Das hochkarätige Publikum, alle sind gespannt…. „Das Amtsgericht Olten-Gösgen tagt“ Strafprozess Gerichtspräsidentin / Gerichtsschreiber: Barbara Hunkeler, Heinz Müller Vertreter des Geschädigten: Rechtsanwalt (RA) Roger Zenari Beschuldigte: Bauleiter, Gerüstersteller,

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Transcript Das hochkarätige Publikum, alle sind gespannt…. „Das Amtsgericht Olten-Gösgen tagt“ Strafprozess Gerichtspräsidentin / Gerichtsschreiber: Barbara Hunkeler, Heinz Müller Vertreter des Geschädigten: Rechtsanwalt (RA) Roger Zenari Beschuldigte: Bauleiter, Gerüstersteller,

Das hochkarätige Publikum,
alle sind gespannt….
„Das Amtsgericht Olten-Gösgen tagt“
Strafprozess
Gerichtspräsidentin / Gerichtsschreiber:
Barbara Hunkeler, Heinz Müller
Vertreter des Geschädigten:
Rechtsanwalt (RA) Roger Zenari
Beschuldigte:
Bauleiter, Gerüstersteller, Gerüstbenutzer
Ablauf Strafprozess:
Sachverhaltsschilderung
Bekanntgabe der Vorhalte
Befragung der Beschuldigten
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Bauleiter
Gerüstersteller
Arbeitgeber - Gerüstbenutzer
Abklärung der sozialen Verhältnisse
Plädoyer der Strafverteidiger
Urteil und Begründung
Situation vor dem Unfall
16. Juni 2006, schön und trocken
ca. 250 cm
Sachverhalt
Sachverhalt
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Bei der Montage des Gerüstes wurde es versäumt, die
Distanz Gerüst / Deckenaussenkante zu messen.
Eine formelle Abnahme des Gerüstes ist unterblieben.
Bei der Erstbegehung fragt der Arbeitgeber den
Architekten/Bauleiter, ob der Gerüstabstand in Ordnung
sei.
Eine verbindliche Antwort gibt es nicht.
Trotz diesen Bedenken erfolgte keine Kontrolle und die
Korrektheit des Abstandes wird auch nicht weiter in
Frage gestellt.
Niemand verlangt oder veranlasst eine Überprüfung.
Sachverhalt
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Im Verlauf des späteren Nachmittags
konsumiert der Arbeitnehmer eine kleine
Flasche Bier (3.3dl, 4.8 Vol.% alc.).
Beim Tragen einer sperrigen Last macht der
Arbeitnehmer einen Fehltritt.
Er stürzt darauf zwischen Gerüst und dem
Gebäude ab und 2.50 m tiefer auf am Boden
liegende Ziegelsteine.
Der Verunfallte zieht sich dabei ein SchädelHirntrauma sowie diverse Wirbel-, Knochenund Rippenbrüche zu.
Gesundheitsbeeinträchtigungen
des Verunfallten:
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Mittelschwere Störung der Hirnfunktion.
Die kognitiven Fähigkeiten sind stark
eingeschränkt.
Ein bleibender Rückenschaden beschränkt das
Heben und Tragen auf 5 kg.
Eine Heimeinweisung erweist sich indes als
nicht notwendig.
Strafantrag
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Gestützt auf diesen Sachverhalt werden die
drei folgenden Beschuldigten dem Amtsgericht
Olten-Gösgen wegen fahrlässiger schwerer
Körperverletzung gemäss Art. 125 Abs. 2 StGB
überwiesen.
Sachverhalt, Vorhalt und
Befragung der Beschuldigten
Architekt / Bauleitung
Vorhalt
Rechtsanwalt (RA) Patrick Thomann
Fritz Fürst wird vorgehalten, sich der fahrlässigen
schweren Körperverletzung schuldig gemacht zu
haben, indem er das Gerüst pflichtwidrig nicht auf
die geltenden Vorschriften kontrolliert und dadurch
die eingetretenen schweren Verletzungen des Verunfallten
Emanuel Schmid zu verantworten hat.
Gerüstersteller
Vorhalt
Rechtsanwalt (RA) Michel Meier
Ernst Wälchli wird als verantwortlicher Gerüstersteller
vorgeworfen, sich der fahrlässigen schweren
Körperverletzung schuldig gemacht zu haben, indem er ein
Gerüst aufgebaut hat, welches nicht den geltenden
Vorschriften entsprach und dessen Benutzung zugelassen
hat, so dass der Geschädigte Emanuel Schmid infolge
unvorschriftsgemässem Mehrabstand zwischen Gerüst und
Wand heruntergefallen ist und sich schwer verletzt hat.
Arbeitgeber des Verunfallten
Vorhalt
Rechtsanwalt (RA) Marc Finger
Urs Ruch wird vorgehalten, sich der fahrlässigen schweren
Körperverletzung schuldig gemacht zu haben, in dem er es
unterlassen hat, seine Verpflichtungen wahrzunehmen, zu
überprüfen, ob sich das Gerüst in vorschriftskonformem
Zustand befindet und dadurch zugelassen hat, dass sein
Arbeitnehmer Emanuel Schmid das mangelhafte Gerüst
benützte und dabei abstürzte. Die Folgen davon führten zu
einer schweren Beeinträchtigung seiner Gesundheit.
Die Beschuldigten mit ihren
Vertretern
Rechtsbegehren
Vertreter des Geschädigten,
RA Roger Zenari
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Der Beschuldigte Fritz Fürst sei der schweren fahrlässigen
Körperverletzung (Art. 125 StGB), begangen am 16. Juni
2006, zum Nachteil von Emanuel Schmid schuldig zu
sprechen.
Der Beschuldigte Ernst Wälchli sei der schweren fahrlässigen
Körperverletzung, begangen am 16. Juni 2006, zum Nachteil
von Emanuel Schmid (Art. 125 StGB) schuldig zu sprechen.
Der Beschuldigte Urs Ruch sei der schweren fahrlässigen
Körperverletzung (Art. 125 StGB), begangen am 16. Juni
2006, zum Nachteil von Emanuel Schmid schuldig zu
sprechen.
Der Geschädigte Emanuel Schmid sei zur Geltendmachung
seiner Schadenersatz- und Genugtuungsforderung auf den
Zivilweg zu verweisen.
Unter Kosten- und Entschädigungsfolge
Plädoyers der RA
(Vertreter der Beschuldigten)
Zusammenfassung der Plädoyers:
 Eine jeweilige Schuld wurde verneint.
 Die Schuld wurde gegenseitig und dem
Verunfallten zugeschoben.
 Alle plädierten auf Freispruch.
Plädoyers können unter folgendem Link vollständig nachgelesen
werden:
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RA Patrick Thomann – Bauleiter
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RA Michael Meier – Arbeitgeber des Verunfallten
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RA Marc Finger - Gerüstersteller
Die Gerichtspräsidentin
verkündet die Urteile
Bauleiter
Mittelschweres Verschulden
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60 Tagessätze à Fr. 180.-,
bedingte Strafe mit Bewährung auf 2 Jahre

Prozesskosten 1/3 Fr. 1000.-
Gerüstersteller
Mittelschweres Verschulden

60 Tagessätze à Fr. 150.-, bedingte Strafe mit
Bewährung auf 2 Jahre

Prozesskosten 1/3 Fr. 1000.-
Arbeitgeber des
Verunfallten
Mittelschweres Verschulden

30 Tagessätze à Fr. 70.-,
bedingte Strafe mit Bewährung auf 2 Jahre

Prozesskosten 1/3 Fr. 1000.-
Diskussionen beim Mittagessen