Bewertung des Anlagevermögens Übungen zur Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.1.: Bewertung des Anlagevermögens Ansatz – Ausweis -Bewertung Prof.

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Bewertung des Anlagevermögens

Übungen zur Vorlesung
Buchführung / Bilanzierung
Unit 2.1.: Bewertung des Anlagevermögens
Ansatz – Ausweis -Bewertung

Prof. Dr. H.R. Skopp, Wirtschaftsprüfer

Vorlesung Buchführung/Bilanzierung Unit 2.1.

1

Bewertung des Anlagevermögens
1. Übung zu Anschaffungskosten

Sachverhalt: Der Unternehmer U schafft zum 01.07.2008 eine Fertigungsmaschine
(ND: 5 Jahre) für seinen Betrieb an. Die Rechung lautet wie folgt:
Listenpreis:
Verpackung:
Versandkosten:
Transportversicherung:
Umsatzsteuer:

140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
19%

Der Lieferant räumt aufgrund der langjährigen guten Beziehung einen Rabatt von 5%
ein. Bis zur Inbetriebnahme fallen noch folgende Kosten an:
a) Zinsen für das Darlehen zur Finanzierung der Maschine:
b) Kosten der Einkaufsabteilung:
c) Fundamentierung:

4.000 €
1.000 €
10.000 €

=> Gehen Sie auf Ansatz, Ausweis und Bewertung zum 31.12.2008 ein!
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Bewertung des Anlagevermögens
1. Lösung zum Sachverhalt

A. Ansatz: Maschine dient dem Geschäftsbetrieb dauernd
gemäß § 247 Abs. 2 HGB
B. Ausweis:
 § 266 II A. Anlagevermögen : II. Sachanlagen:
 2. Technische Anlagen und Maschinen;

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Bewertung des Anlagevermögens
1. Lösung zum Sachverhalt

C. Bewertung:
Listenpreis:
Verpackung:
Versandkosten:
Transportversicherung:
Rechungspreis:
- abzgl. 5% Rabatt
Zwischensumme
+ Fundamentierung
Gesamte AK zum 01.07.
Afa für Juli-Dez 08
Bilanzansatz zum 31.12.

Prof. Dr. H.R. Skopp, Wirtschaftsprüfer

140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
145.000 €
7.250 €
137.750 €
10.000 €
147.750 €
14.775 €
132.975 €

Anschaffungsnebenkosten

Anschaffungspreisminderung
Anschaffungsnebenkosten

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Bewertung des Anlagevermögens
1. Lösung zum Sachverhalt

C. Bewertung: Aktivierung aller Aufwendungen, die geleistet werden, um den Vermögensgegenstand (VG) zu erwerben und in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Daher
auch Anschaffungsnebenkosten erfassen, soweit einzeln dem Vermögensgegenstand
zuordenbar (Fundamentierungskosten). Minderungen der AK sind zu berücksichtigen
(Rabatt!). Gemeinkosten (Einkaufsabteilung) gehören nicht zu den AK, sie sind im
Regelfall nicht exakt zuordenbar. Dasselbe gilt für die Finazierungskosten (Zinsen), diese
haben schließlich den Wert des VG nicht erhöht. Daher ist auch die abziehbare Vorsteuer
(bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern (Regelfall)) nicht zum Ansatz zu
bringen.

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1. Übung zu Anschaffungskosten

Sachverhalt: Der Unternehmer U schafft zum 01.07.2008 eine Fertigungsmaschine
(ND: 5 Jahre) für seinen Betrieb an. Die Rechung lautet wie folgt:
Listenpreis:
Verpackung:
Versandkosten:
Transportversicherung:
Umsatzsteuer:

140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
19%

Der Lieferant räumt aufgrund der langjährigen guten Beziehung einen Rabatt von 5%
ein. Bis zur Inbetriebnahme fallen noch folgende Kosten an:
a) Zinsen für das Darlehen zur Finanzierung der Maschine:
b) Kosten der Einkaufsabteilung:
c) Fundamentierung:

4.000 €
1.000 €
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A. Ansatz: Maschine dient dem Geschäftsbetrieb dauernd
gemäß § 247 Abs. 2 HGB
B. Ausweis:
 § 266 II A. Anlagevermögen : II. Sachanlagen:
 2. Technische Anlagen und Maschinen;

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1. Lösung zum Sachverhalt

C. Bewertung:
Listenpreis:
Verpackung:
Versandkosten:
Transportversicherung:
Rechungspreis:
- abzgl. 5% Rabatt
Zwischensumme
+ Fundamentierung
Gesamte AK zum 01.07.
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140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
145.000 €
7.250 €
137.750 €
10.000 €
147.750 €
14.775 €
132.975 €

Anschaffungsnebenkosten

Anschaffungspreisminderung
Anschaffungsnebenkosten

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1. Lösung zum Sachverhalt

C. Bewertung: Aktivierung aller Aufwendungen, die geleistet werden, um den Vermögensgegenstand (VG) zu erwerben und in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Daher
auch Anschaffungsnebenkosten erfassen, soweit einzeln dem Vermögensgegenstand
zuordenbar (Fundamentierungskosten). Minderungen der AK sind zu berücksichtigen
(Rabatt!). Gemeinkosten (Einkaufsabteilung) gehören nicht zu den AK, sie sind im
Regelfall nicht exakt zuordenbar. Dasselbe gilt für die Finazierungskosten (Zinsen), diese
haben schließlich den Wert des VG nicht erhöht. Daher ist auch die abziehbare Vorsteuer
(bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern (Regelfall)) nicht zum Ansatz zu
bringen.

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Sachverhalt: Der Unternehmer U schafft zum 01.07.2008 eine Fertigungsmaschine
(ND: 5 Jahre) für seinen Betrieb an. Die Rechung lautet wie folgt:
Listenpreis:
Verpackung:
Versandkosten:
Transportversicherung:
Umsatzsteuer:

140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
19%

Der Lieferant räumt aufgrund der langjährigen guten Beziehung einen Rabatt von 5%
ein. Bis zur Inbetriebnahme fallen noch folgende Kosten an:
a) Zinsen für das Darlehen zur Finanzierung der Maschine:
b) Kosten der Einkaufsabteilung:
c) Fundamentierung:

4.000 €
1.000 €
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C. Bewertung:
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Rechungspreis:
- abzgl. 5% Rabatt
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+ Fundamentierung
Gesamte AK zum 01.07.
Afa für Juli-Dez 08
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140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
145.000 €
7.250 €
137.750 €
10.000 €
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Anschaffungsnebenkosten

Anschaffungspreisminderung
Anschaffungsnebenkosten

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C. Bewertung: Aktivierung aller Aufwendungen, die geleistet werden, um den Vermögensgegenstand (VG) zu erwerben und in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Daher
auch Anschaffungsnebenkosten erfassen, soweit einzeln dem Vermögensgegenstand
zuordenbar (Fundamentierungskosten). Minderungen der AK sind zu berücksichtigen
(Rabatt!). Gemeinkosten (Einkaufsabteilung) gehören nicht zu den AK, sie sind im
Regelfall nicht exakt zuordenbar. Dasselbe gilt für die Finazierungskosten (Zinsen), diese
haben schließlich den Wert des VG nicht erhöht. Daher ist auch die abziehbare Vorsteuer
(bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern (Regelfall)) nicht zum Ansatz zu
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Sachverhalt: Der Unternehmer U schafft zum 01.07.2008 eine Fertigungsmaschine
(ND: 5 Jahre) für seinen Betrieb an. Die Rechung lautet wie folgt:
Listenpreis:
Verpackung:
Versandkosten:
Transportversicherung:
Umsatzsteuer:

140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
19%

Der Lieferant räumt aufgrund der langjährigen guten Beziehung einen Rabatt von 5%
ein. Bis zur Inbetriebnahme fallen noch folgende Kosten an:
a) Zinsen für das Darlehen zur Finanzierung der Maschine:
b) Kosten der Einkaufsabteilung:
c) Fundamentierung:

4.000 €
1.000 €
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- abzgl. 5% Rabatt
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140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
145.000 €
7.250 €
137.750 €
10.000 €
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14.775 €
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Anschaffungsnebenkosten

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C. Bewertung: Aktivierung aller Aufwendungen, die geleistet werden, um den Vermögensgegenstand (VG) zu erwerben und in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Daher
auch Anschaffungsnebenkosten erfassen, soweit einzeln dem Vermögensgegenstand
zuordenbar (Fundamentierungskosten). Minderungen der AK sind zu berücksichtigen
(Rabatt!). Gemeinkosten (Einkaufsabteilung) gehören nicht zu den AK, sie sind im
Regelfall nicht exakt zuordenbar. Dasselbe gilt für die Finazierungskosten (Zinsen), diese
haben schließlich den Wert des VG nicht erhöht. Daher ist auch die abziehbare Vorsteuer
(bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern (Regelfall)) nicht zum Ansatz zu
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Listenpreis:
Verpackung:
Versandkosten:
Transportversicherung:
Umsatzsteuer:

140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
19%

Der Lieferant räumt aufgrund der langjährigen guten Beziehung einen Rabatt von 5%
ein. Bis zur Inbetriebnahme fallen noch folgende Kosten an:
a) Zinsen für das Darlehen zur Finanzierung der Maschine:
b) Kosten der Einkaufsabteilung:
c) Fundamentierung:

4.000 €
1.000 €
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B. Ausweis:
 § 266 II A. Anlagevermögen : II. Sachanlagen:
 2. Technische Anlagen und Maschinen;

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C. Bewertung:
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Transportversicherung:
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- abzgl. 5% Rabatt
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+ Fundamentierung
Gesamte AK zum 01.07.
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140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
145.000 €
7.250 €
137.750 €
10.000 €
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Anschaffungsnebenkosten

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C. Bewertung: Aktivierung aller Aufwendungen, die geleistet werden, um den Vermögensgegenstand (VG) zu erwerben und in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Daher
auch Anschaffungsnebenkosten erfassen, soweit einzeln dem Vermögensgegenstand
zuordenbar (Fundamentierungskosten). Minderungen der AK sind zu berücksichtigen
(Rabatt!). Gemeinkosten (Einkaufsabteilung) gehören nicht zu den AK, sie sind im
Regelfall nicht exakt zuordenbar. Dasselbe gilt für die Finazierungskosten (Zinsen), diese
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Listenpreis:
Verpackung:
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Transportversicherung:
Umsatzsteuer:

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a) Zinsen für das Darlehen zur Finanzierung der Maschine:
b) Kosten der Einkaufsabteilung:
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140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
145.000 €
7.250 €
137.750 €
10.000 €
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zuordenbar (Fundamentierungskosten). Minderungen der AK sind zu berücksichtigen
(Rabatt!). Gemeinkosten (Einkaufsabteilung) gehören nicht zu den AK, sie sind im
Regelfall nicht exakt zuordenbar. Dasselbe gilt für die Finazierungskosten (Zinsen), diese
haben schließlich den Wert des VG nicht erhöht. Daher ist auch die abziehbare Vorsteuer
(bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern (Regelfall)) nicht zum Ansatz zu
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