Bewertung des Anlagevermögens Übungen zur Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.1.: Bewertung des Anlagevermögens Ansatz – Ausweis -Bewertung Prof.
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Bewertung des Anlagevermögens
Übungen zur Vorlesung
Buchführung / Bilanzierung
Unit 2.1.: Bewertung des Anlagevermögens
Ansatz – Ausweis -Bewertung
Prof. Dr. H.R. Skopp, Wirtschaftsprüfer
Vorlesung Buchführung/Bilanzierung Unit 2.1.
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Bewertung des Anlagevermögens
1. Übung zu Anschaffungskosten
Sachverhalt: Der Unternehmer U schafft zum 01.07.2008 eine Fertigungsmaschine
(ND: 5 Jahre) für seinen Betrieb an. Die Rechung lautet wie folgt:
Listenpreis:
Verpackung:
Versandkosten:
Transportversicherung:
Umsatzsteuer:
140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
19%
Der Lieferant räumt aufgrund der langjährigen guten Beziehung einen Rabatt von 5%
ein. Bis zur Inbetriebnahme fallen noch folgende Kosten an:
a) Zinsen für das Darlehen zur Finanzierung der Maschine:
b) Kosten der Einkaufsabteilung:
c) Fundamentierung:
4.000 €
1.000 €
10.000 €
=> Gehen Sie auf Ansatz, Ausweis und Bewertung zum 31.12.2008 ein!
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Bewertung des Anlagevermögens
1. Lösung zum Sachverhalt
A. Ansatz: Maschine dient dem Geschäftsbetrieb dauernd
gemäß § 247 Abs. 2 HGB
B. Ausweis:
§ 266 II A. Anlagevermögen : II. Sachanlagen:
2. Technische Anlagen und Maschinen;
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Bewertung des Anlagevermögens
1. Lösung zum Sachverhalt
C. Bewertung:
Listenpreis:
Verpackung:
Versandkosten:
Transportversicherung:
Rechungspreis:
- abzgl. 5% Rabatt
Zwischensumme
+ Fundamentierung
Gesamte AK zum 01.07.
Afa für Juli-Dez 08
Bilanzansatz zum 31.12.
Prof. Dr. H.R. Skopp, Wirtschaftsprüfer
140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
145.000 €
7.250 €
137.750 €
10.000 €
147.750 €
14.775 €
132.975 €
Anschaffungsnebenkosten
Anschaffungspreisminderung
Anschaffungsnebenkosten
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1. Lösung zum Sachverhalt
C. Bewertung: Aktivierung aller Aufwendungen, die geleistet werden, um den Vermögensgegenstand (VG) zu erwerben und in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Daher
auch Anschaffungsnebenkosten erfassen, soweit einzeln dem Vermögensgegenstand
zuordenbar (Fundamentierungskosten). Minderungen der AK sind zu berücksichtigen
(Rabatt!). Gemeinkosten (Einkaufsabteilung) gehören nicht zu den AK, sie sind im
Regelfall nicht exakt zuordenbar. Dasselbe gilt für die Finazierungskosten (Zinsen), diese
haben schließlich den Wert des VG nicht erhöht. Daher ist auch die abziehbare Vorsteuer
(bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern (Regelfall)) nicht zum Ansatz zu
bringen.
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Fragen?
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Bewertung des Anlagevermögens
1. Übung zu Anschaffungskosten
Sachverhalt: Der Unternehmer U schafft zum 01.07.2008 eine Fertigungsmaschine
(ND: 5 Jahre) für seinen Betrieb an. Die Rechung lautet wie folgt:
Listenpreis:
Verpackung:
Versandkosten:
Transportversicherung:
Umsatzsteuer:
140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
19%
Der Lieferant räumt aufgrund der langjährigen guten Beziehung einen Rabatt von 5%
ein. Bis zur Inbetriebnahme fallen noch folgende Kosten an:
a) Zinsen für das Darlehen zur Finanzierung der Maschine:
b) Kosten der Einkaufsabteilung:
c) Fundamentierung:
4.000 €
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1. Lösung zum Sachverhalt
A. Ansatz: Maschine dient dem Geschäftsbetrieb dauernd
gemäß § 247 Abs. 2 HGB
B. Ausweis:
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2. Technische Anlagen und Maschinen;
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1. Lösung zum Sachverhalt
C. Bewertung:
Listenpreis:
Verpackung:
Versandkosten:
Transportversicherung:
Rechungspreis:
- abzgl. 5% Rabatt
Zwischensumme
+ Fundamentierung
Gesamte AK zum 01.07.
Afa für Juli-Dez 08
Bilanzansatz zum 31.12.
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140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
145.000 €
7.250 €
137.750 €
10.000 €
147.750 €
14.775 €
132.975 €
Anschaffungsnebenkosten
Anschaffungspreisminderung
Anschaffungsnebenkosten
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1. Lösung zum Sachverhalt
C. Bewertung: Aktivierung aller Aufwendungen, die geleistet werden, um den Vermögensgegenstand (VG) zu erwerben und in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Daher
auch Anschaffungsnebenkosten erfassen, soweit einzeln dem Vermögensgegenstand
zuordenbar (Fundamentierungskosten). Minderungen der AK sind zu berücksichtigen
(Rabatt!). Gemeinkosten (Einkaufsabteilung) gehören nicht zu den AK, sie sind im
Regelfall nicht exakt zuordenbar. Dasselbe gilt für die Finazierungskosten (Zinsen), diese
haben schließlich den Wert des VG nicht erhöht. Daher ist auch die abziehbare Vorsteuer
(bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern (Regelfall)) nicht zum Ansatz zu
bringen.
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1. Übung zu Anschaffungskosten
Sachverhalt: Der Unternehmer U schafft zum 01.07.2008 eine Fertigungsmaschine
(ND: 5 Jahre) für seinen Betrieb an. Die Rechung lautet wie folgt:
Listenpreis:
Verpackung:
Versandkosten:
Transportversicherung:
Umsatzsteuer:
140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
19%
Der Lieferant räumt aufgrund der langjährigen guten Beziehung einen Rabatt von 5%
ein. Bis zur Inbetriebnahme fallen noch folgende Kosten an:
a) Zinsen für das Darlehen zur Finanzierung der Maschine:
b) Kosten der Einkaufsabteilung:
c) Fundamentierung:
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1. Lösung zum Sachverhalt
A. Ansatz: Maschine dient dem Geschäftsbetrieb dauernd
gemäß § 247 Abs. 2 HGB
B. Ausweis:
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2. Technische Anlagen und Maschinen;
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1. Lösung zum Sachverhalt
C. Bewertung:
Listenpreis:
Verpackung:
Versandkosten:
Transportversicherung:
Rechungspreis:
- abzgl. 5% Rabatt
Zwischensumme
+ Fundamentierung
Gesamte AK zum 01.07.
Afa für Juli-Dez 08
Bilanzansatz zum 31.12.
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140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
145.000 €
7.250 €
137.750 €
10.000 €
147.750 €
14.775 €
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Anschaffungsnebenkosten
Anschaffungspreisminderung
Anschaffungsnebenkosten
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1. Lösung zum Sachverhalt
C. Bewertung: Aktivierung aller Aufwendungen, die geleistet werden, um den Vermögensgegenstand (VG) zu erwerben und in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Daher
auch Anschaffungsnebenkosten erfassen, soweit einzeln dem Vermögensgegenstand
zuordenbar (Fundamentierungskosten). Minderungen der AK sind zu berücksichtigen
(Rabatt!). Gemeinkosten (Einkaufsabteilung) gehören nicht zu den AK, sie sind im
Regelfall nicht exakt zuordenbar. Dasselbe gilt für die Finazierungskosten (Zinsen), diese
haben schließlich den Wert des VG nicht erhöht. Daher ist auch die abziehbare Vorsteuer
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1. Übung zu Anschaffungskosten
Sachverhalt: Der Unternehmer U schafft zum 01.07.2008 eine Fertigungsmaschine
(ND: 5 Jahre) für seinen Betrieb an. Die Rechung lautet wie folgt:
Listenpreis:
Verpackung:
Versandkosten:
Transportversicherung:
Umsatzsteuer:
140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
19%
Der Lieferant räumt aufgrund der langjährigen guten Beziehung einen Rabatt von 5%
ein. Bis zur Inbetriebnahme fallen noch folgende Kosten an:
a) Zinsen für das Darlehen zur Finanzierung der Maschine:
b) Kosten der Einkaufsabteilung:
c) Fundamentierung:
4.000 €
1.000 €
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A. Ansatz: Maschine dient dem Geschäftsbetrieb dauernd
gemäß § 247 Abs. 2 HGB
B. Ausweis:
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2. Technische Anlagen und Maschinen;
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C. Bewertung:
Listenpreis:
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Versandkosten:
Transportversicherung:
Rechungspreis:
- abzgl. 5% Rabatt
Zwischensumme
+ Fundamentierung
Gesamte AK zum 01.07.
Afa für Juli-Dez 08
Bilanzansatz zum 31.12.
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140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
145.000 €
7.250 €
137.750 €
10.000 €
147.750 €
14.775 €
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Anschaffungsnebenkosten
Anschaffungspreisminderung
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C. Bewertung: Aktivierung aller Aufwendungen, die geleistet werden, um den Vermögensgegenstand (VG) zu erwerben und in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Daher
auch Anschaffungsnebenkosten erfassen, soweit einzeln dem Vermögensgegenstand
zuordenbar (Fundamentierungskosten). Minderungen der AK sind zu berücksichtigen
(Rabatt!). Gemeinkosten (Einkaufsabteilung) gehören nicht zu den AK, sie sind im
Regelfall nicht exakt zuordenbar. Dasselbe gilt für die Finazierungskosten (Zinsen), diese
haben schließlich den Wert des VG nicht erhöht. Daher ist auch die abziehbare Vorsteuer
(bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern (Regelfall)) nicht zum Ansatz zu
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1. Übung zu Anschaffungskosten
Sachverhalt: Der Unternehmer U schafft zum 01.07.2008 eine Fertigungsmaschine
(ND: 5 Jahre) für seinen Betrieb an. Die Rechung lautet wie folgt:
Listenpreis:
Verpackung:
Versandkosten:
Transportversicherung:
Umsatzsteuer:
140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
19%
Der Lieferant räumt aufgrund der langjährigen guten Beziehung einen Rabatt von 5%
ein. Bis zur Inbetriebnahme fallen noch folgende Kosten an:
a) Zinsen für das Darlehen zur Finanzierung der Maschine:
b) Kosten der Einkaufsabteilung:
c) Fundamentierung:
4.000 €
1.000 €
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gemäß § 247 Abs. 2 HGB
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2. Technische Anlagen und Maschinen;
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C. Bewertung:
Listenpreis:
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Versandkosten:
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Rechungspreis:
- abzgl. 5% Rabatt
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Gesamte AK zum 01.07.
Afa für Juli-Dez 08
Bilanzansatz zum 31.12.
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140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
145.000 €
7.250 €
137.750 €
10.000 €
147.750 €
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Anschaffungsnebenkosten
Anschaffungspreisminderung
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C. Bewertung: Aktivierung aller Aufwendungen, die geleistet werden, um den Vermögensgegenstand (VG) zu erwerben und in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Daher
auch Anschaffungsnebenkosten erfassen, soweit einzeln dem Vermögensgegenstand
zuordenbar (Fundamentierungskosten). Minderungen der AK sind zu berücksichtigen
(Rabatt!). Gemeinkosten (Einkaufsabteilung) gehören nicht zu den AK, sie sind im
Regelfall nicht exakt zuordenbar. Dasselbe gilt für die Finazierungskosten (Zinsen), diese
haben schließlich den Wert des VG nicht erhöht. Daher ist auch die abziehbare Vorsteuer
(bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern (Regelfall)) nicht zum Ansatz zu
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Sachverhalt: Der Unternehmer U schafft zum 01.07.2008 eine Fertigungsmaschine
(ND: 5 Jahre) für seinen Betrieb an. Die Rechung lautet wie folgt:
Listenpreis:
Verpackung:
Versandkosten:
Transportversicherung:
Umsatzsteuer:
140.000 €
1.200 €
3.000 €
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19%
Der Lieferant räumt aufgrund der langjährigen guten Beziehung einen Rabatt von 5%
ein. Bis zur Inbetriebnahme fallen noch folgende Kosten an:
a) Zinsen für das Darlehen zur Finanzierung der Maschine:
b) Kosten der Einkaufsabteilung:
c) Fundamentierung:
4.000 €
1.000 €
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gemäß § 247 Abs. 2 HGB
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C. Bewertung:
Listenpreis:
Verpackung:
Versandkosten:
Transportversicherung:
Rechungspreis:
- abzgl. 5% Rabatt
Zwischensumme
+ Fundamentierung
Gesamte AK zum 01.07.
Afa für Juli-Dez 08
Bilanzansatz zum 31.12.
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140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
145.000 €
7.250 €
137.750 €
10.000 €
147.750 €
14.775 €
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Anschaffungsnebenkosten
Anschaffungspreisminderung
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auch Anschaffungsnebenkosten erfassen, soweit einzeln dem Vermögensgegenstand
zuordenbar (Fundamentierungskosten). Minderungen der AK sind zu berücksichtigen
(Rabatt!). Gemeinkosten (Einkaufsabteilung) gehören nicht zu den AK, sie sind im
Regelfall nicht exakt zuordenbar. Dasselbe gilt für die Finazierungskosten (Zinsen), diese
haben schließlich den Wert des VG nicht erhöht. Daher ist auch die abziehbare Vorsteuer
(bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern (Regelfall)) nicht zum Ansatz zu
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Sachverhalt: Der Unternehmer U schafft zum 01.07.2008 eine Fertigungsmaschine
(ND: 5 Jahre) für seinen Betrieb an. Die Rechung lautet wie folgt:
Listenpreis:
Verpackung:
Versandkosten:
Transportversicherung:
Umsatzsteuer:
140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
19%
Der Lieferant räumt aufgrund der langjährigen guten Beziehung einen Rabatt von 5%
ein. Bis zur Inbetriebnahme fallen noch folgende Kosten an:
a) Zinsen für das Darlehen zur Finanzierung der Maschine:
b) Kosten der Einkaufsabteilung:
c) Fundamentierung:
4.000 €
1.000 €
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A. Ansatz: Maschine dient dem Geschäftsbetrieb dauernd
gemäß § 247 Abs. 2 HGB
B. Ausweis:
§ 266 II A. Anlagevermögen : II. Sachanlagen:
2. Technische Anlagen und Maschinen;
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C. Bewertung:
Listenpreis:
Verpackung:
Versandkosten:
Transportversicherung:
Rechungspreis:
- abzgl. 5% Rabatt
Zwischensumme
+ Fundamentierung
Gesamte AK zum 01.07.
Afa für Juli-Dez 08
Bilanzansatz zum 31.12.
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140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
145.000 €
7.250 €
137.750 €
10.000 €
147.750 €
14.775 €
132.975 €
Anschaffungsnebenkosten
Anschaffungspreisminderung
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C. Bewertung: Aktivierung aller Aufwendungen, die geleistet werden, um den Vermögensgegenstand (VG) zu erwerben und in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Daher
auch Anschaffungsnebenkosten erfassen, soweit einzeln dem Vermögensgegenstand
zuordenbar (Fundamentierungskosten). Minderungen der AK sind zu berücksichtigen
(Rabatt!). Gemeinkosten (Einkaufsabteilung) gehören nicht zu den AK, sie sind im
Regelfall nicht exakt zuordenbar. Dasselbe gilt für die Finazierungskosten (Zinsen), diese
haben schließlich den Wert des VG nicht erhöht. Daher ist auch die abziehbare Vorsteuer
(bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern (Regelfall)) nicht zum Ansatz zu
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(ND: 5 Jahre) für seinen Betrieb an. Die Rechung lautet wie folgt:
Listenpreis:
Verpackung:
Versandkosten:
Transportversicherung:
Umsatzsteuer:
140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
19%
Der Lieferant räumt aufgrund der langjährigen guten Beziehung einen Rabatt von 5%
ein. Bis zur Inbetriebnahme fallen noch folgende Kosten an:
a) Zinsen für das Darlehen zur Finanzierung der Maschine:
b) Kosten der Einkaufsabteilung:
c) Fundamentierung:
4.000 €
1.000 €
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A. Ansatz: Maschine dient dem Geschäftsbetrieb dauernd
gemäß § 247 Abs. 2 HGB
B. Ausweis:
§ 266 II A. Anlagevermögen : II. Sachanlagen:
2. Technische Anlagen und Maschinen;
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Transportversicherung:
Rechungspreis:
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Afa für Juli-Dez 08
Bilanzansatz zum 31.12.
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140.000 €
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800 €
145.000 €
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10.000 €
147.750 €
14.775 €
132.975 €
Anschaffungsnebenkosten
Anschaffungspreisminderung
Anschaffungsnebenkosten
Übung zur Vorlesung Buchführung/Bilanzierung Unit 2.1.
4
Bewertung des Anlagevermögens
1. Lösung zum Sachverhalt
C. Bewertung: Aktivierung aller Aufwendungen, die geleistet werden, um den Vermögensgegenstand (VG) zu erwerben und in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Daher
auch Anschaffungsnebenkosten erfassen, soweit einzeln dem Vermögensgegenstand
zuordenbar (Fundamentierungskosten). Minderungen der AK sind zu berücksichtigen
(Rabatt!). Gemeinkosten (Einkaufsabteilung) gehören nicht zu den AK, sie sind im
Regelfall nicht exakt zuordenbar. Dasselbe gilt für die Finazierungskosten (Zinsen), diese
haben schließlich den Wert des VG nicht erhöht. Daher ist auch die abziehbare Vorsteuer
(bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern (Regelfall)) nicht zum Ansatz zu
bringen.
Prof. Dr. H.R. Skopp, Wirtschaftsprüfer
Übung zur Vorlesung Buchführung/Bilanzierung Unit 2.1.
5
Bewertung des Anlagevermögens
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Fragen?
Prof. Dr. H.R. Skopp, Wirtschaftsprüfer
Übung zur Vorlesung Buchführung/Bilanzierung Unit 2.1.
6
Slide 3
Bewertung des Anlagevermögens
Übungen zur Vorlesung
Buchführung / Bilanzierung
Unit 2.1.: Bewertung des Anlagevermögens
Ansatz – Ausweis -Bewertung
Prof. Dr. H.R. Skopp, Wirtschaftsprüfer
Vorlesung Buchführung/Bilanzierung Unit 2.1.
1
Bewertung des Anlagevermögens
1. Übung zu Anschaffungskosten
Sachverhalt: Der Unternehmer U schafft zum 01.07.2008 eine Fertigungsmaschine
(ND: 5 Jahre) für seinen Betrieb an. Die Rechung lautet wie folgt:
Listenpreis:
Verpackung:
Versandkosten:
Transportversicherung:
Umsatzsteuer:
140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
19%
Der Lieferant räumt aufgrund der langjährigen guten Beziehung einen Rabatt von 5%
ein. Bis zur Inbetriebnahme fallen noch folgende Kosten an:
a) Zinsen für das Darlehen zur Finanzierung der Maschine:
b) Kosten der Einkaufsabteilung:
c) Fundamentierung:
4.000 €
1.000 €
10.000 €
=> Gehen Sie auf Ansatz, Ausweis und Bewertung zum 31.12.2008 ein!
Prof. Dr. H.R. Skopp, Wirtschaftsprüfer
Übung zur Vorlesung Buchführung/Bilanzierung Unit 2.1.
2
Bewertung des Anlagevermögens
1. Lösung zum Sachverhalt
A. Ansatz: Maschine dient dem Geschäftsbetrieb dauernd
gemäß § 247 Abs. 2 HGB
B. Ausweis:
§ 266 II A. Anlagevermögen : II. Sachanlagen:
2. Technische Anlagen und Maschinen;
Prof. Dr. H.R. Skopp, Wirtschaftsprüfer
Übung zur Vorlesung Buchführung/Bilanzierung Unit 2.1.
3
Bewertung des Anlagevermögens
1. Lösung zum Sachverhalt
C. Bewertung:
Listenpreis:
Verpackung:
Versandkosten:
Transportversicherung:
Rechungspreis:
- abzgl. 5% Rabatt
Zwischensumme
+ Fundamentierung
Gesamte AK zum 01.07.
Afa für Juli-Dez 08
Bilanzansatz zum 31.12.
Prof. Dr. H.R. Skopp, Wirtschaftsprüfer
140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
145.000 €
7.250 €
137.750 €
10.000 €
147.750 €
14.775 €
132.975 €
Anschaffungsnebenkosten
Anschaffungspreisminderung
Anschaffungsnebenkosten
Übung zur Vorlesung Buchführung/Bilanzierung Unit 2.1.
4
Bewertung des Anlagevermögens
1. Lösung zum Sachverhalt
C. Bewertung: Aktivierung aller Aufwendungen, die geleistet werden, um den Vermögensgegenstand (VG) zu erwerben und in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Daher
auch Anschaffungsnebenkosten erfassen, soweit einzeln dem Vermögensgegenstand
zuordenbar (Fundamentierungskosten). Minderungen der AK sind zu berücksichtigen
(Rabatt!). Gemeinkosten (Einkaufsabteilung) gehören nicht zu den AK, sie sind im
Regelfall nicht exakt zuordenbar. Dasselbe gilt für die Finazierungskosten (Zinsen), diese
haben schließlich den Wert des VG nicht erhöht. Daher ist auch die abziehbare Vorsteuer
(bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern (Regelfall)) nicht zum Ansatz zu
bringen.
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Übung zur Vorlesung Buchführung/Bilanzierung Unit 2.1.
5
Bewertung des Anlagevermögens
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Fragen?
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Übung zur Vorlesung Buchführung/Bilanzierung Unit 2.1.
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Übungen zur Vorlesung
Buchführung / Bilanzierung
Unit 2.1.: Bewertung des Anlagevermögens
Ansatz – Ausweis -Bewertung
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Vorlesung Buchführung/Bilanzierung Unit 2.1.
1
Bewertung des Anlagevermögens
1. Übung zu Anschaffungskosten
Sachverhalt: Der Unternehmer U schafft zum 01.07.2008 eine Fertigungsmaschine
(ND: 5 Jahre) für seinen Betrieb an. Die Rechung lautet wie folgt:
Listenpreis:
Verpackung:
Versandkosten:
Transportversicherung:
Umsatzsteuer:
140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
19%
Der Lieferant räumt aufgrund der langjährigen guten Beziehung einen Rabatt von 5%
ein. Bis zur Inbetriebnahme fallen noch folgende Kosten an:
a) Zinsen für das Darlehen zur Finanzierung der Maschine:
b) Kosten der Einkaufsabteilung:
c) Fundamentierung:
4.000 €
1.000 €
10.000 €
=> Gehen Sie auf Ansatz, Ausweis und Bewertung zum 31.12.2008 ein!
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1. Lösung zum Sachverhalt
A. Ansatz: Maschine dient dem Geschäftsbetrieb dauernd
gemäß § 247 Abs. 2 HGB
B. Ausweis:
§ 266 II A. Anlagevermögen : II. Sachanlagen:
2. Technische Anlagen und Maschinen;
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3
Bewertung des Anlagevermögens
1. Lösung zum Sachverhalt
C. Bewertung:
Listenpreis:
Verpackung:
Versandkosten:
Transportversicherung:
Rechungspreis:
- abzgl. 5% Rabatt
Zwischensumme
+ Fundamentierung
Gesamte AK zum 01.07.
Afa für Juli-Dez 08
Bilanzansatz zum 31.12.
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140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
145.000 €
7.250 €
137.750 €
10.000 €
147.750 €
14.775 €
132.975 €
Anschaffungsnebenkosten
Anschaffungspreisminderung
Anschaffungsnebenkosten
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4
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1. Lösung zum Sachverhalt
C. Bewertung: Aktivierung aller Aufwendungen, die geleistet werden, um den Vermögensgegenstand (VG) zu erwerben und in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Daher
auch Anschaffungsnebenkosten erfassen, soweit einzeln dem Vermögensgegenstand
zuordenbar (Fundamentierungskosten). Minderungen der AK sind zu berücksichtigen
(Rabatt!). Gemeinkosten (Einkaufsabteilung) gehören nicht zu den AK, sie sind im
Regelfall nicht exakt zuordenbar. Dasselbe gilt für die Finazierungskosten (Zinsen), diese
haben schließlich den Wert des VG nicht erhöht. Daher ist auch die abziehbare Vorsteuer
(bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern (Regelfall)) nicht zum Ansatz zu
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Buchführung / Bilanzierung
Unit 2.1.: Bewertung des Anlagevermögens
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Bewertung des Anlagevermögens
1. Übung zu Anschaffungskosten
Sachverhalt: Der Unternehmer U schafft zum 01.07.2008 eine Fertigungsmaschine
(ND: 5 Jahre) für seinen Betrieb an. Die Rechung lautet wie folgt:
Listenpreis:
Verpackung:
Versandkosten:
Transportversicherung:
Umsatzsteuer:
140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
19%
Der Lieferant räumt aufgrund der langjährigen guten Beziehung einen Rabatt von 5%
ein. Bis zur Inbetriebnahme fallen noch folgende Kosten an:
a) Zinsen für das Darlehen zur Finanzierung der Maschine:
b) Kosten der Einkaufsabteilung:
c) Fundamentierung:
4.000 €
1.000 €
10.000 €
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A. Ansatz: Maschine dient dem Geschäftsbetrieb dauernd
gemäß § 247 Abs. 2 HGB
B. Ausweis:
§ 266 II A. Anlagevermögen : II. Sachanlagen:
2. Technische Anlagen und Maschinen;
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Bewertung des Anlagevermögens
1. Lösung zum Sachverhalt
C. Bewertung:
Listenpreis:
Verpackung:
Versandkosten:
Transportversicherung:
Rechungspreis:
- abzgl. 5% Rabatt
Zwischensumme
+ Fundamentierung
Gesamte AK zum 01.07.
Afa für Juli-Dez 08
Bilanzansatz zum 31.12.
Prof. Dr. H.R. Skopp, Wirtschaftsprüfer
140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
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7.250 €
137.750 €
10.000 €
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14.775 €
132.975 €
Anschaffungsnebenkosten
Anschaffungspreisminderung
Anschaffungsnebenkosten
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1. Lösung zum Sachverhalt
C. Bewertung: Aktivierung aller Aufwendungen, die geleistet werden, um den Vermögensgegenstand (VG) zu erwerben und in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Daher
auch Anschaffungsnebenkosten erfassen, soweit einzeln dem Vermögensgegenstand
zuordenbar (Fundamentierungskosten). Minderungen der AK sind zu berücksichtigen
(Rabatt!). Gemeinkosten (Einkaufsabteilung) gehören nicht zu den AK, sie sind im
Regelfall nicht exakt zuordenbar. Dasselbe gilt für die Finazierungskosten (Zinsen), diese
haben schließlich den Wert des VG nicht erhöht. Daher ist auch die abziehbare Vorsteuer
(bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern (Regelfall)) nicht zum Ansatz zu
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Buchführung / Bilanzierung
Unit 2.1.: Bewertung des Anlagevermögens
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1
Bewertung des Anlagevermögens
1. Übung zu Anschaffungskosten
Sachverhalt: Der Unternehmer U schafft zum 01.07.2008 eine Fertigungsmaschine
(ND: 5 Jahre) für seinen Betrieb an. Die Rechung lautet wie folgt:
Listenpreis:
Verpackung:
Versandkosten:
Transportversicherung:
Umsatzsteuer:
140.000 €
1.200 €
3.000 €
800 €
19%
Der Lieferant räumt aufgrund der langjährigen guten Beziehung einen Rabatt von 5%
ein. Bis zur Inbetriebnahme fallen noch folgende Kosten an:
a) Zinsen für das Darlehen zur Finanzierung der Maschine:
b) Kosten der Einkaufsabteilung:
c) Fundamentierung:
4.000 €
1.000 €
10.000 €
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1. Lösung zum Sachverhalt
A. Ansatz: Maschine dient dem Geschäftsbetrieb dauernd
gemäß § 247 Abs. 2 HGB
B. Ausweis:
§ 266 II A. Anlagevermögen : II. Sachanlagen:
2. Technische Anlagen und Maschinen;
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C. Bewertung:
Listenpreis:
Verpackung:
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- abzgl. 5% Rabatt
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Gesamte AK zum 01.07.
Afa für Juli-Dez 08
Bilanzansatz zum 31.12.
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1.200 €
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800 €
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137.750 €
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Anschaffungsnebenkosten
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C. Bewertung: Aktivierung aller Aufwendungen, die geleistet werden, um den Vermögensgegenstand (VG) zu erwerben und in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Daher
auch Anschaffungsnebenkosten erfassen, soweit einzeln dem Vermögensgegenstand
zuordenbar (Fundamentierungskosten). Minderungen der AK sind zu berücksichtigen
(Rabatt!). Gemeinkosten (Einkaufsabteilung) gehören nicht zu den AK, sie sind im
Regelfall nicht exakt zuordenbar. Dasselbe gilt für die Finazierungskosten (Zinsen), diese
haben schließlich den Wert des VG nicht erhöht. Daher ist auch die abziehbare Vorsteuer
(bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern (Regelfall)) nicht zum Ansatz zu
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