MODUL 1_2013

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http://www.goed-ooe.at
Landesleitung 9 – Landesanstalten und -betriebe
Franz Madlmayr
Goethestraße 89
4020 Linz
050554-60-21581
[email protected]
Wozu einen Betriebsrat?
• Der Öffentliche Dienst hat viele Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen!
• Um jedoch das Einhalten dieser Gesetze auch bestmöglich kontrollieren und
sicherstellen zu können bedarf es eines Betriebsrates!
 Der Betriebsrat (ein Team aus mehreren Mitgliedern) ist ein Kontrollorgan!
 Der Betriebsrat erhält Unterstützung durch die Gewerkschaft bzw. Arbeiterkammer!
 Ist in einem Betrieb kein Betriebsrat vorhanden, so muss sich jeder bzw. jede einzelne
Bedienstete selbst um ihr/sein Recht kümmern.
 Ein Betriebsrat kann entweder für einzelne Kolleginnen aber auch für die gesamte
Belegschaft „verhandeln“.
Vorsitzender:
Harald Schwarzbauer, Goethestraße 89, 4020 Linz - 050554-60-21581, [email protected], - http://www.goed-ooe.at
Wozu einen Betriebsrat?
• Der Betriebsrat, das sind gewählte KollegInnen, die im Betrieb für die Rechte der
ArbeitnehmerInnen eintreten.
• Die Betriebsratstätigkeit ist ein Ehrenamt!!!
• Es gibt freigestellte und nichtfreigestellte Betriebsräte!
 Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wird oft der Druck vom Arbeitgeber
verstärkt auf die Belegschaft weitergegebn. Alleine kann sich keiner dagegen wehren.
Der Betriebsrat greift ein, informiert und hilft den Mitarbeitern zu ihrem Recht zu
kommen.
 Wenn es im Betrieb nicht so recht läuft, sorgt der Betriebsrat dafür, dass man nicht
unter die Räder kommt.
 Fehler des Dienstgebers kann der Betriebsrat zwar nicht verhindern, aber darauf
schauen, dass diese Fehler nicht auf Kosten der Interessen der ArbeitnehmerInnen
gehen!.
Vorsitzender:
Harald Schwarzbauer, Goethestraße 89, 4020 Linz - 050554-60-21581, [email protected], - http://www.goed-ooe.at
Was kann ein Betriebsrat „machen“?
Der Betriebsrat:
 verhandelt Betriebsvereinbarungen (können nicht einseitig abgeändert werden!)
 sorgt für die Einhaltung der Gesetze und der Betriebsvereinbarungen
 macht Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit
 hat Mitspracherecht bei der Gestaltung der Arbeitsplätze
 hat das Recht auf Mitsprache bei Personal- und Wirtschaftsangelegenheiten
 hat das Recht zu Kündigungen und Entlassungen Stellung zu nehmen
und diese bei Gericht anzufechten
 kann unter bestimmten Voraussetzungen Versetzungen verhindern
 muss über alle die ArbeitnehmerInnen betreffenden Angelegenheiten
informiert werden
 Was ist, wenn sich der Dienstgeber nicht an gesetzliche Bestimmungen hält?
Vorsitzender:
Harald Schwarzbauer, Goethestraße 89, 4020 Linz - 050554-60-21581, [email protected], - http://www.goed-ooe.at
Was kann ein Betriebsrat „NICHT machen“?
Der Betriebsrat:
 kann Entscheidungen des Dienstgebers, welche gesetzlich gedeckt sind – nicht
verhindern!
 In solchen Fällen wird der Betriebsrat stets seine Bedenken gegenüber dem Vorhaben
bzw. Verhalten des Dienstgebers äußern bzw. schriftlich deponieren. Die
Betriebsratsarbeit erfordert ein hohes Maß an Diplomatie und Vernunft.
 Auch bei dienstrechtlichen Vergehen seitens des Dienstgebers sollte das Mittel der Klage
daher immer erst das letzte Instrument der Verhandlungsaussichtslosigkeit sein.
 Der Betriebsrat ist angehalten, stets im Sinne der Belegschaft zu handeln.
Vorsitzender:
Harald Schwarzbauer, Goethestraße 89, 4020 Linz - 050554-60-21581, [email protected], - http://www.goed-ooe.at
Betriebsrat?
„Das ist doch etwas für Leute, die sich selbst nicht helfen können - oder?“
• Stimmt absolut NICHT! Oder könnte man folgende Themen alleine regeln:
 Was ist wenn mich der Dienstgeber einfach kündigt?
 Was ist wenn ich keinen Urlaub bekomme?
 Was ist wenn mich der Dienstgeber einfach an einen anderen Dienstort versetzt?
 Was ist wenn ich keine Lohnerhöhung bekomme?
 Was ist wenn ich verspätet – oder überhaupt keinen Lohn bekomme?
 Was ist wenn ich Überstunden machen muss/und diese nicht bezahlt bekomme?
 Was ist wenn ich gemobbt werde? (Psychoterror, Bosheit, Kleinkrieg, Schikane)
 Was ist wenn ich krank oder Invalide werde?
 Burn out, psychischer Arbeitsstress bzw. -druck
(immer häufiger Führungskräfte davon betroffen)
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Betriebsrat und Gewerkschaft?
Was erwartet Bedienstete, welche keinen Betriebsrat haben?:
 Sie müssen ihre Bezahlung selbst ausverhandeln?
 Sie müssen ihre Arbeitszeiten selbst festlegen bzw. die Regelungen die der
Dienstgeber für sie festlegt akzeptieren!
 Sie müssen ihr Dienstrecht selbst verhandeln.
 Sie müssen sich um Sozialleistungen selbst kümmern!
 Sie müssen ihre Straf- und Disziplinarangelegenheiten selbst vertreten.
 Sie müssen sich ihre Beratungen und Informationen selbst organisieren.
 Sie müssen ihre Unterstützung bei individuellen Angelegenheiten selbst sicherstellen.
 Sie müssen ihre Interessen gegenüber Medien und Politik selbst artikulieren.
 Sie müssen ihre dienstlichen Proteste, ev. mögliche Streiks selbst regeln und finanzieren.
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Harald Schwarzbauer, Goethestraße 89, 4020 Linz - 050554-60-21581, [email protected], - http://www.goed-ooe.at
Wie kommt ein Betriebsrat zustande?
• Der Betriebsrat (das Betriebsratsteam) entsteht nicht automatisch (z.B. bei einer
Betriebsgründung) sonder muss unter gesetzlichen Vorschriften (alle 4 Jahre) aus
den Reihen der Belegschaft gewählt werden.
 Der Betriebsrat braucht die Unterstützung der Belegschaft durch die Mitarbeit im
Betriebsratsgremium, als SympathisantIn und als Gewerkschaftsmitglied!
 Denn Basis für eine starke Vertretung sind die rund 1,4 Millionen gewerkschaftlich
organisierte ArbeitnehmerInnen.
 Das gilt auch für den Betriebsrat. Je mehr Mitglieder im Betrieb organisiert sind,
desto stärker ist seine Position.
 Interessen können nur dann durchgesetzt werden, wenn der Betriebsrat
organisiert (rechtlich gewählt) wird.
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Harald Schwarzbauer, Goethestraße 89, 4020 Linz - 050554-60-21581, [email protected], - http://www.goed-ooe.at
Obwohl es viele Meinungen zum Thema Betriebsrat gibt, bringen alle
Studien dazu das gleiche Ergebnis:.
Mit der Arbeit des Betriebsrates können die Ziele des Unternehmens besser erreicht
werden
Das hat mehrere Gründe:
 BetriebsrätInnen sorgen für ein besseres Betriebsklima, weil sie Konflikte verringern
(Mediationsfunktion)
 Durch verstärkte soziale Aktivitäten steigt die Arbeitsmotivation aller Beschäftigten
 Dienstgebervertreter sparen Zeit und Aufwand: Mit dem Betriebsrat haben sie
eine bzw. einen AnsprechpartnerIn, mit dem sie Vereinbarungen für alle Beschäftigten
treffen können – statt viele Einzelverträge verhandeln zu müssen
 Auch in Krisensituationen leisten BetriebsrätInnen einen wichtigen Beitrag
zur Sicherung des Unternehmens .
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Was macht eigentlich ein Betriebsrat bzw. eine Betriebsrätin?
 Im Gesetz heißt es dazu: „Betriebsräte haben die Aufgabe bzw. die Pflicht, die
wirtschaftlichen,
sozialen,
gesundheitlichen
und kulturellen Interessen
der ArbeitnehmerInnen wahrzunehmen und zu fördern.“
In der Praxis reicht die Arbeit
• von der Organisation des Betriebsausflugs
• über die Mitgestaltung der Arbeitszeiten bzw. Betriebsvereinbarungen
• bis hin zur Mediation von Konflikten im Betrieb.
In der Praxis ist jedoch die Arbeit der BetriebsrätInnen – aus
verschiedenen Gründen - nicht so einfach zu erfüllen wie es sich in
der Theorie bzw. im Gesetz darstellt!!!
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Was ist eine Betriebsvereinbarung?
In einer Betriebsvereinbarung schließen Arbeitgeber und Betriebsrat eine
Vereinbarung, die für die Beschäftigten gilt (z.B. Dienstzeiten, Urlaubsregelung,
etc.).
Der Dienstgeber erspart sich dadurch, mit jedem Mitarbeiter und jeder
Mitarbeiterin einzeln verhandeln zu müssen.
Diese Betriebsvereinbarungen können nicht einseitig geändert werden.
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Harald Schwarzbauer, Goethestraße 89, 4020 Linz - 050554-60-21581, [email protected], - http://www.goed-ooe.at
Warum Gewerkschaftsmitglied werden?
Je größer die Anzahl der Gewerkschaftsmitglieder ist, um so mehr Gewicht haben
die Forderungen und Argumente der Gewerkschaft.
Einzelne ArbeitnehmerInnen würden bei Verhandlungen rasch auf verlorenem
Posten stehen - und müssten Arbeitsbedingungen akzeptieren, die von den
ArbeitgeberInnen diktiert werden.
Je größer die Anzahl der Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb ist, desto mehr
Gewicht haben beschlossene Forderungen und Veränderungsbestrebungen der
Belegschaft, die im ersten Schritt von den ArbeitnehmervertretInnen des Betriebes
verhandelt werden.
Rechtsschutz
Berufshaftpflicht
Serviceleistungen
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Warum Gewerkschaftsmitglied werden?
DIE LEISTUNGEN DER GÖD-RECHTSABTEILUNG:
GÖD-Mitglieder erhalten unentgeltlichen Rechtsschutz in allen Angelegenheiten,
die mit dem
•
•
•
Lehr-,
Arbeits- oder Dienstverhältnis
oder der Ausübung einer gewerkschaftlichen bzw. betriebsrätlichen
Funktion unmittelbar in Zusammenhang stehen.
Preisvorteile der GÖD? - http://www.goed-ooe.at
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