Behindertentestament

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Transcript Behindertentestament

Rechtsanwälte/ Steuerberater
Hohage, May & Partner
Hamburg–Hannover–München
Mittelweg 147, 20148 Hamburg
Tel.: 040/414601-16
Fax: 040/414601-11
Brehmstraße 3, 30173 Hannover
Tel.: 0511/898814-16
Fax.: 0511/8988-14-11
Internet: www.hohage-may.de
e-mail: [email protected]
Rechtsanwalt Hohage
Vortragsziele
Vortrag zum Behindertentestament
1. Darstellung des Problems
Sozialamt greift auf den Erbteil
des behinderten Kindes zu
2. Darstellung des Handlungsbedarfs
Verlust von erheblichen Teilen des Familienvermögens
muss vermieden werden
3. Darstellung von Lösungswegen
Spezialtestament für Menschen mit Behinderung
Rechtsanwalt Hohage
Problem:
Vortrag zum
Nachranggrundsatz
Behindertentestament
§ 2 Abs. 1 SGB XII
„Sozialhilfe erhält nicht, wer
sich [...] durch Einsatz [...]
seines Einkommens und seines
Vermögens selbst helfen kann
[...].“
 Eigenes Vermögen
(Pflichtteil oder Erbteil)
muss verbraucht werden, bevor
das Sozialamt (weiter-) zahlt.
Rechtsanwalt Hohage
.
Lösung: Testierfreiheit
Testierfreiheit
Das Erbrecht erlaubt fast alle
denkbaren Testamentsgestaltungen.
.
Rechtsanwalt Hohage
Gesetzliche
Vortrag zum
Erbfolge
Behindertentestament
nach dem Erstversterbenden
Wie ist die erbrechtliche Lage nach dem Erstversterbenden, wenn kein Testament vorhanden ist?
Vater
Mutter
180.000,–
360.000,–
Kind 1
Rechtsanwalt Hohage
Kind 2
Gesetzliche Erbfolge nach dem Erstversterbenden
Wie ist die erbrechtliche Lage nach dem Erstversterbenden, wenn kein Testament vorhanden ist?
Mutter
1/2
Vater
90.000,–
Kind 1
1/4
Rechtsanwalt Hohage
45.000,–
45.000,–
Kind 2
1/4
Gesetzliche Erbfolge nach dem Zweitversterbenden
Wie ist die erbrechtliche Lage nach dem Zweitversterbenden, wenn kein Testament vorhanden ist?
Vater
Mutter
270.000,–
Kind 1
1/2
Rechtsanwalt Hohage
135.000,–
Kind 2
1/2
Erbrechtliche Lage beim Berliner Testament
Wie ist die erbrechtliche Lage nach dem
Erstversterbenden mit BERLINER TESTAMENT?
Vater
Mutter
Kind 1
Kind 2
Rechtsanwalt Hohage
Erbrechtliche Lage beim Berliner Testament
Wie ist die erbrechtliche Lage beim Berliner Testament
nach dem Erstversterbenden?
Mutter
3/4
Vater
135.000,-
Kind 1
1/8
Rechtsanwalt Hohage
22.500,–
Kind 2
1/8
Erbrechtliche Lage beim Berliner Testament
Wie ist die erbrechtliche Lage beim Berliner Testament
nach dem Zweitversterbenden?
Vater
Mutter
337.500,-- bzw.
315.000,--
Kind 1
1/2
Rechtsanwalt Hohage
168.750,– bzw.
157.500,-
Kind 2
1/2
Lösung: Spezialtestament
• Regelungen nach dem Erstversterbenden
• Regelungen nach dem Zweitversterbenden
Rechtsanwalt Hohage
Lösung: Spezialtestament
Sicherungselemente des „Behindertentestaments“
•
•
•
•
Anordnung der Testamentsvollstreckung
Anordnung der Vorerbschaft
Anordnung der Nacherbschaft
Betreuungsverfügung
Rechtsanwalt Hohage
Absicherung gegen Zugriff des Sozialhilfeträgers
1. Schritt:
Einsetzung eines Testamentsvollstreckers;
» Was sind die Aufgaben?
» Wer kommt in Betracht?
» Kontrolle?
» Vergütung (Deutsche Notartabelle)
Rechtsanwalt Hohage
Absicherung gegen Zugriff des Sozialhilfeträgers
2. Schritt:
Einsetzung des behinderten Kindes als Vorerbe
» Sinn und Zweck?
» Wer ist Nacherbe ?
Rechtsanwalt Hohage
Absicherung gegen Zugriff des Sozialhilfeträgers
3. Schritt:
Einsetzung des Kindes ohne Behinderung als Nacherben
» Sinn und Zweck?
» Nacherbe ?
Rechtsanwalt Hohage
Absicherung gegen Zugriff des Sozialhilfeträgers
4. Schritt
Betreuungsverfügung
» Vorschlag für das Vormundschaftsgericht
» Bei Minderjährigen Vormund bestimmen
Rechtsanwalt Hohage
Absicherung gegen Zugriff des Sozialhilfeträgers
5. Schritt:
Bestimmung der Erbquote
» Nach dem Erstversterbenden
» Nach dem Zweitversterbenden
Rechtsanwalt Hohage
Absicherung gegen Zugriff des Sozialhilfeträgers
6. Schritt
Verteilung des Nachlasses nach erstversterbendem
Elternteil
– Kind mit Behinderung erhält leicht erhöhten Pflichtteil
(„Pflichtteil plus 10%“)
– Überlebender Ehegatte erhält übriges Vermögen
– Übrige Kinder erhalten nach erstversterbenden Elternteil noch
nichts.
Rechtsanwalt Hohage
Absicherung gegen den Zugriff des Sozialhilfeträgers
• Verteilung nach zweitversterbenden Elternteil
50
50
Mindestens Pflichtteil
plus 20 % für das behinderte Kind
Rechtsanwalt Hohage
Übergreifende Regelungen
Allgemeines:
• Pflichtteilsklausel
• Abänderbarkeit
• Vorausvermächtnisse (z.B. Inventar, Hausrat
usw.)
Rechtsanwalt Hohage
Allgemeines
Aufbewahrung des Testaments
Zu Hause
Hinterlegung beim Amtsgericht
Bankschließfach
Rechtsanwalt Hohage