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Slide 1

Brauchen wir einen Betriebsrat ?
na klar !!!







Welche Erfahrungen gibt es mit Betriebsrat?



Fünf Stellungnahmen von Beschäftigten

Was kann ein Betriebsrat eigentlich tun ?



Fünf betriebliche Beispielfälle

Wie würde ein Betriebsrat bei uns aussehen?



Betriebsratsfähige Betriebe - Betriebsratsgröße

Muss ich Angst haben, wenn ich mich für eine BR-Wahl einsetze?



Der gesetzliche Schutz der Wahl

Was müssen wir konkret tun, um eine Wahl einzuleiten?



Wahldurchführung im vereinfachten Verfahren


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Was Beschäftigte über einen
Betriebsrat sagen und denken
- Einige Beispiele -


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Meinung A


Eine 28-jährige Reisekauffrau:









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3

Freie Meinungsäußerung

Ich habe früher direkt nach meiner Ausbildung in einem kleinen Reisebüro gearbeitet, in
dem wir 7 Personen waren, darunter auch der Eigentümer, der selbst mit gearbeitet hat.
Ich fand es merkwürdig, dass viele Dinge anders gehandhabt wurden, als ich es in der
Ausbildung gelernt hatte. Meine Bemerkungen wurden aber immer abgeschmettert.
Die lukrativsten Kunden und Aufträge wurden immer von Eigentümer selber bearbeitet
oder seiner Lieblings-Sachbearbeiterin gegeben.
Als ich nach drei Jahren mehr Gehalt verlangte, oder eine bessere Umsatzbeteiligung,
wurde ich abgebügelt.
Ich bin dann zu einem anderen Reisebüro gegangen, das zu einer Unternehmensgruppe
gehört, aber in der Filiale nur 5 Mitarbeiter hat. Hier gibt es einen Betriebsrat, der von
allem MitarbeiterInnen und auch von der Firmenleitung anerkannt wird. Dort hat auch
unsere Meinung ein Gewicht. Als neulich die EDV-Anlage umgestellt werden sollte, hat
der BR vorher ein Klärungsgespräch und eine Einweisung durchgesetzt und dafür
gesorgt, dass an jeden von uns ein Handbuch verteilt wird.

Dazu passt Betriebsbeispiel 1

Betriebsrat ? Na Klar !

Februar 2002


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Meinung B


Ein 32-jähriger Mechaniker











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4

Arbeitszeit gut geregelt

Ich bin seit 12 Jahren hier im Betrieb und für die Anlagenwartung zuständig. In dieser Zeit
ist hier ständig umgebaut und umgerüstet worden.
Früher war ich oft 12 oder 14 Stunden hier, um Arbeiten zu Ende zu bringen. Manchmal
wurde ich auch am Wochenende zu Hause angerufen, wenn etwas nicht richtig lief.
Seit 8 Jahren gibt es hier einen Betriebsrat. Der hat sich für vernünftige Arbeitszeitregeln
eingesetzt. Er hat einen Schichtplan ausgearbeitet und mit der Firmenleitung verhandelt.
Dafür mussten ein paar Leute eingestellt werden.
Es musste auch ein Qualifizierungsplan entwickelt werden, damit wir uns nicht alle zu
Spezialisten entwickeln, sondern an möglichst vielen Anlagen die Fehler erkennen
können. Da war auch der Betriebsrat hinter her.
Ich habe zwar früher mit den Überstunden und Prozenten einiges mehr verdient als
heute. Aber das war trotzdem Knochenarbeit, die Gesundheit ist mir heute wichtiger, und
ein einigermaßen geregeltes Privatleben, ohne ständigen Schreck, wenn das Telefon
klingelt.
Für die Nacht und für das Wochenende gibt es nun einen Bereitschaftsplan. Alle 4
Wochen bin ich dran, bekomme dafür ein Handy vom Betrieb und die Fahrtkosten
erstattet, wenn ich raus muss.

Dazu passt Betriebsbeispiel 2
Betriebsrat ? Na Klar !

Februar 2002


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Meinung C


Ein 58-jähriger Chemiefacharbeiter










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Hilfe bei Altersteilzeit

Ich habe seit 35 Jahren hier im Unternehmen im Schichtdienst gearbeitet. Den
Betriebsrat gab es zwar schon immer, aber als ich jung war, habe ich von dem eigentlich
kaum etwas gemerkt oder merken wollen.
Unser Schichtplan stand immer schon monatelang fest, dass das alles mit vom
Betriebsrat ausgehandelt war, habe ich erst später gemerkt.
Die jahrelange Arbeit rund um die Uhr macht sich für mich heute bemerkbar. Als ich von
der Möglichkeit der Altersteilzeit gehört habe, bin ich in die Personalabteilung, um mich
zu bewerben.
Dann gab es ein großes Hin und Her wegen der Geldberechnung, Zuschüsse und
Rentenausfall. Vom Betriebsrat habe ich dann konkrete Unterstützung bekommen, mit
Anrufen beim Arbeitsamt, Rentenversicherung usw.
Der Betriebsrat hat meine Entgeltberechnung überprüft, was wegen der Schicht- und
Nachtzuschläge nicht einfach war. Dann hat es bei der Personalabteilung eine
Neuberechung durchgedrückt, und ich stehe jetzt besser da. Und die Neubesetzung
meiner Stelle hat der auch verlangt.
Wenn es den Betriebsrat nicht gäbe, müsste ich vielleicht jetzt immer noch weiter
arbeiten. Mein Geld würde vielleicht nicht stimmen oder ich könnte Überraschungen
erleben, wenn ich in Rente gehe.

Dazu passt Betriebsbeispiel 3
Betriebsrat ? Na Klar !

Februar 2002


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Meinung D


Ein 46-jährige Arbeiterin in einem Textilbetrieb:










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6

Betriebsübergang auf Juniorchef

Ich arbeite mit Unterbrechungen seit 22 Jahren in der Firma, habe den Betrieb
unter der Leitung des Seniorchefs kennen gelernt, wie er von 20 auf 140 Leute
gewachsen ist. Dennoch hat der sich um alles selber gekümmert.
Der kannte seine Leute, war gerecht, und den konnte man auch ansprechen,
wenn man einen Wunsch hatte. Es gab zwar immer mal Hinweise von der
Gewerkschaft und den Gedanken an Betriebsrat, aber es hat keiner richtig
dahinter gestanden.
Vor vier Jahren hat der Juniorchef die Firma übernommen. Der Chef hatte ihn
„überredet“, an die Uni geschickt und auch nach Amerika. Der liebt aber die
Firma nicht und auch nicht die Leute.
Als erstes hat er die Verwaltung „schlanker“ gemacht, wie er selber sagte. Kurz
danach haben einige Leute die Betriebsratswahl eingeleitet. Heute haben nur
noch 80 Beschäftigte, aber einen Betriebsrat, der mit den Juniorchef öfters im
Clinch liegt.
Wenn es den Betriebsrat nicht gäbe, wäre die Firma vielleicht schon ruiniert. Auf
jeden Fall wäre das Verständnis von früher ganz weg. Keiner wüsste mehr, wo er
oder sie dran ist. Mit dem Betriebsrat sind da die Leute, die dem Junior auf die
Finger sehen, ihn auch mal zur Rede stellen können.

Dazu passt Betriebsbeispiel 4
Betriebsrat ? Na Klar !

Februar 2002


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Bewältigung einer
Unternehmenskrise

Meinung E


Eine 43-jährige Sekretärin aus dem Großhandel:









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Ich habe in der deutschen Tochterfirma eines amerikanischen
Handelshauses gearbeitet. Eines Morgens stellte sich ein uns
unbekannter Anwalt als Konkursverwalter vor, der ab sofort die
Geschäft übernommen hatte.
Wir hatten einen Betriebsrat. Der hat sich Entlassungslisten geben
lassen und mit dem Konkursverwalter einen Sozialplan aufgestellt. Er
hat Gespräche mit dem Arbeitsamt organisiert, uns wurden andere
Arbeitsplätze und Weiterbildungen angeboten.
Als ein anderes Unternehmen unsere Firmenräume übernommen hat,
konnte der Betriebsrat aushandeln, dass etwa die Hälfte von uns dort
unterkommen konnte.
Ohne Betriebsrat hätte es damals keinen Ansprechpartner für den
Konkursverwalter gegeben, wir als Beschäftigte wären ohne
Informationen auseinandergelaufen und Jede/r hätte für sich allein
herausfinden müssen, ob und wie es in Zukunft weiter gehen kann.

Dazu passt Betriebsbeispiel 5

Betriebsrat ? Na Klar !

Februar 2002


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Was kann ein Betriebsrat

in einem Unternehmen
überhaupt beeinflussen?
- Einige Beispiele -


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Die Einflussfelder des Betriebsrates
im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes
„soziale„

Angelegenheiten

Arbeits-, Umwelt- u.
Gesundheitsschutz
Arbeitsplatzgestaltung

Personelle
Angelegenheiten
u. Berufsbildung

BR
Wirtschaftliche
Angelegenheiten

§ 87 BetrVG
betriebliche Ordnung
und Verhalten
Arbeitszeit
Auszahlung von
Entgelten
Urlaub
Kontrolle durch
technische Anlagen
Sozialeinrichtungen
Lohngestaltung
Verbesserungsvorschläge
Gruppenarbeit
Seite

9

§§ 92 - 98 BetrVG
§§ 89 - 91 BetrVG
allgemeine Aufgaben
im Umwelt- und
Arbeitsschutz
Humanisierung
der Arbeit
Gestaltung von
Arbeitsplätzen,
Arbeitsabläufen und
der Arbeitsumgebung

Personalplanung
Beschäftigungssicherung
Beurteilung
Berufsbildung

§§ 99-101 BetrVG
Einstellungen
Eingruppierungen
Versetzungen
Umsetzungen

§§ 106 - 110 BetrVG
Wirtschaftsausschuss

§§ 111 - 113 BetrVG
Betriebsänderung
Interessenausgleich
Sozialplan

§ 102 BetrVG
Kündigungen

Betriebsrat ? Na Klar !

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Stufenaufbau des Arbeitsrechts
Grundgesetz, Länderverfassungen, EG-Recht
z.B. Grundrechte, Diskriminierungsverbote, internationale Arbeits- und Sozialabkommen

Arbeitsgesetze der Bundesrepublik
vom Gesetzgeber erlassen wie z.B. Arbeitszeitgesetz, Kündigungsschutzgesetz, BetrVG etc.

Öffentliche Verordnungen und Satzungen
z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Straßenverkehrsordnung

Tarifverträge
Verträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bzw. Unternehmen

Betriebsvereinbarungen
Verträge zwischen Betriebsrat (GesamtBR) und Arbeitgeber (§ 77 BetrVG)

Arbeitsverträge
vereinbart zwischen einzelnem AN und AG (schriftlich)

Einseitige Zusagen / Betriebliche Übung
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Betriebsrat ? Na Klar !

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Die allgemeinen BR Aufgaben
Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die
zugunsten der Arbeitnehmer geltenden

2.

Maßnahmen zu beantragen, die Betrieb und
Belegschaft dienen

2a.

die Gleichstellung von
Frauen und Männern zu
fördern

2b.

die Vereinbarkeit von
Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern

3.

Anregungen von AN und
der JAV entgegenzunehmen

4.

Eingliederung von Schwerbehinderten etc. zu fördern

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11

Gesetze
Verordnungen +
Unfallverhütungsvorschriften

Tarifverträge
und Betriebsvereinbarungen

durchgeführt
werden
Betriebsrat ? Na Klar !

§ 80 Abs. 1 Nr. 1

BR

Wahl einer JAV vorzubereiten und durchzuführen

5.

Beschäftigung älterer
AN zu fördern

6.

Eingliederung ausländischer AN zu fördern und
Bekämpfung von Rassismus

7.

Beschäftigung sichern und
zu fördern

8.

Arbeits- und Umweltschutz
im Betrieb zu fördern

9.

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Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
nach dem Betriebsverfassungsgesetz

Grundsätze
Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter der
Beachtung der geltenden Tarifverträge

(§ 2 Abs. 1)

vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit..... Gewerkschaften
und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und
des Betriebes zusammen.

Regelmäßige Besprechungen
Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal
im Monat zu einer Besprechung zusammentreten.
Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur
Einigung zu verhandeln und Vorschläge über die Beilegung von
Meinungsverschiedenheiten zu machen.

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Betriebsrat ? Na Klar !

AG

BR

(§ 74 Abs. 1)

Februar 2002


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Was in einem Betrieb passieren kann

und was mit einem Betriebsrat
vielleicht besser laufen könnte
- Einige Beispiele -


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Beispiel 1


Einer 22-jährigen Verkäuferin in einem
Einzelhandelsunternehmen mit 24 MitarbeiterInnen ...








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Diskriminierung und Mobbing

werden spöttische Blicke und hämische Bemerkungen von
ihren älteren Kolleginnen nachgeworfen, weil sie sich
ungewöhnlich kleidet.
wurde vom Filialleiter eine mündliche Abmahnung erteilt,
weil sie im Sommer mit einem bauchfreien Top zur Arbeit
erschien und sich ohne Genehmigung ein Tatoo auf dem
Oberarm anfertigen ließ.
wurde ihr Antrag auf Erteilung von drei Tagen Urlaub wegen
Wunsch der Teilnahme an der „Love Parade“ in Berlin vom
Filialleiter mit der Begründung abgelehnt, dass „man so
einen Quatsch ja nicht noch unterstützen könne“.

... könnte geholfen werden, wenn es einen Betriebsrat gäbe !

Betriebsrat ? Na Klar !

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Welche Grundrechte gelten wie im Betrieb ?
Die freie Entfaltung der Persönlichkeit
der Arbeitnehmer ist sicherzustellen. Das gilt z.B. bei der Wahl der
Kleidung und bei der Gestaltung des Arbeitsumfeldes (z.B. Fotos). Eine
Beschränkung kann es nur geben, wenn betriebliche Interessen
vorrangig sind, Sicherheitsbestimmungen zu beachten sind oder eine
Störung anderer Arbeitnehmer eintritt (z.B. Rauchen).

BR

BV

Durch eine Betriebsvereinbarung
kann der BR nähere Regeln zum Verhalten
der Arbeitnehmer im Betrieb festlegen
§87 Abs. 1 Zif.1 BetrVG

Schutz der Würde der AN
sowie ihrer Privatsphäre
Der Betrieb muss die
Vertraulichkeit im Umgang mit
personenbezogenen Daten
sicherstellen
---> Datenschutzgesetz

Freiheit der Meinungsäußerung
und politische Betätigung
Politische Diskussionen sind im Betrieb erlaubt. Auch Kritik am AG ist
erlaubt. Grenzen liegen da, wo eine Störung des Betriebsfriedens eintritt.
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Betriebsrat ? Na Klar !

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Mitbestimmung des BR bei allen Fragen der Ordnung des
Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer

§ 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 1
Alle Anweisungen des
Arbeitgebers, die die
Ordnung des Betriebes und
das Verhalten der
Beschäftigten regeln
sollen, sind nur dann
wirksam, wenn sie
schriftlich mit dem
Betriebsrat vereinbart
werden.
Ausnahme:
Umsetzung von Sicherheitsund Hygienebestimmungen

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z.B.
 Alkoholverbot
 Alkoholtest
 Rauchverbot
 Taschenkontrollen
 Radio hören
 Telefonbenutzung
 Parkplatzordnung
 Kleiderordnung
 Anwesenheitslisten
 Krankengespräche
 Firmenausweise
 etc.

Betriebsrat ? Na Klar !

STOP

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Anhörungsrecht des Arbeitnehmers






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Der Arbeitnehmer hat das Recht, in betrieblichen
Angelegenheiten, die seine Person betreffen ...
gehört zu werden. Er ist berechtigt, zu
Maßnahmen ... , die ihn betreffen, Stellung zu
nehmen sowie Vorschläge für die Gestaltung des
Arbeitsplatzes und des Arbeitsablaufs zu machen.
Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die
Berechnung und Zusammensetzung seines
Arbeitsentgelts erläutert und dass mit ihm die
Beurteilung seiner Leistungen sowie die
Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im
Betrieb erörtert werden.
Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen.
Das ... hat über den Inhalt ... Stillschweigen zu
bewahren ...

Betriebsrat ? Na Klar !

§ 82
BetrVG

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Beschwerderecht des Arbeitnehmers






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Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich ... zu
beschweren, wenn er sich ... benachteiligt oder
ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise
beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Mitglied des
Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung
hinzuziehen.
Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über die
Behandlung der Beschwerde zu bescheiden ...
Wegen der Erhebung einer Beschwerde dürfen
dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen.
Der Betriebsrat hat Beschwerden ...
entgegenzunehmen und ... beim Arbeitgeber auf
Abhilfe hinzuwirken.
Bestehen ... Meinungsverschiedenheiten über die
Berechtigung der Beschwerde, so kann der
Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen ...

Betriebsrat ? Na Klar !

§§ 84 / 85
BetrVG

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Beispiel 2


Einem 35-jährigen Versandmitarbeiter in einer Druckerei mit
28 MitarbeiterInnen








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Bereitschaftsregelung für Fahrer

wird häufig über die tägliche Arbeitszeit (7.00 bis 16.00)
hinaus zugemutet, in der Abendzeit bis 21.00 Uhr
Auslieferungsfahrten durchzuführen,
wird kaum Mitsprache eingeräumt bei der Aufstellung des
sog. „Bereitschaftsplans“, nach dem die abendlichen
Auslieferungsfahrten auf mehrere MitarbeiterInnen verteilt
werden sollen,
wird häufig erst kurzfristig mitgeteilt, dass sich der
„Bereitschaftsplan“ geändert habe, weil jemand anderes
ausgefallen sei,
wird eine Verwarnung erteilt, weil er sich an einem Abend
weigert, eine Auslieferung zu übernehmen. Er geht statt
dessen ins Krankenhaus, um seine dort wegen
Kreislaufproblemen eingelieferte Mutter zu besuchen.

... könnte geholfen werden, wenn es einen Betriebsrat gäbe !
Betriebsrat ? Na Klar !

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Mitbestimmung des BR bei Beginn
und Ende der täglichen Arbeitszeit
§ 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 2
Die Mitbestimmung dient dem
Gesundheitsschutz, der Sicherung
der Arbeitszeitsouveränität und sie
erfasst alle Formen variabler
Arbeitszeit






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Beginn und Ende der
täglichen Arbeitszeit
einschließlich der Pausen
Lage und Dauer der
Pausen
sowie Verteilung der
Arbeitszeit
auf die Wochentage

Der Betriebsrat kann einzuhaltende
Spielregeln und die Klärung von Konflikten
verbindlich regeln, z.B.

bei Gleitzeit




Rahmenzeiten, Gleitspannen
Kernzeiten, Plus- und Minusstunden
Gleittage (Stunden / Tage / Wochen)




Arbeitszeitspannbreite
Ausgleichsmodelle, Ampelkonto




Mindestbeschäftigungsdauer
Ankündigungsfrist





den Wechselrhythmus
Ankündigungsfristen
Freizeitregelungen

bei Jahresarbeitszeiten
bei variabler Teilzeit
bei Schichtarbeit

Betriebsrat ? Na Klar !

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Mitbestimmung des BR bei Verkürzung oder
Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit
§ 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 3

 Überstunden nur mit BR-Zustimmung

Mitbestimmung gilt bei Verkürzung
oder Verlängerung der
betriebsüblichen Arbeitszeit

2. in der Abteilung
3. am einzelnen Arbeitsplatz

Ankündigungsfristen
Notfälle regeln (§ 14 Abs. 1 ArbZG)
Bestimmung von Obergrenzen
Belastungs- u. Flexibilitätszuschläge
Ausgleich - Geld oder Freizeit

 Kurzarbeit (statt Entlassungen)

Es muss sich um eine vorübergehende
Verlängerung (Überstunden) oder
Verkürzung der (Kurzarbeit)
betriebsüblichen Arbeitszeiten handeln
21

 BV-Regelungen Überstunden






1. im Betrieb

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 gilt auch für freiwillige Überstunden
 und bei Teilzeitbeschäftigten MA






Abbau von Überstunden
Ankündigungsfristen
Arbeitsbereiche festlegen
Stunden, Tage und Wochen definieren

Betriebsrat ? Na Klar !

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Mitbestimmung des BR bei der
Urlaubsgestaltung
 Aufstellung allgemeiner

§ 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 5

Urlaubsgrundsätze
Die Mitbestimmung bezieht sich
auf jede Form des Urlaubs und die
Festlegung des Urlaubs in jedem
Einzelfall






Betriebsferien
Urlaubssperren
Eintrag in Urlaubslisten
Urlaubsaufteilung

 Richtlinien

 für unbezahlten Urlaub
 für Sonderurlaub
 für Urlaubsgewährung

Jahresurlaub
Zusatzurlaub von Schwerbehinderten
bezahlte und unbezahlte Freistellung

 Aufstellung des Urlaubsplans

 Regelung der Urlaubsvertretung
 Planveränderungen

 Festsetzung der zeitlichen Lage des
Urlaubs auch

 wenn AN u. AG sich nicht einigen
 auch für einzelne Arbeitnehmer

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Betriebsrat ? Na Klar !

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Beispiel 3


Einer 43-jährigen Helferin in einer Apotheke mit 18 MitarbeiterInnen








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Gesundheit und Verdienst

wird Arbeit in einem neu eingerichteten Lagerraum zugewiesen, der im
Keller einer Altbauvilla untergebracht ist, wo nur 1,90 m Raumhöhe
und ganz kleine Fenster mit Tageslicht verfügbar sind,
wird die Bedienung einer Pack-, Sortier- und Ettikettieranlage für
Medikamente zugewiesen, die erheblichen Lärm verursacht und mit
einer undefinierbaren Klebeflüssigkeit gefüllt werden muss,

wird im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung ein Verdienst gewährt, das
nach ihrem Eindruck geringer ist als branchenüblich und auch im
Vergleich mit ihren Kolleginnen nicht nachvollziehbar wird,
wird eine Monatsabrechung des Gehalts vorgelegt, die für sie nicht
nachvollziehbar ist. Unter anderem enthält sie keine
Gegenüberstellung der geleisteten Stunden im laufenden Monat mit
denen des Vormonats.

... könnte geholfen werden, wenn es einen Betriebsrat gäbe !

Betriebsrat ? Na Klar !

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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Verhütung von Berufskrankheiten
Mitbestimmungsaufgaben

§ 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 7
Zweck der Mitbestimmung ist eine
effektive Umsetzung des gesetzlichen
Arbeitsschutzes im Betrieb

Sie bezieht sich auf alle Maßnahmen im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
oder der Unfallverhütung
Gesundheitsschutz umfasst




Seite

24

technische Gefahren
konkrete körperliche Probleme
allgemeine medizinische Erkenntnisse
mentale und psychische Belastungen

 Verhütung von Arbeitsunfällen
 Verhütung von Berufskrankheiten
 Verhütung von


Gesundheitsgefahren
Humanisierung der Arbeitswelt
Arbeitsräume
Arbeitsplatzgestaltung
Arbeitsorganisation

Der BR muss zustimmen bei der Berufung
bzw. Abberufung von Betriebsärzten und
Fachkräften für Arbeitssicherheit (§ 9 Abs. 3
ASiG) Er hat ein Initiativrecht bei der
Erweiterung bzw. Beschränkung der
Arbeitsaufgaben von Betriebsarzt und FASi

Betriebsrat ? Na Klar !

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Mitbestimmung bei der betrieblichen Lohngestaltung
und Festsetzung von Akkord- und Prämiensätzen
§ 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 10

§ 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 11

Mitbestimmung bei der Aufstellung von
Entlohnungsgrundsätzen, Einführung
und Anwendung neuer Verfahren der
Entlohnung sowie deren Änderung

Lohn = alle Leistungen mit
Entgeltcharakter






Seite

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übertarifliche Zulagen (auch freiwillige)
Ergebnisbeteiligung

Gestaltung aller aller Entgeltformen,
bei denen eine unmittelbare
Beziehung zwischen Leistung und
Entgelt besteht






Geldakkord
Zeitakkord
Einzel- oder Gruppenakkord
andere leistungsbezogene

Entgelte wie Zulagen

Prämien
sonstige Geld- und Sachleistungen

 Prämienlohn
 Provisionen

Betriebsrat ? Na Klar !

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Beispiel 4


Einem 39-jährigen Programmierer







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Arbeitsplatzsicherung beim
Betriebsübergang

beschäftigt in einem erfolgreichen Softwarehaus mit 24
MitarbeiterInnen, das vor 21 Jahren als GmbH von einem
Programmierer selbst gegründet und aufgebaut wurde,
betreut seit 10 Jahren als Hauptverantwortlicher eine
medizinische Software, die er selbst mit entwickelt hat, ein
Kernprodukt des Hauses, für das es einen festen
Kundenstamm und lukrative Wartungsverträge gibt,
droht nun die Entlassung, weil das Unternehmen vom
Eigentümer (für einen zweistelligen Millionenbetrag) an
einen großen Konzern verkauft wird, der ein
Konkurrenzprodukt herstellt und seine Marktposition
verbessern will

... könnte geholfen werden, wenn es einen Betriebsrat gäbe !

Betriebsrat ? Na Klar !

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Kündigung – nicht ohne den Betriebsrat
§ 102 BetrVG
Anhörung ist
unverzichtbar !



Abs. 1:
Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu
hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für
die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung
des Betriebsrates ausgesprochene Kündigung
ist unwirksam.

BR



Abs. 2:
Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche
Kündigung Bedenken, so hat er diese unter
Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens
innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen.
Der Betriebsrat soll ... vor seiner Stellungnahme
den betroffenen Arbeitnehmer hören.

Anhörungsfrist
eine Woche
(drei Tage)
Anhörung des AN

Widerspruchsgründe
für den BR stehen
in § 102 BetrVG
Seite

27



Abs. 3:
Der Betriebsrat kann der Kündigung
widersprechen, wenn...

STOP
Betriebsrat ? Na Klar !

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Kündigung – nicht ohne den Betriebsrat
§ 102 BetrVG

Kündigt der Arbeitgeber, obwohl der
Betriebsrat ... widersprochen hat, so hat er
dem Arbeitnehmer ... eine Abschrift der
Stellungnahme des Betriebsrats zuzuleiten.

Schriftliche
Stellungnahme
des BR

 Abs. 5:

Widerspruch
liegt vor
Fristgerechte
Klageerhebung

Anspruch auf
Weiterbeschäftigung

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28

 Abs. 4:

Gericht

Hat der Betriebsrat einer ordentlichen
Kündigung frist- und ordnungsgemäß
widersprochen, und
hat der Arbeitnehmer ... (rechtzeitig)
Kündigungsschutzklage ... erhoben
muss der Arbeitgeber auf Verlangen ... diesen
nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum
rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits
bei unveränderten Arbeitsbedingungen
weiterbeschäftigen.
Betriebsrat ? Na Klar !

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Der Begriff einer Betriebsänderung









Seite

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Der Unternehmer hat in
Unternehmen
mit in der Regel mehr als zwanzig
wahlberechtigten Arbeitnehmern
den Betriebsrat
über geplante Betriebsänderungen,
die wesentliche Nachteile für die
Belegschaft
oder erhebliche Teile der
Belegschaft zur Folge haben
können,
rechtzeitig und umfassend zu
unterrichten
und die geplanten
Betriebsänderungen mit dem
Betriebsrat zu beraten.

i
BR

Betriebsrat ? Na Klar !

BetrVG § 111

1

Einschränkung
oder Stillegung
(auch teilweise)

2

Verlegung des Betriebs
(auch teilweise)

3

Zusammenschluss mit
anderen oder Spaltung
von Betrieben

4

Änderungen von
Betriebsorganisation,
des Betriebszwecks
oder Betriebsanlagen

5

Einführung neuer
Arbeitsmethoden u.
Fertigungsverfahren
Februar 2002


Slide 30

 Ein neuer Inhaber tritt mit

ArbeitgeberPflichten beim
Betriebsübergang

Betriebsübernahme in alle
bestehenden Rechte und Pflichten
gegenüber den Arbeitnehmern ein

 Eine durch den bisherigen
Arbeitgeber oder den neuen
Inhaber bewirkte Kündigung oder
Auflösung des Arbeitsvertrags aus
Anlass des Betriebsübergangs ist
unwirksam

 Der Betriebsrat hat nach § 80 und § 111

BetrVG Anspruch auf Einsichtnahme in die
Verträge, die den Betriebsübergang regeln  Die kündigungsrechtliche Stellung
von Arbeitnehmern darf sich zwei
Jahre nach einer
Unternehmensumwandlung nicht
verschlechtern

 Bei der Eintragung im Handelsregister
muss nachgewiesen werden, dass die ANVertreter informiert worden sind

 In einem Interessenausgleich mit dem BR

 Der Arbeitgeber darf (speziell bei

kann genau geregelt werden, unter
welchen Bedingungen welche AN in den
Nachfolgebetrieb übergehen.
Seite

30

Betriebsrat ? Na Klar !

einer Betriebsspaltung) die
Arbeitnehmer nicht willkürlich oder
selektiv auf alte und neu gebildete
Firmen zuordnen
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Beispiel 5


Einem 48-jährigen Möbeltischler in einem
Ladenbauunternehmen mit 68 MitarbeiterInnen ...









Seite

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Bewältigung einer
Unternehmenskrise

dem wegen Finanzproblemen gekündigt wurde (weil das
Unternehmen sich bei einer Expansion übernommen hatte)
obwohl er selbst in einer erfolgreichen Filiale arbeitet, wo es
noch unbearbeitete lukrative Aufträge gibt

obwohl er bereits seit über 20 Jahren dort tätig ist und zwei
schulpflichtige Kinder hat
obwohl es noch jüngere MitarbeiterInnen gibt, die nach ihm
angefangen haben

... könnte geholfen werden, wenn es einen Betriebsrat gäbe !

Betriebsrat ? Na Klar !

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Der Wirtschaftsausschuss






Seite

32

zur frühzeitigen Abklärung
wirtschaftlicher Entwicklungen
zur rechtzeitigen Vorbereitung
von anstehenden
Entscheidungen

In Betrieben bzw. Unternehmen über
100 Beschäftigten muss der
Betriebsrat oder GesamtBR einen
Wirtschaftsausschuss einrichten

Der Wirtschaftsausschuss
zählt zwischen drei und
sieben Personen, die dem
Unternehmen angehören
müssen, darunter
mindestens ein
Betriebsratsmitglied

In Betrieben oder
Unternehmen unter 100 AN
kann der Betriebsrat sich
um wirtschaftliche
Informationen kümmern

Betriebsrat ? Na Klar !

Siehe dazu §§ 106 und 107 BetrVG

 Ein Informationsgremium

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Pflichten des Unternehmers
gegenüber dem Wirtschaftsausschuss
Pflichten nach §§ 106 und 108 BetrVG





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33

Ansprechpartner des WiA ist
der "Unternehmer", der die
wirtschaftlichen Prozesse
leitet und verantwortet.
Die Unterrichtung des WiA
erfolgt durch sachkundige
Erläuterungen zu vorher
festgelegten Themen unter
Vorlage von Unterlagen.

In der Beratung mit dem
Betriebsrat beantwortet der
Unternehmer Fragen, hört sich
die Meinungen und
Stellungnahmen der WiAMitglieder an.
Er begründet seine Ansichten
und Einschätzungen unter
Hinweis auf Unterlagen näher.
Er kann bei Bedarf sachkundige
Angestellte als Berichterstatter
hinzuziehen z.B. Buchhalter,
Finanzexperten, Vertriebsleiter.

Betriebsrat ? Na Klar !

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Der Wirtschaftsausschuss
Welche Informationen kann er verlangen?
"Wirtschaftliche Angelegenheiten" im Sinne von
§ 106 BetrVG sind unter anderem:



Seite

34

Wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens




rückwirkend und zukunftsbezogen: Planung
Analyse der Kostenstruktur



Produktions- und Absatzlage



Produktions- und Investitionsprogramm

Betriebsrat ? Na Klar !

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Der Wirtschaftsausschuss
Welche Informationen kann er verlangen?
"Wirtschaftliche Angelegenheiten" im Sinne von
§ 106 BetrVG sind unter anderem:








Seite

35

Rationalisierungsvorhaben
(Insbesondere: neue) Fabrikations- und Arbeitsmethoden
Einschränkung / Stillegung von Betrieben / Betriebsteilen
Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen
Zusammenschluss / Spaltung von Unternehmen / Betrieben
Änderung der Betriebsorganisation oder des Betriebszwecks

Betriebsrat ? Na Klar !

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Der Wirtschaftsausschuss
Welche Informationen kann er verlangen?
"Wirtschaftliche Angelegenheiten" im Sinne von
§ 106 BetrVG sind unter anderem:



Sonstige Vorgänge oder Projekte, welche die
Interessen der ArbeitnehmerInnen wesentlich
berühren können, z.B.





Seite

36

Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
äußere Rahmenbedingungen des Geschäftsverlaufs
 z.B. Finanz-, Steuer- und Umweltpolitik
auf Arbeitnehmer bezogene Statistiken:
 Personalbestand und -kosten
 Sozialaufwendungen
 geleistete Arbeitsstunden

Betriebsrat ? Na Klar !

Februar 2002


Slide 37

Was geschieht bei
einer Insolvenz ?


Bei Zahlungsunfähigkeit eines
Unternehmens tritt auf
Beschluss des zuständigen
Gerichts ein Vergleichs- oder
Konkursverwalter in die Rolle
des Arbeitgebers ein.
BR



Seite

37

Der Betriebsrat als
Belegschaftsorgan rückt im
Rahmen eines Vergleichs- oder
Insolvenzverfahrens als Partner
des Konkursverwalters in eine
verantwortliche Rolle.

Viele Fragen, die im Rahmen
eines Vergleichs oder einer
Insolvenz zu regeln sind, sind
Betriebsänderungen und können
über einen Interessenausgleich
und Sozialplan gestaltet werden.
Aber:
Der rechtliche Vorgang der
Insolvenzabwicklung selbst
bedeutet keine
Betriebsänderung.
Die materiellen
Gestaltungsmöglichkeiten des
Sozialplans (u.a.
Abfindungshöhe) sind im
Insolvenzrecht eingeschränkt

Betriebsrat ? Na Klar !

Februar 2002


Slide 38

Welche Bedingungen gibt es, um
einen Betriebsrat wählen zu können ?
Wie viele Mitglieder hat der
Betriebsrat ?


Slide 39

BR-Wahl – wann, wie ?
1998

1999

2000

§ 13 BetrVG
Außerhalb des Wahlrhythmus
ist zu wählen wenn...
2001

2002

2003

BR

§ 21 BetrVG
Regelmäßige BR-Wahlen
 Alle 4 Jahre in der Zeit
vom 1. März bis 31. Mai
 Nächste reguläre Wahlen
sind 2002 und 2006
Seite

39

BRWahl

 Im Betrieb kein BR besteht
 Gesamtzahl der BR Mitglieder unter die
vorgeschriebene Zahl gefallen ist
 die Belegschaftszahl stark gestiegen oder
gesunken ist

 der vorhandene BR zurücktritt
 ...

Es kommt auf die Initiative der Arbeitnehmer an!
(Keine gesetzliche Verpflichtung, einen BR zu bilden)
Betriebsrat ? Na Klar !

Februar 2002


Slide 40

Betriebsrat – gewählt für einen "Betrieb" § 1 BetrVG
Betriebe mit mindestens 5 ständig wahlberechtigten AN
(davon müssen 3 wählbar sein) können einen BR wählen
Betrieb A

Ein Betriebsrat wird dort gewählt, "wo gearbeitet wird", die
Arbeitnehmer sollen ortsnah und effektiv vertreten werden
Betrieb B
Betrieb C

Unternehmen X mit
Betrieb A, B, C

Betriebe
sind "technisch-organisatorische" Einheiten

Unternehmen sind übergeordnete,
wirtschaftliche Einheiten
Betrieb

Betrieb A = 1 BR
Betrieb B = 1 BR
Betrieb C = 1 BR
Unternehmen X = 1 GBR
Seite

40

Wichtiges Kennzeichen für Betriebe:
es werden mitbestimmungspflichtige Entscheidungen
getroffen mit sozialen, personellen und wirtschaftlichen
Folgen für die Beschäftigten im Betrieb

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Slide 41

Zahl der Betriebsratsmitglieder § 9 BetrVG
Entscheidend ist die Zahl der „in der Regel“ im Betrieb Beschäftigten

5 bis 20 wahlberechtigte AN
21 bis 50 wahlberechtigte AN
51 wahlberechtigte bis 100 AN
101 bis 200 AN
------------------201 bis 400 AN
401 bis 700 AN
701 bis 1000 AN
1001 bis 1500 AN
1501 bis 2000 AN
2001 bis 2500 AN
....
Seite

41

= 1 BR
= 3 BR
= 5 BR
= 7 BR
-----= 9 BR
= 11 BR
= 13 BR
= 15 BR
= 17 BR
= 19 BR
= je +2

Betriebsrat ? Na Klar !

BR

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Slide 42

Betriebe, Betriebsteile, Kleinstbetriebe § 4 BetrVG
Ein eigenständiger Betriebsrat kann gewählt werden in
Betriebsteilen mit mind. 5 AN, wenn dieser

Betrieb

Betrieb

eigenständig durch
Aufgabenbereich und
Organisation

und / oder:
Betriebsteil A
Betrieb

Betriebsteil B

räumlich weit entfernt
vom Hauptbetrieb
(50-60 KM)

Betriebsteil C
Auch wenn die Voraussetzungen vorliegen,
können die AN formlos die Teilnahme an der
BR-Wahl im Hauptbetrieb beschließen.
Mitteilung 10 Wochen vor Ende der Amtszeit

Wenn diese Voraussetzungen in
einem Betriebsteil nicht
vorliegen: Teilnahme an der BRWahl im Hauptbetrieb !

Der Betriebsrat im Hauptbetrieb kann die Abstimmung veranlassen !
Seite

42

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Slide 43

Der Wahlvorstand prüft... § 7 BetrVG
Aktives Wahlrecht
Wahlberechtigung § 7 BetrVG
 alle Beschäftigten, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben
 Leiharbeiter, die am Tag der Wahl
länger als 3 Monate beschäftigt
werden

BRWahl

Wer darf wählen ?

Wählbarkeit § 8 BetrVG

BRWahl

Wer darf gewählt werden ?

Passives Wahlrecht
Seite

43

 alle Wahlberechtigten, die am
letzten Tag der Stimmabgabe
mind. 6 Monate beschäftigt sind
 und nicht wegen einer Vorstrafe
keine öffentlichen Ämter
besetzen dürfen
 nicht wählbar: Leiharbeiter

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Slide 44

Arbeitnehmereigenschaft und Wahlberechtigung
Arbeitnehmer nach § 5 BetrVG
 Regulär Beschäftigte
 Befristet Beschäftigte
 Teilzeitbeschäftigte
 Außendienstler
BR Telearbeiter
Wahl
 Heimarbeiter
 Schüler, Werkstudenten
 ABM-Beschäftigte
 „Scheinselbständige“
„Beurlaubte“ Arbeitnehmer
 Erkrankte ohne Lohnfortzahlung
 Mutterschutz
 Elternzeit
BR Wehr- und Zivildienst
Wahl
 Langzeiturlaub, Sabbatical
Seite

44

Wahlvorstand

„Auszubildende“
 Berufsausbildung
 Umschulung
 Fort- und Weiterbildung
 Praktikanten, Volontäre
 Teilnehmende an

BRWahl

berufsvorbereitenden Maßnahmen

Ungeklärte „Arbeitnehmer“
 Beamte
 Zivildienstleistende
 Freiwilliges soziales Jahr (FSJ)
 Freiwilliges ökologisches Jahr
 Altersteilzeit (Freistellungsphase)

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Slide 45

Die Wählerliste § 2 WO







i




i
Seite

45



Familienname und Vorname
Geburtsdatum
Datum Betriebseintritt
alphabetische Reihenfolge
nach Geschlechtern getrennt
mit aktiv wahlberechtigten Leih-AN

Der Arbeitgeber muss alle Auskünfte geben



beim vereinfachten 2-stufigen Wahlverfahren durch Aushändigung an die
Einladenden in einem versiegelten Umschlag

Wahlberechtigt und auch wählbar ist nur, wer am Tag der Wahl in
der Wählerliste steht !
Die Wählerlisten sind einsehbar - liegen öffentlich aus




öffentlich allerdings ohne Geburtsdatum
auch über ein EDV-Netzwerk oder Intranet – wenn Alle Zugriff haben

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Slide 46

Der gesetzliche
Schutz der Wahl


Slide 47

Bestellung Wahlvorstand
normales Verfahren
Bestellung durch BR
 10 Wochen vor Ablauf der BR Amtszeit

§ 16 BetrVG

falls 8 Wochen vorher noch nicht:
 Bestellung durch Gericht

 auf Antrag von 3 wahlberechtigten AN
 oder einer im Betrieb vertretenen



Gewerkschaft

oder: Bestellung durch den GBR

 oder, falls GBR nicht vorhanden, durch
den Konzernbetriebsrat

wenn kein BR besteht gilt § 17 BetrVG





Seite

47

Wahlvorstand

Bestellung durch den GBR
falls nicht vorhanden: Bestellung durch KBR
falls nicht vorhanden:
Wahl durch die Betriebsversammlung

Zusammensetzung






mindestens 3 Mitglieder
ungerade Zahl von Mitgliedern
Frauen und Männer
(Sollvorschrift)
BR ernennt den Vorsitzenden
Benennung von
Ersatzmitgliedern

Betriebsrat ? Na Klar !

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Bestellung Wahlvorstand –
vereinfachtes Verfahren § 17a BetrVG
Bestellung durch BR § 17a BetrVG




4 Wochen vor Ablauf der BR-Amtszeit
Wenn 3 Wochen davor nicht bestellt:

Bestellung durch Gericht



auf Antrag von 3 wahlberechtigten AN
oder einer im Betrieb vertretenen
Gewerkschaft

oder, falls GBR nicht vorhanden, durch
den Konzernbetriebsrat



wenn kein BR besteht:



§ 17a Abs. 3 BetrVG
wenn kein GBR oder KBR vorhanden sind
oder keine Bestellung erfolgt

Seite

48

Wahlvorstand

Zusammensetzung

oder durch den Gesamtbetriebsrat





einstufiges
Wahlverfahren






3 Personen
Frauen und Männer (Sollvorschrift)
BR ernennt den Vorsitzenden
Benennung von Ersatzmitgliedern

Wahl durch Wahlversammlung

Betriebsrat ? Na Klar !

zweistufiges
Wahlverfahren
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Slide 49

Schutz der an der Wahl beteiligten Personen
AN, die die Wahl initiieren

Kündigungsschutz
§§ 103 BetrVG u.
15 Abs. 3 - 5 KSchG






durch Einladung zur Wahlversammlung
Antrag bei Gericht – 3 Antragsteller
wird kein BR gewählt – 3 Monate
keine ordentliche Kündigung

Wahlvorstand
Wahlvorstand







keine ordentliche Kündigung
auch keine Änderungskündigung
fristlose Kündigung nur mit BR-Zustimmung
wirkt ab Bestellung des Wahlvorstands
Nachwirkung 6 Monate nach der Wahl

Kündigungsschutz
§§ 103 BetrVG u.
15 Abs. 3 - 5 KSchG

WahlbewerberInnen

Seite

49

WahlbewerberInnen






keine ordentliche Kündigung
außerordentliche Kündigung nur mit BRZustimmung - vor der Wahl
Arbeitsgericht kann Zustimmung ersetzen
wirkt ab Aufstellung des Wahlvorschlags
Nachwirkung 6 Monate nach der Wahl auch für
nachgerückte Ersatzmitglieder

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Slide 50

Schutz der Wahl § 119 BetrVG
Verbot der Wahlbehinderung

BRWahl

BRWahl

Seite

50

 Verbot von Wahlplakaten
 keine Arbeitsbefreiung des
Wahlvorstands
 Vernichtung von
Wahlvorschlägen
 etc.

Folgen:

Gericht

 kann zur Anfechtung
oder
 zur Nichtigkeit der
Wahl führen!

Verbot der Wahlbeeinflussung

Gegenmaßnahmen:

 Androhung von Nachteilen
 Gewährung von Vorteilen
 finanzielle Unterstützung
von Listen
 etc.

 Beschlussverfahren
oder
 Strafverfahren § 119
BetrVG

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Slide 51

Die Kosten der BR-Wahl
trägt der Arbeitgeber § 40 BetrVG

Allgemeine Kosten

Sachkosten

Wahlurne

Wahlvorstand

Seminar für Wahlvorstände

Rechtsanwaltskosten
Bezahlte Freistellung
für Wahlvorstände

Sonstige Kosten

Büroräume

Büromaterial
Aktenschrank
Telefon
Porto
etc.

Bezahlte Freistellung
für Wahlhelfer

Stimmzettel
Wahlurnen
Wahlformulare
Kosten für die
Briefwahl
Anfechtungsverfahren
Entgelte bei Wahlgang
Fahrtkosten

Fachliteratur

Seite

51

Betriebsrat ? Na Klar !

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Slide 52

Das vereinfachte
Wahlverfahren
in Kleinbetrieben


Slide 53

Das vereinfachte Wahlverfahren § 14a BetrVG
in Kleinbetrieben bis 50 AN
Bei Bestellung des
Wahlvorstands durch
einen bestehenden
BR, KBR, GBR, ArbG
entfällt Stufe 1

Versammlung zur Wahl
des Wahlvorstandes
Stufe 1

Eine Woche
später
Versammlung zur
Wahl des Betriebsrates

Zweistufig
Stufe 2

Seite

53

Einstufig
Betriebsrat ? Na Klar !

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Slide 54

Das vereinfachte Wahlverfahren § 14a BetrVG
Wahl des BR im einstufigen Verfahren

in Kleinbetrieben bis 50 AN
Möglich in Betrieben mit 51-100 AN
nach Vereinbarung zwischen
Wahlvorstand und Arbeitgeber

Wahlvorstand

Bei Bestellung durch
BR, KBR, GBR, ArbG
direkt Stufe 2

Spätestens eine Woche vor
der Wahlversammlung

Nach der Bestellung ist die BR-Wahl
unverzüglich einzuleiten

Aufstellung der Wählerliste
Erlass des Wahlausschreibens
Bekanntgabe der Wahlvorschläge

Stufe 2
BR-Wahl in geheimer und
unmittelbarer Wahl in der
Wahlversammlung

Wahlversammlung
Wahl des Betriebsrates
Seite

54

Bei Verhinderung muss die
Möglichkeit zur schriftlichen
Stimmabgabe bestehen

Betriebsrat ? Na Klar !

Februar 2002


Slide 55

Das vereinfachte Wahlverfahren § 14a BetrVG
zweistufiges Verfahren

in Kleinbetrieben bis 50 AN

Stufe 1

in Betrieben bis 100 AN möglich n.Vereinbarung
zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber

1. Wahlversammlung
Wahl des Wahlvorstandes




Eine Woche
später
Stufe 2
2. Wahlversammlung
Wahl des Betriebsrates

Seite

55




Bestellung des Wahlvorstands möglich
bis eine Woche vor der entscheidenden
Wahlversammlung (Stufe 2)
Bis zum Ende der Wahlversammlung für
den Wahlvorstand können mündlich
Wahlvorschläge gemacht werden

BR-Wahl in geheimer und unmittelbarer
Wahl in der Wahlversammlung
Bei Verhinderung muss die Möglichkeit
zur schriftlichen Stimmabgabe bestehen

Betriebsrat ? Na Klar !

Februar 2002


Slide 56

Das vereinfachte Wahlverfahren § 14a BetrVG
in Kleinbetrieben bis 50 AN
Wahl des BR im zweistufigen Verfahren

Stufe 1
Einladung zur Wahlversammlung
durch 3 wahlberechtigte AN oder
Gewerkschaft im Betrieb
7 Tage vor dem Tag
der Versammlung

 Wahl eines Versammlungsleiters
(mit relativer Stimmenmehrheit)
 Wahlvorschläge für Wahlvorstand

§ 28 WO

 Wahl des 3er Wahlvorstandes
(öffentlich oder geheime Wahl)

Wahlvorschläge
1) Name
2) Name
3) Name
4) Name

Seite

56

§ 29 WO

 Wahl Wahlvorstandsvorsitzende/r
(beide Wahlen mit absoluter Mehrheit, alle
anwesenden AN können abstimmen)

Wahlvorstand
Wahlausschreiben

Wahlversammlung
Wahl des Wahlvorstandes

 Erstellung der Wählerliste
Erstellung des Wahlausschreibens

§ 30 WO
§ 33 WO

 Sammlung der Wahlvorschläge
(bis zum Ende der Wahlversammlung sind
auch mündliche Vorschläge möglich)

Betriebsrat ? Na Klar !

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Slide 57

Das vereinfachte Wahlverfahren § 14a BetrVG
in Kleinbetrieben bis 50 AN
Wahlvorstand

Wahl des BR im zweistufigen Verfahren
Wahlvorschläge
1) Name
2) Name
3) Name
4) Name

Eine Woche
später

Wahlversammlung
Wahl des Betriebsrates

BR-Wahl in geheimer und
unmittelbarer Wahl in der
Wahlversammlung

BRWahl

§ 35 WO

Bei Verhinderung muss die
Möglichkeit zur schriftlichen
Stimmabgabe (nach Antrag) bestehen

Stufe 2

Nach Ablauf der Frist
erfolgt die Auszählung

Wahlurne

Betriebsrat
Seite

57

Betriebsrat ? Na Klar !

Februar 2002


Slide 58

Das Wahlausschreiben § 31 WO
Erlass 1 Woche vor dem
ersten Tag der Stimmabgabe

Vereinfachtes
Wahlverfahren

Wahlausschreiben

 Bei Gewerkschaftsvorschlag durch zwei
Beauftragte

 Adresse des Wahlvorstandes

 Bindung von Stimmabgabe an
Wahlvorschläge

 Zahl der zu wählenden BR-Mitglieder

 Mindestzahl der Stützunterschriften

 Anteil der Geschlechter

 Aushang der Wahlvorschläge

 wo liegen die Wählerlisten und

 Ort, Tag und Zeit der Wahlversammlung

 Datum des Erlasses

Wahlordnung aus?
 Einsprüche gegen Wählerliste

 Möglichkeit der nachträglichen
Stimmabgabe – Antrag 3 Tage vor dem
Tag der 2. Wahlversammlung

3 Tage nach Erlass  Tag ?
 Keine Schriftform notwendig bei
Vorschlägen in der Wahlversammlung

 Ort, Tag u. Zeit der nachträglichen
Stimmabgabe und öffentlichen
Stimmauszählung

 wer hat Wahlrecht – aktiv / passiv

Seite

 Wahlvorschläge (im zweistufigen
Verfahren) bis zum Ende der
Wahlversammlung

58

Betriebsrat ? Na Klar !

Februar 2002


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BR-Wahl - was zu tun ist:
Wochen

-5
-3
-2

A.

der "Fahrplan" für den Wahlvorstand

Einladung zur 1. Wahlversammlung

Durch 3 wahlberechtigte AN
oder Gewerkschaft im Betrieb
Arbeitgeber übergibt Umschlag Info Wählerliste

-1

-1

Seite

59

B.

zweistufiges
Wahlverfahren
Wahlvorstand

Durchführung Wahlversammlung 1










Wahl Versammlungsleiter
Wahl der 3 Wahlvorstände
Wahl des Wahlvorstandsvorsitzenden
erstellt die Wählerliste
legt die BR-Größe fest
Verteilung der Mandate auf die Geschlechter
Erstellung des Wahlausschreibens
Kandidatenaufstellung u. Prüfung
Einladung zur 2. Wahlversammlung

C.

Bekanntgabe des Wahlausschreibens

D.

Bekanntgabe der Wahlvorschläge
Betriebsrat ? Na Klar !

Wahlausschreiben

Wahlvorschläge
1) Name
2) Name
3) Name
4) Name

Februar 2002


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BR-Wahl - was zu tun ist:
Wochen

0

E. Durchführung Wahlversammlung 2 (BR-Wahl)
 Bereitstellung der Stimmzettel und Wahlurnen
 Einbeziehung der Ergebnisse der
nachträglichen, schriftlichen Abstimmung

F. Das Wahlergebnis wird festgestellt





1
2

3

zweistufiges
Wahlverfahren

Stimmauszählung, Anfertigung Wahlniederschrift
Information und Bestätigung der Gewählten
öffentliche Bekanntgabe der Wahlergebnisse
Einladung zur konstituierenden Betriebsratssitzung

G. Die Wahl wird abgeschlossen





der neue Betriebsrat konstituiert sich
Ablauf der Frist für Wahlanfechtung
verspätet eingegangene Briefe werden vernichtet
Wahlvorstand übergibt Wahlunterlagen dem BR

Wahlurne

Wahlvorstand

4
BR
Seite

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Betriebsrat ? Na Klar !

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