Tobin-Steuer

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Studien/Finanz/2011/tobin.ppt
Die Transaktions- / Tobin-Steuer:
Utopie oder realistische
Alternative?
_______________________________________________________
Prof. Dr. Friedrich Schneider
o.Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c.mult Friedrich Schneider, Johannes Kepler Universität , Institut für Volkswirtschaftslehre,
Altenberger Straße69, A-4040 Linz, Austria, Telefon: +43 (0)732 2468 8210, Fax: -8209,
e-mail: [email protected]; www.econ.jku.at/schneider
Oktober 2011
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Inhaltsverzeichnis
Seite
__________________________________________________
1. Wie funktioniert die Transaktions- / Tobin-Steuer?
3
2. Ziele der Transaktions- / Tobin-Steuer
8
3. Erzielte Einnahmen aus der Transaktions- /
Tobin-Steuer
10
4. Der EU-Vorschlag
17
5. Die Vor- und Nachteile der Transaktions- /
Tobin-Steuer
28
6. Die Transaktions- / Tobin-Steuer als Instrument zur
Krisenvermeidung?
7. Fazit der Transaktions- / Tobin-Steuer
40
43
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1. Wie funktioniert die
Transaktions- / Tobin-Steuer?
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1. Wie funktioniert die
Transaktions- / Tobin-Steuer
(1) James Tobin, Nobelpreisträger für Ökonomie
(1981) wollte folgendes Problem lösen:
(2) Beeinträchtigung von unternehmerischen
Investitions- und Produktionsentscheidungen
durch stark schwankende Wechselkurse.
(3) Vorschlag einer Devisentransaktions-Steuer,
die die Kosten der Transaktionen von
Finanzkapital erhöhen soll.
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1. Wie funktioniert die Transaktions/ Tobin-Steuer
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(1) Das Konzept der Transaktions- / Tobin-Steuer
sieht vor, alle oder zumindest einen Großteil der
Devisenmarktgeschäfte zu besteuern.
(2) Ein einheitlicher Steuersatz in Höhe von 0,001
bis zu 0,005 Prozent soll die Rentabilität
kurzfristiger
Devisentransaktionen
stark
reduzieren, d.h. der Geschäfte, die mit einem
schnellen Rücktransfer des Kapitals ins Inland
verbunden sind.
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1. Wie funktioniert die Transaktions/ Tobin-Steuer (Forts.)
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(3) Dies soll vor allem die spekulativen
Arbitragegeschäfte treffen (kleinste internationale Differenzen zwischen Zinssätzen
sowie kleinste erwartete Zinssatz- und
Wechselkursänderungen werden ausgenützt);
d.h. verteuern und ihre Zahl reduzieren; ebenso
den automatisierten oder computerisierten
Handel.
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1. Wie funktioniert die Transaktions –
/ Tobin-Steuer (Forts.)
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(4) Langfristige Devisentransaktionen (z.B.
Direktinvestitionen, internationaler Warenund
Dienstleistungshandel)
würden
aufgrund des zeitlich degressiven Charakters der Steuer weitgehend unbeeinflusst
bleiben.
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2. Ziele der Transaktions - /
Tobin-Steuer
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2. Ziele der Transaktions- / TobinSteuer
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Tobin verfolgt drei Ziele:
(1) Zum einen soll die Steuer das Ausmaß
spekulativer Kapitalströme begrenzen, um
beispielsweise so exzessive Schwankungen der
Wechselkurse zu reduzieren.
(2) Zum anderen soll die geldpolitische Autonomie
der Notenbanken gestärkt werden.
(3) Die Steuereinnahmen sollen die Finanzierung
der Staatsdefizite erleichtern, und / oder die
Steuergerechtigkeit zu erhöhen.
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3. Erzielte Einnahmen aus der
Transaktions- / Tobin-Steuer
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3. Erzielte Einnahmen aus der
Transaktions- / Tobin-Steuer
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Die Prognosen der fiskalischen Wirkung einer
Transaktions- / Tobin-Steuer gehen weit
auseinander und hängen stark davon ab,
i.
ob eine Finanztransaktionssteuer lediglich
in einzelnen Ländern bzw. Regionen (z.B.
die EU) oder weltweit eingeführt wird;
ii. auf welche Finanztransaktionen die Steuer
angewendet wird;
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3. Erzielte Einnahmen aus der
Transaktions- / Tobin-Steuer (Forts.)
iii. wie hoch der Steuersatz ist, und
iv. welche Umgehungsmöglichkeiten es gibt.
Es sei deshalb explizit hervorgehoben, dass die
folgenden Projektionen Grobschätzungen sind,
die einen Fehler von + / - 30% ohne weiteres
aufweisen können.
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3. Erzielte Einnahmen aus der
Transaktions- / Tobin-Steuer
(1) Nach eigenen Schätzungen lägen die Einnahmen
im Jahr 2011 bei einem Steuersatz von 0,05% bei
Finanztransaktionen für die gesamte EU in
Österreich zwischen 0,5 und 1,5% des BIPs bzw.
zwischen 1,25 und 5,24 Milliarden Euro.
In Deutschland wären dies rund 17-36 Milliarden
Euro.
Für die gesamte EU wären dies in etwa 110 – 250
Milliarden Euro oder 1,5 bis 2,1 % des EU-BIPs.
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3. Erzielte Einnahmen aus der
Transaktions- / Tobin-Steuer (Forts.)
(2)Das Wifo (2008) hat berechnet, dass bei
einem Steuersatz von 0,01% allein im
europäischen Raum (EU 27, Schweiz und
Norwegen) Steuereinnahmen von rund 80
Milliarden Euro erzielt werden könnten, einen
Rückgang des Handelsvolumens auf Grund
der
Einführung
der
Steuer
bereits
einkalkuliert.
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3. Erzielte Einnahmen aus der
Transaktions- / Tobin-Steuer (Forts.)
(3)In Österreich würde man nach dem Wifo
(2008) und nach dem Finanzministerium bei
einem Steuersatz von 0,01 % für das Jahr 2008
als Untergrenze ein Potential von 600
Millionen Euro erzielen,
bei einem Steuersatz von 0,05% würde man
ein Volumen von 1,1 Milliarden Euro erzielen.
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3. Erzielte Einnahmen aus der
Transaktions- / Tobin-Steuer (Forts.)
(4) Der Vorschlag des IMF (2010):
i.
Steuersatz zwischen 0,01 % und 0,1 % auf alle
Umsätze mit Wertpapieren, Derivaten und
Devisen.
ii. Circa 500 Milliarden USD an Einnahmen
jährlich weltweit, davon rund 200 Milliarden
USD (oder 162 Mrd. Euro) in Europa.
iii. Für
Deutschland
ergibt
sich
eine
Einnahmespanne zwischen 10 und 50 Mrd.
Euro und für Österreich zwischen 1,2 und 5,6
Mrd. Euro.
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4. Der EU-Vorschlag
(Oktober 2011)
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4. Der EU-Vorschlag
4.1. Idee und Ziel
Der EU Vorschlag ist ein erster Schritt, mit dem
i.
angesichts
der
Vielzahl
unkoordinierter
einzelstaatlicher Steuermaßnahmen einer Zersplitterung des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen vorgebeugt werden soll;
ii. sichergestellt werden soll, dass die Finanzinstitute
angemessen an den Kosten der jüngsten Krise
beteiligt werden
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4. Der EU-Vorschlag
4.1. Idee und Ziel (Forts.)
ii. (Forts.) und für sie in steuerlicher Hinsicht die
gleichen Wettbewerbsbedingungen bestehen
wie für andere Wirtschaftszweige.
iii. Anreizregelungen, die der Effizienz der Finanzmärkte nicht förderliche Transaktionen unterbinden und damit regulatorische Maßnahmen
zur Vermeidung künftiger Krisen geschaffen
werden sollen.
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4. Der EU-Vorschlag
4.2. Konkrete Ausgestaltung
(1)Anwendung
des
Ansässigkeitsprinzips
–
Besteuerung in dem Mitgliedsstaat, in dem der
Finanzakteur ansässig ist, unabhängig vom Ort
der Transaktionen.
(2)Festlegung von Steuersätzen in einer Höhe, bei
der die Auswirkungen auf die Kaptalkosten für
nichtfinanzielle Investitionszwecke möglichst
gering bleiben.
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4. Der EU-Vorschlag
4.2. Konkrete Ausgestaltung (Forts.)
(3) Nichtanwendung der Steuer auf Transaktionen in
Primärmärkten für Wertpapiere (Anteile, Anleihen)
und für Währungen.
(4) Abschirmung der Darlehens- und Anleihetätigkeit
privaten Haushalte, Unternehmen oder Finanzinstitute sowie anderer laufender Finanztätigkeiten wie Hypothekendarlehen oder Zahlungsdienste.
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4. EU-Vorschlag
4.2. Konkrete Ausgestaltung (Forts.)
(5)Nichtanwendung der Steuer auf Finanztransaktionen z.b. mit der Europäischen Zentralbank
(EZB) und den Zentralbanken der Mitgliedsstaaten.
(6)Die Kommission hat Anfang Oktober ihren
Vorschlag für die Einführung einer Transaktions- /
Tobin-Steuer in den 27 Mitgliedstaaten der
Europäischen Union vorgestellt.
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4. EU-Vorschlag
4.2. Konkrete Ausgestaltung (Forts.)
(7)Der Handel mit Anteilen und Anleihen würde
mit einem Steuersatz von 0,1 % und
Derivatkontrakte mit einem Steuersatz von 0,01
% besteuert werden.
(8)Dadurch würden jährliche Einnahmen von
etwa 57 Milliarden EUR in der EU erzielt.
(9)Nach dem Vorschlag der Kommission soll die
Steuer am 1. Januar 2014 in Kraft treten.
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4. EU-Vorschlag
4.3. Rechtfertigung
Die Kommission hat drei Gründe für die
Einführung einer Transaktions- / Tobin-Steuer
genannt:
Erstens soll sichergestellt werden, dass der
Finanzsektor
in
Zeiten
der
Haushaltskonsolidierung in den Mitgliedstaaten einen
angemessenen Beitrag zur Haushaltssanierung
leistet.
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4. EU-Vorschlag
4.3. Rechtfertigung (Forts.)
Der Finanzsektor hatte einen wesentlichen Anteil
an der Entstehung der Wirtschaftskrise, während
die Regierungen und damit die Bürger Europas die
Kosten für die massiven durch Steuergelder
finanzierten Rettungspakete für den Finanzsektor
getragen haben.
Zudem wird der Sektor im Vergleich zu anderen
Sektoren gegenwärtig zu gering besteuert.
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4. EU-Vorschlag
4.3. Rechtfertigung (Forts.)
Zweitens
würde
ein
koordinierter
Finanzsteuerrahmen auf EU-Ebene zur Stärkung des EUBinnenmarktes beitragen.
Gegenwärtig wenden zehn Mitgliedstaaten eine Art
Finanztransaktionssteuer an. Durch den Vorschlag
würden neue Mindeststeuersätze eingeführt.
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4. EU-Vorschlag
4.3. Rechtfertigung (Forts.)
Die Transaktions- / Tobin-Steuer auf EU-Ebene
würde die Position der EU in der Debatte über
gemeinsame Regeln zur Einführung einer
weltweiten
Transaktions/
Tobin-Steuer,
insbesondere im Rahmen der G20, stärken.
Drittens wird die Einführung einer Transaktions- /
Tobin-Steuer nach dem jüngsten Eurobarometer
zufolge zu 65 % der europäischen Bürger
befürwortet.
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5. Die Vor- und Nachteile der
Transaktions- / Tobin-Steuer
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5. Die Vor- und Nachteile der
Transaktions- / Tobin-Steuer
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5.1. Die Vorteile
5.1.1. Die Gewinnung von Finanzmitteln
Die Transaktions- / Tobin-Steuer wird beträchtliche
Finanzmittel generieren, die die öffentlichen Haushalte
enorm entlasten könnten.
Allein in der EU 27 inklusive Schweiz und Norwegen
könnten bei einem Steuersatz von 0,01% im
europäischen Raum Steuereinnahmen von 80 Milliarden
Euro generiert werden und bei einer globalen
Einführung beliefen sich die Einnahmen auf rund 250
Milliarden Euro.
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5. Die Vor- und Nachteile der
Transaktions- / Tobin-Steuer
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5.1. Die Vorteile (Forts.)
5.1.2. Die Globalisierung der internationalen Finanzmärkte
Da diese Steuer auf Grund des niedrigen Steuersatzes vor allem
den häufigen Kauf und Verkauf von Finanzprodukten verteuern
würde – die Steuer würde per Transaktion erhoben – hätte sie
eine systemstabilisierende Wirkung, denn die häufigen Kaufund
Verkaufsentscheidungen
(kurzfristig
spekulative
Transaktionen) wirken oft trendverstärkend. Sie erhöhen die
kurzfristige Volatilität von Wechselkursen, Rohstoffpreisen und
Aktienkursen wesentlich.
Besonders beschleunigt wird diese Entwicklung durch
computerunterstützte Handelssysteme, die auf geringfügig
Entwicklungen reagieren.
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5. Die Vor- und Nachteile der
Transaktions- / Tobin-Steuer
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5.1. Die Vorteile (Forts.)
5.1.3. Der Beitrag der Finanzmärkte zur Krisenbewältigung
Es wäre gerecht, wenn gerade jene Bereiche, die die
aktuelle Wirtschaftskrise auch ausgelöst haben, mit einer
Finanztransaktionssteuer
einen
Beitrag
zur
Wiedergutmachung der Schäden leisten.
Auch im Hinblick auf die Steuergerechtigkeit macht eine
Finanztransaktionssteuer Sinn, denn v.a. andere Faktoren,
wie Arbeit, Konsum, etc. leisten ihren Beitrag zum
Steueraufkommen, der Finanzsektor aber nicht.
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5. Die Vor- und Nachteile der
Transaktions- / Tobin-Steuer
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5.1. Die Vorteile (Forts.)
5.1.4. Der langfristige Aspekt
Die Transaktions- / Tobin-Steuer macht es attraktiver
langfristig zu investieren und macht es teurer, sehr
kurzfristig zu investieren.
Das bringt mehr Stabilität, aber das wichtigste ist, sie
bringt Einnahmen.
Der Finanzsektor kommt für die Kosten seines Handels
bisher nicht auf und er führt zu starken Zyklen, dh. die
Steuer würde doch einen Beitrag für die langfristige
Stabilität das Finanzsystem leisten.
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5. Die Vor- und Nachteile der
Transaktions- / Tobin-Steuer
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5.2. Nachteile
5.2.1. Räumliche Umgehung
(1) Es bestünde ein Anreiz, das Devisengeschäft dort
auszuführen, wo die Steuer nicht oder mit einem
geringeren Steuersatz erhoben würde.
Die Steuer müsste daher eigentlich an allen
Devisenhandelsplätzen
der
Welt
mit
einem
einheitlichen Steuersatz eingeführt werden.
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5. Die Vor- und Nachteile der
Transaktions- / Tobin-Steuer
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5.2. Nachteile (Forts.)
5.2.1. Räumliche Umgehung (Forts.)
(2) Nur mehr 60% der Devisenumsätze entfällt
auf die drei großen Finanzzentren in
Großbritannien, den USA und Japan; d.h. es
verbleibt ein beträchtlicher Anteil der
Umsätze in kleineren Finanzzentren und in
sog. Off-Shore-Zentren (Steueroasen).
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5. Vor- und Nachteile der
Transaktions- / Tobin-Steuer
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5.2. Nachteile (Forts.)
5.2.2. Instrumentale Umgehung
(1) Ausweichen auf nichtsteuerpflichtige Devisenoder Transaktionsgeschäfte:
Die Akteure können auch auf nicht steuerpflichtige Transaktionen ausweichen; gilt die
Transaktions- /Tobin-Steuer beispielsweise nur
für Kassamarkttransaktionen, so könnten die
Marktteilnehmer auf den Markt für Termin- oder
Derivativkontrakte ausweichen.
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5. Vor- und Nachteile der
Transaktions- / Tobin-Steuer
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5.2. Nachteile (Forts.)
5.2.2. Instrumentale Umgehung (Forts.)
(2) Wirtschaftspolitik kann nur nachträglich
auf neue Finanzinstrumente reagieren:
Selbst für den Fall, dass die Steuer für sämtliche
Devisenmarkttransaktionen gälte, wäre damit zu
rechnen,
dass
der
Innovationsdrang
der
Finanzmärkte für die Entwicklung neuer substitutiver Finanzinstrumente, die zunächst keiner
Steuerpflicht unterliegen, sorgt.
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5. Vor- und Nachteile der
Transaktions- / Tobin-Steuer
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5.2. Nachteile (Forts.)
5.2.3. Intrasektorale Umgehung
Stärkere Konzentration im Bankensektor:
Die Steuer könnte die Konsolidierungstendenzen im
Bankensektor weiter verstärken. Dadurch, dass
Transaktionen im eigenen Haus steuerfrei blieben,
bestünde ein starker Anreiz, einen großen Teil der
Devisenmarktumsätze intern abzuwickeln bzw. sich
mit bisher externen Handelspartnern zusammen zu
schließen.
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5. Vor- und Nachteile der
Transaktions- / Tobin-Steuer
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5.2. Nachteile (Forts.)
5.2.4. Die Einhebung der Transaktions- / TobinSteuern im weltweiten Sinn
Wenn die Transaktions- / Tobin-Steuer weltweit
eingehoben werden soll, ist die größte Schwierigkeit,
dass es bisher keine international anerkannte Institution
gibt, die die Einnahmen durchführen und diese politisch
durchsetzen und überwachen kann.
Es bleibt hier nur der Lösungsvorschlag, dass die Steuer
von den Nationalstaaten eingehoben wird und in deren
Souveränität verbleibt.
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5. Vor- und Nachteile der
Transaktions- / Tobin-Steuer
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5.2. Nachteile (Forts.)
5.2.5. Die Überwälzung der Steuerlast auf die
Endkunden
Mit der Transaktions- / Tobin-Steuer wird zunächst einmal
der Finanzsektor intermediär belastet, die diese den
Kunden, die Handelsgeschäfte beauftragt haben, als
indirekte Steuer belasten.
Es sei hier darauf hingewiesen, dass diese Steuer ja
einen geringen Steuersatz hat, dass die Überwälzung
sicher vorgenommen wird, aber für den Endkunden ohne
weiteres zu verkraften ist.
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6. Die Transaktions- / TobinSteuer als Instrument zur
Krisenvermeidung?
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6. Die Transaktions- / Tobin-Steuer als
Instrument
zur
Krisenvermeidung
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Die Transaktions- / Tobin-Steuer ist zur Verhinderung von Währungskrisen ungeeignet:
(1) Währungskrisen beruhen auf
talen Schwächen eines Landes
fundamen-
(2) Eine Währungskrise (z.B. erwartete Abwertungsraten um bis zu 40%) ist ein
unerwünschtes Ereignis, das viele negative
Externalitäten auf die Handelspartner hat.
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6. Die Transaktions- / Tobin-Steuer
als Instrument zur Krisenvermeidung
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(3) Bei Abwertungsraten bis zu 40% spielt eine
Steuer von maximal 0,5% eine zu geringe
Rolle.
(4) Stellt man das Thema der Krisenvermeidung und nicht das der Eindämmung von
Wechselkursvolatilitäten in den Mittelpunkt,
so ist zu fragen, ob
die Transaktions- /
Tobin-Steuer als Instrument
der
Krisenvermeidung geeignet ist.
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7. Fazit der Transaktions- / TobinSteuer
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7. Fazit der Transaktions- /
Tobin-Steuer
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(1) Die Transaktions- / Tobin-Steuer ist eine brillante
Idee, die zu unterstützen ist, wenn sie zur
Stabilisierung der kurzfristigen Devisen- und
anderen Finanztransaktionen eingesetzt wird.
(2) Entscheidend würde aber sein, dass sie zu
mindestens auf der EU-Ebene eingeführt wird,
noch besser wäre es natürlich, wenn
Nordamerika und die wichtigsten asiatischen
Finanzmärkte sich anschließen würden.
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7. Fazit der Transaktions- /
Tobin-Steuer (Forts.)
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(3) Die Verzerrungswirkungen sind gering und die
Steuereinnahmen könnten dazu beitragen, zum
einen ein Stück mehr Steuergerechtigkeit
herzustellen, zum anderen die akuten
Finanznöte vieler Regierungen zu lindern.
(4) Die große Schwierigkeit bei einer weltweiten
Einführung der Tobin-Steuer ist, dass es
bislang
keine
international
anerkannte
Institution gibt, die diese politisch durchsetzen
und überwachen könnte.
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