Update Arbeitsrecht

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Update Arbeitsrecht 2011
Aktuelle Entwicklungen und Ausblick
Unternehmergespräch am 24. März 2011
RAin Hiltrud Kohnen, Fachanwältin für Arbeitsrecht
RAin Lisa Neugebauer
RA Nicolas A. Knille
www.hwhlaw.de
Aktuelle Rechtsprechung
RAin Hiltrud Kohnen, Fachanwältin für Arbeitsrecht
www.hwhlaw.de
2
24.03.2011
RÜCKBLICK 2010
• EuGH
• BGH
• BAG
• Instanzgerichte
3
24.03.2011
EuGH
EuGH: § 622 Abs. 2 S. 2 BGB gemeinschaftsrechtswidrig
Urteil vom 19.01.2010 – Rs. C-555/07 –
„Kücükdeveci“
BAG: § 622 Abs. 2 S. 2 BGB nicht mehr anwendbar
Urteil vom 01.09.2010 – 5 AZR 700/09


4
Altersdiskriminierung
Bei der Bemessung von Kündigungsfristen sind
Zeiten vor dem 25. Lebensjahr zu berücksichtigen
24.03.2011
EuGH
EuGH: Kündigungsschutz für schwangere Geschäftsführerin einer GmbH
Urteil vom 11.11.2010 – Rs. C-232/09 – „Danosa“
(Lettland)



5
„Dem ersten Anschein nach“ AN gem. RL 92/85/EWG
Einzelfallprüfung
AGG (GF der Städtischen Kliniken Köln: OLG Köln,
Urteil vom 29.07.2010 – 18 U 196/09)
24.03.2011
BGH
BGH: Zukünftige Auszahlungsansprüche aus betrieblicher
Altersversorgung vor Eintritt des Versicherungsfalls
pfändbar
Beschluss vom 11.11.2010 – VII ZB 87/09



6
anderer Auffassung bis jetzt u. a. OLG Köln
Pfändung künftiger Forderungen trotz § 2 Abs. 2 S. 4
BetrAVG
Praxistipp: Pfändbarkeit bedeutet auch Aufrechenbarkeit
mit SEA
24.03.2011
BAG
BAG:
Aufhebung Grundsatz der Tarifeinheit
Urteil vom 27.01.2010 - 4 AZR 549/08
• Absage an den Grundsatz „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“
• Auswirkungen für die Praxis:
Parallele Anwendung mehrerer Tarifverträge in einem
Betrieb möglich
Stärkung von Spezialgewerkschaften (Cockpit, GDL)
drohende Zersplitterung der Belegschaften?
7
24.03.2011
BAG: Keine persönliche Haftung als GmbH-GF für
unterbliebene Insolvenzsicherung von ATZGuthaben nach § 8a Abs. 1 ATZG a. F.
Urteil vom 23.02.2010 – 9 AZR 44/09




8
§ 8a Abs. 1 ATZG a. F.: keine Durchgriffshaftung
der gesetzl. Vertreter
§ 7e Abs. 7 S. 2 SGB IV: Haftung
gesamtschuldnerisch
§ 8a Abs. 1 S. 1 ATZG n. F.: § 7e SGB IV
ausgeschlossen
???
24.03.2011
I. BAG: „Fall Emmely“
Urteil vom 10.06.2010 – 2 AZR 541/09
•
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•
9
Verdacht der Unterschlagung von Pfandbons im Wert
von 0,48 und 0,82 €
„an sich“ wichtiger Grund i. S. fristloser Kündigung
auch bei „Geringfügigkeit“, insbesondere in
„Vertrauensstellung“
aber: Interessenabwägung
30 Jahre lang erworbenes Maß an Vertrauen
„Vertrauenskapital“
24.03.2011
II. „Fall Emmely“ ff.
•
ArbG Bonn (21.10.2010):
3 Schrauben (BR-Vorsitzender)
•
LAG Hamm (04.11.2010):
Pommes u. Frikadellen
•
LAG Berlin-Brandenburg (16.09.2010):
160,00 € Bewirtungskosten
10
24.03.2011
II. „Fall Emmely“ ff.
•
LAG Berlin-Brandenburg (26.11.2010):
eigenmächtiger Urlaubsantritt
•
ArbG Berlin (28.09.2010):
Fristlose Kündigung wegen Verdachts des
Pfandbonmissbrauchs rechtmäßig! (17 Jahre, 6,06 €)
•
Beschlussempfehlung des Dt. Bundestages vom 15.12.2010:
Gesetzesentwürfe sollen abgelehnt werden
(BT-Drucksache 17/4281 vom 17.12.2010)
11
24.03.2011
LAG Hamm: Frage nach Bestehen oder Grad einer
Schwerbehinderung kann im bestehenden
Arbeitsverhältnis zulässig sein
(hier: vor Ausspruch einer Kündigung)
Urteil vom 30.06.2010 – 2 Sa 49/10
•
•
•
•
•
12
Vermeidung von Fehlern bei Sozialauswahl: Fragebogen?
Kläger hat Frage nach SB mit „nein“ beantwortet
LAG: keine Berufung auf SoKüSchutz nach § 85 SGB IX
Treuwidrig!
Revision zugelassen
24.03.2011
Vorschau 2011
• Vorlagen an den EuGH
• Entscheidungen des BAG
• gesetzliche Regelungen
13
24.03.2011
ArbG Siegburg:
Altersgruppenbildung
Vorlagebeschluss vom 27.01.2010
– 2 Ca 2144/09
•
BAG:
Altersgruppenbildung bei Massenentlassungen in Interessenausgleich mit Namensliste nicht AGG-widrig (Urteile vom
06.11.2008 – 2 AZR 523/07, 05.11.2009 – 2 AZR 676/08)
•
ArbG Siegburg:
Ausnahmen vom Verbot Altersdiskriminierung nur aus sozialpolitischen im Allgemeininteresse liegenden Gründen?
14
24.03.2011
LAG Köln:Vereinbarkeit der Verlängerung befristeter Arbeitsverträge ohne Einbeziehung vorangegangener Befristungen, insbesondere Sachgrund „Haushaltsmittel“
Vorlagebeschluss vom 13.04.2010 – 7 Sa 1150/09
BAG:
Vereinbarkeit der sog. Kettenbefristung und § 5 Nr. 1
der EGB-UNICE-CEEP Rahmenvereinbarung über
befristete Arbeitsverträge (Anhang der RL 1999/70/EG
vom 28.06.1999), insbesondere Sachgrund „Vertretung“
Vorlagebeschluss vom 17.11.2010 – 7 AZR 443/09
bisher:
Verhältniss zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses
künftig:
??? (BEEG?)
15
24.03.2011
BAG: Begründet die Gleichbehandlungsrichtlinie einen
Auskunftsanspruch gegenüber AG auf Nichteinstellungsgründe?
Vorlagebeschluss vom 20.05.2010 – 8 AZR 287/08
•
Anspruch aufgrund Art. 19 Abs. 1 RL 2006/54/EG und Art. 8
Abs. 1 RL 2000/43/EG und Art. 10 Abs. 1 RL 2007/78/EG ob
und warum Einstellung erfolgt ist?
•
Diskriminierungsvermutung bei Auskunftsverweigerung?
16
24.03.2011
BVerfG: Beachtung RL 98/59/EG und Rechtsprechung des
EuGH bei Massenentlassung
 Zurückverweisung an BAG, Vorlage wird von
dort erwartet
Beschluss vom 25.02.2010 – 1 BVR 230/09
•
Massenentlassungsanzeige vor Anhörung BR zu geplanten
Entlassungen
•
BAG Entscheidung vom 21.05.2008 – 8 AZR 84/07
•
BVerfG: BAG hätte verlegen oder Stellung nehmen müssen
17
24.03.2011
Entscheidungen BAG 1. HJ 2011
• 12.04.2011:
Haftung AG-Repräsentanten für fehlende Insolvenzsicherung
Wertguthaben ATZ
• 14.04.2011:
Ehegatte als Empfangsbote einer Kündigung?
• 17.05.2011:
Erfüllung künftiger Urlaubsansprüche durch vor Beginn des
Urlaubsjahres erfolgte Freistellungserklärung; Auswirkungen
der Entscheidung des EuGH vom 20.01.2009 („SchultzeHoff“)
18
24.03.2011
Gesetzesvorhaben
• Familienpflegezeitgesetz, Kabinetts-Beschluss vom
23.03.2011
 entspricht ATZ
 ergänzt Pflegezeitgesetz
• Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion zu Mindestlohngesetz
 vollständige Freizügigkeit ab 01.05.2011
 BAA rechnet mit 100 – 140 T „Hilfskräften“ aus
Osteuropa
19
24.03.2011
Gesetzesvorhaben
• Beschäftigtendatenschutzgesetz
 Stellungnahme der BRAK zu BR-Drs. 535/10 Nr. 36/2010
unter: www.brak.de/Stellungnahmen/Archiv 2010
 Stellungnahme des DAV Nr. 62/2010
unter: www.anwaltverein.de/Interessenvertretung/Stellungnahmen/Archiv 2010
•
Initiative von BDA und DGB zur gesetzlichen Regelung
der Tarifeinheit
•
Leiharbeit ???
20
24.03.2011
Urlaubsrechtsprechung und
arbeitsvertragliche Klauselgestaltung
RAin Lisa Neugebauer
www.hwhlaw.de
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24.03.2011
1. Teil: Urlaubsrecht
Urlaubsanspruch und Urlaubsabgeltungsanspruch
bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit
Die neue Rechtsprechung
EUGH, Urteil v. 20.01.2009 – C – 350/06, RS
„Schultz -Hoff /Stringer
BAG, Urteil v. 24.03.2009 – 9 AZR 983/07
BAG, Urteil v. 23.03.2010 – 9 AZR 128/09
23
24.03.2011
§ 7 BUrlG
(3) …
Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den
ersten drei Monaten des folgenden
Kalenderjahrs gewährt und genommen werden.
….
(4)
Kann der Urlaub wegen Beendigung des
Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht
mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
24
24.03.2011
Zusammenfassung
• Gesetzliche Urlaubs- wie auch
Urlaubsabgeltungsansprüche verfallen nicht
mehr, wenn der Arbeitnehmer aufgrund von
Krankheit seinen Anspruch auf Erholungsurlaub
nicht ausüben konnte.
• Dies gilt auch für den Zusatzurlaub für
schwerbehinderte Arbeitnehmer gemäß § 125
SGB IX.
25
24.03.2011
Beispiel
Der schwerbehinderte AN hat einen Gesamtjahresurlaub von
35 Tagen - Mindesturlaub: 20 Tage, übergesetzlicher
Mehrurlaub 10 Tage und 5 Tage Schwerbehindertenzusatzurlaub. Seit dem 1. Januar 2007 war der AN dauerhaft
arbeitsunfähig erkrankt. Das Arbeitsverhältnis endete zum
31.03.2008.
Der AN verlangt vom AG Urlaubsabgeltung für die Jahre
2007 und 2008.
• Alte Rechtslage
Anspruch (-)
§§ 7 Abs. 3, 4 BUrlG
26
• Neue aktuelle Rechtslage
Anspruch (+)
„gemeinschaftskonforme
Auslegung“ von
§§ 7 Abs. 3,4 BUrlG
24.03.2011
Verteidigungsstrategien und
Vertragsgestaltung
27
24.03.2011
1. Begrenzung / Befristung von Urlaubs- und
Urlaubsabgeltungsansprüchen?
Vorlageschluss des LAG Hamm vom 15.04.2010
(Az.: 16 Sa 1176/09):
Können langjährig arbeitsunfähige AN ihre
gesetzlichen Urlaubsansprüche über Jahre hinweg
ansammeln oder sind diese zeitlich zu begrenzen?
• Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie
(RL 2003/88 EG)
• IAO- Abkommen Nr. 132 vom 24.06.1970
28
24.03.2011
Verjährung von
Urlaubs(abgeltungs)ansprüchen?
• LAG Düsseldorf, Urteil v. 18.08.2010 – 12 Sa
650/10:
„Urlaubsanspruch unterliegt der 3- jährigen
Regelverjährungsfrist und beginnt mit dem
Schluss des Urlaubsjahres.“
• LAG Düsseldorf, Urteil v. 05.05.2010 – 7 Sa
1571/09: „Bei andauernder Arbeitsunfähigkeit beginnt
die Verjährungsfrist erst bei Beendigung des
Arbeitsverhältnisses.“
In beiden Fällen ist Revision eingelegt –
BAG-Entscheidungen stehen noch aus.
29
24.03.2011
2. Kein Zuwachs von Urlaubsansprüchen bei Ruhen des
Arbeitsverhältnisses / Wirksamkeit tariflicher
Kürzungsregeln?
(+) LAG Köln, Urteil vom 29.04.2010 - 6 Sa 103/10
(-) LAG Baden- Würtemberg vom 29.04.2010 - 11
Sa 64/09
In beiden Fällen ist Revision eingelegt –
BAG-Entscheidungen stehen noch aus.
30
24.03.2011
3. Anwendbarkeit von tarifvertraglichen
arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen auf
Urlaubsabgeltungsanspruch?
Zustimmend:
• LAG Köln, Urteil v. 20.04.2010 – 12 Sa 1448/09
• LAG Düsseldorf, Urteil v. 23.04.2010 – 10 Sa
203/10
• LAG Hamm, Urteil v. 24.06.2010 – 16 Sa 371/10
In allen drei Fällen ist Revision eingelegt –
BAG-Entscheidungen stehen noch aus.
31
24.03.2011
Vertragsgestaltung
Verfall des übergesetzlichen Urlaubsanspruchs
EUGH – Entscheidung / RiLi 2003/88 EG:
Mindesturlaub von 4 Wochen
BAG: (Tarif-)Vertragsparteien können daher
übergesetzliche Urlaubs- und
Urlausabgeltungsansprüche frei regeln!
32
24.03.2011
„Koppelungstheorie“
Auslegung der tariflichen oder arbeitsvertraglichen
Urlaubsregelungen:
Deutliche Unterscheidung zwischen gesetzlichem
und übergesetzlichem Urlaubsanspruch?
wenn (+): Verfall v. Mehrurlaub
wenn (-): bei bloßer „Anlehnung“ kein Verfall
33
24.03.2011
Formulierungsvorschlag ( 5 Tage - Woche)
(1)
Ausgehend von einer 5- Tage Woche hat der
AN einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten
Jahresurlaub von 20 Tagen. Über diesen
Anspruch
hinaus
hat
der
AN
einen
übergesetzlichen Anspruch auf einen bezahlten
Jahresurlaub von weiteren …..Tagen.
34
24.03.2011
(2)
Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt
und genommen werden. Eine Übertragung des
Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur
statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der
Person des AN liegende Gründe dies rechtfertigen.
Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den
ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres
gewährt und genommen werden; anderenfalls verfällt
der Urlaub mit Ablauf des 31.03 des folgenden
Kalenderjahres, soweit nicht durch zwingende
gesetzliche Vorgaben etwas anderes bestimmt wird.
35
24.03.2011
(3)
Kann der gesetzliche Urlaub wegen Beendigung
des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise
nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
In Bezug auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch
besteht ein Abgeltungsanspruch auch dann,
wenn
die
Inanspruchnahme
wegen
krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht bis
zum Ende des Kalenderjahres bzw. für den Fall
der Übertragung – bis zum 31.03 des folgenden
Kalenderjahres erfolgt ist. Eine Abgeltung des
übergesetzlichen
Urlaubsanspruchs
ist
ausgeschlossen.
36
24.03.2011
2. Teil: Arbeitsrecht und AGB
Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte
Flexibilisierungsinstrumente
Widerrufsklauseln
Freiwilligkeitsklauseln
Anrechnungsklauseln
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24.03.2011
Widerrufsvorbehalte
§§ 308 Nr. 4, 307 BGB
• Widerrufsvorbehalt muss klar verständlich sein
• Eine im Gegenseitverhältnis stehende Leistung
kann bis zu 25% und eine nicht unmittelbare
Gegenleistung bis zu 30 % des Gesamtverdienstes gekürzt werden („kein Eingriff in den
Kernbereich des Arbeitsverhältnisses“)
• (konkrete) Bezeichnung der sachlichen
Widerrufsgründe (Verschärfung der
Rechtsprechung – BAG, Urteil v. 13.04.2010 – 9
AZR 113/09)
39
24.03.2011
Freiwilligkeitsvorbehalte
• Freiwilligkeitsvorbehalt muss klar verständlich
sein
• (-) bei „laufendem Arbeitsentgelt“
(+) bei Sonderzahlungen (wie z.B.
Weihnachtsgeld), unregelmäßigen jährlichen
Prämien und Zulagen
• unabhängig von der Höhe der Leistung zulässig
– Keine Begrenzung wie beim Widerrufsvorbehalt (BAG, Urteil v. 13.03.2009 – 10 AZR
289/08)
40
24.03.2011
Keine Kombination von Freiwilligkeits- und
Widerrufsvorbehalt
Bsp.:
„Es handelt sich hierbei um eine freiwillige jederzeit
widerrufliche Leistung “ (z.B. BAG, Urteil 30.7.2008, 10
AZR 606/07)
„Soweit der AG gesetzlich oder durch Tarifvertrag nicht
vorgeschriebene Leistungen, wie Prämien, Zulagen,
Urlaubsgeld,
Gratifikationen,
Weihnachtsgratifikationen
gewährt, erfolgen sie freiwillig und ohne jede rechtliche
Verpflichtung. Sie sind daher jederzeit ohne Wahrung
einer besonderen Frist widerrufbar.“ (BAG, Urteil v.
08.12.2010 – 10 AZR 671/09)
41
24.03.2011
Keine Kombination von „Anspruchsbegründung“
und Freiwilligkeitsvorbehalt
Bsp.:
„Als Sonderleistung zahlt die Unternehmung als
Urlaubsgeld zum 1. Juli und als Weihnachtsgeld zum
1. Dezember eines jeden Jahres jeweils 50 % des
vereinbarten
Brutto-Monatsverdienstes,
ohne
Berücksichtigung eines etwaigen Entgeltes für zusätzliche
Arbeitsleistungen.
Die Zahlung von Sonderleistungen, Gratifikationen,
Prämien und ähnlichen Zuwendungen liegt im freien
Ermessen des Unternehmens und begründet keinen
Rechtsanspruch, auch wenn die Zahlung wiederholt ohne
ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgt.“ (BAG,
Urteil v. 10.12.2008 - 10 AZR 1/08)
42
24.03.2011
Formulierungsvorschlag
Werden dem AN Sonderzahlungen wie Urlaubs-,
Weihnachtsgeld gewährt, wird hierdurch ein
Rechtsanspruch auf Weitergewährung in den
folgenden Kalenderjahren nicht begründet. Der
Arbeitgeber behält sich vor, jedes (Jahr) neu zu
entscheiden, ob und in welcher Höhe eine
Sonderzahlung gewährt wird.“
43
24.03.2011
Geplante Gesetzesvorhaben
RA Nicolas A. Knille
www.hwhlaw.de
44
24.03.2011
Arbeitnehmerüberlassungsges
etz (AÜG)
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
• Zweck: Schutz von Leiharbeitnehmern
• regelt die gewerbsmäßige Überlassung von
Arbeitnehmern
• grds. Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit
erforderlich
46
24.03.2011
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Eckpunkte)
• Gleichstellung mit Stammarbeitnehmern
–
–
–
–
bzgl. der wesentlichen Arbeitsbedingungen
sog. equal pay / equal treatment
abweichende Vereinbarungen grds. unwirksam
Ausnahmen:
• abweichende Regelung in Tarifvertrag
• abweichendes Entgelt bei zuvor arbeitslosen Leih-AN
47
24.03.2011
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
(Änderungen)
• Anlass: Umsetzung EU-Leiharbeitsrichtlinie
(2008/104/EG)
• Ziel:
– Missbrauchsbekämpfung / Schutz der Leih-AN
– Stärkung der Leiharbeit
• In Kraft treten: voraussichtlich am 01.12.2011
– Ausnahme „Drehtürklausel“ am Tag nach Verkündung
48
24.03.2011
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
(Änderungen)
„Drehtürklausel“
• Ziel: Verhinderung, dass AN entlassen und
anschl.
als
Leih-AN
mit
schlechteren
Bedingungen wieder eingesetzt werden
 Abweichungen vom Gleichstellungsgrundsatz in
einem Tarifvertrag weiterhin möglich, aber diese
finden keine Anwendung, wenn Leih-AN in den
letzten 6 Monaten beim Entleiher (Konzern)
ausgeschieden ist
49
24.03.2011
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
(Änderungen)
• Ausweitung des Anwendungsbereichs:
„im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit“
• Streichung der Ausnahme vom Gleichstellungsgrundsatz bei zuvor arbeitslosen Leih-AN
• Neuer Privilegierungstatbestand:
– AÜG grds. nicht anwendbar auf gelegentliche
Überlassung zwischen Arbeitgebern sofern
Einstellung/Beschäftigung nicht zum Zwecke der
Überlassung erfolgt
50
24.03.2011
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
(Änderungen)
• Festlegung, dass Arbeitnehmerüberlassung nur
vorübergehend erfolgt
– allerdings keine Höchstbeschränkung geregelt
• Vereinbarung, wonach Leih-AN Vermittlungsgebühr an Verleiher zu zahlen hat, ist unwirksam
Entleiher muss Leih-AN
• über freie Arbeitsplätze informieren
• Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen/
-diensten gewähren
51
24.03.2011
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (neue
Bußgelder)
• Bußgeld bis 25.000 € bei Missachtung der
Bestimmungen zu den Arbeitsbedingungen
• Bußgeld bis 2.500 € bei Verstoß gegen
– Informationspflicht über freie Arbeitsplätze
– Zugangsgewährung zu Gemeinschaftseinrichtungen
52
24.03.2011
Einschub: BAG Urteil vom 23.03.2011, Az. 20/11
Keine Anwendung der im Entleiherbetrieb
geltenden Ausschlussfristen auf „equal pay“
• Kann der Leih-AN von seinem Vertragsarbeitgeber
(=Verleiher) nach § 10 Abs. 4 AÜG die Erfüllung
der wesentlichen Arbeitsbedingungen verlangen,
wie sie der Entleiher vergleichbaren eigenen AN
gewährt, muss er die im Entleiherbetrieb geltenden
Ausschlussfristen nicht einhalten
53
24.03.2011
Beschäftigtendatenschutz
(Bundesdatenschutzgesetz, BDSG)
Beschäftigtendatenschutz (Eckpunkte)
§ 32 BDSG (aktuelle Fassung) betrifft
• personenbezogene Daten
• für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
• erhoben, verarbeitet oder genutzt
• für Begründung, Durchführung oder Beendigung
des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich
• oder zur Aufdeckung von Straftaten
• Einwilligung umfangreich möglich
55
24.03.2011
Beschäftigtendatenschutz (Gesetzesentwurf)
• Anlass: Schaffung einer gesetzlichen Regelung
zum Umgang mit Daten der Beschäftigten
• Ziel:
– Besserer Schutz der Beschäftigten vor unrechtmäßiger
Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
– Es sollen nur solche Daten verarbeitet werden dürfen,
die für das Beschäftigungsverhältnis erforderlich sind
– Rechtssicherheit
• In Kraft treten: 6 Monate nach Verkündung
56
24.03.2011
Beschäftigtendatenschutz (Gesetzesentwurf)
Bewerbungsphase
• zulässige Datenerhebung
– Name, Anschrift, Telefon, E-Mail
– weitere nur, soweit f. Eignungsfeststellung erforderlich
• unzulässige Datenerhebung
– bzgl. Schwerbehinderung und deren Gleichstellung (§
68 SGB IX)
57
24.03.2011
Beschäftigtendatenschutz (Gesetzesentwurf)
Bewerbungsphase
• nur unter Voraussetzungen des § 8 AGG
zulässige Datenerhebung
– z.B. Herkunft, Religion, sexuelle Identität, Gesundheit,
Vermögensverhältnisse, Vorstrafen, laufende
Ermittlungsverfahren
• Beschäftigter kann Auskunft über erhobene
Daten verlangen
58
24.03.2011
Beschäftigtendatenschutz (Gesetzesentwurf)
• „Bewerber-Screening“ im Internet
– Hinweis vor Erhebung erforderlich
 Erhebung allgemein zugänglicher Daten grds. zulässig
– Daten aus „Sozialen Netzwerken“
• schutzwürdiges Interesse d. Beschäftigten überwiegt
• unzulässig: Datenerhebung bei privaten
Netzwerken (z.B. Facebook, StudiVZ)
• zulässig: bei Netzwerken die der Darstellung
der beruflichen Qualifikation dienen (z.B. XING)
– Datenerhebung bei Dritten nur mit Einwilligung!
59
24.03.2011
Beschäftigtendatenschutz (Gesetzesentwurf)
Bewerbungsphase
• Ärztliche Untersuchung
– soweit wesentliche und entscheidende berufliche
Anforderung
– Aufklärung (Art/Umfang) und
Einwilligung des
Bewerbers erforderlich
– entsprechendes gilt auch für sonstige Eignungstests
60
24.03.2011
Beschäftigtendatenschutz (Gesetzesentwurf)
Bewerbungsphase
• Verarbeitung und Nutzung der erhobenen Daten
zulässig, soweit erforderlich zur…
– Feststellung der Eignung oder
– Entscheidung über Begründung d. Arbeitsverhältnisses
• Steht fest, dass ein Beschäftigungsverhältnis
nicht begründet wird, sind Daten zu löschen
61
24.03.2011
Beschäftigtendatenschutz (Gesetzesentwurf)
Während des Arbeitsverhältnisses
• Voraussetzung der Datenerhebung ist grds. die
Verhältnismäßigkeit
• zulässig, soweit für Durchführung, Beendigung
oder Abwicklung erforderlich (§ 32c BDSG-E)
– z.B. für Melde-, Auskunfts-, Zahlungspflichten oder um
Rechte der Leistungs- und Verhaltenskontrolle
wahrzunehmen
62
24.03.2011
Beschäftigtendatenschutz (Gesetzesentwurf)
Während des Arbeitsverhältnisses
• weitere neue Regelungen
–
–
–
–
–
Videoüberwachung (§ 32f)
Ortungssysteme (§ 32g)
biometrische Verfahren (§ 32h)
E-Mail, Internet, Telefon (§ 32i)
Verbot der automatisierten Zusammenführung zu
einem Personenprofil (§ 32d Abs. 5)
– Informationspflichten
63
24.03.2011
Beschäftigtendatenschutz (Gesetzesentwurf)
• Einwilligung des Beschäftigten zur Erhebung /
Verarbeitung / Nutzung von Beschäftigtendaten
ist nur noch möglich, soweit ausdrücklich im
Gesetz vorgesehen! (§ 32l BDSG-E)
• Beschwerderecht des AN bei Verdacht auf
unbefugte Erhebung, Verarbeitung, Nutzung von
Beschäftigtendaten bei zuständiger Behörde
– aber:
vorherige
erfolglose
Arbeitgeber erforderlich
64
Beschwerde
beim
24.03.2011
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65
24.03.2011