Demokratie in Deutschland - Willkommen bei Familie Roth

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Transcript Demokratie in Deutschland - Willkommen bei Familie Roth

Bürgerbeteiligung – Willensbildung Entscheidungswege
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Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland
Staatsbürgerliche Grundrechte
Grundrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Pluralismus
Informationsmöglichkeiten und Meinungsbildung
Interessengruppen und Verbände in der Demokratie
Die Mitwirkung der politischen Parteien
Wahlen
Bundestagswahlen
Der Bundestag
Die Bundesregierung
Der Bundesrat
Das Bundesverfassungsgericht
Der Bundespräsident
Möglichkeiten der Willensäußerung durch Demonstrationen und Leserbriefe
Möglichkeiten der Willensdurchsetzung durch Bürgerinitiativen und Petitionen
Föderalismus
© Thomas Roth, GK
Art. 20 (2), Grundgesetz (Grundlagen staatlicher Ordnung)
Bundestag / Bundesrat
Landtage
Legislative
(gesetzgebende
Gewalt)
Judikative
(richterliche
Gewalt)
Bundesverfassungsgericht
Oberste Bundesgerichte
Ländergerichte
(z.B. Amtsgericht)
Exekutive
(vollziehende Gewalt)
Bundesregierung
Länderregierung
Ziel der Gewaltenteilung
 Gegenseitige Kontrolle der Staatsorgane
 Rechtsschutz des Bürgers gegenüber dem Staat durch
unabhängige Gerichte
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© Thomas Roth, GK
Art. 20 (2), Grundgesetz (Grundlagen staatlicher Ordnung)
Demokratischer Staat
Rechtsstaat
Sozialstaat
 alle Staatsgewalt geht vom
Volk aus
 Schutz der Persönlichkeitsrechte
durch den Staat
 Sozialhilfe als Auffangnetz
 Macht wird durch gewählte
Volksvertreter ausgeübt
 Bindung aller staatlichen Organe
an Gesetze
 Teilung der Staatsgewalt
 Freiheitsentzug nur auf
richterliche Anordnung
 Versuch, gerechte
Einkommens- und
Vermögensverteilung zu
erreichen
 politische Willensbildung
wird von Parteien
wahrgenommen
für in Not geratene Bürger
 möglichst gleiche Lebensund Berufschancen
Art. 20 (4) GG
Recht auf Widerstand gegen jeden, der diese Organe beseitigen will
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© Thomas Roth, GK
Art. 1, Grundgesetz
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Freiheitsrechte
• freie Entfaltung der Persönlichkeit
• Freiheit der Person
• Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit
• Meinungsfreiheit
• Schutz der Ehe und Familie
• Versammlungsfreiheit
• Vereinigungsfreiheit
• Wahrung des Brief-, Post- und
Fernmeldegeheimnisses
• Recht auf Freizügigkeit
• Recht auf freie Berufswahl
• Unverletzlichkeit der Wohnung
• Recht auf Eigentum
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© Thomas Roth, GK
Gleichheitsrechte
• Gleichheit vor dem Gesetz
• Gleichberechtigung von Männern
und Frauen
• Gleichstellung von ehelichen und
nicht ehelichen Kindern
• Keine Bevorzugung oder
Benachteiligung wegen Geschlecht,
religiöser oder politischer
Anschauungen
Einschränkungen
Beispiele
• Eigentum soll auch dem Wohle der
Allgemeinheit dienen
• Entzug des elterlichen Sorgerechts
• Versammlungen nicht zu jeder Zeit
und an jedem Ort
Problem /
Sachverhalt
Eine Gesellschaft, die verschiedene Meinungen/Interessen von
Einzelnen und Gruppen zulässt, bezeichnet man als
PLURALISTISCHE GESELLSCHAFT
verschiedene Meinungen/Interessen
KONFLIKTE
Gespräche
Möglichkeiten der Konfliktregelung
Abbau von
Vorurteilen
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© Thomas Roth, GK
Toleranz
staatliche
Maßnahmen
Kompromisse
Aufgaben der Massenmedien
Gesetzliche Grundlagen
Probleme
kontrollieren
 Kritisieren von Regierung und
Politikern
 Aufdecken von Missständen
Art. 5 Grundgesetz
 gezielte Auswahl von
Informationen
informieren
 vollständig, sachlich, richtig,
verständlich
 Recht auf ungehinderten
Zugang zu Quellen
unterhalten
 Filme / Shows
 Musik (Radio)
 Romane (Zeitung)
 Recht auf freie
Meinungsäußerung
 weglassen von
Informationen
 Pressefreiheit wird staatlich
gewährleistet
 keine Zensur
 Verfälschen von
Informationen
 einseitige Berichterstattung
 Pressekonzentration
GEFAHR
Gelenkte Meinungsbildung
(Manipulation/Zensur)
Ziel:
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© Thomas Roth, GK
Sachliche Meinungsbildung durch kritischen Vergleich mehrerer
Informationsquellen zum Thema, z.B. Bild + Stuttgarter Zeitung,
Tagesschau + Heute, Privat TV
= setzen sich für die speziellen Interessen Ihrer Mitglieder (z.B. Arbeitnehmer,
Verbraucher) ein
Einfluss auf
Meinungsbildung
Parteien
Staatsorgane
Auswirkungen
Öffentliche Meinung
© Thomas Roth, GK
Einzelinteressen
gehen vor
Allgemeinwohl
Parteiprogramme
Gesetze
Leben der Bürger
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Gefahren
Abhängigkeit der
Partei von
finanz- oder
mitgliederstarken
Verbänden
PARTEIEN
= Vereinigung von Bürgern, die Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen
Aufgaben
 Einfluss auf Gestaltung
der öffentlichen Meinung
 Bewerber für Wahlen
aufstellen
 auf politische Entwicklung
in Parlament und Regierung
Einfluss nehmen
Innere Ordnung
Muss demokratischen Grundsätzen
entsprechen, d.h.:
 Mitwirkung der Mitglieder an der
Willensbildung der Partei
 Mitgliederversammlung
 Aufstellung von Satzungen und
Programmen
Einflussnahme
 durch Parteizeitungen
 Darstellung der
Parteimeinung in den
Medien
 Wahlpropaganda
Informationsveranstaltungen
Probleme
1. Parteiverbot: Vom Bundesverfassungsgericht (auf Antrag), wenn die Partei
gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt.
2. Finanzierung: bei Spenden besteht die Gefahr der Abhängigkeit
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© Thomas Roth, GK
Wahlrecht
a) aktives Wahlrecht
(Recht zu wählen)
 Deutsche
 18 Jahre
 nicht von der Wahl
ausgeschlossen
b) passives Wahlrecht
(Recht gewählt zu werden)
 mindestens ein Jahr
deutsche Staatsangehörigkeit
 18 Jahre
Wahlgrundsätze
allgemein
jeder
unmittelbar
direkt
- Gewählt ist, wer die
meisten Stimmen in
einem Wahlkreis
erhält (Person)
Kein Zwang
gleich
Jede Stimme
gleich
Wahlkabine
© Thomas Roth, GK
a) Mehrheitswahl
frei
geheim
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Wahlsystem
b) Verhältniswahl
- Sitzverteilung erfolgt im
Verhältnis der
prozentualen
Stimmanteile der Partei
Partei
SPD
- Forderung
nach sozialer
Gerechtigkeit
G
R
U
N
D
S
Ä
T
Z
E
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- Unterstützung
und Hilfe für
wirtschaftlich
Schwache
- Befürwortung
der sozialen
Marktwirtschaft
- Befürwortung
des freiheitlichdemokratischen
Regierungssystems
© Thomas Roth, GK
CDU/CSU
FDP
Grüne
PDS
- Soziale Marktwirtschaft mit
Schwerpunkt auf
privatwirtschaftlichen
Grundsätzen
- Persönliche
Freiheit und
wirtschaftliche
Eigenverantwort
ung im
Vordergrund
- Erhaltung der
natürlichen
Lebensgrundlag
en
- Bekenntnis
zum
sozialistischen
Pluralismus
- Befürwortung
der sozialen und
wirtschaftlichen
Eigenverantwortu
ng bei
gleichzeitiger
Hilfe für sozial
benachteiligte
Gruppen
- Staat soll mit
den Mitteln der
Staatsgewalt nur
die
notwendigsten
Maßnahmen
ergreifen
- Friedenssicherung ohne
militärischen
Einsatz
- Suche nach
dem dritten
Weg zum
Sozialismus
neben
Kapitalismus
- Aufbau der
Partei nach
basisdemokrati
schen
Grundsätzen
- Veränderung
der
Eigentumsver
hältnisse
(starker Sektor
gesellschaftlic
hen
Eigentums)
a) Grundsatzprogramme – Grundhaltung und langfristige Ziele
b) Wahlprogramme – Schwerpunktthemen von kurz- bis mittelfristiger Dauer
Aussage zur Energie-, Umwelt- und Verkehrspolitik (Bundestagswahl 1990)
SPD
CDU/CSU
FDP
Grüne
PDS
- Einschränkung des
Energieverbrauchs
- Konzept für den
ökologischen
Umbau
- Aufnahme des
Umweltschutzes als
Staatsziel in die
Verfassung
- Umweltpolitisches
- Sofortprogramm
zur Bremsung des
Temperaturanstiegs
1. KohlendioxidEmission
reduzieren
2. Ausstieg aus
fossilen
Brennstoffen
bis zum Jahr
2100
3. Ozonschädigen
de
Chlorverbindun
gen sofort
verbieten
4. Sofortige
Stilllegung von
Atomanlagen
-Forderung nach
Alternativen in der
Wirtschaft, der
technologischen
Entwicklung und im
Massenkonsum
1.
2.
3.
-
-
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Energiesparer
werden belohnt
Umweltabgaben
Umweltordnung
srecht
Schneller
Ausstieg aus
der Kernenergie
Ausbau des
Schienennetzes
und des
öffentlichen
Nahverkehrs
Einführung von
Tempolimits
© Thomas Roth, GK
- Einsatz neuer
Techniken und
Produktionsverfahre
n zur Vermeidung
von Umweltschäden
- Nutzung der
Kernenergie und
erneuerbarer
Energien
- Belohnung für
umweltfreundliches
Verhalten
- Ausbau der
Schienen- und
öffentlichen
Nahverkehrs
Vermeidungs- und
Vorsorgeprinzip
muss stärker in den
Vordergrund treten
- Straf- und
Haftungsrecht muss
Beitrag zum
Umweltschutz
leisten
- Festhalten an der
Kernenergie als
Übergangslösung
- Anreize zur
Verlagerung des
Schwerlastverkehrs
auf die Schiene
- Einführung von
Tempolimits
und
Katalysatoren
- Ziel der Politik ist
deshalb eine
Umstellung der
Produktion
Bundestagswahl = Verhältniswahl mit 5%-Klausel
Erststimme = Personenwahl
Zweitstimme = Parteiwahl
656 Abgeordnete
328 Wahlkreisabgeordnete
(Erststimme)
328 Abgeordnete über Landesliste
Partei A: 250 Direktmandate (Erststimme)
Partei B: 78 Direktmandate
Partei C:
0 Direktmandate
48% der Zweitstimmen = 315 Sitze
40% der Zweitstimmen = 262 Sitze
12% der Zweitstimmen = 79 Sitze
Gesamt: 328 Direktmandate
100% der Zweitstimmen = 656 Sitze
Sitzverteilung im Bundestag
Partei B
Partei A
315 Sitze (Zweitstimme)
250 Direktmandate
65 Landeslisten
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© Thomas Roth, GK
262 Sitze (Zweitstimme)
78 Direktmandate
184 Landeslisten
Partei C
79 Sitze (Zweitstimme)
0 Direktmandate
79 Landeslisten
Gewählte Volksvertreter,
nur ihrem Gewissen
unterworfen
Abgeordnete
Einflüsse aus Partei,
Fraktion, Wahlkreis,
Verbänden
Der Bundestag
656 Abgeordnete
Fraktion (12. Wahlperiode)
Wahl des
Bundeskanzlers
Ja
CDU/CSU
SPD
FDP
Nein
PDS
Bündnis 90/
Grüne
Ausschüsse
z.B.
-Finanzausschuss
-Sportausschuss
-Haushaltsausschuss
Gesetzgebung
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© Thomas Roth, GK
Kontrolle der
Regierung
Beginn der Amtszeit
Wahl durch Bundestag
(absolute Mehrheit)
und Ernennung durch
Bundespräsident
Ende der Amtszeit
BUNDEKANZLER
bestimmt die Richtlinien der Politik
- Rücktritt
- Konstruktives
Mißtrauensvotum
- Neuer Bundestag
tritt zusammen
BUNDESMINISTER
Vorschlag durch
Bundeskanzler,
Ernennung durch
Bundespräsident
- Rücktritt
- Entlassung
z.B. Verteidigungsminister
z.B. Innenminister
z.B. Umweltminister
z.B. Finanzminister
Aufgaben der Bundesregierung
Gesetze vorschlagen
Um politische Ziele
durchzusetzen
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© Thomas Roth, GK
Regieren
- Entscheidungen treffen
- Verträge abschließen
Gesetze ausführen
Sorge für Durchführung
der Gesetze tragen
Bundestag
Bundestag
Interessenvertretung der
Bundesländer
Vermittlungsausschuß
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Vertreter
- Vermittlung bei
Meinungsverschiedenheiten
zwischen Bundestag und
Bundesrat bei der
Gesetzgebung
BUNDESRAT
Bestehend aus 68
Vertretern der
einzelnen
Landesregierungen
16
Vertreter
Gemeinsamer
Ausschuß
- „Notparlament“; nimmt im
„Notstandsfall“ (Bürgerkrieg,
Verteidigungsfall) die
Gesetzgebungsaufgabe wahr,
wenn Bundestag oder
Bundesrat nicht dazu in der
Lage sind
Aufgaben und Rechte
- Gesetzesvorschläge
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© Thomas Roth, GK
Einspruchsrecht bei einfachen Bundesgesetzen
Zustimmung bei zustimmungspflichtigen Gesetzen
Stellungnahme bei Gesetzesentwürfen der Bundesregierung
Wahl der Hälfte der Bundesverfassungsrichter
Bundestag
Bundesrat
Wählt die Hälfte der
Richter auf 12 Jahre
Bundesverfassungsgericht
16 Richter
Wählt die Hälfte der
Richter auf 12 Jahre
wird auf Antrag tätig
entscheidet über
- Verfassungsbeschwerden
- Vereinbarkeit von Gesetzen mit dem
Grundgesetz (Normenkontrolle)
- Zuständigkeit von einzelnen Staatsorganen
- Verbot von politischen Parteien
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© Thomas Roth, GK
Bundesversammlung
Alle
Mitglieder des
Bundestages
(656)
Begnadigungsrecht
Ernennung und
Entlassung von
Bundesrichtern,
-beamten und Offizieren
Verkündung des
Verteidigungsfalles
Auflösung des
Bundestages in
bestimmten Fällen
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© Thomas Roth, GK
Vertreter der
Länderparlam
ente (656)
W
A
H
L
Staatsoberhaupt
der
Bundesrepublik
Deutschland
BUNDESPRÄSIDENT
Amtszeit von fünf
Jahren, nur einmalige
Wiederwahl zulässig
Völkerrechtliche
Vertretung der
Bundesrepublik
Vorschlag und
Ernennung des
Bundeskanzlers
Ernennung und
Entlassung von
Bundesministern
Unterschrift unter
Gesetze
1. Demonstrationen
a) Gesetzliche Grundlage – Art. 8 (1) GG
„ Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder
Erlaubnis und ohne Waffen zu versammeln.“
b) Ziele
- Öffentlichkeit auf allgemeine
Probleme hinweisen (z.B. Frieden,
Umwelt)
- Öffentlichkeit über spezielle
Probleme informieren (z.B. Probleme
von Minderheiten, drohende
Betriebsschließung, Einschränkung von
Sozialleistungen)
c) Gefahren
- Gesetzesübertretungen (z.B. bei
Sitzblockaden)
- Straftaten (schwere Krawalle) meist
durch kleine gewalttätige Gruppen
Demonstrationsrecht gerät in Verruf
2. Leserbriefe
Möglichkeit des einzelnen Bürgers, seine Meinung in Massenmedien zu veröffentlichen
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© Thomas Roth, GK
Öffentliche
Meinung
Parlamente, Regierung,
Verwaltung, Politiker
1. Bürgerinitiativen
Meist lose, regional begrenzte Zusammenschlüsse von Bürgern,
um bestimmte Projekte (z.B. Flughafenausbau oder
Umgehungsstraße) zu verhindern oder zu fördern
Nachteil
- Für die Allgemeinheit vielleicht
wichtige Projekte können durch
Einzelinteressen verzögert werden
- Überregionale Probleme können
nicht gelöst werden
Vorteil
- Bürger können direkt Einfluss auf
die betreffenden Probleme nehmen
2. Petitionen
Bittschriften (z.B. an den Landtag oder Bundestag) als Hilfe in
Einzelfällen
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© Thomas Roth, GK
Nachteile des Föderalismus
Vorteile des Föderalismus
- Bürgernähe
- kulturelle
Besonderheiten bleiben
erhalten
- Gewaltenteilung
zwischen Bund und
Länder
- mehr staatliche Organe
kosten mehr Geld
- Entscheidungen können
längern dauern
- Gleichbehandlung
erschwert
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Bundesländer
Ländergesetzgebung
z.B.
Bundesgesetzgebung
– Kultur
- Bildungswesen
- Polizeiwesen
- Gesundheitswesen
z.B.
Konkurrierende
Gesetzgebung
– Auswärtige Angelegenheiten
- Währungs- und Geldwesen
- Verteidigung
- Paßwesen
Bund und Länder können Gesetze erlassen z.B.
Arbeitsrecht oder Ausländerrecht, aber:
„Bundesrecht bricht Landesrecht“
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© Thomas Roth, GK