SuchtWoche 2007 Alkohol in der Arbeitswelt „VERANTWORTUNG SETZT DIE GRENZE“ Diese Präsentation dauert knapp 10 Minuten. Dass Sie sich Zeit dafür nehmen, freut.

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Transcript SuchtWoche 2007 Alkohol in der Arbeitswelt „VERANTWORTUNG SETZT DIE GRENZE“ Diese Präsentation dauert knapp 10 Minuten. Dass Sie sich Zeit dafür nehmen, freut.

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SuchtWoche 2007

Alkohol in der Arbeitswelt
„VERANTWORTUNG SETZT DIE GRENZE“


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Diese Präsentation dauert knapp 10 Minuten.
Dass Sie sich Zeit dafür nehmen, freut uns.
Wir wollen Sie anregen und informieren.

© Dr. med. Petra Zöbelein
Betriebsärztliche Dienststelle der Friedrich-Alexander-Universität

email: [email protected]


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Bitte schätzen Sie selbst!
Wie viele Kolleginnen und Kollegen an der FAU
samt Klinikum sind alkoholabhängig,
nicht nur gefährdet ?
A
B
C
D

200 Personen
400 Personen
600 Personen
800 Personen


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Sie lagen statistisch gesehen richtig...
... wenn Sie die Antwort „C“
also 600 Personen gewählt haben !

Der Beleg dafür sind ernüchternde Studienergebnisse.


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Nach bundesweiten Schätzungen sind 5% aller Mitarbeiter/innen
in einem Unternehmen alkoholabhängig
(Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, DHS).

Für die FAU Erlangen-Nürnberg einschließlich Klinikum bedeutet das:

Von den mehr als 12.000 Beschäftigten
sind ca. 600 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

alkoholabhängig.
Nicht mitgerechnet ist die große Zahl von Beschäftigten mit
so genanntem riskantem Trinkverhalten (etwa 10%).
Alle Berufs- und Statusgruppen sind betroffen.


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Deshalb sagen wir zum Thema
Alkohol in der Arbeitswelt

„VERANTWORTUNG SETZT DIE GRENZE“
und informieren Sie zum praktischen Umgang mit

alkoholgefährdeten und alkoholkranken
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern


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Ist Ihnen das Thema völlig fremd ?


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Oder kennen bzw. erahnen Sie
Betroffene in Ihrem Verantwortungsbereich ?


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Haben Sie eine Person vor Augen,
wo Sie sich schon einmal gefragt haben :

Gibt es da ein Alkoholproblem ?


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Wenn ja, wollen wir Sie motivieren und darin
unterstützen, nicht wegzusehen ...


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... denn das Problem hat gravierende Folgen:

für die betroffene Person,
ihre Gesundheit
und ihre soziale Existenz.


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... und für das Berufsleben mit Kolleginnen und
Kollegen, dem Arbeitsgeber und Ihnen als
Führungskraft.
Konkrete Folgen: Alkoholkranke werden
- 2,5 mal so häufig krank geschrieben,
- sind 3,5 mal häufiger in Betriebsunfälle verwickelt und

- haben 16 mal häufigere Fehlzeiten.


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Notwendig ist daher eine gemeinsame konsequente

Suchtprävention
- als sozialethische Aufgabe

- zur Erhöhung der Arbeitssicherheit
- zur Förderung eines positiven Arbeitsklimas

Wissenschaftlich ist erwiesen:
Je früher Prävention einsetzt, umso größer ist die Aussicht auf Erfolg!


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Aber...
Das Thema Alkohol wird oft tabuisiert.
Es wird schnell emotional.

Es gibt Fehlinformationen und gutgemeinte Ratschläge.
Es fehlt das nötige Wissen, auch in Rechtsfragen.

Die Folge sind Überreaktionen oder Untätigkeit.
Beides wirkt kontraproduktiv.


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Wir sprechen Sie hier
ausdrücklich in Ihrer Rolle

als Führungskraft an ...


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...und bitten Sie, daran zu denken :


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Alkoholismus ist eine Krankheit,
kein Zeichen für Willensschwäche.

Sie tritt nicht plötzlich auf,
sondern sie ist das Ergebnis
einer längeren

Entwicklung.


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Als Führungskraft tragen Sie in besonderer Weise
Verantwortung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Hierzu gehört, dass alkoholkranken Beschäftigten die Chance
gegeben werden muss, diese Krankheit zu überwinden.
Es ist Ihre Aufgabe, Ihre Fürsorgepflicht konsequent

wahrzunehmen und gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
zu beobachten, um rechtzeitig die richtigen Schritte
einleiten zu können.


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Lesen Sie daher wichtige Hintergründe
zu den rechtlichen Grundlagen und Folgen


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Rechtliche Grundlagen I
§ 618 BGB:
„Regelt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.“

Arbeitsschutzgesetz:
„Der Arbeitgeber muss bei seiner Aufgabenprüfung berücksichtigen,
ob die Beschäftigen befähigt sind, die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.“

Wichtig ist :


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Die Betroffenen müssen erkennen, dass sie
arbeitsrechtliche Probleme bekommen, wenn sie durch

ihr (Fehl-) Verhalten sich und andere Kollegen/innen
in Gefahr bringen oder schädigen und für das Unternehmen
ein Sicherheitsrisiko darstellen.


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Rechtliche Grundlagen II
BGV A1 - Grundsätze der Prävention:
„Versicherte dürfen sich durch Alkoholgenuss nicht in einen Zustand versetzen,
durch den sie sich selbst und andere gefährden können.“ (§ 38 Absatz 1)

Weiter heißt es konkret:
„Versicherte, die in Folge Alkoholgenusses oder anderer berauschender Mittel
nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere
auszuführen, dürfen mit Arbeiten nicht beschäftigt werden.“ (§ 38 Absatz 2)

Es gilt in dieser Situation also ein absolutes Beschäftigungsverbot !


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Rechtliche Grundlagen III
Gemäß dieser Unfallverhütungsvorschrift wird vom Vorgesetzten erwartet,
dass er aufgrund seines Eindruckes einen „angetrunkenen“ Mitarbeiter
vorsorglich vom Arbeitsplatz entfernt.

Wichtig ist hierbei, dass er nicht verpflichtet ist, den Nachweis zu erbringen.

Der Vorgesetzte hat das Recht und die Pflicht,
gemäß seines Eindruckes aus Vorsorgegründen zu handeln.


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Beispiel ...

Eine Führungskraft stellt fest, dass
ein/e Beschäftigte/r eine Fahne hat,
also alkoholisiert ist.
Da jedoch kein anderer für
dessen/deren Aufgaben zur
Verfügung steht, lässt die
Führungskraft ihn/sie weiterarbeiten.
Es kommt zu einem Unfall.

Frage ...

Wer haftet?


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Lösung ...

Beide !


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Im Falle eines rauschbedingten Arbeitsunfalls
können sowohl Verursachende,

als auch Vorgesetzte
regresspflichtig gemacht werden.


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Mit den Folgen:

► Verlust des Versicherungsschutzes durch den
Unfallversicherungsträger
► Geld- oder Freiheitsstrafen
► Verpflichtung zum Schadensersatz


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“Verantwortung setzt die Grenze“


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“Verantwortung setzt die Grenze“
d.h. gemeinsame, frühzeitige Prävention


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Es sind vor allem diese drei Aspekte, auf die Sie achten sollten:
Fehlzeiten
Leistungsminderung
Verhaltensveränderung


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Fehlzeiten

häufig einzelne Fehltage
Entschuldigung durch andere (Partner)
Aufrechnung von Fehltagen gegen Urlaub
unbegründete Abwesenheit während der Arbeitszeit
verlängerte Pausen
Unpünktlichkeit
Nicht-Einhalten von Terminen


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Leistungsminderung

Starke Leistungsschwankungen
Qualität und Quantität der erbrachten Leistung sinken
Unzuverlässigkeit
Konzentrationsschwäche


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Verhaltensveränderung

Stimmungsschwankungen
Übergroße Nervosität
Reizbarkeit
Unterwürfigkeit
Überangepasstheit
Meidung von Vorgesetzten


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Alkoholmissbrauch stört den Betriebsablauf

- durch Verspätungen und Unzuverlässigkeiten
- durch Mehrarbeit und Überstunden für die Kollegen/Innen
- durch höhere Belastungen für Kollegen/innen und Vorgesetzte
- durch geringere Belastbarkeit der Betroffenen durch
Überforderung


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Mit der Folge

dass die übrigen Beschäftigen dies durch Mehrarbeit auffangen
und sich das Alkoholproblem eines Einzelnen damit auf den
gesamten Arbeitsbereich auswirkt.


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Wussten Sie eigentlich...
... was es mit dem sogenannten „Co-Alkoholismus“
auf sich hat?
Was ist ein „Co-Alkoholiker“?
A
B
C
D

Langjähriger Alkoholiker/in
Geselligkeitstrinker/in
Quartalssäufer/in
Suchtunterstützer/in, Dulder/in


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Sie lagen richtig...
... wenn Sie die Antwort „D“
also den „ Suchtunterstützer, Dulder“ gewählt haben!
Definition:
„Co-Alkoholismus“ bezeichnet das „Helfen“ eines Alkoholkranken durch
(oft jahrelanges) Wegsehen, Decken, Verharmlosen oder „Übersehen“,
was zu einer Verlängerung des Suchtverlaufes führt, den Abhängigen

ungewollt unterstützt und dadurch die Krankheit fördert.


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Lassen Sie sich nicht zu Co-Alkoholikern machen

Erst wenn Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzte
sich nicht co-alkoholisch verhalten,
lässt sich der Teufelskreis durchbrechen.


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Betroffene gehen häufig davon aus,
dass Sie ihr Alkoholproblem vor
Kollegen und Vorgesetzen verbergen
können,

obwohl es meist bereits lange Zeit von
allen wahrgenommen wird
Deshalb:

Sehen Sie bitte nicht weg !


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Leichter gesagt als getan
Lesen Sie ein paar einfache Tipps
für den praktischen Berufsalltag
und
notieren Sie wichtige
Ansprechpartner


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Erstens.
Führen Sie ein vertrauliches, einfühlsames, aber deutliches Erstgespräch,
das Sie gut vorbereiten.
Ziel ist es, der betroffenen Person frühzeitig zu signalisieren, dass sie

Unterstützung von Ihnen als Führungskraft erwarten kann.
Ziel ist auch deutlich zu machen, dass Sie eine Verhaltensänderung erwarten
und dass es unangenehme Folgen haben könnte, wenn diese nicht eintritt.
Dokumentieren Sie Häufigkeit, Zeitpunkt und Folgen von Leistungsmängeln,
die in Zusammenhang mit einem problematischen Alkoholkonsum stehen.


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Zweitens.

Machen Sie dem/r Betroffenen klar, dass Sie erwarten, dass er/sie die
dienstlichen Erwartungen erfüllt.


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Drittens.
So banal es auch klingen mag:

Führen Sie das Gespräch nur dann,

wenn der oder die Betroffene nüchtern ist.

und jetzt in Kurzform:

- vorbereiten
- führen
- nachbereiten


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So bereiten Sie das Gespräch vor
► Sie notieren sich Fehlleistungen/Auffälligkeiten der letzten Wochen.
► Sie überlegen sich, welche Fakten Sie ansprechen wollen.
► Sie legen ein Gesprächsziel fest.
► Sie planen ausreichend Zeit ein.
► Sie lassen sich in dieser Zeit nicht stören.


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So führen Sie das Gespräch
► Sie sorgen für eine angenehme und ruhige Atmosphäre.
► Sie beginnen mit positiven Erfahrungen mit dem Mitarbeiter.
► Sie halten sich an Ihre zuvor notierten Fakten.
► Sie lassen sich nicht in Diskussionen verwickeln.

(Die Betroffenen müssen merken, dass Sie nicht mit sich handeln lassen.)
► Sie machen keine Vorwürfe und stellen keine Diagnose.
► Sie bieten den Kontakt zu Fachpersonen an (interne Hilfe, externe Möglichkeiten).
► Sie beenden das Gespräch mit einer Vereinbarung über Maßnahmen
und Konsequenzen und benennen einen nächsten Gesprächstermin.


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Formulieren Sie „Ich“-Botschaften!
Wie können
Sie
Betroffene
ansprechen?
- Warum spreche „ich“ den/die Kollegen/in an

- Wie war „meine“ Wahrnehmung in der letzten Zeit
- Was ist „mein“ Problem durch den Alkoholmissbrauch
- Wie wirkt es sich auf „meinen“ Arbeitsbereich aus

Zum Beispiel so :
„Mir ist aufgefallen, dass folgende Probleme aufgetreten sind…“
„Ich komme durch ihr Verhalten in Schwierigkeiten, weil … „


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und lassen Sie sich nicht
entmutigen


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denn die Betroffenen sehen Sie nicht selten
als Gegner
und reagieren ablehnend
mit...


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...typischen Reaktionen
Aggression: „Das ist Verleumdung, dass lass ich mir nicht bieten … „
Mitleid erwecken: „Ich habe gerade private Probleme… „
Gleichgültigkeit: „Das ist mir egal, wenn Sie meinen … „
Erpressung: „ Ich kann Ihnen auch einiges sagen, das Sie interessieren wird … „
Einsicht, ohne Hilfe annehmen zu wollen:
„Sie haben ja Recht, aber eine Suchtberatung brauche ich nicht … „


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Bereiten Sie sich innerlich auf diese
Reaktionen vor und versuchen Sie,
das Gespräch dennoch fortzusetzen!


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So bereiten Sie das Gespräch nach
► Sie machen schriftliche Notizen über das Gespräch.
(Kritikpunkte, vereinbarte Abmachungen, Ort, Datum)
► Sie planen die nächsten Schritte.
(siehe auch Dienstvereinbarung zur Gesundheitsvorsorge und – fürsorge für
suchtgefährdete Beschäftigte (DV-Sucht) der FAU: der „ 4-Stufen-Plan „
unter:
www.uni-erlangen.de/universität/organisation/

verwaltung/zuv/verwaltungshandbuch/dienstvereinbarung/Sucht-DV.pdf.)


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Insgesamt ist wichtig:

Fühlen Sie sich nicht in der Rolle
des „Suchtberaters“.
Hierzu gibt es Fachleute.


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Hier finden Sie Fachleute und Hilfe!
Psychosoziale Beratung für Mitarbeiter/innen des Klinikums:
Frau Isolde Ackermann, Tel.: 0171 92 31 747
Psychosoziale Beratung für die Mitarbeiter/innen der Universität :
Herr Georg Grob, Tel.: 09126 7747 /email: [email protected]
Betriebsärztliche Dienststelle der Universität Erlangen-Nürnberg (BÄD)
Harfenstraße 18, 91054 Erlangen, Tel. 09131 85 2 3666
Personalrat am Klinikum
Östl. Stadtmauerstraße 18/20, 91054 Erlangen, Tel. 09131 85 3 4176
Gesamtpersonalrat der FAU

Universitätsstraße 22, 1. OG, 91054 Erlangen, Tel. 09131 85 2 9261
Extern: einschlägige Beratungsstellen, Arzt/Ärztin


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Der erste Schritt
ist der
schwierigste…

…gehen Sie ihn…
... denn Prävention lohnt
sich vor allem für die
betroffenen Menschen!


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Alkohol in der Arbeitswelt

„VERANTWORTUNG SETZT DIE GRENZE“
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und Ihre Zeit!
© Dr. med. Petra Zöbelein
Betriebsärztliche Dienststelle der Friedrich-Alexander-Universität

email: [email protected]