„Das Amtsgericht Olten-Gösgen tagt“ Haftpflichtprozess Gerichtspräsident / Gerichtsschreiber: Pierino Orfei, Adrian Spühler Vertreter des Geschädigten (Kläger): Rechtsanwalt (RA), Roger Zenari Beklagter: Gerüstersteller Rechtsanwalt (RA), Michel Meier.
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„Das Amtsgericht Olten-Gösgen tagt“
Haftpflichtprozess Gerichtspräsident / Gerichtsschreiber:
Pierino Orfei, Adrian Spühler
Vertreter des Geschädigten (Kläger):
Rechtsanwalt (RA), Roger Zenari
Beklagter:
Gerüstersteller Rechtsanwalt (RA), Michel Meier
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Vereinfachungen wurden vorgenommen:
Es wurde nur einer der Fehlbaren ins Recht gefasst und nicht mehrere in Streitgenossenschaft.
Es wurde keine BVG-Invaliden Komplementärrente eingerechnet.
Bei IV- und UVG Ansprüchen wurden geringfügige Vereinfachungen vorgenommen.
Auf Erläuterungen zur Zinsberechnung wurde verzichtet.
2
Ablauf Haftpflichtprozess:
Der Straftatbestand wird übernommen Das Rechtsbegehren wird eröffnet Plädoyer, Kläger Plädoyer, Beklagter Urteil und Begründung 3
Beklagter
Gerüstersteller, Ernst Wälchli
4
Kläger
RA Roger Zenari, Vertreter des Geschädigten
Direktschadenberechnung – Leonardo Plädoyer Direktschadenberechnung/Plädoyers können unter folgendem Link vollständig nachgelesen werden: Plädoyer Kläger 5
Schadenersatzforderungen
Erwerbsausfall Haushaltsschaden Pflegeschaden Schadenszins Vorprozessualer Aufwand Genugtuung Fr. 646‘310.— Fr. 459‘590.— Fr. 10‘540.— Fr. 3‘025.— Fr. 20‘000.— Fr. 25‘240.—
Fr. 1’164’705.— Total
Parteienentschädigung + Gerichtskosten vollumfänglich zu Lasten des Beklagten.
6
Beklagter
Ernst Wälchli, Gerüstersteller Michel Meier, RA, Vertreter des Beklagten
Plädoyer Plädoyers können unter folgendem Link vollständig nachgelesen werden: Plädoyer Beklagter 7
Anträge:
Die Klage sei abzuweisen: Die Haftung entfällt, wenn nach den allgemeinen Grundsätzen der Kausalzusammenhang unterbrochen wird. Namentlich bei Drittverhalten und Selbstverschulden des Geschädigten.
Der Forderungsbetrag sei zu reduzieren: Wenn das Gericht davon ausgeht, dass das Selbstverschulden nicht ausreicht, um den Kausalzusammenhang zu unterbrechen, so kommt mindestens eine Kürzung des Schadenersatzes (entsprechend dem Grad des Selbstverschuldens) in Frage.
Im vorliegenden Fall ist der unglückliche Zufall durch den Richter zu beurteilen und die Schadenersatzpflicht zwingend zu mindern.
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Der Gerichtspräsident eröffnet das Urteil
Urteil Das Urteil kann unter folgendem Link vollständig nachgelesen werden: Urteil 9
Zivilurteil
Schuldig infolge Werkeigentümerhaftung: Werkmangel und Kausalhaftung sind gegeben.
Verschulden wurde durch Vorinstanz beurteilt.
Direkte Haftung (Gerüst wurde begutachtet) ist angezeigt.
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Zivilurteil
Keine Haftungsreduktion wegen Alkoholkonsum und Ausbildung zum Bauführer des Verunfallten Valideneinkommen wird ab Alter 45 um 6000. gekürzt (normalerweise Austrittsalter von Freiwilligen der Feuerwehr) Haftungsreduktion wegen Zufall = Minderung* Genugtuung wird entsprechend der Suva-Leistung (Integritätsentschädigung) herabgestuft.
11 *Folgeblatt
Begründung der Minderung von 20 %
Minderung: Was ist die Zufälligkeit, die das bewirkt?
In der Literatur wird die Zulässigkeit der Zufallskürzung nicht in Frage gestellt. Die Handhabung in der Schweiz ist unterschiedlich, weil klare Regeln fehlen. Die Minderung basiert einerseits auf dem Steinhaufen, dieser kann dem Gerüstersteller nicht vorgeworfen werden und andererseits auf die 10 cm zu viel Abstand, dies ist nicht eine extrem gravierende Überschreitung. 12
Urteil Gerüstbauer zivilrechtliches Verfahren
Erwerbsausfall Haushaltsschaden Pflegeschaden Vorprozessualer Aufwand Genugtuung Parteienentschädigung Gerichtskosten, 70 % (30% zu Lasten Kläger)
Total
Fr. 389‘805.60
Fr. 367‘672.— Fr. 8‘400.— Fr. 16‘000.— Fr. 5‘200.— Fr. 25‘000.— Fr. 40‘320.— ---------------------
Fr. 852‘397.60
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Gerichtsurteile – Bemerkungen
Strafprozess: Die Urteile können akzeptiert oder angefochten werden.
Zivilprozess: Das Urteil kann akzeptiert oder angefochten werden.
Der Verurteilte Gerüstersteller kann zwecks Entlastung seiner Betriebshaftpflichtversicherung einen weiteren Zivilprozess gegen die Bauleitung und den Gerüstbenutzer anstrengen.
14
Die Aufmerksamkeit ist gross
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Leistungsumfang der Haftpflichtversicherung
Suva Regress IV Regress BVG Regress Zivilurteil Fr. 1‘300‘000.00
Fr. 400‘000.00
………………….
Fr. 852‘397.60
Gesamtschaden Fr. 2‘552‘397.60
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