Sichere Fassadengerüste

Download Report

Transcript Sichere Fassadengerüste

Sichere Fassadengerüste
Schulung - Foliensatz
Suva Bereich Bau
Zahlen die zu denken geben!
50 Mio. Franken Unfallkosten auf
25 Mio. m2 Fassadengerüst / Jahr entsprechen:


2.- Franken / m2
oder 600 Vollzeitstellen / Jahr
2
Unsere wichtigste Botschaft
Koordination
bringt
Sicherheit!
3
Hauptaufgaben der Beteiligten

Planer und Bauleiter:
"Ich verlange und akzeptiere nur sichere
Gerüste"

Gerüstersteller:
"Ich erstelle Gerüste korrekt und sicher"

Gerüstbenutzer:
"Ich arbeite nur auf sicheren Gerüsten"
4
Planer und Bauleiter
Verantwortung und Aufgaben




Er kennt die wesentlichen Gerüstkriterien.
Er schreibt die erforderlichen Gerüste aus
und sorgt dafür, dass diese Bestandteil des
Werkvertrages sind.
Er koordiniert die Montage- und Demontagearbeiten.
Er übernimmt das Gerüst und regelt die
Instandhaltung.
5
Gerüstersteller
Verantwortung und Aufgaben




Er überprüft die Gerüstvorgaben des Planers
und ergänzt diese falls notwendig.
Er erstellt das Gerüst in der erforderlichen
Qualität.
Er stellt sicher, dass er die Vorschriften über
die Arbeitssicherheit bei der Montage und
Demontage der Gerüste einhält.
Nach der Montage überprüft er das Gerüst,
dokumentiert dies und übergibt es der
Bauleitung zur Nutzung.
6
Gerüstbenutzer
Verantwortung und Aufgaben




Er stellt sicher, dass die zur Erstellung seiner
Leistungen erforderlichen Gerüste im
Werkvertrag enthalten sind.
Er kontrolliert die Gerüste bevor er sie benutzt
und meldet allfällige Mängel der Bauleitung.
Er benutzt nur sichere Gerüste.
Er nimmt selber keine Änderungen am Gerüst
vor.
7
Kernelemente der Planung
Rahmenbedingungen / Detailplanung / Kontrolle:
1.Technisches Umfeld
2.Natürliches Umfeld
3.Objektspezifische Gegebenheiten
4.Detailplanung + Aufbau
5.Kontrolle
8
1. Technisches Umfeld
Öffentlichkeit
Passanten, Strassenverkehr
Freileitungen
Fahrleitungen, Transportleitungen,
Telefon
Baustellen
Werkverkehr, Zugänglichkeit,
Kraninstallation
Industrieanlagen
diverse
Aufzählung nicht abschliessend!
9
1. Technisches Umfeld
Zuständigkeiten
Verkehrsbetriebe
Kanton, Gemeinde, Private
Vertreten durch Polizei / Baupolizei
Suva
10
1. Technisches Umfeld
Durchgang / Durchfahrt
min.
1.50m
45°
Fassadenbereich
geschlossen
Belag für
dynamische
Belastung ausgelegt
Personen, H 2.50m
H
Auto, H 4.50m
11
2. Natürliches Umfeld
Jahreszeiten
Kälte, Vereisung
Windverhältnisse
geographische Lage,
Meereshöhe, Gebäudehöhe
Fundation
Baugrund
Terrainverhältnisse
Steilheit
Arbeiten am, über Wasser
Hochwasser, Geschiebe
Aufzählung nicht abschliessend!
12
3. Objektspezifische Gegebenheiten
Neubau, Umbau, Sanierung, Brandobjekt





Arbeitsgattungen
Architektur
Fassadenaufbau
Statik
Gebäudeabmessungen
Alle diese Kriterien sind bei der Detailplanung und beim Auf- und
Abbauen der Fassadengerüste zu berücksichtigen!
13
4.
Detailplanung und Aufbau
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
4.9
4.10
Tragfähigkeit und Belagsbreite
Gebäudeabmessung
Fundation + Bauablauf
Fassadenaufbau
Gerüstzugänge
Gerüstgang
Verankerung
Dachrand
Podeste + Aufzüge
Bemessung von Bauteilen (im Anhang)
14
4.1 Tragfähigkeit und Belagsbreite
15
4.2 Gebäudeabmessung
Einteilung horizontal
16
4.2 Gebäudeabmessung
Einteilung vertikal
17
4.2 Gebäudeabmessung
Anzahl Gerüstzugänge
18
4.3 Fundation + Bauablauf
mind. 80 cm
mind. 80 cm
5
OG
4
3
EG
2
1
UG
Phase 4
unbedingt vor
Phase 5
19
4.3 Fundation + Bauablauf
Konsole - Ausleger
20
4.3 Fundation (Basis)
21
4.3 Fundation (Lastübertragung)
Ansetzen (Blei, Senkel)
22
4.4 Arbeiten an der Fassade
Fassadenabstand
Variante Innengeländer
(im Element- und Skelettbau)
> 30cm
Doppeltes
Innengeländer
Seitenschutz
23
4.4 Arbeiten an der Fassade
Variante Innenrohr
Variante Konsolgänge
0 bis
10cm
Innenrohre: Nur wo Konsolgänge
nicht möglich sind
24
4.4 Arbeiten an der Fassade
Maurergerüst
vorgezogen
(z.B. für nachträglich
Hochgezogenes
Sichtmauerwerk)
25
Maurergerüst vorgezogen
(nachträglich hochgezogenes
Putzmauerwerk)
1.
Vorgängig müssen 60 cmInnenkonsolen auf die ganze
Höhe montiert werden
2.
Isolationsarbeiten von 60 cmKonsole ausführen
3.
Beim Aufmauern di 60er- durch
30er-Konsolen ersetzen
min.
80
min. 60
Belag für
dynamische
Belastung ausgelegt
max.
100
4.4 Arbeiten an der
Fassade
Beispiel mit 25cm
Fassadenstärke
26
4.5 Gerüstzugang
Hinweistafel / Signalisation
27
4.6 Gerüstgang
Rahmenverbindung/Steckbolzen
28
4.6 Gerüstgang / Gerüstbeläge
Belagsöffnungen
29
4.6 Gerüstgang
Spannweiten von Gerüstbrettern
30
4.6 Gerüstgang / Seitenschutz
31
4.7 Verankerung
(Faustregel)
Verankerung ohne Netz
 Herstellerangaben sind zu beachten
32
4.7 Verankerung
(Faustregeln)
Verankerung mit Netz
 Herstellerangaben sind zu beachten
33
4.7 Verankerung
Verankerung mit Netz – Stirnseite
34
4.7 Verankerung/Aussenabstützung
Aussenabstützungen
Belag für dynamische
Belastung ausgelegt
Abstützung min.:
jeden 2. Ständer
Wandschleifer
H max. 6.0m
Aussteifung
quer
Fusspunkt verankert
35
4.8 Dachrand / Spenglergangbelag
Spenglergangbelag für dynamische Belastung
ausgelegt (Steil- und Flachdach)
36
4.8 Dachrand
Dachneigung bis 25°
50 ≤ 50
50
Belag für dynamische
Belastung ausgelegt
50
≤ 100
≥ 80
≥ 60
max. 30
37
4.8 Dachrand
Dachneigung ab 25° bis 60°
grösser 25°
Öffnungen 25 25 25
max.
100cm2
≤ 100
≥ 80
≤ 25
≥ 60
Belag für dynamische
Belastung ausgelegt
max. 30
38
4.8 Dachrand
Traufrinne wechseln
50
50
50
≤ 100
≥ 80
50
bis 25°
≥ 60
mind.
Bordbrett
Belag für dynamische
Belastung ausgelegt
39
4.8 Dachrand
≥ 60
≤ 100
≥ 80
Flachdach bis 10°
≥ 30
Belag für dynamische
Belastung ausgelegt
Doppeltes
Innengeländer
40
4.8 Dachrand
Giebelseite
Giebelseite
≥ 80
≥ 60
Belag für dynamische
Belastung ausgelegt
41
4.8 Dachrand
≤ 100
≥ 80
Skelettbau
Auffangnetz
Belag für dynamische
Belastung ausgelegt
Konsole, wenn Dach vor
Fassade erstellt wird
Doppeltes
Innengeländer
42
4.9 Umschlagpodeste
43
5.
Kontrolle
A Kontrolle durch den Ersteller
B Kontrolle durch Besteller
C Kontrolle durch Benutzer
D Genehmigung des Werkes
44
A
Kontrolle durch Ersteller
Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) Art. 32a
Verwendung von Arbeitsmitteln
1
Arbeitsmittel (dazu gehören u. A. Baugerüste, Rollgerüste,
Temporäre Aufzüge) müssen bestimmungsgemäss
verwendet werden. Vorgaben des Herstellers über die
Verwendung sind zu berücksichtigen.
3
Arbeitsmittel, die an verschiedenen Orten zum Einsatz
gelangen, sind nach jeder Montage darauf hin zu
überprüfen, ob sie korrekt montiert sind, einwandfrei
funktionieren und bestimmungsgemäss verwendet werden
können. Die Überprüfung ist zu dokumentieren.
45
B
Kontrolle Besteller
SIA Norm 118/222: 2012 Art. 1.3.1
Besondere Pflichten der Vertragspartner
Mit Der Übername des Gerüstes zum Gebrauch
geht die Aufsichtspflicht an den Besteller über.
SIA Norm 118/222: 2012 Art. 4.1
Besondere Pflichten der Vertragspartner
Änderungen am Gerüst dürfen nur mit Zustimmung
der Bauleitung (respektive dem Gerüstbesitzer)
und durch den Gerüstersteller
vorgenommen werden.
46
C
Kontrolle durch Benutzer
Bauarbeitenverordnung (BauAV) Art. 49
Benützung und Unterhalt
1 Das Gerüst ist durch jeden Benützer und jede
Benützerin täglich einer Sichtkontrolle zu
unterziehen. Weist es Mängel auf so darf es nicht
benützt werden.
2 Auf Gerüstbelägen sowie auf Zugängen muss
überflüssiges Material entfernt werden.
47
D
Genehmigung des Werkes
Obligationenrecht (OR) Art. 370
Genehmigung des Werkes
1 Wird das abgelieferte Werk vom Besteller
ausdrücklich oder stillschweigend genehmigt, so
ist der Unternehmer von seiner Haftpflicht befreit,
soweit es sich um Mängel handelt, die bei der
Abnahme und ordnungsgemässen Prüfung nicht
erkennbar waren oder vom Unternehmer
absichtlich verschwiegen wurden.
48
Anhang:
Bemessung von Gerüstbauteilen
Prüfverfahren Gerüstbelag
Prüfverfahren Spenglergangbelag
Prüfverfahren Dachdeckerschutzwand
Bemessung von Seitenschutzbauteilen
Zulässige Gerüsthöhen
49
Prüfverfahren Gerüstbelag
 Stand der Technik
50
Prüfverfahren Spenglergangbelag
• Ein Fallkörper (Stahlkugel mit R=50cm) mit einer Masse von 100kg
wird aus 2.50m mit einer Klinkvorrichtung fallen gelassen. An der
Aufprallstelle wird ein genau definiertes Dämpfungselement auf den
Gerüstbelag gelegt (= Simulation der Steifigkeit des menschlichen
Körpers)
• Der Fallkörper wird pro Belag nur einmal fallen gelassen. Der Test gilt
als bestanden, wenn der Belag eine Resttragfähigkeit von 150kg
aufweist (=Bergung sichergestellt)
100kg
2.50m
Der Hersteller von Gerüstbelägen muss Beläge für den
Spenglergang einem Fallversuch unterziehen.
Die relevante Norm ist
SN-EN12811-1:2003
• Der Versuch wird an drei Belägen in Belagsmitte sowie an drei
Belägen am Rand (35cm ab Systemachse) durchgeführt.
• Bleibende Verformungen oder örtliche Beschädigungen sind zulässig:
• Die Tragfähigkeit ist nachgewiesen, wenn die Kugel kein Prüfstück
durchbricht und der Belag nach der Prüfung noch 150kg Tragkraft
aufweist..
• Jeder Belag wird nur einem Aufprall ausgesetzt! Ein dem Fallversuch
ausgesetzter Belag muss entsorgt werden und darf nicht mehr
eingesetzt werden.
Wichtig: Der oberste Belag ist immer wie ein Spenglergang zu
betrachten! (Auch bei einem Flachdach)
51
Prüfverfahren Dachdeckerschutzwand
(Spenglergang)
Die relevante Prüfnorm ist SN-EN13374
52
Bemessung von Seitenschutzbauteilen
Bei Seitenschutzbauteilen, die für die unten stehenden Einwirkungen
bemessen werden, ist davon auszugehen, dass sie die Anforderungen
bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erfüllen.
Zusätzlich müssen alle Bauteile einer Vertikallast von
0.3KN (30kg)von unten nach oben widerstehen. Die
Lasten sind an der ungünstigsten Stelle aufzubringen.
53
Zulässige Gerüsthöhen
Rahmen-Ständerrohr mit
48,3 mm Aussendurchmesser
S = Wandstärke in mm
maximale. Bauhöhen in m
Mit Konsolen von
60 cm
30 cm
Stahl, S= 3.2
20
Aluminium, S = 4.0
14
Nutzlast - 2,0 kN/m2
Nutzlast - 3,00 kN/m2
Nutzlast - 4,50 kN/m2
maximal
1 Konsole
30 cm
maximal
1 Konsole
30 cm
maximal
1 Konsole
30
50
20
30
15
25
20
30
12
20
10
15
Die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers sagt
aus, ob Mehrhöhen zugelassen sind. Ist dies nicht der Fall
ist das Gerüst (in der Regel mittig) mittels Konsolen oder
Auslegern abzufangen.
54
Kampagne "Sichere Arbeitsgerüste"
Wir danken für
Ihre Mithilfe
Suva Bereich Bau
041 419 50 49
[email protected]