Einführungsvortrag - Europa-Union Schleswig

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Transcript Einführungsvortrag - Europa-Union Schleswig

Uwe Döring
Landesvorsitzender der Europa Union Schleswig-Holstein
2012
Ein Blick zurück:
 EGKS Paris 1951
 EWG-Vertrag, Euratom-Vertrag = Römische Verträge von 1957
 EG-Fusionsvertrag Brüssel 1965
 Einheitliche Europäische Akte Mailand1985
 EU-Vertrag Maastricht 1992
geändert durch
* Vertrag von Amsterdam 1997
* Vertrag von Nizza 2001
* Vertrag von Lissabon 2007
 Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) Lissabon 2007
Zeitleiste
1951
Unterz. 1948
1952
In 1948
Kraft Brüsseler Paris
Vertrag Pakt
1954
1957
1955
1958
Pariser Rom
Verträge
1965
1967
Fusionsvertrag
1986
1987
Einheitliche
Europäische Akte
1992
1993
Maastricht
1997
1999
Amsterdam
2001
2003
Nizza
2007
2009
Lissabon
Drei Säulen der Europäischen Union
Europäische Gemeinschaften
Europäische Atomgemeinschaft
(EURATOM)
Europäische Gemeinschaft für
→
Kohle und Stahl (EGKS)
Europäische
Wirtschaftsgemeinschaft
(EWG)
→
Vertrag 2002 ausgelaufen
←
Europäische Gemeinschaft (EG)
Justiz und
Inneres (JI)
Polizeiliche und justizielle
Zusammenarbeit in Strafsachen
(PJZS)
←
Europäische
Union (EU)
Europäische Politische
→ Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ←
Zusammenarbeit
(EPZ)
Militärbündnis
Westeuropäische Union (WEU)
aufgelöst mit 30. Juni 2011
Der Vertrag von Maastricht von 1992 (Inkrafttreten 1993):






Wirtschafts- und Währungsunion
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Unionsbürgerschaft
Demokratisierung (Mitentscheidungsrechte des EP, AdR,
Europäischer Bürgerbeauftragter, Petitionsrecht)
Zusammenarbeit in der Innen- und Rechtspolitik
Protokoll über die Sozialpolitik
EURO – Länder und übrige EU-Mitglieder
Der Vertrag von Lissabon 2007 (Inkrafttreten 2009):









Wesentliche Elemente des EU-Verfassungsvertrages übernommen
Erneuerung von EU-Vertrag und EG-Vertrag (neu AEUV) und damit
Fusion der Europäischen Gemeinschaften in die EU
Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens des EP
Europäische Bürgerinitiative
Präsident des Europäischen Rats
Hoher Vertreter für Außen-und Sicherheitspolitik (EU-Dipl.Dienst)
Rechtsverbindlichkeit der EU-Grundrechtecharta
Freiwilliger Austritt
Doppelte Mehrheiten (55% der Mitglieder, 65% der Bevölkerung) ab
2014
Finanzkrise ab Mitte 2007 (US-Subprimekrise /Lehman Broth.)
2008 überspringen auf Europa: Bankenstützungen (in D: HypoRealEstate, Commerzbank)
Finanzkrise- => Staatsschuldenkrise (2009 / 2010)
Fehlverhalten der Regierungen: überhöhte Staatsausgaben,
kein funktionierendes Steuersystem, Klientelpolitik und Korruption => Staatsverschuldung => keine
Alternativen zur drastischen Senkung der Staatsverschuldung
Unterschiede:
GR: Misswirtschaft, Betrug, Korruption, kaum Export
P: Misswirtschaft: öffentliche Überschuldung, wenig Export
IR: Immo – Blase, Bankenproblem, kein Haushaltsprobl., kl. Markt aber exportstark durch
ausländische Unternehmen
ES: : Immo – Blase, Bankenproblem, kein Haushaltsprobl, Exportwirtschaft
IT: Misswirtschaft, Korruption, Bürokratie aber starke Wirtschaft und Exportindustrie im Norden
Politische Maßnahmen gegen drohende Staatsinsolvenz:
Probleme:
 Nichtbeistandsklausel ( no bailing out)
 Rolle der EZB ( vorrangiges Ziel Geldwertstabilität)
 Es bestanden keinerlei politische Instrumente
Provisorischer „Rettungsschirm“
Sondersitzung ECOFIN 9./10. 5. 2010:
Notfallplan für GR => 110 Mrd. € Kreditgarantien (80 Mrd € EU, 30
Mrd. € IWF).
Rechtliche Grundlagen? Art.125 AEU= keine automatische
Übernahme von Schulden durch andere Staaten!
Artikel 125 AEUV
(1)Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der
regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen
Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher
Unternehmen von Mitgliedstaaten und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies
gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame
Durchführung eines bestimmten Vorhabens. Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die
Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen
Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger
Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen
Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der
gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines
bestimmten Vorhabens.
(2) Der Rat kann erforderlichenfalls auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung
des Europäischen Parlaments die Definitionen für die Anwendung der in den Artikeln
123 und 124 sowie in diesem Artikel vorgesehenen Verbote näher bestimmen.
Aktuelle Deutung: schließt nicht die freiwillige Übernahme von Schulden
aus!
Politische Maßnahmen gegen drohende Staatsinsolvenz:
Wer ist handlungsfähig??
 Europäische Kommission
 Europäischer Rat
 ECOFIN
 Euro-Gruppe
 Europäisches Parlament
 Europäische Zentralbank
Europäische Zentralbank ( EZB ):
 Organ der EU, Sitz: Frankfurt, seit 1998 gemeinsame Währungsbehörde
 Politisch unabhängig
 Aufgaben: Preisstabilität (Geldpolitik), Devisengeschäfte, Verwaltung der
Währungsreserven, Versorgung mit Geld
 Organe der EZB:
* Direktorium (7 Mitglieder = P, VP + 4 Mitglieder),
* EZB-Rat (Direktorium + 17 Präs. der Zentralbanken der
EURO- Zone), Entscheidung i.d.R. mit einfacher Mehrheit;
2/3 des Kapitals + Mehrheit der NZBs notwendig bei
Entscheidungen über Einnahmen und Kapital der EZB

Die EZB darf nach dem Vertrag von Maastricht keine Kredite an die EU
oder öffentl. Haushalte geben (keine Finanzierung von Defiziten!)
Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM):

Hilfskredite der EU (Entscheidung trifft der ER, Kredite nimmt die
KOMM im Namen der EU auf dem Kreditmarkt auf)

EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität)
Nachfolger ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus)

ESFS (European Financial Stability Facility = Europäische
Finanzstabilisierungsfazilität)

Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht mit Sitz in Luxemburg gegr. 7.
Juni 2010

Gesellschafter: Euro-Gruppe, Leitungsorgan: Direktorium (je 1Vertreter pro
Staat)

kann Kredite von bis zu 440 Milliarden Euro aufnehmen ( Anleihen, für die ihre
Mitgliedstaaten haften ).

Voraussetzung: einstimmiger Beschluss des Direktoriums

Kreditbedingungen für die Weitergabe an die betroffenen Mitgliedstaaten
werden von der KOMM festgelegt mit Auflagen zur Haushaltskonsolidierung

die Kredite sind zu 120 Prozent abgesichert wg. AAA der Rating-Agenturen.
Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)
 Inkrafttreten: geplant 8.10.2012 (parallel zum ESFS bis Mitte 2013)
 Organe: Gouverneursrat (FinMin der Euro – Gruppe)
Direktorium: je 1 Vertreter der Euro-Länder
 Modell: IWF
 Eigenes Grundkapital mit Nachschusspflicht
„fristgerecht“/“bedingungslos und unwiderruflich“
 Drei Bestandteile:
* 80 Mrd. € Grundkapital
* 420 Mrd. € Kreditgarantien der Euro-Länder für ESM-Anleihen
(Garantiesumme 620 Mrd. € wg. AAA der Rating-Agenturen)
* 250 Mrd. € IWF
Haftungsrisiken (Stand: 02/12)
Land
Österreich
Belgien
Zypern
Finnland
Frankreich
Deutschland
Griechenland
Irland
Italien
Luxemburg
Malta
Niederlande
Portugal
Slowakei
Slowenien
Spanien
Estland
Eurozone
Andere Länder
Gesamt
Garantien
in Mrd. €[
13,16
16,37
0,92
8,45
96,05
127,91
84,39
1,19
0,44
26,93
4,66
2,24
56,10
1,19
440,00
440,00
Anteil am
Anteil
IWFAnteil am
Anteil Anteil am
am
GesamtAnteil
Rettungsplan
EUAnteil am
Anteil an den
am IWF- Kredit ESM Anteil am ESM
Anteil
an
für
Rettungsplan
EZBTargetIWFin Mrd. € (Bar) (Bürgschaften)
pro
Gesamt
Griechenland
für
Anleihenkauf Verbindlichkeiten
Kredit
(Anteil
in
in Mrd. €
Staat in
%
in Mrd. € Griechenland in Mrd. €
in Mrd. €
% Euroländer) Mrd.
Mrd. €
(Anteile
in Mrd. €
€
Euroländer)
41,07
2,99 0,83
2,08 2,39
20,93
0,25
2,39
2,87
10,17
51,99
3,72 1,35
3,38 2,98
26,04
0,41
2,98
3,57
12,65
2,89
0,21 0,06
0,15 0,17
1,47
0,02
0,17
0,20
0,71
26,31
1,92 0,51
1,28 1,54
13,44
0,15
1,54
1,84
6,53
21,83 4,23
10,58 17,46
152,81
1,27
17,46
20,96
74,22 294,76
29,07 5,59
13,98 23,26
190,00
1,68
23,26
27,91
98,84 392,40
19,71
11,15
19,18 3,16
7,90 15,34
134,26
0,95
15,34
18,41
65,21 257,42
4,28
0,27 0,28
0,70 0,22
1,89
0,08
0,22
0,26
0,92
1,41
0,10 0,04
0,10 0,08
0,70
0,01
0,08
0,10
0,34
84,44
6,12 1,83
4,58 4,90
42,84
0,55
4,90
5,88
20,81
17,56
14,33
1,06 0,21
0,53 0,85
7,42
0,06
0,85
1,02
3,60
6,95
0,51 0,12
0,30 0,41
3,57
0,04
0,41
0,49
1,73
12,75 2,00
5,00 10,2
89,25
0,60
10,2
12,24
43,35 170,84
3,61
0,27 0,04
0,10 0,22
1,89
0,01
0,22
0,26
0,92
100,00 20,25
50,62 80,00
500,00
6,07
80,00
96,00
340,00 1.352,70
79,75
199,38
23,93
223,30
100,00 100,00
250,00 80,00
500,00
30,00
80,00
96,00
340,00 1.576,00
Europäischer Fiskalpakt („Brüsseler Übereinkunft)
Europäischer Fiskalpakt (auch „Europäische Fiskalunion“)
bzw. offiziell Vertrag über Stabilität, Koordinierung und
Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (SKSVertrag) bezeichnet die geplante verstärkte Zusammenarbeit
von Staaten der EU im Bereich der Fiskalpolitik.
Zugestimmt alle 17 EURO - Staaten und 8 weitere Staaten.
Insg. = 25 Staaten ohne Großbritannien und Tschechien.
Europäischer Fiskalpakt
zwischenstaatlicher Vertrag, keine Änderung der EU-Verträge(!)
Regeln:
 Jährliches strukturelles Defizit nicht höher als 0,5%
 Schuldenbremse in der nationalen Verfassung
 Zuständigkeit des EuGH
 Berichterstattung gegenüber KOMM und ER bei Regelverletzungen
 Meldepflicht vor Aufnahme neuer Schulden
 2 x jährlich EURO-Gipfel
 Automatische Sanktion (Widerspruchsrecht mit qualifizierter
Mehrheit
Wie entwickelt sich die Europäische Union weiter?




Alle bisherigen Maßnahmen (Rettungsschirme: ESFS ESM) haben
zunächst Zeit erkauft. Sie haben Staatsinsolvenzen verhindert und
die Gläubiger (Banken, institutionelle Anleger) gerettet, nicht die
Volkswirtschaften.
Was ist mit der Bankenregulierung?
Führt der Fiskalpakt zur Rettung der Volkswirtschaften oder
Austeritätspolitik ? Sparen in der Rezession: Spirale nach unten?
Ergänzender Pakt für Wirtschaftswachstum? Transfersysteme wie
EU-weite Arbeitslosenversicherung, Finanztransaktionssteuer,
einheitliche Unternehmenssteuern?
Wie entwickelt sich die Europäische Union weiter?
Alternativen:
 Länder verlassen den EURO (z.B. GR)
 Die EURO-Zone zerbricht. Wiedereinführung der DM.
 Zerbricht Europa, wenn der EURO zerbricht?
 EU nur gemeinsamer Binnenmarkt und damit „Freihandelszone“?
Wie entwickelt sich die Europäische Union weiter?
Früher: Diskussionen über Europa der 2 Geschwindigkeiten.
Heute: möglicherweise EU der 4 Geschwindigkeiten?
 27 (28) Mitglieder der EU mit Kommission, EU-Rat (Präsident van
Rompuy), EP

17 EURO-Länder mit eigenem Gipfel (2x jährlich Präs. van
Rompuy) mit eigener Behörde ESFS / ESM und eigenem Logo

25 Mitglieder des Fiskalpakts

2 Länder außerhalb :GB, CZ
Wie entwickelt sich die Europäische Union weiter?



In der Krise haben nicht die EU-Institutionen gehandelt, sondern die
nationalen Regierungen (Intergouvermentale Methode ./.
Gemeinschaftsmethode)
Demokratische Legitimation / Beteiligung der Parlamente (Rechtsprechung
des BVerfG!)
EURO-Parlament? Kernparlament des EP?
Um die Fehler der Währungsunion zu beheben, benötigen wir eine
Wirtschafts- und Sozialunion.
Voraussetzung für die weitere Übertragung von nationalen Zuständigkeiten an
die EU ist die Stärkung des Parlaments!
In Deutschland wird eine weitere Übertragung nur durch eine Ergänzung de
GG und eine Volksabstimmung möglich sein.
Zwei Zitate zum Schluss:
Jacques Delors: „Europa ist wie ein Fahrrad. Es muss
nach vorn bewegt werden, sonst fällt es um!“
Jean Monet: „Europa wird in den Krisen geschaffen und es
wird die Summe der Lösungen dieser Krisen sein!“