne von
§ 106 BetrVG sind unter anderem:
Sonstige Vorgänge oder Projekte, welche die
Interessen der ArbeitnehmerInnen wesentlich
berühren können, z.B.
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Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
äußere Rahmenbedingungen des Geschäftsverlaufs
z.B. Finanz-, Steuer- und Umweltpolitik
auf Arbeitnehmer bezogene Statistiken:
Personalbestand und -kosten
Sozialaufwendungen
geleistete Arbeitsstunden
Betriebsrat ? Na Klar !
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Was geschieht bei
einer Insolvenz ?
Bei Zahlungsunfähigkeit eines
Unternehmens tritt auf
Beschluss des zuständigen
Gerichts ein Vergleichs- oder
Konkursverwalter in die Rolle
des Arbeitgebers ein.
BR
Seite
37
Der Betriebsrat als
Belegschaftsorgan rückt im
Rahmen eines Vergleichs- oder
Insolvenzverfahrens als Partner
des Konkursverwalters in eine
verantwortliche Rolle.
Viele Fragen, die im Rahmen
eines Vergleichs oder einer
Insolvenz zu regeln sind, sind
Betriebsänderungen und können
über einen Interessenausgleich
und Sozialplan gestaltet werden.
Aber:
Der rechtliche Vorgang der
Insolvenzabwicklung selbst
bedeutet keine
Betriebsänderung.
Die materiellen
Gestaltungsmöglichkeiten des
Sozialplans (u.a.
Abfindungshöhe) sind im
Insolvenzrecht eingeschränkt
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 38
Welche Bedingungen gibt es, um
einen Betriebsrat wählen zu können ?
Wie viele Mitglieder hat der
Betriebsrat ?
Slide 39
BR-Wahl – wann, wie ?
1998
1999
2000
§ 13 BetrVG
Außerhalb des Wahlrhythmus
ist zu wählen wenn...
2001
2002
2003
BR
§ 21 BetrVG
Regelmäßige BR-Wahlen
Alle 4 Jahre in der Zeit
vom 1. März bis 31. Mai
Nächste reguläre Wahlen
sind 2002 und 2006
Seite
39
BRWahl
Im Betrieb kein BR besteht
Gesamtzahl der BR Mitglieder unter die
vorgeschriebene Zahl gefallen ist
die Belegschaftszahl stark gestiegen oder
gesunken ist
der vorhandene BR zurücktritt
...
Es kommt auf die Initiative der Arbeitnehmer an!
(Keine gesetzliche Verpflichtung, einen BR zu bilden)
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 40
Betriebsrat – gewählt für einen "Betrieb" § 1 BetrVG
Betriebe mit mindestens 5 ständig wahlberechtigten AN
(davon müssen 3 wählbar sein) können einen BR wählen
Betrieb A
Ein Betriebsrat wird dort gewählt, "wo gearbeitet wird", die
Arbeitnehmer sollen ortsnah und effektiv vertreten werden
Betrieb B
Betrieb C
Unternehmen X mit
Betrieb A, B, C
Betriebe
sind "technisch-organisatorische" Einheiten
Unternehmen sind übergeordnete,
wirtschaftliche Einheiten
Betrieb
Betrieb A = 1 BR
Betrieb B = 1 BR
Betrieb C = 1 BR
Unternehmen X = 1 GBR
Seite
40
Wichtiges Kennzeichen für Betriebe:
es werden mitbestimmungspflichtige Entscheidungen
getroffen mit sozialen, personellen und wirtschaftlichen
Folgen für die Beschäftigten im Betrieb
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 41
Zahl der Betriebsratsmitglieder § 9 BetrVG
Entscheidend ist die Zahl der „in der Regel“ im Betrieb Beschäftigten
5 bis 20 wahlberechtigte AN
21 bis 50 wahlberechtigte AN
51 wahlberechtigte bis 100 AN
101 bis 200 AN
------------------201 bis 400 AN
401 bis 700 AN
701 bis 1000 AN
1001 bis 1500 AN
1501 bis 2000 AN
2001 bis 2500 AN
....
Seite
41
= 1 BR
= 3 BR
= 5 BR
= 7 BR
-----= 9 BR
= 11 BR
= 13 BR
= 15 BR
= 17 BR
= 19 BR
= je +2
Betriebsrat ? Na Klar !
BR
Februar 2002
Slide 42
Betriebe, Betriebsteile, Kleinstbetriebe § 4 BetrVG
Ein eigenständiger Betriebsrat kann gewählt werden in
Betriebsteilen mit mind. 5 AN, wenn dieser
Betrieb
Betrieb
eigenständig durch
Aufgabenbereich und
Organisation
und / oder:
Betriebsteil A
Betrieb
Betriebsteil B
räumlich weit entfernt
vom Hauptbetrieb
(50-60 KM)
Betriebsteil C
Auch wenn die Voraussetzungen vorliegen,
können die AN formlos die Teilnahme an der
BR-Wahl im Hauptbetrieb beschließen.
Mitteilung 10 Wochen vor Ende der Amtszeit
Wenn diese Voraussetzungen in
einem Betriebsteil nicht
vorliegen: Teilnahme an der BRWahl im Hauptbetrieb !
Der Betriebsrat im Hauptbetrieb kann die Abstimmung veranlassen !
Seite
42
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 43
Der Wahlvorstand prüft... § 7 BetrVG
Aktives Wahlrecht
Wahlberechtigung § 7 BetrVG
alle Beschäftigten, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben
Leiharbeiter, die am Tag der Wahl
länger als 3 Monate beschäftigt
werden
BRWahl
Wer darf wählen ?
Wählbarkeit § 8 BetrVG
BRWahl
Wer darf gewählt werden ?
Passives Wahlrecht
Seite
43
alle Wahlberechtigten, die am
letzten Tag der Stimmabgabe
mind. 6 Monate beschäftigt sind
und nicht wegen einer Vorstrafe
keine öffentlichen Ämter
besetzen dürfen
nicht wählbar: Leiharbeiter
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 44
Arbeitnehmereigenschaft und Wahlberechtigung
Arbeitnehmer nach § 5 BetrVG
Regulär Beschäftigte
Befristet Beschäftigte
Teilzeitbeschäftigte
Außendienstler
BR Telearbeiter
Wahl
Heimarbeiter
Schüler, Werkstudenten
ABM-Beschäftigte
„Scheinselbständige“
„Beurlaubte“ Arbeitnehmer
Erkrankte ohne Lohnfortzahlung
Mutterschutz
Elternzeit
BR Wehr- und Zivildienst
Wahl
Langzeiturlaub, Sabbatical
Seite
44
Wahlvorstand
„Auszubildende“
Berufsausbildung
Umschulung
Fort- und Weiterbildung
Praktikanten, Volontäre
Teilnehmende an
BRWahl
berufsvorbereitenden Maßnahmen
Ungeklärte „Arbeitnehmer“
Beamte
Zivildienstleistende
Freiwilliges soziales Jahr (FSJ)
Freiwilliges ökologisches Jahr
Altersteilzeit (Freistellungsphase)
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 45
Die Wählerliste § 2 WO
i
i
Seite
45
Familienname und Vorname
Geburtsdatum
Datum Betriebseintritt
alphabetische Reihenfolge
nach Geschlechtern getrennt
mit aktiv wahlberechtigten Leih-AN
Der Arbeitgeber muss alle Auskünfte geben
beim vereinfachten 2-stufigen Wahlverfahren durch Aushändigung an die
Einladenden in einem versiegelten Umschlag
Wahlberechtigt und auch wählbar ist nur, wer am Tag der Wahl in
der Wählerliste steht !
Die Wählerlisten sind einsehbar - liegen öffentlich aus
öffentlich allerdings ohne Geburtsdatum
auch über ein EDV-Netzwerk oder Intranet – wenn Alle Zugriff haben
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 46
Der gesetzliche
Schutz der Wahl
Slide 47
Bestellung Wahlvorstand
normales Verfahren
Bestellung durch BR
10 Wochen vor Ablauf der BR Amtszeit
§ 16 BetrVG
falls 8 Wochen vorher noch nicht:
Bestellung durch Gericht
auf Antrag von 3 wahlberechtigten AN
oder einer im Betrieb vertretenen
Gewerkschaft
oder: Bestellung durch den GBR
oder, falls GBR nicht vorhanden, durch
den Konzernbetriebsrat
wenn kein BR besteht gilt § 17 BetrVG
Seite
47
Wahlvorstand
Bestellung durch den GBR
falls nicht vorhanden: Bestellung durch KBR
falls nicht vorhanden:
Wahl durch die Betriebsversammlung
Zusammensetzung
mindestens 3 Mitglieder
ungerade Zahl von Mitgliedern
Frauen und Männer
(Sollvorschrift)
BR ernennt den Vorsitzenden
Benennung von
Ersatzmitgliedern
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
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Bestellung Wahlvorstand –
vereinfachtes Verfahren § 17a BetrVG
Bestellung durch BR § 17a BetrVG
4 Wochen vor Ablauf der BR-Amtszeit
Wenn 3 Wochen davor nicht bestellt:
Bestellung durch Gericht
auf Antrag von 3 wahlberechtigten AN
oder einer im Betrieb vertretenen
Gewerkschaft
oder, falls GBR nicht vorhanden, durch
den Konzernbetriebsrat
wenn kein BR besteht:
§ 17a Abs. 3 BetrVG
wenn kein GBR oder KBR vorhanden sind
oder keine Bestellung erfolgt
Seite
48
Wahlvorstand
Zusammensetzung
oder durch den Gesamtbetriebsrat
einstufiges
Wahlverfahren
3 Personen
Frauen und Männer (Sollvorschrift)
BR ernennt den Vorsitzenden
Benennung von Ersatzmitgliedern
Wahl durch Wahlversammlung
Betriebsrat ? Na Klar !
zweistufiges
Wahlverfahren
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Slide 49
Schutz der an der Wahl beteiligten Personen
AN, die die Wahl initiieren
Kündigungsschutz
§§ 103 BetrVG u.
15 Abs. 3 - 5 KSchG
durch Einladung zur Wahlversammlung
Antrag bei Gericht – 3 Antragsteller
wird kein BR gewählt – 3 Monate
keine ordentliche Kündigung
Wahlvorstand
Wahlvorstand
keine ordentliche Kündigung
auch keine Änderungskündigung
fristlose Kündigung nur mit BR-Zustimmung
wirkt ab Bestellung des Wahlvorstands
Nachwirkung 6 Monate nach der Wahl
Kündigungsschutz
§§ 103 BetrVG u.
15 Abs. 3 - 5 KSchG
WahlbewerberInnen
Seite
49
WahlbewerberInnen
keine ordentliche Kündigung
außerordentliche Kündigung nur mit BRZustimmung - vor der Wahl
Arbeitsgericht kann Zustimmung ersetzen
wirkt ab Aufstellung des Wahlvorschlags
Nachwirkung 6 Monate nach der Wahl auch für
nachgerückte Ersatzmitglieder
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 50
Schutz der Wahl § 119 BetrVG
Verbot der Wahlbehinderung
BRWahl
BRWahl
Seite
50
Verbot von Wahlplakaten
keine Arbeitsbefreiung des
Wahlvorstands
Vernichtung von
Wahlvorschlägen
etc.
Folgen:
Gericht
kann zur Anfechtung
oder
zur Nichtigkeit der
Wahl führen!
Verbot der Wahlbeeinflussung
Gegenmaßnahmen:
Androhung von Nachteilen
Gewährung von Vorteilen
finanzielle Unterstützung
von Listen
etc.
Beschlussverfahren
oder
Strafverfahren § 119
BetrVG
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 51
Die Kosten der BR-Wahl
trägt der Arbeitgeber § 40 BetrVG
Allgemeine Kosten
Sachkosten
Wahlurne
Wahlvorstand
Seminar für Wahlvorstände
Rechtsanwaltskosten
Bezahlte Freistellung
für Wahlvorstände
Sonstige Kosten
Büroräume
Büromaterial
Aktenschrank
Telefon
Porto
etc.
Bezahlte Freistellung
für Wahlhelfer
Stimmzettel
Wahlurnen
Wahlformulare
Kosten für die
Briefwahl
Anfechtungsverfahren
Entgelte bei Wahlgang
Fahrtkosten
Fachliteratur
Seite
51
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 52
Das vereinfachte
Wahlverfahren
in Kleinbetrieben
Slide 53
Das vereinfachte Wahlverfahren § 14a BetrVG
in Kleinbetrieben bis 50 AN
Bei Bestellung des
Wahlvorstands durch
einen bestehenden
BR, KBR, GBR, ArbG
entfällt Stufe 1
Versammlung zur Wahl
des Wahlvorstandes
Stufe 1
Eine Woche
später
Versammlung zur
Wahl des Betriebsrates
Zweistufig
Stufe 2
Seite
53
Einstufig
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 54
Das vereinfachte Wahlverfahren § 14a BetrVG
Wahl des BR im einstufigen Verfahren
in Kleinbetrieben bis 50 AN
Möglich in Betrieben mit 51-100 AN
nach Vereinbarung zwischen
Wahlvorstand und Arbeitgeber
Wahlvorstand
Bei Bestellung durch
BR, KBR, GBR, ArbG
direkt Stufe 2
Spätestens eine Woche vor
der Wahlversammlung
Nach der Bestellung ist die BR-Wahl
unverzüglich einzuleiten
Aufstellung der Wählerliste
Erlass des Wahlausschreibens
Bekanntgabe der Wahlvorschläge
Stufe 2
BR-Wahl in geheimer und
unmittelbarer Wahl in der
Wahlversammlung
Wahlversammlung
Wahl des Betriebsrates
Seite
54
Bei Verhinderung muss die
Möglichkeit zur schriftlichen
Stimmabgabe bestehen
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 55
Das vereinfachte Wahlverfahren § 14a BetrVG
zweistufiges Verfahren
in Kleinbetrieben bis 50 AN
Stufe 1
in Betrieben bis 100 AN möglich n.Vereinbarung
zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber
1. Wahlversammlung
Wahl des Wahlvorstandes
Eine Woche
später
Stufe 2
2. Wahlversammlung
Wahl des Betriebsrates
Seite
55
Bestellung des Wahlvorstands möglich
bis eine Woche vor der entscheidenden
Wahlversammlung (Stufe 2)
Bis zum Ende der Wahlversammlung für
den Wahlvorstand können mündlich
Wahlvorschläge gemacht werden
BR-Wahl in geheimer und unmittelbarer
Wahl in der Wahlversammlung
Bei Verhinderung muss die Möglichkeit
zur schriftlichen Stimmabgabe bestehen
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 56
Das vereinfachte Wahlverfahren § 14a BetrVG
in Kleinbetrieben bis 50 AN
Wahl des BR im zweistufigen Verfahren
Stufe 1
Einladung zur Wahlversammlung
durch 3 wahlberechtigte AN oder
Gewerkschaft im Betrieb
7 Tage vor dem Tag
der Versammlung
Wahl eines Versammlungsleiters
(mit relativer Stimmenmehrheit)
Wahlvorschläge für Wahlvorstand
§ 28 WO
Wahl des 3er Wahlvorstandes
(öffentlich oder geheime Wahl)
Wahlvorschläge
1) Name
2) Name
3) Name
4) Name
Seite
56
§ 29 WO
Wahl Wahlvorstandsvorsitzende/r
(beide Wahlen mit absoluter Mehrheit, alle
anwesenden AN können abstimmen)
Wahlvorstand
Wahlausschreiben
Wahlversammlung
Wahl des Wahlvorstandes
Erstellung der Wählerliste
Erstellung des Wahlausschreibens
§ 30 WO
§ 33 WO
Sammlung der Wahlvorschläge
(bis zum Ende der Wahlversammlung sind
auch mündliche Vorschläge möglich)
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 57
Das vereinfachte Wahlverfahren § 14a BetrVG
in Kleinbetrieben bis 50 AN
Wahlvorstand
Wahl des BR im zweistufigen Verfahren
Wahlvorschläge
1) Name
2) Name
3) Name
4) Name
Eine Woche
später
Wahlversammlung
Wahl des Betriebsrates
BR-Wahl in geheimer und
unmittelbarer Wahl in der
Wahlversammlung
BRWahl
§ 35 WO
Bei Verhinderung muss die
Möglichkeit zur schriftlichen
Stimmabgabe (nach Antrag) bestehen
Stufe 2
Nach Ablauf der Frist
erfolgt die Auszählung
Wahlurne
Betriebsrat
Seite
57
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 58
Das Wahlausschreiben § 31 WO
Erlass 1 Woche vor dem
ersten Tag der Stimmabgabe
Vereinfachtes
Wahlverfahren
Wahlausschreiben
Bei Gewerkschaftsvorschlag durch zwei
Beauftragte
Adresse des Wahlvorstandes
Bindung von Stimmabgabe an
Wahlvorschläge
Zahl der zu wählenden BR-Mitglieder
Mindestzahl der Stützunterschriften
Anteil der Geschlechter
Aushang der Wahlvorschläge
wo liegen die Wählerlisten und
Ort, Tag und Zeit der Wahlversammlung
Datum des Erlasses
Wahlordnung aus?
Einsprüche gegen Wählerliste
Möglichkeit der nachträglichen
Stimmabgabe – Antrag 3 Tage vor dem
Tag der 2. Wahlversammlung
3 Tage nach Erlass Tag ?
Keine Schriftform notwendig bei
Vorschlägen in der Wahlversammlung
Ort, Tag u. Zeit der nachträglichen
Stimmabgabe und öffentlichen
Stimmauszählung
wer hat Wahlrecht – aktiv / passiv
Seite
Wahlvorschläge (im zweistufigen
Verfahren) bis zum Ende der
Wahlversammlung
58
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 59
BR-Wahl - was zu tun ist:
Wochen
-5
-3
-2
A.
der "Fahrplan" für den Wahlvorstand
Einladung zur 1. Wahlversammlung
Durch 3 wahlberechtigte AN
oder Gewerkschaft im Betrieb
Arbeitgeber übergibt Umschlag Info Wählerliste
-1
-1
Seite
59
B.
zweistufiges
Wahlverfahren
Wahlvorstand
Durchführung Wahlversammlung 1
Wahl Versammlungsleiter
Wahl der 3 Wahlvorstände
Wahl des Wahlvorstandsvorsitzenden
erstellt die Wählerliste
legt die BR-Größe fest
Verteilung der Mandate auf die Geschlechter
Erstellung des Wahlausschreibens
Kandidatenaufstellung u. Prüfung
Einladung zur 2. Wahlversammlung
C.
Bekanntgabe des Wahlausschreibens
D.
Bekanntgabe der Wahlvorschläge
Betriebsrat ? Na Klar !
Wahlausschreiben
Wahlvorschläge
1) Name
2) Name
3) Name
4) Name
Februar 2002
Slide 60
BR-Wahl - was zu tun ist:
Wochen
0
E. Durchführung Wahlversammlung 2 (BR-Wahl)
Bereitstellung der Stimmzettel und Wahlurnen
Einbeziehung der Ergebnisse der
nachträglichen, schriftlichen Abstimmung
F. Das Wahlergebnis wird festgestellt
1
2
3
zweistufiges
Wahlverfahren
Stimmauszählung, Anfertigung Wahlniederschrift
Information und Bestätigung der Gewählten
öffentliche Bekanntgabe der Wahlergebnisse
Einladung zur konstituierenden Betriebsratssitzung
G. Die Wahl wird abgeschlossen
der neue Betriebsrat konstituiert sich
Ablauf der Frist für Wahlanfechtung
verspätet eingegangene Briefe werden vernichtet
Wahlvorstand übergibt Wahlunterlagen dem BR
Wahlurne
Wahlvorstand
4
BR
Seite
60
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Brauchen wir einen Betriebsrat ?
na klar !!!
Welche Erfahrungen gibt es mit Betriebsrat?
Fünf Stellungnahmen von Beschäftigten
Was kann ein Betriebsrat eigentlich tun ?
Fünf betriebliche Beispielfälle
Wie würde ein Betriebsrat bei uns aussehen?
Betriebsratsfähige Betriebe - Betriebsratsgröße
Muss ich Angst haben, wenn ich mich für eine BR-Wahl einsetze?
Der gesetzliche Schutz der Wahl
Was müssen wir konkret tun, um eine Wahl einzuleiten?
Wahldurchführung im vereinfachten Verfahren
Slide 2
Was Beschäftigte über einen
Betriebsrat sagen und denken
- Einige Beispiele -
Slide 3
Meinung A
Eine 28-jährige Reisekauffrau:
Seite
3
Freie Meinungsäußerung
Ich habe früher direkt nach meiner Ausbildung in einem kleinen Reisebüro gearbeitet, in
dem wir 7 Personen waren, darunter auch der Eigentümer, der selbst mit gearbeitet hat.
Ich fand es merkwürdig, dass viele Dinge anders gehandhabt wurden, als ich es in der
Ausbildung gelernt hatte. Meine Bemerkungen wurden aber immer abgeschmettert.
Die lukrativsten Kunden und Aufträge wurden immer von Eigentümer selber bearbeitet
oder seiner Lieblings-Sachbearbeiterin gegeben.
Als ich nach drei Jahren mehr Gehalt verlangte, oder eine bessere Umsatzbeteiligung,
wurde ich abgebügelt.
Ich bin dann zu einem anderen Reisebüro gegangen, das zu einer Unternehmensgruppe
gehört, aber in der Filiale nur 5 Mitarbeiter hat. Hier gibt es einen Betriebsrat, der von
allem MitarbeiterInnen und auch von der Firmenleitung anerkannt wird. Dort hat auch
unsere Meinung ein Gewicht. Als neulich die EDV-Anlage umgestellt werden sollte, hat
der BR vorher ein Klärungsgespräch und eine Einweisung durchgesetzt und dafür
gesorgt, dass an jeden von uns ein Handbuch verteilt wird.
Dazu passt Betriebsbeispiel 1
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 4
Meinung B
Ein 32-jähriger Mechaniker
Seite
4
Arbeitszeit gut geregelt
Ich bin seit 12 Jahren hier im Betrieb und für die Anlagenwartung zuständig. In dieser Zeit
ist hier ständig umgebaut und umgerüstet worden.
Früher war ich oft 12 oder 14 Stunden hier, um Arbeiten zu Ende zu bringen. Manchmal
wurde ich auch am Wochenende zu Hause angerufen, wenn etwas nicht richtig lief.
Seit 8 Jahren gibt es hier einen Betriebsrat. Der hat sich für vernünftige Arbeitszeitregeln
eingesetzt. Er hat einen Schichtplan ausgearbeitet und mit der Firmenleitung verhandelt.
Dafür mussten ein paar Leute eingestellt werden.
Es musste auch ein Qualifizierungsplan entwickelt werden, damit wir uns nicht alle zu
Spezialisten entwickeln, sondern an möglichst vielen Anlagen die Fehler erkennen
können. Da war auch der Betriebsrat hinter her.
Ich habe zwar früher mit den Überstunden und Prozenten einiges mehr verdient als
heute. Aber das war trotzdem Knochenarbeit, die Gesundheit ist mir heute wichtiger, und
ein einigermaßen geregeltes Privatleben, ohne ständigen Schreck, wenn das Telefon
klingelt.
Für die Nacht und für das Wochenende gibt es nun einen Bereitschaftsplan. Alle 4
Wochen bin ich dran, bekomme dafür ein Handy vom Betrieb und die Fahrtkosten
erstattet, wenn ich raus muss.
Dazu passt Betriebsbeispiel 2
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 5
Meinung C
Ein 58-jähriger Chemiefacharbeiter
Seite
5
Hilfe bei Altersteilzeit
Ich habe seit 35 Jahren hier im Unternehmen im Schichtdienst gearbeitet. Den
Betriebsrat gab es zwar schon immer, aber als ich jung war, habe ich von dem eigentlich
kaum etwas gemerkt oder merken wollen.
Unser Schichtplan stand immer schon monatelang fest, dass das alles mit vom
Betriebsrat ausgehandelt war, habe ich erst später gemerkt.
Die jahrelange Arbeit rund um die Uhr macht sich für mich heute bemerkbar. Als ich von
der Möglichkeit der Altersteilzeit gehört habe, bin ich in die Personalabteilung, um mich
zu bewerben.
Dann gab es ein großes Hin und Her wegen der Geldberechnung, Zuschüsse und
Rentenausfall. Vom Betriebsrat habe ich dann konkrete Unterstützung bekommen, mit
Anrufen beim Arbeitsamt, Rentenversicherung usw.
Der Betriebsrat hat meine Entgeltberechnung überprüft, was wegen der Schicht- und
Nachtzuschläge nicht einfach war. Dann hat es bei der Personalabteilung eine
Neuberechung durchgedrückt, und ich stehe jetzt besser da. Und die Neubesetzung
meiner Stelle hat der auch verlangt.
Wenn es den Betriebsrat nicht gäbe, müsste ich vielleicht jetzt immer noch weiter
arbeiten. Mein Geld würde vielleicht nicht stimmen oder ich könnte Überraschungen
erleben, wenn ich in Rente gehe.
Dazu passt Betriebsbeispiel 3
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 6
Meinung D
Ein 46-jährige Arbeiterin in einem Textilbetrieb:
Seite
6
Betriebsübergang auf Juniorchef
Ich arbeite mit Unterbrechungen seit 22 Jahren in der Firma, habe den Betrieb
unter der Leitung des Seniorchefs kennen gelernt, wie er von 20 auf 140 Leute
gewachsen ist. Dennoch hat der sich um alles selber gekümmert.
Der kannte seine Leute, war gerecht, und den konnte man auch ansprechen,
wenn man einen Wunsch hatte. Es gab zwar immer mal Hinweise von der
Gewerkschaft und den Gedanken an Betriebsrat, aber es hat keiner richtig
dahinter gestanden.
Vor vier Jahren hat der Juniorchef die Firma übernommen. Der Chef hatte ihn
„überredet“, an die Uni geschickt und auch nach Amerika. Der liebt aber die
Firma nicht und auch nicht die Leute.
Als erstes hat er die Verwaltung „schlanker“ gemacht, wie er selber sagte. Kurz
danach haben einige Leute die Betriebsratswahl eingeleitet. Heute haben nur
noch 80 Beschäftigte, aber einen Betriebsrat, der mit den Juniorchef öfters im
Clinch liegt.
Wenn es den Betriebsrat nicht gäbe, wäre die Firma vielleicht schon ruiniert. Auf
jeden Fall wäre das Verständnis von früher ganz weg. Keiner wüsste mehr, wo er
oder sie dran ist. Mit dem Betriebsrat sind da die Leute, die dem Junior auf die
Finger sehen, ihn auch mal zur Rede stellen können.
Dazu passt Betriebsbeispiel 4
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 7
Bewältigung einer
Unternehmenskrise
Meinung E
Eine 43-jährige Sekretärin aus dem Großhandel:
Seite
7
Ich habe in der deutschen Tochterfirma eines amerikanischen
Handelshauses gearbeitet. Eines Morgens stellte sich ein uns
unbekannter Anwalt als Konkursverwalter vor, der ab sofort die
Geschäft übernommen hatte.
Wir hatten einen Betriebsrat. Der hat sich Entlassungslisten geben
lassen und mit dem Konkursverwalter einen Sozialplan aufgestellt. Er
hat Gespräche mit dem Arbeitsamt organisiert, uns wurden andere
Arbeitsplätze und Weiterbildungen angeboten.
Als ein anderes Unternehmen unsere Firmenräume übernommen hat,
konnte der Betriebsrat aushandeln, dass etwa die Hälfte von uns dort
unterkommen konnte.
Ohne Betriebsrat hätte es damals keinen Ansprechpartner für den
Konkursverwalter gegeben, wir als Beschäftigte wären ohne
Informationen auseinandergelaufen und Jede/r hätte für sich allein
herausfinden müssen, ob und wie es in Zukunft weiter gehen kann.
Dazu passt Betriebsbeispiel 5
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 8
Was kann ein Betriebsrat
in einem Unternehmen
überhaupt beeinflussen?
- Einige Beispiele -
Slide 9
Die Einflussfelder des Betriebsrates
im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes
„soziale„
Angelegenheiten
Arbeits-, Umwelt- u.
Gesundheitsschutz
Arbeitsplatzgestaltung
Personelle
Angelegenheiten
u. Berufsbildung
BR
Wirtschaftliche
Angelegenheiten
§ 87 BetrVG
betriebliche Ordnung
und Verhalten
Arbeitszeit
Auszahlung von
Entgelten
Urlaub
Kontrolle durch
technische Anlagen
Sozialeinrichtungen
Lohngestaltung
Verbesserungsvorschläge
Gruppenarbeit
Seite
9
§§ 92 - 98 BetrVG
§§ 89 - 91 BetrVG
allgemeine Aufgaben
im Umwelt- und
Arbeitsschutz
Humanisierung
der Arbeit
Gestaltung von
Arbeitsplätzen,
Arbeitsabläufen und
der Arbeitsumgebung
Personalplanung
Beschäftigungssicherung
Beurteilung
Berufsbildung
§§ 99-101 BetrVG
Einstellungen
Eingruppierungen
Versetzungen
Umsetzungen
§§ 106 - 110 BetrVG
Wirtschaftsausschuss
§§ 111 - 113 BetrVG
Betriebsänderung
Interessenausgleich
Sozialplan
§ 102 BetrVG
Kündigungen
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 10
Stufenaufbau des Arbeitsrechts
Grundgesetz, Länderverfassungen, EG-Recht
z.B. Grundrechte, Diskriminierungsverbote, internationale Arbeits- und Sozialabkommen
Arbeitsgesetze der Bundesrepublik
vom Gesetzgeber erlassen wie z.B. Arbeitszeitgesetz, Kündigungsschutzgesetz, BetrVG etc.
Öffentliche Verordnungen und Satzungen
z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Straßenverkehrsordnung
Tarifverträge
Verträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bzw. Unternehmen
Betriebsvereinbarungen
Verträge zwischen Betriebsrat (GesamtBR) und Arbeitgeber (§ 77 BetrVG)
Arbeitsverträge
vereinbart zwischen einzelnem AN und AG (schriftlich)
Einseitige Zusagen / Betriebliche Übung
Seite
10
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 11
Die allgemeinen BR Aufgaben
Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die
zugunsten der Arbeitnehmer geltenden
2.
Maßnahmen zu beantragen, die Betrieb und
Belegschaft dienen
2a.
die Gleichstellung von
Frauen und Männern zu
fördern
2b.
die Vereinbarkeit von
Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern
3.
Anregungen von AN und
der JAV entgegenzunehmen
4.
Eingliederung von Schwerbehinderten etc. zu fördern
Seite
11
Gesetze
Verordnungen +
Unfallverhütungsvorschriften
Tarifverträge
und Betriebsvereinbarungen
durchgeführt
werden
Betriebsrat ? Na Klar !
§ 80 Abs. 1 Nr. 1
BR
Wahl einer JAV vorzubereiten und durchzuführen
5.
Beschäftigung älterer
AN zu fördern
6.
Eingliederung ausländischer AN zu fördern und
Bekämpfung von Rassismus
7.
Beschäftigung sichern und
zu fördern
8.
Arbeits- und Umweltschutz
im Betrieb zu fördern
9.
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Slide 12
Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
nach dem Betriebsverfassungsgesetz
Grundsätze
Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter der
Beachtung der geltenden Tarifverträge
(§ 2 Abs. 1)
vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit..... Gewerkschaften
und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und
des Betriebes zusammen.
Regelmäßige Besprechungen
Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal
im Monat zu einer Besprechung zusammentreten.
Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur
Einigung zu verhandeln und Vorschläge über die Beilegung von
Meinungsverschiedenheiten zu machen.
Seite
12
Betriebsrat ? Na Klar !
AG
BR
(§ 74 Abs. 1)
Februar 2002
Slide 13
Was in einem Betrieb passieren kann
und was mit einem Betriebsrat
vielleicht besser laufen könnte
- Einige Beispiele -
Slide 14
Beispiel 1
Einer 22-jährigen Verkäuferin in einem
Einzelhandelsunternehmen mit 24 MitarbeiterInnen ...
Seite
14
Diskriminierung und Mobbing
werden spöttische Blicke und hämische Bemerkungen von
ihren älteren Kolleginnen nachgeworfen, weil sie sich
ungewöhnlich kleidet.
wurde vom Filialleiter eine mündliche Abmahnung erteilt,
weil sie im Sommer mit einem bauchfreien Top zur Arbeit
erschien und sich ohne Genehmigung ein Tatoo auf dem
Oberarm anfertigen ließ.
wurde ihr Antrag auf Erteilung von drei Tagen Urlaub wegen
Wunsch der Teilnahme an der „Love Parade“ in Berlin vom
Filialleiter mit der Begründung abgelehnt, dass „man so
einen Quatsch ja nicht noch unterstützen könne“.
... könnte geholfen werden, wenn es einen Betriebsrat gäbe !
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
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Welche Grundrechte gelten wie im Betrieb ?
Die freie Entfaltung der Persönlichkeit
der Arbeitnehmer ist sicherzustellen. Das gilt z.B. bei der Wahl der
Kleidung und bei der Gestaltung des Arbeitsumfeldes (z.B. Fotos). Eine
Beschränkung kann es nur geben, wenn betriebliche Interessen
vorrangig sind, Sicherheitsbestimmungen zu beachten sind oder eine
Störung anderer Arbeitnehmer eintritt (z.B. Rauchen).
BR
BV
Durch eine Betriebsvereinbarung
kann der BR nähere Regeln zum Verhalten
der Arbeitnehmer im Betrieb festlegen
§87 Abs. 1 Zif.1 BetrVG
Schutz der Würde der AN
sowie ihrer Privatsphäre
Der Betrieb muss die
Vertraulichkeit im Umgang mit
personenbezogenen Daten
sicherstellen
---> Datenschutzgesetz
Freiheit der Meinungsäußerung
und politische Betätigung
Politische Diskussionen sind im Betrieb erlaubt. Auch Kritik am AG ist
erlaubt. Grenzen liegen da, wo eine Störung des Betriebsfriedens eintritt.
Seite
15
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 16
Mitbestimmung des BR bei allen Fragen der Ordnung des
Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer
§ 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 1
Alle Anweisungen des
Arbeitgebers, die die
Ordnung des Betriebes und
das Verhalten der
Beschäftigten regeln
sollen, sind nur dann
wirksam, wenn sie
schriftlich mit dem
Betriebsrat vereinbart
werden.
Ausnahme:
Umsetzung von Sicherheitsund Hygienebestimmungen
Seite
16
z.B.
Alkoholverbot
Alkoholtest
Rauchverbot
Taschenkontrollen
Radio hören
Telefonbenutzung
Parkplatzordnung
Kleiderordnung
Anwesenheitslisten
Krankengespräche
Firmenausweise
etc.
Betriebsrat ? Na Klar !
STOP
Februar 2002
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Anhörungsrecht des Arbeitnehmers
Seite
17
Der Arbeitnehmer hat das Recht, in betrieblichen
Angelegenheiten, die seine Person betreffen ...
gehört zu werden. Er ist berechtigt, zu
Maßnahmen ... , die ihn betreffen, Stellung zu
nehmen sowie Vorschläge für die Gestaltung des
Arbeitsplatzes und des Arbeitsablaufs zu machen.
Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die
Berechnung und Zusammensetzung seines
Arbeitsentgelts erläutert und dass mit ihm die
Beurteilung seiner Leistungen sowie die
Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im
Betrieb erörtert werden.
Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen.
Das ... hat über den Inhalt ... Stillschweigen zu
bewahren ...
Betriebsrat ? Na Klar !
§ 82
BetrVG
Februar 2002
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Beschwerderecht des Arbeitnehmers
Seite
18
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich ... zu
beschweren, wenn er sich ... benachteiligt oder
ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise
beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Mitglied des
Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung
hinzuziehen.
Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über die
Behandlung der Beschwerde zu bescheiden ...
Wegen der Erhebung einer Beschwerde dürfen
dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen.
Der Betriebsrat hat Beschwerden ...
entgegenzunehmen und ... beim Arbeitgeber auf
Abhilfe hinzuwirken.
Bestehen ... Meinungsverschiedenheiten über die
Berechtigung der Beschwerde, so kann der
Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen ...
Betriebsrat ? Na Klar !
§§ 84 / 85
BetrVG
Februar 2002
Slide 19
Beispiel 2
Einem 35-jährigen Versandmitarbeiter in einer Druckerei mit
28 MitarbeiterInnen
Seite
19
Bereitschaftsregelung für Fahrer
wird häufig über die tägliche Arbeitszeit (7.00 bis 16.00)
hinaus zugemutet, in der Abendzeit bis 21.00 Uhr
Auslieferungsfahrten durchzuführen,
wird kaum Mitsprache eingeräumt bei der Aufstellung des
sog. „Bereitschaftsplans“, nach dem die abendlichen
Auslieferungsfahrten auf mehrere MitarbeiterInnen verteilt
werden sollen,
wird häufig erst kurzfristig mitgeteilt, dass sich der
„Bereitschaftsplan“ geändert habe, weil jemand anderes
ausgefallen sei,
wird eine Verwarnung erteilt, weil er sich an einem Abend
weigert, eine Auslieferung zu übernehmen. Er geht statt
dessen ins Krankenhaus, um seine dort wegen
Kreislaufproblemen eingelieferte Mutter zu besuchen.
... könnte geholfen werden, wenn es einen Betriebsrat gäbe !
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 20
Mitbestimmung des BR bei Beginn
und Ende der täglichen Arbeitszeit
§ 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 2
Die Mitbestimmung dient dem
Gesundheitsschutz, der Sicherung
der Arbeitszeitsouveränität und sie
erfasst alle Formen variabler
Arbeitszeit
•
•
•
•
•
•
Seite
20
Beginn und Ende der
täglichen Arbeitszeit
einschließlich der Pausen
Lage und Dauer der
Pausen
sowie Verteilung der
Arbeitszeit
auf die Wochentage
Der Betriebsrat kann einzuhaltende
Spielregeln und die Klärung von Konflikten
verbindlich regeln, z.B.
bei Gleitzeit
Rahmenzeiten, Gleitspannen
Kernzeiten, Plus- und Minusstunden
Gleittage (Stunden / Tage / Wochen)
Arbeitszeitspannbreite
Ausgleichsmodelle, Ampelkonto
Mindestbeschäftigungsdauer
Ankündigungsfrist
den Wechselrhythmus
Ankündigungsfristen
Freizeitregelungen
bei Jahresarbeitszeiten
bei variabler Teilzeit
bei Schichtarbeit
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 21
Mitbestimmung des BR bei Verkürzung oder
Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit
§ 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 3
Überstunden nur mit BR-Zustimmung
Mitbestimmung gilt bei Verkürzung
oder Verlängerung der
betriebsüblichen Arbeitszeit
2. in der Abteilung
3. am einzelnen Arbeitsplatz
Ankündigungsfristen
Notfälle regeln (§ 14 Abs. 1 ArbZG)
Bestimmung von Obergrenzen
Belastungs- u. Flexibilitätszuschläge
Ausgleich - Geld oder Freizeit
Kurzarbeit (statt Entlassungen)
Es muss sich um eine vorübergehende
Verlängerung (Überstunden) oder
Verkürzung der (Kurzarbeit)
betriebsüblichen Arbeitszeiten handeln
21
BV-Regelungen Überstunden
1. im Betrieb
Seite
gilt auch für freiwillige Überstunden
und bei Teilzeitbeschäftigten MA
Abbau von Überstunden
Ankündigungsfristen
Arbeitsbereiche festlegen
Stunden, Tage und Wochen definieren
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 22
Mitbestimmung des BR bei der
Urlaubsgestaltung
Aufstellung allgemeiner
§ 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 5
Urlaubsgrundsätze
Die Mitbestimmung bezieht sich
auf jede Form des Urlaubs und die
Festlegung des Urlaubs in jedem
Einzelfall
Betriebsferien
Urlaubssperren
Eintrag in Urlaubslisten
Urlaubsaufteilung
Richtlinien
für unbezahlten Urlaub
für Sonderurlaub
für Urlaubsgewährung
Jahresurlaub
Zusatzurlaub von Schwerbehinderten
bezahlte und unbezahlte Freistellung
Aufstellung des Urlaubsplans
Regelung der Urlaubsvertretung
Planveränderungen
Festsetzung der zeitlichen Lage des
Urlaubs auch
wenn AN u. AG sich nicht einigen
auch für einzelne Arbeitnehmer
Seite
22
Betriebsrat ? Na Klar !
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Slide 23
Beispiel 3
Einer 43-jährigen Helferin in einer Apotheke mit 18 MitarbeiterInnen
Seite
23
Gesundheit und Verdienst
wird Arbeit in einem neu eingerichteten Lagerraum zugewiesen, der im
Keller einer Altbauvilla untergebracht ist, wo nur 1,90 m Raumhöhe
und ganz kleine Fenster mit Tageslicht verfügbar sind,
wird die Bedienung einer Pack-, Sortier- und Ettikettieranlage für
Medikamente zugewiesen, die erheblichen Lärm verursacht und mit
einer undefinierbaren Klebeflüssigkeit gefüllt werden muss,
wird im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung ein Verdienst gewährt, das
nach ihrem Eindruck geringer ist als branchenüblich und auch im
Vergleich mit ihren Kolleginnen nicht nachvollziehbar wird,
wird eine Monatsabrechung des Gehalts vorgelegt, die für sie nicht
nachvollziehbar ist. Unter anderem enthält sie keine
Gegenüberstellung der geleisteten Stunden im laufenden Monat mit
denen des Vormonats.
... könnte geholfen werden, wenn es einen Betriebsrat gäbe !
Betriebsrat ? Na Klar !
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Slide 24
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Verhütung von Berufskrankheiten
Mitbestimmungsaufgaben
§ 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 7
Zweck der Mitbestimmung ist eine
effektive Umsetzung des gesetzlichen
Arbeitsschutzes im Betrieb
Sie bezieht sich auf alle Maßnahmen im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
oder der Unfallverhütung
Gesundheitsschutz umfasst
Seite
24
technische Gefahren
konkrete körperliche Probleme
allgemeine medizinische Erkenntnisse
mentale und psychische Belastungen
Verhütung von Arbeitsunfällen
Verhütung von Berufskrankheiten
Verhütung von
Gesundheitsgefahren
Humanisierung der Arbeitswelt
Arbeitsräume
Arbeitsplatzgestaltung
Arbeitsorganisation
Der BR muss zustimmen bei der Berufung
bzw. Abberufung von Betriebsärzten und
Fachkräften für Arbeitssicherheit (§ 9 Abs. 3
ASiG) Er hat ein Initiativrecht bei der
Erweiterung bzw. Beschränkung der
Arbeitsaufgaben von Betriebsarzt und FASi
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 25
Mitbestimmung bei der betrieblichen Lohngestaltung
und Festsetzung von Akkord- und Prämiensätzen
§ 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 10
§ 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 11
Mitbestimmung bei der Aufstellung von
Entlohnungsgrundsätzen, Einführung
und Anwendung neuer Verfahren der
Entlohnung sowie deren Änderung
Lohn = alle Leistungen mit
Entgeltcharakter
Seite
25
übertarifliche Zulagen (auch freiwillige)
Ergebnisbeteiligung
Gestaltung aller aller Entgeltformen,
bei denen eine unmittelbare
Beziehung zwischen Leistung und
Entgelt besteht
Geldakkord
Zeitakkord
Einzel- oder Gruppenakkord
andere leistungsbezogene
Entgelte wie Zulagen
Prämien
sonstige Geld- und Sachleistungen
Prämienlohn
Provisionen
Betriebsrat ? Na Klar !
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Slide 26
Beispiel 4
Einem 39-jährigen Programmierer
Seite
26
Arbeitsplatzsicherung beim
Betriebsübergang
beschäftigt in einem erfolgreichen Softwarehaus mit 24
MitarbeiterInnen, das vor 21 Jahren als GmbH von einem
Programmierer selbst gegründet und aufgebaut wurde,
betreut seit 10 Jahren als Hauptverantwortlicher eine
medizinische Software, die er selbst mit entwickelt hat, ein
Kernprodukt des Hauses, für das es einen festen
Kundenstamm und lukrative Wartungsverträge gibt,
droht nun die Entlassung, weil das Unternehmen vom
Eigentümer (für einen zweistelligen Millionenbetrag) an
einen großen Konzern verkauft wird, der ein
Konkurrenzprodukt herstellt und seine Marktposition
verbessern will
... könnte geholfen werden, wenn es einen Betriebsrat gäbe !
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 27
Kündigung – nicht ohne den Betriebsrat
§ 102 BetrVG
Anhörung ist
unverzichtbar !
Abs. 1:
Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu
hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für
die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung
des Betriebsrates ausgesprochene Kündigung
ist unwirksam.
BR
Abs. 2:
Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche
Kündigung Bedenken, so hat er diese unter
Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens
innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen.
Der Betriebsrat soll ... vor seiner Stellungnahme
den betroffenen Arbeitnehmer hören.
Anhörungsfrist
eine Woche
(drei Tage)
Anhörung des AN
Widerspruchsgründe
für den BR stehen
in § 102 BetrVG
Seite
27
Abs. 3:
Der Betriebsrat kann der Kündigung
widersprechen, wenn...
STOP
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 28
Kündigung – nicht ohne den Betriebsrat
§ 102 BetrVG
Kündigt der Arbeitgeber, obwohl der
Betriebsrat ... widersprochen hat, so hat er
dem Arbeitnehmer ... eine Abschrift der
Stellungnahme des Betriebsrats zuzuleiten.
Schriftliche
Stellungnahme
des BR
Abs. 5:
Widerspruch
liegt vor
Fristgerechte
Klageerhebung
Anspruch auf
Weiterbeschäftigung
Seite
28
Abs. 4:
Gericht
Hat der Betriebsrat einer ordentlichen
Kündigung frist- und ordnungsgemäß
widersprochen, und
hat der Arbeitnehmer ... (rechtzeitig)
Kündigungsschutzklage ... erhoben
muss der Arbeitgeber auf Verlangen ... diesen
nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum
rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits
bei unveränderten Arbeitsbedingungen
weiterbeschäftigen.
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 29
Der Begriff einer Betriebsänderung
Seite
29
Der Unternehmer hat in
Unternehmen
mit in der Regel mehr als zwanzig
wahlberechtigten Arbeitnehmern
den Betriebsrat
über geplante Betriebsänderungen,
die wesentliche Nachteile für die
Belegschaft
oder erhebliche Teile der
Belegschaft zur Folge haben
können,
rechtzeitig und umfassend zu
unterrichten
und die geplanten
Betriebsänderungen mit dem
Betriebsrat zu beraten.
i
BR
Betriebsrat ? Na Klar !
BetrVG § 111
1
Einschränkung
oder Stillegung
(auch teilweise)
2
Verlegung des Betriebs
(auch teilweise)
3
Zusammenschluss mit
anderen oder Spaltung
von Betrieben
4
Änderungen von
Betriebsorganisation,
des Betriebszwecks
oder Betriebsanlagen
5
Einführung neuer
Arbeitsmethoden u.
Fertigungsverfahren
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Slide 30
Ein neuer Inhaber tritt mit
ArbeitgeberPflichten beim
Betriebsübergang
Betriebsübernahme in alle
bestehenden Rechte und Pflichten
gegenüber den Arbeitnehmern ein
Eine durch den bisherigen
Arbeitgeber oder den neuen
Inhaber bewirkte Kündigung oder
Auflösung des Arbeitsvertrags aus
Anlass des Betriebsübergangs ist
unwirksam
Der Betriebsrat hat nach § 80 und § 111
BetrVG Anspruch auf Einsichtnahme in die
Verträge, die den Betriebsübergang regeln Die kündigungsrechtliche Stellung
von Arbeitnehmern darf sich zwei
Jahre nach einer
Unternehmensumwandlung nicht
verschlechtern
Bei der Eintragung im Handelsregister
muss nachgewiesen werden, dass die ANVertreter informiert worden sind
In einem Interessenausgleich mit dem BR
Der Arbeitgeber darf (speziell bei
kann genau geregelt werden, unter
welchen Bedingungen welche AN in den
Nachfolgebetrieb übergehen.
Seite
30
Betriebsrat ? Na Klar !
einer Betriebsspaltung) die
Arbeitnehmer nicht willkürlich oder
selektiv auf alte und neu gebildete
Firmen zuordnen
Februar 2002
Slide 31
Beispiel 5
Einem 48-jährigen Möbeltischler in einem
Ladenbauunternehmen mit 68 MitarbeiterInnen ...
Seite
31
Bewältigung einer
Unternehmenskrise
dem wegen Finanzproblemen gekündigt wurde (weil das
Unternehmen sich bei einer Expansion übernommen hatte)
obwohl er selbst in einer erfolgreichen Filiale arbeitet, wo es
noch unbearbeitete lukrative Aufträge gibt
obwohl er bereits seit über 20 Jahren dort tätig ist und zwei
schulpflichtige Kinder hat
obwohl es noch jüngere MitarbeiterInnen gibt, die nach ihm
angefangen haben
... könnte geholfen werden, wenn es einen Betriebsrat gäbe !
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 32
Der Wirtschaftsausschuss
Seite
32
zur frühzeitigen Abklärung
wirtschaftlicher Entwicklungen
zur rechtzeitigen Vorbereitung
von anstehenden
Entscheidungen
In Betrieben bzw. Unternehmen über
100 Beschäftigten muss der
Betriebsrat oder GesamtBR einen
Wirtschaftsausschuss einrichten
Der Wirtschaftsausschuss
zählt zwischen drei und
sieben Personen, die dem
Unternehmen angehören
müssen, darunter
mindestens ein
Betriebsratsmitglied
In Betrieben oder
Unternehmen unter 100 AN
kann der Betriebsrat sich
um wirtschaftliche
Informationen kümmern
Betriebsrat ? Na Klar !
Siehe dazu §§ 106 und 107 BetrVG
Ein Informationsgremium
Februar 2002
Slide 33
Pflichten des Unternehmers
gegenüber dem Wirtschaftsausschuss
Pflichten nach §§ 106 und 108 BetrVG
Seite
33
Ansprechpartner des WiA ist
der "Unternehmer", der die
wirtschaftlichen Prozesse
leitet und verantwortet.
Die Unterrichtung des WiA
erfolgt durch sachkundige
Erläuterungen zu vorher
festgelegten Themen unter
Vorlage von Unterlagen.
In der Beratung mit dem
Betriebsrat beantwortet der
Unternehmer Fragen, hört sich
die Meinungen und
Stellungnahmen der WiAMitglieder an.
Er begründet seine Ansichten
und Einschätzungen unter
Hinweis auf Unterlagen näher.
Er kann bei Bedarf sachkundige
Angestellte als Berichterstatter
hinzuziehen z.B. Buchhalter,
Finanzexperten, Vertriebsleiter.
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 34
Der Wirtschaftsausschuss
Welche Informationen kann er verlangen?
"Wirtschaftliche Angelegenheiten" im Sinne von
§ 106 BetrVG sind unter anderem:
Seite
34
Wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens
rückwirkend und zukunftsbezogen: Planung
Analyse der Kostenstruktur
Produktions- und Absatzlage
Produktions- und Investitionsprogramm
Betriebsrat ? Na Klar !
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Slide 35
Der Wirtschaftsausschuss
Welche Informationen kann er verlangen?
"Wirtschaftliche Angelegenheiten" im Sinne von
§ 106 BetrVG sind unter anderem:
Seite
35
Rationalisierungsvorhaben
(Insbesondere: neue) Fabrikations- und Arbeitsmethoden
Einschränkung / Stillegung von Betrieben / Betriebsteilen
Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen
Zusammenschluss / Spaltung von Unternehmen / Betrieben
Änderung der Betriebsorganisation oder des Betriebszwecks
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 36
Der Wirtschaftsausschuss
Welche Informationen kann er verlangen?
"Wirtschaftliche Angelegenheiten" im Sinne von
§ 106 BetrVG sind unter anderem:
Sonstige Vorgänge oder Projekte, welche die
Interessen der ArbeitnehmerInnen wesentlich
berühren können, z.B.
Seite
36
Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
äußere Rahmenbedingungen des Geschäftsverlaufs
z.B. Finanz-, Steuer- und Umweltpolitik
auf Arbeitnehmer bezogene Statistiken:
Personalbestand und -kosten
Sozialaufwendungen
geleistete Arbeitsstunden
Betriebsrat ? Na Klar !
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Slide 37
Was geschieht bei
einer Insolvenz ?
Bei Zahlungsunfähigkeit eines
Unternehmens tritt auf
Beschluss des zuständigen
Gerichts ein Vergleichs- oder
Konkursverwalter in die Rolle
des Arbeitgebers ein.
BR
Seite
37
Der Betriebsrat als
Belegschaftsorgan rückt im
Rahmen eines Vergleichs- oder
Insolvenzverfahrens als Partner
des Konkursverwalters in eine
verantwortliche Rolle.
Viele Fragen, die im Rahmen
eines Vergleichs oder einer
Insolvenz zu regeln sind, sind
Betriebsänderungen und können
über einen Interessenausgleich
und Sozialplan gestaltet werden.
Aber:
Der rechtliche Vorgang der
Insolvenzabwicklung selbst
bedeutet keine
Betriebsänderung.
Die materiellen
Gestaltungsmöglichkeiten des
Sozialplans (u.a.
Abfindungshöhe) sind im
Insolvenzrecht eingeschränkt
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 38
Welche Bedingungen gibt es, um
einen Betriebsrat wählen zu können ?
Wie viele Mitglieder hat der
Betriebsrat ?
Slide 39
BR-Wahl – wann, wie ?
1998
1999
2000
§ 13 BetrVG
Außerhalb des Wahlrhythmus
ist zu wählen wenn...
2001
2002
2003
BR
§ 21 BetrVG
Regelmäßige BR-Wahlen
Alle 4 Jahre in der Zeit
vom 1. März bis 31. Mai
Nächste reguläre Wahlen
sind 2002 und 2006
Seite
39
BRWahl
Im Betrieb kein BR besteht
Gesamtzahl der BR Mitglieder unter die
vorgeschriebene Zahl gefallen ist
die Belegschaftszahl stark gestiegen oder
gesunken ist
der vorhandene BR zurücktritt
...
Es kommt auf die Initiative der Arbeitnehmer an!
(Keine gesetzliche Verpflichtung, einen BR zu bilden)
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 40
Betriebsrat – gewählt für einen "Betrieb" § 1 BetrVG
Betriebe mit mindestens 5 ständig wahlberechtigten AN
(davon müssen 3 wählbar sein) können einen BR wählen
Betrieb A
Ein Betriebsrat wird dort gewählt, "wo gearbeitet wird", die
Arbeitnehmer sollen ortsnah und effektiv vertreten werden
Betrieb B
Betrieb C
Unternehmen X mit
Betrieb A, B, C
Betriebe
sind "technisch-organisatorische" Einheiten
Unternehmen sind übergeordnete,
wirtschaftliche Einheiten
Betrieb
Betrieb A = 1 BR
Betrieb B = 1 BR
Betrieb C = 1 BR
Unternehmen X = 1 GBR
Seite
40
Wichtiges Kennzeichen für Betriebe:
es werden mitbestimmungspflichtige Entscheidungen
getroffen mit sozialen, personellen und wirtschaftlichen
Folgen für die Beschäftigten im Betrieb
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 41
Zahl der Betriebsratsmitglieder § 9 BetrVG
Entscheidend ist die Zahl der „in der Regel“ im Betrieb Beschäftigten
5 bis 20 wahlberechtigte AN
21 bis 50 wahlberechtigte AN
51 wahlberechtigte bis 100 AN
101 bis 200 AN
------------------201 bis 400 AN
401 bis 700 AN
701 bis 1000 AN
1001 bis 1500 AN
1501 bis 2000 AN
2001 bis 2500 AN
....
Seite
41
= 1 BR
= 3 BR
= 5 BR
= 7 BR
-----= 9 BR
= 11 BR
= 13 BR
= 15 BR
= 17 BR
= 19 BR
= je +2
Betriebsrat ? Na Klar !
BR
Februar 2002
Slide 42
Betriebe, Betriebsteile, Kleinstbetriebe § 4 BetrVG
Ein eigenständiger Betriebsrat kann gewählt werden in
Betriebsteilen mit mind. 5 AN, wenn dieser
Betrieb
Betrieb
eigenständig durch
Aufgabenbereich und
Organisation
und / oder:
Betriebsteil A
Betrieb
Betriebsteil B
räumlich weit entfernt
vom Hauptbetrieb
(50-60 KM)
Betriebsteil C
Auch wenn die Voraussetzungen vorliegen,
können die AN formlos die Teilnahme an der
BR-Wahl im Hauptbetrieb beschließen.
Mitteilung 10 Wochen vor Ende der Amtszeit
Wenn diese Voraussetzungen in
einem Betriebsteil nicht
vorliegen: Teilnahme an der BRWahl im Hauptbetrieb !
Der Betriebsrat im Hauptbetrieb kann die Abstimmung veranlassen !
Seite
42
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 43
Der Wahlvorstand prüft... § 7 BetrVG
Aktives Wahlrecht
Wahlberechtigung § 7 BetrVG
alle Beschäftigten, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben
Leiharbeiter, die am Tag der Wahl
länger als 3 Monate beschäftigt
werden
BRWahl
Wer darf wählen ?
Wählbarkeit § 8 BetrVG
BRWahl
Wer darf gewählt werden ?
Passives Wahlrecht
Seite
43
alle Wahlberechtigten, die am
letzten Tag der Stimmabgabe
mind. 6 Monate beschäftigt sind
und nicht wegen einer Vorstrafe
keine öffentlichen Ämter
besetzen dürfen
nicht wählbar: Leiharbeiter
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 44
Arbeitnehmereigenschaft und Wahlberechtigung
Arbeitnehmer nach § 5 BetrVG
Regulär Beschäftigte
Befristet Beschäftigte
Teilzeitbeschäftigte
Außendienstler
BR Telearbeiter
Wahl
Heimarbeiter
Schüler, Werkstudenten
ABM-Beschäftigte
„Scheinselbständige“
„Beurlaubte“ Arbeitnehmer
Erkrankte ohne Lohnfortzahlung
Mutterschutz
Elternzeit
BR Wehr- und Zivildienst
Wahl
Langzeiturlaub, Sabbatical
Seite
44
Wahlvorstand
„Auszubildende“
Berufsausbildung
Umschulung
Fort- und Weiterbildung
Praktikanten, Volontäre
Teilnehmende an
BRWahl
berufsvorbereitenden Maßnahmen
Ungeklärte „Arbeitnehmer“
Beamte
Zivildienstleistende
Freiwilliges soziales Jahr (FSJ)
Freiwilliges ökologisches Jahr
Altersteilzeit (Freistellungsphase)
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 45
Die Wählerliste § 2 WO
i
i
Seite
45
Familienname und Vorname
Geburtsdatum
Datum Betriebseintritt
alphabetische Reihenfolge
nach Geschlechtern getrennt
mit aktiv wahlberechtigten Leih-AN
Der Arbeitgeber muss alle Auskünfte geben
beim vereinfachten 2-stufigen Wahlverfahren durch Aushändigung an die
Einladenden in einem versiegelten Umschlag
Wahlberechtigt und auch wählbar ist nur, wer am Tag der Wahl in
der Wählerliste steht !
Die Wählerlisten sind einsehbar - liegen öffentlich aus
öffentlich allerdings ohne Geburtsdatum
auch über ein EDV-Netzwerk oder Intranet – wenn Alle Zugriff haben
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 46
Der gesetzliche
Schutz der Wahl
Slide 47
Bestellung Wahlvorstand
normales Verfahren
Bestellung durch BR
10 Wochen vor Ablauf der BR Amtszeit
§ 16 BetrVG
falls 8 Wochen vorher noch nicht:
Bestellung durch Gericht
auf Antrag von 3 wahlberechtigten AN
oder einer im Betrieb vertretenen
Gewerkschaft
oder: Bestellung durch den GBR
oder, falls GBR nicht vorhanden, durch
den Konzernbetriebsrat
wenn kein BR besteht gilt § 17 BetrVG
Seite
47
Wahlvorstand
Bestellung durch den GBR
falls nicht vorhanden: Bestellung durch KBR
falls nicht vorhanden:
Wahl durch die Betriebsversammlung
Zusammensetzung
mindestens 3 Mitglieder
ungerade Zahl von Mitgliedern
Frauen und Männer
(Sollvorschrift)
BR ernennt den Vorsitzenden
Benennung von
Ersatzmitgliedern
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
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Bestellung Wahlvorstand –
vereinfachtes Verfahren § 17a BetrVG
Bestellung durch BR § 17a BetrVG
4 Wochen vor Ablauf der BR-Amtszeit
Wenn 3 Wochen davor nicht bestellt:
Bestellung durch Gericht
auf Antrag von 3 wahlberechtigten AN
oder einer im Betrieb vertretenen
Gewerkschaft
oder, falls GBR nicht vorhanden, durch
den Konzernbetriebsrat
wenn kein BR besteht:
§ 17a Abs. 3 BetrVG
wenn kein GBR oder KBR vorhanden sind
oder keine Bestellung erfolgt
Seite
48
Wahlvorstand
Zusammensetzung
oder durch den Gesamtbetriebsrat
einstufiges
Wahlverfahren
3 Personen
Frauen und Männer (Sollvorschrift)
BR ernennt den Vorsitzenden
Benennung von Ersatzmitgliedern
Wahl durch Wahlversammlung
Betriebsrat ? Na Klar !
zweistufiges
Wahlverfahren
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Slide 49
Schutz der an der Wahl beteiligten Personen
AN, die die Wahl initiieren
Kündigungsschutz
§§ 103 BetrVG u.
15 Abs. 3 - 5 KSchG
durch Einladung zur Wahlversammlung
Antrag bei Gericht – 3 Antragsteller
wird kein BR gewählt – 3 Monate
keine ordentliche Kündigung
Wahlvorstand
Wahlvorstand
keine ordentliche Kündigung
auch keine Änderungskündigung
fristlose Kündigung nur mit BR-Zustimmung
wirkt ab Bestellung des Wahlvorstands
Nachwirkung 6 Monate nach der Wahl
Kündigungsschutz
§§ 103 BetrVG u.
15 Abs. 3 - 5 KSchG
WahlbewerberInnen
Seite
49
WahlbewerberInnen
keine ordentliche Kündigung
außerordentliche Kündigung nur mit BRZustimmung - vor der Wahl
Arbeitsgericht kann Zustimmung ersetzen
wirkt ab Aufstellung des Wahlvorschlags
Nachwirkung 6 Monate nach der Wahl auch für
nachgerückte Ersatzmitglieder
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
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Schutz der Wahl § 119 BetrVG
Verbot der Wahlbehinderung
BRWahl
BRWahl
Seite
50
Verbot von Wahlplakaten
keine Arbeitsbefreiung des
Wahlvorstands
Vernichtung von
Wahlvorschlägen
etc.
Folgen:
Gericht
kann zur Anfechtung
oder
zur Nichtigkeit der
Wahl führen!
Verbot der Wahlbeeinflussung
Gegenmaßnahmen:
Androhung von Nachteilen
Gewährung von Vorteilen
finanzielle Unterstützung
von Listen
etc.
Beschlussverfahren
oder
Strafverfahren § 119
BetrVG
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
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Die Kosten der BR-Wahl
trägt der Arbeitgeber § 40 BetrVG
Allgemeine Kosten
Sachkosten
Wahlurne
Wahlvorstand
Seminar für Wahlvorstände
Rechtsanwaltskosten
Bezahlte Freistellung
für Wahlvorstände
Sonstige Kosten
Büroräume
Büromaterial
Aktenschrank
Telefon
Porto
etc.
Bezahlte Freistellung
für Wahlhelfer
Stimmzettel
Wahlurnen
Wahlformulare
Kosten für die
Briefwahl
Anfechtungsverfahren
Entgelte bei Wahlgang
Fahrtkosten
Fachliteratur
Seite
51
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
Slide 52
Das vereinfachte
Wahlverfahren
in Kleinbetrieben
Slide 53
Das vereinfachte Wahlverfahren § 14a BetrVG
in Kleinbetrieben bis 50 AN
Bei Bestellung des
Wahlvorstands durch
einen bestehenden
BR, KBR, GBR, ArbG
entfällt Stufe 1
Versammlung zur Wahl
des Wahlvorstandes
Stufe 1
Eine Woche
später
Versammlung zur
Wahl des Betriebsrates
Zweistufig
Stufe 2
Seite
53
Einstufig
Betriebsrat ? Na Klar !
Februar 2002
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Das vereinfachte Wahlverfahren § 14a BetrVG
Wahl des BR im einstufigen Verfahren
in Kleinbetrieben bis 50 AN
Möglich in Betrieben mit 51-100 AN
nach Vereinbarung zwischen
Wahlvorstand und Arbeitgeber
Wahlvorstand
Bei Bestellung durch
BR, KBR, GBR, ArbG
direkt Stufe 2
Spätestens eine Woche vor
der Wahlversammlung
Nach der Bestellung ist die BR-Wahl
unverzüglich einzuleiten
Aufstellung der Wählerliste
Erlass des Wahlausschreibens
Bekanntgabe der Wahlvorschläge
Stufe 2
BR-Wahl in geheimer und
unmittelbarer Wahl in der
Wahlversammlung
Wahlversammlung
Wahl des Betriebsrates
Seite
54
Bei Verhinderung muss die
Möglichkeit zur schriftlichen
Stimmabgabe bestehen
Betriebsrat ? Na Klar !
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Das vereinfachte Wahlverfahren § 14a BetrVG
zweistufiges Verfahren
in Kleinbetrieben bis 50 AN
Stufe 1
in Betrieben bis 100 AN möglich n.Vereinbarung
zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber
1. Wahlversammlung
Wahl des Wahlvorstandes
Eine Woche
später
Stufe 2
2. Wahlversammlung
Wahl des Betriebsrates
Seite
55
Bestellung des Wahlvorstands möglich
bis eine Woche vor der entscheidenden
Wahlversammlung (Stufe 2)
Bis zum Ende der Wahlversammlung für
den Wahlvorstand können mündlich
Wahlvorschläge gemacht werden
BR-Wahl in geheimer und unmittelbarer
Wahl in der Wahlversammlung
Bei Verhinderung muss die Möglichkeit
zur schriftlichen Stimmabgabe bestehen
Betriebsrat ? Na Klar !
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Das vereinfachte Wahlverfahren § 14a BetrVG
in Kleinbetrieben bis 50 AN
Wahl des BR im zweistufigen Verfahren
Stufe 1
Einladung zur Wahlversammlung
durch 3 wahlberechtigte AN oder
Gewerkschaft im Betrieb
7 Tage vor dem Tag
der Versammlung
Wahl eines Versammlungsleiters
(mit relativer Stimmenmehrheit)
Wahlvorschläge für Wahlvorstand
§ 28 WO
Wahl des 3er Wahlvorstandes
(öffentlich oder geheime Wahl)
Wahlvorschläge
1) Name
2) Name
3) Name
4) Name
Seite
56
§ 29 WO
Wahl Wahlvorstandsvorsitzende/r
(beide Wahlen mit absoluter Mehrheit, alle
anwesenden AN können abstimmen)
Wahlvorstand
Wahlausschreiben
Wahlversammlung
Wahl des Wahlvorstandes
Erstellung der Wählerliste
Erstellung des Wahlausschreibens
§ 30 WO
§ 33 WO
Sammlung der Wahlvorschläge
(bis zum Ende der Wahlversammlung sind
auch mündliche Vorschläge möglich)
Betriebsrat ? Na Klar !
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Das vereinfachte Wahlverfahren § 14a BetrVG
in Kleinbetrieben bis 50 AN
Wahlvorstand
Wahl des BR im zweistufigen Verfahren
Wahlvorschläge
1) Name
2) Name
3) Name
4) Name
Eine Woche
später
Wahlversammlung
Wahl des Betriebsrates
BR-Wahl in geheimer und
unmittelbarer Wahl in der
Wahlversammlung
BRWahl
§ 35 WO
Bei Verhinderung muss die
Möglichkeit zur schriftlichen
Stimmabgabe (nach Antrag) bestehen
Stufe 2
Nach Ablauf der Frist
erfolgt die Auszählung
Wahlurne
Betriebsrat
Seite
57
Betriebsrat ? Na Klar !
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Das Wahlausschreiben § 31 WO
Erlass 1 Woche vor dem
ersten Tag der Stimmabgabe
Vereinfachtes
Wahlverfahren
Wahlausschreiben
Bei Gewerkschaftsvorschlag durch zwei
Beauftragte
Adresse des Wahlvorstandes
Bindung von Stimmabgabe an
Wahlvorschläge
Zahl der zu wählenden BR-Mitglieder
Mindestzahl der Stützunterschriften
Anteil der Geschlechter
Aushang der Wahlvorschläge
wo liegen die Wählerlisten und
Ort, Tag und Zeit der Wahlversammlung
Datum des Erlasses
Wahlordnung aus?
Einsprüche gegen Wählerliste
Möglichkeit der nachträglichen
Stimmabgabe – Antrag 3 Tage vor dem
Tag der 2. Wahlversammlung
3 Tage nach Erlass Tag ?
Keine Schriftform notwendig bei
Vorschlägen in der Wahlversammlung
Ort, Tag u. Zeit der nachträglichen
Stimmabgabe und öffentlichen
Stimmauszählung
wer hat Wahlrecht – aktiv / passiv
Seite
Wahlvorschläge (im zweistufigen
Verfahren) bis zum Ende der
Wahlversammlung
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Betriebsrat ? Na Klar !
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BR-Wahl - was zu tun ist:
Wochen
-5
-3
-2
A.
der "Fahrplan" für den Wahlvorstand
Einladung zur 1. Wahlversammlung
Durch 3 wahlberechtigte AN
oder Gewerkschaft im Betrieb
Arbeitgeber übergibt Umschlag Info Wählerliste
-1
-1
Seite
59
B.
zweistufiges
Wahlverfahren
Wahlvorstand
Durchführung Wahlversammlung 1
Wahl Versammlungsleiter
Wahl der 3 Wahlvorstände
Wahl des Wahlvorstandsvorsitzenden
erstellt die Wählerliste
legt die BR-Größe fest
Verteilung der Mandate auf die Geschlechter
Erstellung des Wahlausschreibens
Kandidatenaufstellung u. Prüfung
Einladung zur 2. Wahlversammlung
C.
Bekanntgabe des Wahlausschreibens
D.
Bekanntgabe der Wahlvorschläge
Betriebsrat ? Na Klar !
Wahlausschreiben
Wahlvorschläge
1) Name
2) Name
3) Name
4) Name
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BR-Wahl - was zu tun ist:
Wochen
0
E. Durchführung Wahlversammlung 2 (BR-Wahl)
Bereitstellung der Stimmzettel und Wahlurnen
Einbeziehung der Ergebnisse der
nachträglichen, schriftlichen Abstimmung
F. Das Wahlergebnis wird festgestellt
1
2
3
zweistufiges
Wahlverfahren
Stimmauszählung, Anfertigung Wahlniederschrift
Information und Bestätigung der Gewählten
öffentliche Bekanntgabe der Wahlergebnisse
Einladung zur konstituierenden Betriebsratssitzung
G. Die Wahl wird abgeschlossen
der neue Betriebsrat konstituiert sich
Ablauf der Frist für Wahlanfechtung
verspätet eingegangene Briefe werden vernichtet
Wahlvorstand übergibt Wahlunterlagen dem BR
Wahlurne
Wahlvorstand
4
BR
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Betriebsrat ? Na Klar !
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