Informationen-Regelungen 11

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„Schwerpunktregion Freiburg“
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VN-Behindertenrechtskonvention
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Ministerratsbeschluss Mai 2010
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Schulversuch als Vorbereitung der Änderung des
Schulgesetzes ab 2013
Ausbau inklusiver Bildungsangebote
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Datensammlung des regionalen Bildungsangebotes
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Schulangebotsplanungen
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Bildungswegekonferenzen
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Ausbau des „Sonderpädagogischen Dienstes“ unter
Effizienzgesichtspunkten
Ansprechpartnersystem
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Netzwerk Sonderschulen – Allgemeine
Schulen
Ausbau der Arbeitsstellen Kooperation (ASKO)
Qualifizierung / Fortbildung der Lehrkräfte
(u.a. Austauschforen)
Einstellungen und Haltungen verändern
Professionelle Elternarbeit
1. Wunsch der Eltern nach wohnortnäheren
Bildungsangeboten
2. Anspruch auf erweiterte soziale Teilhabe
3. Interesse an mehr gemeinsamem Unterricht
Berücksichtigung der Erkenntnisse der
Sonderpädagogik
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Sonderpädagogische Diagnostik
Gruppenbezogene Bildungsangebote
Passgenaue Lösungen für den Einzelnen
Lernortklärung und Berücksichtigung des „Elterlichen
Erziehungsplanes“
Fokus „zieldifferenter Unterricht“
Weiterentwicklung der Sonderschulen zu Sopäd.
Bildungs - /Beratungszentren
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Alle Schularten – ohne Ausnahme - werden in diesen
Gestaltungsprozess einbezogen
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Schulpflicht besteht zum Besuch der Grundschule und
einer auf ihr aufbauenden Schule
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Schulpflicht besteht zum Besuch der Berufsschule
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Sie gilt für SuS mit Anspruch auf ein
sonderpädagogisches Bildungsangebot
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Feststellung des sopäd. Förderbedarfs auf Antrag der Eltern oder
der Schule
Beteiligungspflicht auf Verlangen des SSA und Mitwirkung des
Gesundheitsamtes
Ausnahmeregelungen für SuS mit Anspruch auf ein
sonderpädagogisches Bildungsangebot beim Besuch der
Allgemeinbildenden Schule
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Sonderschulen > Anhörung der Schulkonferenz und
Stellungnahme der Gesamtlehrerkonferenz (GLK)
Allgemeinbildende Schulen > vorerst nur Beratung in der
GLK
Beteiligung der Gremien erstmalig vor der Anwendung der
Regelungen
Zustimmende Beschlüsse vor der Einleitung der konkreten
Maßnahme
Schulträger muss informiert werden
Unterstützung / Beratung durch SoPädBBZ
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z.B. Notengebung und Versetzungsordnung
Keine Anwendung der Notenbildungsverordnung
Kein Aufnahmeverfahren nach der Grundschule
Zeugnis der allgemeinbilden Schule – Vermerke...
Konsequenzen für die Aus – und Fortbildung der
Lehrkräfte aller Schularten
Wie muss zieldifferenter Unterricht geplant und
strukturiert werden?
Modalitäten der Kostenverteilung
Auswirkungen auf Schulträger und die Träger der
Jugend – und Behindertenhilfe
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Bildungsplan und Stundentafel bei inklusiven
Bildungsangeboten (Ziele der Eltern/SoPädBBZ)
§ 90 – Erziehungs-/Ordnungsmaßnahmen
Konferenzordnung – Teilnahme Lehrkräfte BBZ
Lehrerzuweisung und Sachkostenbeiträge
Schulen in freier Trägerschaft / Privatschulen / private Träger
(Zuschüsse)
Unterricht von SuS ohne Anspruch auf sopäd. Förderung an
Sonderpädagogischen Bildungs – und Beratungszentren –
„umgekehrte Inklusion“
Statistische Regelungen für SuS mit sopäd. Förderbedarf >
Schüler der SoPädBBZ
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Nicht mehr die Eltern müssen beweisen, dass gemeinsamer
Unterricht machbar ist; die Schulverwaltung muss schlüssig
und nachvollziehbar zwingende Gründe geltend machen,
wenn die Vorstellungen der Eltern über den Bildungsweg
ihres Kindes nicht umgesetzt werden können.
Wahlrecht der Erziehungsberechtigten erfolgt auf der
Grundlage der Vorschläge der Bildungswegekonferenz
Ziel ist das Einvernehmen aller Beteiligten
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Ansprechperson im RP Freiburg:
RSDin Birthe Wannig
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Ansprechperson im SSA Freiburg:
SRin Claudia Bärwaldt
SAD Manfred Voßler
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Koordinierungsgruppe SSA:
Frau
Frau
Frau
Frau
Barbara Friedemann (Sonderschulen)
Angelika Schwär (Kita / Grundschulen)
Christine Kempf (Haupt, Werkrealschulen und Realschulen)
Sabine Anger, Herr Jörg Weisert (Gym/ Berufl. Schulen)
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Dokumentation der Entwicklungsprozesse
Schulangebotsplanung
Bildungswegekonferenz
Sonderpädagogische Diagnostik
Professionalisierung der Beteiligten
Umsetzung eines Kommunikationskonzeptes
Kooperation Regierungspräsidien - SSÄ
Teilhabe?
Ja!!!