Suchtkrankenhilfe in der Polizei Baden-Württemberg

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Transcript Suchtkrankenhilfe in der Polizei Baden-Württemberg

Suchtkrankenhilfe
in der Polizei
Baden-Württemberg
Leitgedanke
Betroffene erhalten erst dann Hilfe, wenn
Vorgesetzte und Kollegen gleichermaßen
Hinweise auf Suchtverhalten frühzeitig
ansprechen und Veränderungen konsequent
einfordern.
Kollegialität zeigt sich im Hinsehen und
Handeln und nicht in falsch verstandener
Toleranz.
Koordinierungsstelle Konflikthandhabung
Krisenmanagement (KOSt-KHH)
• 1996
• 1997
• 2004
• 2004
• 2007
• April 2008
• Sept. 2008
• April 2010
Fachbereich Führungstraining
an der Akademie der Polizei BW
Koordinierungsstelle für Konflikthandhabung
und Krisenmanagement (KOSt KHH)
Fusion Führungstraining/KOST KHH
FoBi und 2xjährliche Supervision der
SKH durch KOSt-KHH
10 Jahre KOSt-KHH –
Polizeiführung und Helfer im Dialog
Erste Sitzung Arbeitsgruppe DV-Sucht
Vorlage Entwurf DV-Sucht an IM
Landeseinheitliche DV-Sucht tritt in Kraft
Zielgruppe Fachbereich Führungstraining
 alle Führungskräfte der Polizei Baden-Württemberg
 insgesamt ca. 3000 Personen
 davon ca. 2500 gehobener Dienst
 ca. 500 höherer Dienst
Koordinierungsstelle für Konflikthandhabung und
Krisenmanagement (KOSt-KHH)
 Gegründet 1997; seit 2004 dem Fachbereich
Führungstraining angegliedert
 Fachkoordinator Dr. phil. Joachim Kepplinger
 Vertreter Volker Uhl
 Geschäftsstelle Tanja Jenne
Aufgaben der Koordinierungsstelle für Konflikthandhabung und
Krisenmanagement (KOSt-KHH)
Aufgaben der Koordinierungsstelle für Konflikthandhabung und
Krisenmanagement (KOSt-KHH)
 Zentralstelle im Netzwerk der Helfer für alle Polizeibediensteten in
Belastungssituationen

Koordinierung der Fortbildung und Qualifizierung der
psychosozialen Unterstützungskräfte

Standards für Betreuung und Unterstützung

aktuelle Entwicklungen in der Polizei und den
Humanwissenschaften auswerten und aufbereiten

eine ständige Qualitätssicherung findet statt

Ansprechpartner der Polizeiführung des Landes und Mitglied in
verschiedenen Gremien
Personal Psychosoziale Unterstützung
Innenministerium Baden-Württemberg
3 Polizeipräsidien
Regierungspräsidien Abt. 6/LPD
S
TÜ
FR
KA
S/MA/KA
Bereitschafts
polizei
5 Abt.
Akademie
der Polizei
Freiburg Wertheim
5 Psychologen
Landesamt
HochLandesfür
schule f.
kriminalVerfassungs
Polizei
amt
schutz
2 Psychologen
4 Psychologen
34 Polizeidirektionen
Supervisoren
105
Konfliktberater
20
Konfliktmediatoren
höherer
Dienst
60
Suchtkrankenhelfer
Seelsorger
Polizeiärzte
Anlass und Auftrag
• Am 19. Oktober 2007 psychosozialer Tag aus
Anlass 10 Jahre KOSt-KHH in BW
• Die Schilderung des eigenen Leidensweges
betroffener Suchtkrankenhelfer beeindruckt
LPP Hetger sichtlich - er will unterstützen
• Auftrag für eine landesweite Dienstvereinbarung
ergeht an die KOSt-KHH, eine Arbeitsgruppe wird
gebildet und legt im September 2008 ihren Entwurf
dem IM-LPP vor
Zusammensetzung Arbeitsgruppe
• Suchtkrankenhelfer aus allen LPD`en, BPDen und
•
•
•
•
•
•
PP Stuttgart
Polizeiarzt
Polizeiseelsorger
Vertreter HPR gleichzeitig Bindeglied zur
Schwerbehindertenvertretung
klinischer Suchttherapeut einer Fachklinik
Dozent Führungstraining
(Vorgesetztenperspektive)
Dr. Kepplinger (Leitung) und Volker Uhl, KOSt KHH
Hauptziel - Arbeitsplatzerhalt
• Stabilisierung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit
Betroffener und Einhaltung der Arbeitssicherheit durch frühe
und konsequente Intervention
• Konkrete, einheitliche und abgestufte
Handlungsverpflichtung für Vorgesetzte
• Frühe Belehrung Betroffener über Folgen
• Internes Nachsorgenetz für Betroffene
Rollenklarheit für Suchtkrankenhelfer
• Verpflichtung für alle Dienstvorgesetzten,
im eigenen Verantwortungsbereich
Suchtkrankenhelfer zu bestellen
• Einheitliche Rechtsstellung als Mitarbeiter
des Ärztlichen Dienstes der Polizei
• Definition der erforderlichen Qualifikation der
Ausbildung
Rollenklarheit für Vorgesetzte
• Verpflichtung zur Intervention bei Anhaltspunkten
auf problematischen Suchtmittelgebrauch im
eigenen Verantwortungsbereich
• Klare Empfehlung, sich vor der Intervention von
Suchtkrankenhelfer oder Ärztlichem Dienst beraten
zu lassen
• Detaillierter Stufenplan für die Intervention als
einheitlicher Handlungsmaßstab mit
ausdrücklicher Gleichbehandlung für Betroffene,
egal ob Tarifbeschäftigte oder Beamte
Rollenklarheit für Vorgesetzte
• Dienst- / Arbeitsrechtliche
Belehrungspflicht nach Suchttherapie
• Verfahrensweise bei Rückfall
• Planung der Wiedereingliederung
nach Therapie
• Folgegespräch zur Nachsorge
Suchtkrankenhelfer
• Voraussetzung für die Bestellung ist eine Qualifizierung gemäß
den Standards der Deutschen Hauptstelle für Suchtgefahren für
die Ausbildung betrieblicher Suchtkrankenhelfer
• Vorschlag Entwurf: Suchtkrankenhelfer sind im Rahmen ihrer
Tätigkeit direkte Mitarbeiter des Ärztlichen Diensts der Polizei
Baden-Württemberg und unterliegen insoweit der Schweigepflicht.
• Im Rahmen seiner Tätigkeit unterliegt der Suchtkrankenhelfer,
analog den Mitarbeitern des ärztlichen Dienstes, den Regelungen
des § 203 StGB mit Geltungsvorrang vor dem Legalitätsprinzip
nach § 163 StPO.
Innerbetriebliche Nachsorgegruppen
• Regelmäßiger Besuch einer Selbsthilfeeinrichtung
• Schriftliche Aufforderung durch DVG zur weiteren
gesundheitlichen Stabilisierung einer innerbetrieblichen
Nachsorgegruppe beizutreten oder sich einer
geeigneten externen Selbsthilfegruppe anzuschließen.
• Der Ärztliche Dienst der Polizei sorgt in Abstimmung
mit den Dienststellen für eine flächendeckende
Präsenz innerbetrieblicher Nachsorgegruppen, um
dem Persönlichkeitsschutz betroffener
Polizeiangehöriger gerecht zu werden.
Begleitende Maßnahmen
 Informationen zur Suchthilfe in POLIZEI-ONLINE, Portal
-




Hilfsangebote
Fragebogen für Vorgesetze, Kollegen, Angehörige
Liste der SKH und Polizeiärzte
Hinweis auf polizeiinterne Selbsthilfegruppen
Qualitätsstandards Ausbildung
Dokumente, Aufsätze, Vorschriften rund ums Thema Sucht
Thema Sucht neu gefasst in den Trainings der Führungskräfte
Info-Veranstaltungen der SKH auf örtlicher Ebene
Schaffung eines Handlungsleitfadens für Vorgesetzte
Erstellung einer elektrischen Lernanwendung für Vorgesetzte
Qualitätskontrolle PDCA-Zyklus
• April 2011 1. Abfrage bei den Suchtkrankenhelfern
zum Stand der Umsetzung der DV-Sucht
(0-Stand-Analyse)
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Erreichbarkeit der KOSt-KHH
Volker Uhl
Akademie der Polizei BW
Telefon: 0761 4906-2401
Telefax: 0761/4906-2309
[email protected]
P-Online, Hilfsangebote