Auswirkungen des neuen Urheberrechtsgesetzes Workshop - FAG Fernleihe und Endbenutzer

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Auswirkungen des neuen
Urheberrechtsgesetzes
Workshop - FAG Fernleihe und Endbenutzer
Bremen, 12. September 2007
Stefan Wulle, FAG Fernleihe und Endnutzer des
§ 53 UrhG - Vervielfältigungen zum privaten
und sonstigen eigenen Gebrauch
(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder
herstellen zu lassen
1.
zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung
zu diesem Zweck geboten ist,
…
4. zum sonstigen eigenen Gebrauch,
a)
wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne
Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,
b)
wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
vor September 2003
Stefan Wulle, FAG Fernleihe und Endnutzer des
Einschränkung ab September 2003
4. zum sonstigen eigenen Gebrauch,
a)
wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne
Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,
b)
wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
…dies gilt … nur, wenn zusätzlich
1.
die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger
photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung
vorgenommen wird oder
2.
eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet
…
Stefan Wulle, FAG Fernleihe und Endnutzer des
Einschränkung beim wissenschaftlichen Gebrauch:
(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder
herstellen zu lassen
1.
zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung
zu diesem Zweck geboten ist,
ist und sie keinen gewerblichen Zwecken dient
…
ca. ab 2008
Stefan Wulle, FAG Fernleihe und Endnutzer des
Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts
in der Informationsgesellschaft
Entwurf am 5.7.2007 durch den Bundestag beschlossen
Am 21.9.2007 im Bundesrat
Stimmt der Bundesrat zu -> Verkündung (Bundesgesetzblatt)
September/Oktober
Tritt am ersten Tag des 3. auf die Verkündung folgenden
Kalendermonats in Kraft -> Dezember/Januar?
Stefan Wulle, FAG Fernleihe und Endnutzer des
Bibliotheksrelevant sind insbesondere
Wegfall des § 52a bleibt, d.h. „Verfallsdatum“ ist weiterhin der
31.12.2008
Einschränkung des Kopierrechts beim wissenschaftlichen
Gebrauch - § 53
Unbekannte Nutzungsarten (Enteignung d. Autoren) - § 31a
Kopienversand auf Bestellung - § 53a
Stefan Wulle, FAG Fernleihe und Endnutzer des
Kopienversand (§ 53a)
Lieferung per Post oder Fax:
„Zulässig ist … die Vervielfältigung und Übermittlung einzelner in Zeitungen und
Zeitschriften erschienener Beiträge sowie kleiner Teile eines erschienenen
Werkes im Weg des Post- oder Faxversands durch öffentliche Bibliotheken,
sofern die Nutzung durch den Besteller nach § 53 zulässig ist.“
Elektronische Lieferung:
„Die Vervielfältigung und Übermittlung in sonstiger elektronischer Form
ist ferner nur dann zulässig, wenn der Zugang zu den Beiträgen oder kleinen
Teilen eines Werkes den Mitgliedern der Öffentlichkeit nicht offensichtlich von
Orten und zu Zeiten ihrer Wahl mittels einer vertraglichen Vereinbarung zu
angemessenen Bedingungen ermöglicht wird.“
Stefan Wulle, FAG Fernleihe und Endnutzer des
Auswirkungen/Konsequenzen des § 53a
Konventionelle Lieferung:
Post- und Faxlieferung ohne Nebenbedingungen möglich
-> Ausbau der Faxlieferung
Stefan Wulle, FAG Fernleihe und Endnutzer des
Auswirkungen/Konsequenzen des § 53a
Elektronische Lieferung:
Verhandlungen mit dem Ziel der Lizenzierung
subito verhandelt mit Börsenverein und STM
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Elektronische Lieferung:
Gemeinsame Datenbank („offensichtliches Angebot“)
-> ZDB (EZB)
Fernleihe
-> Einheitsgebühr
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
FAG Fernleihe und Endnutzer des