Auftaktveranstaltung der „Schwerpunktregion Freiburg“

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Transcript Auftaktveranstaltung der „Schwerpunktregion Freiburg“

Schulische Bildung von jungen
Menschen mit Behinderung
„Schwerpunktregion Freiburg“
VN-Behindertenrechtskonvention
• Ministerratsbeschluss Mai 2010
• Schulversuch als Vorbereitung der
Änderung des Schulgesetzes ab 2013
• Ausbau inklusiver Bildungsangebote
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Aufgabenstellungen für die
Staatlichen Schulämter (1)
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Datensammlung des regionalen
Bildungsangebotes
Schulangebotsplanungen
Bildungswegekonferenzen
Ausbau des „Sonderpädagogischen
Dienstes“ unter Effizienzgesichtspunkten
Ansprechpartnersystem
Aufgabenstellungen für die
Staatlichen Schulämter (2)
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Netzwerk Sonderschulen – Allgemeine
Schulen
Ausbau der Arbeitsstellen Kooperation
(ASKO)
Qualifizierung / Fortbildung der
Lehrkräfte (u.a. Austauschforen)
Einstellungen und Haltungen verändern
Professionelle Elternarbeit
Grundlagen für künftiges Handeln
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Wunsch der Eltern nach
wohnortnäheren Bildungsangeboten
Anspruch auf erweiterte soziale
Teilhabe
Interesse an mehr gemeinsamem
Unterricht
Berücksichtigung der Erkenntnisse
der Sonderpädagogik
Handlungsaufträge
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Sonderpädagogische Diagnostik
Gruppenbezogene Bildungsangebote
Passgenaue Lösungen für den Einzelnen
Lernortklärung und Berücksichtigung
des „Elterlichen Erziehungsplanes“
Fokus „zieldifferenter Unterricht“
Weiterentwicklung der Sonderschulen
zu Sopäd. Bildungs - /Beratungszentren
Beteiligte Schularten - Schulpflicht
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Alle Schularten – ohne Ausnahme werden in diesen Gestaltungsprozess
einbezogen
Schulpflicht besteht zum Besuch der
Grundschule und einer auf ihr
aufbauenden Schule
Schulpflicht besteht zum Besuch der
Berufsschule
Sie gilt für SuS mit Anspruch auf ein
sonderpädagogisches Bildungsangebot
Schulpflicht und
Schulbezirksregelungen
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Feststellung des sopäd. Förderbedarfs
auf Antrag der Eltern oder der Schule
Beteiligungspflicht auf Verlangen des
SSA und Mitwirkung des Gesundheitsamtes
Ausnahmeregelungen für SuS mit
Anspruch auf ein sonderpädagogisches
Bildungsangebot beim Besuch der
Allgemeinbildenden Schule
Regelungen und Vorbedingungen zur
Umsetzung der Schulversuchsbestimmungen
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Sonderschulen > Anhörung der
Schulkonferenz und Stellungnahme
der Gesamtlehrerkonferenz (GLK)
Allgemeinbildende Schulen > vorerst
nur Beratung in der GLK
Beteiligung der Gremien erstmalig
vor der Anwendung der Regelungen
Zustimmende Beschlüsse vor der
Einleitung der konkreten Maßnahme
Schulträger muss informiert werden
Unterstützung / Beratung durch SoPädBBZ
Welche Erkenntnisse werden benötigt?
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z.B. Notengebung und Versetzungsordnung
Keine Anwendung der Notenbildungsverordnung
Kein Aufnahmeverfahren nach der Grundschule
Zeugnis der allgemeinbilden Schule – Vermerke...
Konsequenzen für die Aus – und Fortbildung der
Lehrkräfte aller Schularten
Wie muss zieldifferenter Unterricht geplant und
strukturiert werden
Modalitäten der Kostenverteilung
Auswirkungen auf Schulträger und die Träger der
Jugend – und Behindertenhilfe
Wichtige „Formale Regelungen“
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Bildungsplan und Stundentafel bei inklusiven
Bildungsangeboten (Ziele der Eltern/SoPädBBZ)
§ 90 – Erziehungs-/Ordnungsmaßnahmen
Konferenzordnung – Teilnahme Lehrkräfte BBZ
Lehrerzuweisung und Sachkostenbeiträge
Schulen in freier Trägerschaft / Privatschulen /
private Träger (Zuschüsse)
Unterricht von SuS ohne Anspruch auf sopäd.
Förderung an Sonderpädagogischen Bildungs – und
Beratungszentren – „umgekehrte Inklusion“
Statistische Regelungen für SuS mit sopäd.
Förderbedarf > Schüler der SoPädBBZ
Umkehr der Beweislast als Vorgabe
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Nicht mehr die Eltern müssen beweisen,
dass gemeinsamer Unterricht machbar ist;
Die Schulverwaltung muss schlüssig und
nachvollziehbar zwingende Gründe geltend
machen, wenn die Vorstellungen der Eltern
über den Bildungsweg ihres Kindes nicht
umgesetzt werden können.
Wahlrecht der Erziehungsberechtigten
erfolgt auf der Grundlage der Vorschläge
der Bildungswegekonferenz
Ziel ist das Einvernehmen aller Beteiligten
Organisatorische Hinweise – Projektsteuerung
Ansprechpartner - Verantwortlichkeiten
Ansprechperson im RP Freiburg:
- Frau RSD `in Birthe Wannig
 Ansprechperson im SSA Freiburg:
- Frau SR `in Claudia Bärwaldt
- Herr SAD Manfred Voßler
 Koordinierungsgruppe SSA:
- Frau Friedemann Barbara (Sonderschulen)
- Frau Schwär Angelika (Kita / Grundschulen)
- Frau Kempf Christine (Haupt,
Werkrealschulen und Realschulen)
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Aufgabenstellungen für diesen Personenkreis in den
Staatlichen Schulämtern (Schwerpunktregionen)
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Dokumentation der Entwicklungsprozesse
Schulangebotsplanung
Bildungswegekonferenz
Sonderpädagogische Diagnostik
Professionalisierung der Beteiligten
Umsetzung eines
Kommunikationskonzeptes
Kooperation Regierungspräsidien - SSÄ
Herzlichen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
Teilhabe?
Ja!!!