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Bewilligung von PKH,
Streitwertfestsetzung und Kosten im
arbeitsgerichtlichen Verfahren
Wustrau – 6. Juni 2012
I. Prozesskostenhilfe und § 11 a ArbGG
II. Kosten
III. Streitwert
I. Prozesskostenhilfe und § 11 ArbGG
Wesen der Prozesskostenhilfe
• Ausdruck des Rechts- und Sozialstaatsprinzips
• dienst Herstellung von Waffengleichheit
• kostspielige staatliche Leistung, vor allen
Dingen in der Arbeitsgerichtsbarkeit
Arbeitsaufwand in Prozesskostenhilfeverfahren
• häufig erheblicher Teil der Dezernatsarbeit
• Anfängertendenz:
Beschwerpunktung des vorgeschalteten
PKH-Verfahrens
• Wie viel PKH-Anteil im Dezernat ist „gesund“?
Teilweise unterschiedliche LAG-Rechtsprechung
• verhältnismäßig wenig BAG-Rechtsprechung
• Instanzenzug endet i.d.R. vor dem LAG
• Profilierungstendenz?
Persönliche Voraussetzungen = Bedürftigkeit
Erfolgsaussichten
Verfahren
1. Persönliche Voraussetzungen
a. Antragsberechtigung
auf Arbeitnehmerseite  meist zwanglos gegeben
auf Arbeitgeberseite  möglich, aber Bedürftigkeit!
Besonderer Praxisfall: Insolvenzverwalter
b. Bedürftigkeit
Einkommen = alle Einkünfte in Geld und Geldeswert
(ggf. auch Familieneinkommen)
./. Belastungen
+ Vermögen = alle Werte, die nicht den laufenden
Unterhalt zu decken bestimmt sind
Standardprobleme beim Vermögen
•
nur bei Verwertbarkeit anrechnungsfähig
•
Zumutbarkeit der Verwertung
•
Berücksichtigung von Schonvermögen
Praxisbeispiele Zumutbarkeit:
•
Abfindungen
•
Lebensversicherungen
•
Bausparverträge
•
eigengenutzte Immobilien
•
Kraftfahrzeuge
2. Erfolgsaussichten
Maßstab bei Prüfung der Erfolgsaussichten:
•
bei summarischer Prüfung
•
gewisse Wahrscheinlichkeit des Erfolgs
•
auf Grundlage Vortrag bei Antragstellung
•
unter Berücksichtigung Gegnerstellungnahme
Einzelheiten:
•
Schlüssigkeit der Klage
•
Glaubhaftmachung kann verlangt werden
•
keine abschließende Tatsachenaufklärung
•
antizipierte Beweiswürdigung
•
keine Klärung von streitigen Rechtsfragen
Keine Erfolgsaussichten bei
•
einfacherer Durchsetzung des Anspruchs
•
fehlender Vollstreckungsaussicht?
Standardfall Kündigungsschutzklage:
•
i.d.R. grundsätzlich Erfolgsaussichten
•
Problem: Klagfristeinhalt bei vorgeschaltetem
PKH-Antrag
•
Problem: fehlender Vortrag zu Betriebsgröße
und Eintrittsdatum
Standardfall Anträge oder Streitwertnutzen:
•
z.B. Schleppnetzantrag
 kein Problem der PKH, sondern des Streitwertes
Keine Mutwilligkeit der Geltendmachung
Maßstab:
Würde eine vermögende Partei bei vernünftiger
Abwägung von Aufwand und Erfolg von der
Durchführung des Prozesses absehen?
Liegt Mutwilligkeit vor bei
•
miteingeklagten Verzugslohnansprüchen?
•
Weiterbeschäftigungsantrag in der
Güteverhandlung?
•
neuer Klage statt Klagerweiterung?
•
Zahlungsklage statt Mahnbescheid?
•
Zahlungsklage unmittelbar nach Fälligkeit?
Beurteilungszeitpunkt der Erfolgsaussichten =
Zeitpunkt der Entscheidung (nicht: Antragstellung),
also nach Gegnerstellungnahme,
aber ggf. unter Berücksichtigung der Entwicklung
nach Antragstellung
PKH ohne Beiordnung bei „einfacher Sache“?
•
keine Frage der Mutwilligkeit
•
Problem: Wann ist die Sache nicht mehr
„einfach“?
3. Verfahren
Antragstellung
•
nicht bereits ab Antrag solo, sondern erst mit
Erklärung
•
Belege sind kein Erfordernis für wirksamen
Antrag
•
falls Erklärung später, Bewilligung erst ab dort
Antragsinhalt
•
Bewilligung der PKH
•
Beiordnung eines bestimmten Rechtsanwalts
•
„ratenfreie“ PKH
Antragszeitpunkt
•
bis Abschluss der Instanz
•
Abschluss: letzte mögliche Rechtshandlung
Problem:
Mehrvergleichsantrag nach
Vergleichsgenehmigung
Erklärung
•
vollständig ausgefüllt
•
Lücken müssen aufgeklärt werden
 Nachfristsetzung
•
EB bei Nachfristsetzung?
Problem:
generelle Bezugnahme auf
ALG II-Bescheid
Problem:
Verweis auf Parallelakte
Probleme im Zusammenhang mit der Erklärung
•
nur Nein-Kreuze, insb. bei Guthaben
•
zusammengefasste Steuer-/SozAbgaben-Beträge
•
unklare Situation, wovon Antragsteller überhaupt
lebt
•
fehlende Angabe zu Wohnkosten
•
fehlender PKW-Wert
Anlagen
•
lückenlos, je nach Eintragungen
•
Kopien sind ausreichend
•
fehlende Belege müssen nachgefordert werden
Problem:
Schwärzungen in Kontoauszügen
Erklärungen und Anlagen nach Fristablauf
•
grunds. nicht mehr berücksichtigungsfähig
•
im Abhilfeverfahren meist noch herangezogen
•
LAG-Tendenz:
Zulassung auch noch im
Beschwerdeverfahren
Aufklärung in der mündlichen Verhandlung
•
berührt Datenschutzbelange des Antragstellers
•
sollte evtl. nach Schluss der Verhandlung
erörtert werden

sonst schriftlich mit Nachfristsetzung
Umgang mit „Zufallsfunden“ in der Erklärung oder
den Anlagen
•
grunds. Nachfrageerfordernis
•
Betrugsversuch führt zu Antragsabweisung

Strafanzeige?
Anhörung des Gegners
•
angemessene Fristsetzung
•
Stellungnahmegelegenheit zum Antrag insgesamt

danach Entscheidungsreife
Entscheidung
•
über PKH-Bewilligung
•
über Beiordnung
•
ggf. über Ratenzahlung
(4-Raten-Regelung beachten!)
•
„zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk
zugelassenen Rechtsanwalts“
•
ggf. RMB
Entscheidungszeitpunkt
•
i.d.R. vor Güteverhandlung nicht leistbar
•
bei Einigung in der Güteverhandlung in der
Verhandlung oder kurz danach
•
vor Kammerverhandlung ist ratsam
Problem: Begründungsverweisung auf Urteilsgründe
Entscheidungszeitpunkt
•
Entscheidung mit Nachfrist nach Instanzabschluss
möglich
•
dann Nachfristsetzung
•
zeitliche Rückwirkung der Bewilligung auf
Zeitpunkt, in dem Antrag und Erklärung vorlagen
(nicht notwendig bereits alle Belege)
Bewilligungsfolgen
•
Beschluss auch an Gegner (!)
•
Kostenbefreiung der hilfsbedürftigen Partei
•
Vergütungsanspruch des beigeordneten
Rechtsanwalts
4. § 11 a ArbGG
Verhältnis zum PKH-Recht
•
Anwendung § 11 a neben dem PKH-Recht
•
keine lex specialis
•
kein Minus zum PKH-Recht

i.d.R. eigener Antrag notwendig
PKH-Antrag als § 11 a-Antrag auslegungsfähig?
•
bei Einigung keine praktische Bedeutung
•
bei Klagabweisung gegen PKH-Antragsteller wohl
nicht auslegungsfähig (str.)
•
dann auf jeden Fall Beschwer wegen
Gerichtskosten, die nicht von § 11 a umfasst
werden
Voraussetzungen der Beiordnung
•
persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen
 wie PKH
•
Vertretung der Gegnerpartei durch RA
•
keine Verbandsvertretungsmöglichkeit
•
keine Mutwillgkeit
5. Aufhebung und Abänderung
Aufhebung und Abänderung
•
Vertrauensschutz!
•
nur unter engen Voraussetzungen möglich
(offensichtlicher Irrtum des Gerichts über Vorliegen
der Voraussetzungen der Bewilligung, Täuschung
durch Antragsteller)
 ansonsten ggf. Korrektur im Nachprüfverfahren
6. Vergütungsfestsetzung, Nachprüfverfahren
Vergütungsfestsetzung und Nachprüfverfahren
•
beides Rechtspflegersache
•
Nachprüfungsfristen und ggf. Verzicht auf
Forderung der Landeskasse je nach Bundesland
Problem:
Vertretungs- und Empfangsbefugnis des
Rechtsanwalt im PKHNachprüfverfahren?
II. Kosten
III. Streitwert
Streitwertfestsetzung im Urteil – § 61 Abs. 1 ArbGG
Streitwertfestsetzung im Urteil
•
nicht allein kostenrechtliche Bedeutung
•
relative Bindungswirkung für LAG wegen
Feststellung der Beschwer (Wertgrenze)
•
keine zwingende Bindungswirkung für
Gebührenberechnung der Rechtsanwälte
•
Praxis:
kein gesonderter Anwalts-Antrag
nach Urteil
Streitwertfestsetzung im Urteil
•
abweichende Streitwertfestsetzung nach Urteil
möglich
•
kein isoliertes Rechtsmittel gegen
Streitwertfestsetzung im Urteil
•
Praxis:
meinst kein gesonderter
Anwalts-Antrag nach Urteil
Streitwertfestsetzung nach §§ 32 RVG, 63 Abs. 2
GKG, 33 RVG
Konfliktfall:
Vergleichsschluss  RA beantragt Wertfestsetzung
 RA ist mir Vorschlag nicht einverstanden
Handhabung:
•
Antragsaufnahme
•
Wechsel ins Anhörungsverfahren
(nach dem Termin)
•
Wahrung rechtlichen Gehörs
•
Beschluss + Begründung + RMB