Transcript Urkunden
Foliensatz zum Thema Dokumente und Urkunden
Schriftliche Erklärung, schriftlich niedergelegter Gedankeninhalt
Rechtserheblichkeit, Beweisfunktion
Erkennbarkeit des Ausstellers
Nach dem Aussteller
Öffentliche Urkunde (Geburtsurkunde)
Private Urkunde (Testament) Nach dem Inhalt
Personaldokument (Reisepass)
Vertrag (Kaufvertrag)
Zeugnis (Schulzeugnis)
Diebstahlsanzeige bei der Polizei
Verlustanzeige bei der Polizei, der zuständigen Behörde oder Fundamt
Antrag bei der zuständigen Behörde auf eine Ersatzurkunde
Ungültigkeitserklärung der alten Urkunde
Urkunden niemals aus der Hand geben!
Sichere Aufbewahrung – Safe, Tresor, Dokumentenmappe
Urkunden nicht lochen – sie können dadurch ungültig werden!
Zweitschrift oder Duplikat vom ursprünglichen Aussteller hergestellt Abschrift kann auch handschriftlich gefertigt werden Kopie Abschriften und Kopien gelten nur dann als Urkunden, wenn sie gerichtlich oder notariell beglaubigt werden.
§ 223 StGB Urkundenfälschung Vorsätzliches Herstellen einer falschen Urkunde Vorsätzliches Verfälschen einer Urkunde Vorsätzlicher Gebrauch einer falschen oder verfälschten Urkunde
§ 229 StGB Urkundenunterdrückung: Vorsätzliches Vernichten einer Urkunde Vorsätzliches Beschädigen einer Urkunde Vorsätzliches Unterdrücken einer Urkunde