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Suchtmittel am Arbeitsplatz
Infos für Vorgesetzte
Präsentationsablauf
• Einleitung
• Gründe für Suchtprävention
• Alkohol- und Drogenkonsum in der Schweiz
• Auswirkungen von Missbrauch und Abhängigkeit
• Pause mit alkoholfreiem Drink
• Film «Schön blau»
• Diskussion
• Gesetzliche Vorschriften
• Umgang mit Betroffenen
• Rauchen
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Einleitung – 4 Thesen zum Thema Sucht
1. Sucht ist eine Krankheit und heilbar.
2. Jeder Mensch kann süchtig werden.
3. Eine Droge erhöht das Unfallrisiko und kann
gesundheitsschädigend sein.
4. Ob eine Droge legal oder illegal ist, hat mit ihrer
Gefährlichkeit nichts zu tun.
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Ziel – Gründe für betriebliche
Suchtprävention
Suchtprävention …
… erhöht die Arbeitssicherheit
… fördert ein positives Arbeitsklima
… ist eine ethische Verpflichtung
… reduziert verdeckte Kosten
… fördert die Wahrnehmung sozialer
und ethischer Verantwortung
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Grundsätze betrieblicher Prävention
• Ent-Tabuisierung
Teufelskreis des Co-Alkoholismus
durchbrechen
• Ent-Dramatisierung
Das Problem ist lösbar
• Mit-Verantwortung statt Mit-Leid
Mitleid nützt keinem Suchtkranken
• Hilfe statt Strafe
Anteilnahme, Gesprächsbereitschaft
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Betriebliches Präventionsprogramm
• Leitlinie der Geschäftsleitung:
Wie geht unsere Firma mit dem Problem «Suchtmittel» um?
Regeln und Hilfsangebote
• Ausbildung der Vorgesetzten
• Bekanntmachen des Hilfsangebots:
Aktionen, Prospekte, «Saftwoche», Wettbewerbe,
Informationsveranstaltungen
• Anwendung der Leitlinien:
Behandlung der Problemfälle, Unterstützung der
Vorgesetzten
• Erfolgskontrolle
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Prozentuale Verteilung der Fälle von
schwerer Abhängigkeit je Suchtmittel
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Alkoholkonsum in der Schweiz
Alkoholkonsum der 15- bis 74-jährigen:
• 646'000 trinken praktisch keinen Alkohol
• 3'750'000 trinken hin und wieder ein Glas
• 561'000 trinken regelmässig bis oft Alkohol
• 268'000 trinken in gesundheitsschädigender Weise Alkohol
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Alkoholkonsum in der Schweiz
17% trinken nichts
70.5% trinken die Hälfte
12.5% trinken die andere Hälfte
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Berechnung der Blutalkohol-Konzentration
in Promille
Alkoholgehalt Standardglas
1 Stange Bier = 1 Glas Wein = 1 Gläschen Schnaps = 12 Gramm
Formel:
Anzahl Standardgläser (S) mal 12
geteilt durch
Körpergewicht (G) mal 0.68 (Männer)
oder 0.55 (Frauen)
= Anzahl ‰
S • 12
G • 0.68 ♂
0.55 ♀
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Faustregeln für einen unbedenklichen
Alkoholkonsum
• 2 Standardgläser alkoholische
Getränke pro Tag sind unbedenklich
• In geselligem Rahmen: bis zu
4 Standardgläser alkoholische
Getränke mit Genuss
• Mit Genuss trinken bedeutet:
langsam trinken (1 Glas pro Stunde)
• Frauen tendenziell weniger
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Auswirkungen des Missbrauchs
im Betrieb
Untersuchungen zeigen, dass alkoholabhängige
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
• häufiger krank sind
• nicht nur öfter, sondern auch länger fehlen
• häufiger und besonders schwere Berufsunfälle verursachen
• höchstens 75 Prozent ihrer möglichen Leistung erbringen
• die Kosten für Ausbildung und Rekrutierung steigern
• zum Imageverlust des Unternehmens führen können
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Einige Zahlen zu den Auswirkungen im
Betrieb
• Kurzabsenzen 6 mal häufiger
• Wahrscheinlichkeit für einen
Unfall ist bei Abhängigen 3
bis 4 mal höher
• Produktivitätsverlust eines
Abhängigen: ca. 25 Prozent
Kosten für den Betrieb
Anzahl Beschäftigter mal 5 % mal durchschnittliches Bruttogehalt mal 25 %
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Einfluss von Alkohol auf Leistungsfähigkeit und Arbeitssicherheit
Aktivitätsniveau
Risikobereitschaft
Aufmerksamkeit
Konzentrationsfähigkeit
Wahrnehmungsfähigkeit
Reaktionsfähigkeit
Reaktionsfähigkeit
stark beeinträchtigt
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Körperliche und psychische
Auswirkungen
• Schädigung der Leber
• Entzündung der Bauchspeicheldrüse
• Geschwüre und Blutungen im Magen
• Beeinträchtigung von Hirnfunktionen
• Schwächung des Immunsystems
• Begünstigung von
Krebserkrankungen
• Schlaflosigkeit, Angstgefühle,
Depressionen
• Zunahme der Gewaltbereitschaft
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Auswirkungen auf die Arbeit
• ungenügende Qualität der Arbeit
• Fehlentscheidungen
• Gefährdung der Betriebssicherheit
• erhöhte Belastung von Vorgesetzten
• negative Beeinflussung des
Betriebsklimas
• Vermittlung eines negativen
Unternehmensbildes in der
Öffentlichkeit, etwa durch Personal
mit Kundenkontakt
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Pause
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Film «Schön blau»
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Massgebliche Gesetze
Suchtmittel am Arbeitsplatz
• Verordnung über die Unfallverhütung, Artikel 11, Absatz 3:
«Der Arbeitnehmer darf sich nicht in einen Zustand
versetzen, in dem er sich selbst oder andere Arbeitnehmer
gefährdet. Dies gilt insbesondere für den Genuss von
Alkohol und anderen berauschenden Mitteln.»
• Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz, Artikel 35:
«Der Arbeitgeber kann den Genuss alkoholischer Getränke
einschränken oder verbieten.»
• Bundesgesetz über die Unfallversicherung, Artikel 82:
«Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle anerkannten
Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen zu treffen.»
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Wie erkenne ich Mitarbeitende mit
Suchtproblemen?
• schwankendes Leistungs- und
Durchhaltevermögen
• Konzentrationsmangel und
Gedächtnislücken
• eingeschränkte Verantwortungsbereitschaft
• Verschlechterung der manuellen
Geschicklichkeit
• häufige Kurzabsenzen
• überproportionale Beteiligung an
Arbeits- und / oder Wegunfällen
• Vermeidung von Gesprächen über
Suchtmittel
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Risikofaktoren im Beruf I
• Überforderung / Unterforderung
• wenig Durchschaubarkeit und Beeinflussbarkeit der Arbeit
(z.B. Maschinenüberwachung)
• Möglichkeit, Arbeit aufzuschieben
• keine soziale Kontrolle (Einzelbüro, Aussendienst)
• einfacher Zugang zu Alkohol und Medikamenten aufgrund
der beruflichen Tätigkeit
• unregelmässige Arbeitszeiten / Schichtarbeit / Nachtarbeit
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Risikofaktoren im Beruf II
• unsichere berufliche und wirtschaftliche Zukunftsaussichten
• Mangel an Anerkennung
• Konflikte mit Mitarbeitern oder Vorgesetzten
• automatisierte Tätigkeiten
• Gruppendruck
• Herunterspielen der Rolle des Alkoholkonsums während der
Arbeitszeit
• Stress
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Umgang mit Betroffenen:
die falsche Reaktion
«Offizielle» Reaktion:
• Peinlichkeit, Hemmschwelle
• schweigen
• vertuschen, entschuldigen
• gewähren lassen
• Kumpelhaftigkeit
• kein Zur-Rede-Stellen
«hinter dem Rücken»:
• tuscheln, witzeln
• auslachen
• verachten
• Feindseligkeit
• Schuldgefühle
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Die falsche Reaktion:
Ergebnis
Man schaut so lange zu,
bis es wirklich nicht mehr
geht, und lässt den
Betroffenen einfach
fallen (Entlassung).
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Umgang mit Betroffenen:
das richtige Vorgehen I
Was?
Wer?
Beobachtung:
Fakten sammeln
direkter Vorgesetzter
Erstgespräch
Beobachtung
direkter Vorgesetzter
Keine Besserung
Zweitgespräch
mit Vorschlag
Fachbehandlung
Besserung:
Problem gelöst
direkter Vorgesetzter
mit übergeordneter
Personalstelle
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Umgang mit Betroffenen:
das richtige Vorgehen II
Was?
Wer?
Zweitgespräch
mit Vorschlag
Fachbehandlung
direkter Vorgesetzter
mit übergeordneter
Personalstelle
Zustimmung
Verweigerung
Fachl. Abklärung,
schriftliche
Vereinbarung,
Behandlung
Schriftliche
Verwarnung
Wiederaufnahme
der Arbeit
Entlassung
Betroffener
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Leitlinie illegale Drogen
Vorgehen bei Drogenverdacht:
• sofort reagieren statt Fakten
sammeln
• Betrieb duldet kein
gesetzeswidriges Verhalten
• evtl. Erklärung unterzeichnen
lassen
• im Fall von Dealen: fristlose
Entlassung
Methadon- und
Heroinprogramme:
• Zusatzvereinbarung zum
Arbeitsvertrag
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Rauchen
• Passivrauchen ist gesundheitsschädigend
• kein generelles Rauchverbot,
sondern Raucherraum
• Hilfsangebot statt Strafe
(Entwöhnungskurse)
• klare Regeln durchsetzen
• Toleranz, aber: Nichtraucher haben
Vorrang
• Rauchverbot bei Explosionsgefahr
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Fragen?
Diskussionspunkte?
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