Schleswig-Holstein Der echte Norden

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Schleswig-Holstein
Der echte Norden
Gesetz zur
Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs 2015
-GemeindeseminareLeck, 20. November 2014
Neuordnung erforderlich
• FAG historisch gewachsen, immer wieder einzelne Stellschrauben geändert
• Offen war, ob Finanzausgleich noch zu den heutigen kommunalen Aufgaben passt
• Gesetz außerdem oft intransparent, kaum noch nachvollziehbar
• Umfassende Gesamtschau und Überarbeitung fällig
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Kommunale Finanzentwicklung heterogen
Aufgelaufene Defizite
in Mio. Euro
(Planungsdaten 2012)
-250
Quelle: Bericht des Innenministeriums zur Finanzsituation der
Kommunen in Schleswig-Holstein vom 5. September 2014,
Ziffer B. 2. Seite 7 und 8.
-375
Die Prognose ist für die Ist-Zahlen 2012
etwas günstiger, da die Planzahlen
erfahrungsgemäß höher sind: Es werden
rd. 1.200 Mio. Euro aufgelaufenes Defizit
erwartet.
-880
kreisfreie
Städte
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kreisangeh.
Gemeinden
Kreise
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Umfassender Dialog vorausgegangen
• Gremien: Beirat für den kommunalen Finanzausgleich (§ 36 FAG), Arbeitsgruppe
Kommunaler Finanzausgleich
• Beteiligt: Innenministerium, Gemeindetag, Landkreistag, Städtebund, Städtetag,
Finanzministerium, als Gast Landesrechnungshof
• Umfassende schriftliche Unterlagen des Innenministeriums, Erörterung aller Themen.
Auch im Internet ausführliche Erläuterungen und Informationen Datenlage und
Berechnung.
• Stets hohe Transparenz, Bereitstellung diverser Daten und Auswertungen
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Schaubild - viele Stellschrauben
-Übersicht FAG-Entwurf mit Werten 2014
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Neue Teilschlüsselmassen (1)
• Neuaufteilung der Schlüsselzuweisungen (2015 rd.1,28 Mrd. Euro) beruht auf den
tatsächlichen Aufgaben der Gemeinden, der Kreise und kreisfreien Städte und der Zentralen
Orte
• Grundlage für Neuaufteilung: Gutachten NIW. Neue Quoten berücksichtigen außerdem
Überführung 51 Mio. Euro Zuweisungen an Kreise und kreisfreie Städte, die bisher außerhalb
FAG geleistet wurden (Weitergabe Nettoentlastung des Landes beim Wohngeld)
• Grundlage sind die Ist-Zuschussbedarfe aller kommunalen Aufgaben aus amtlicher
Finanzrechnung der Kommunen
• Entlastung der Kreise und kreisfreien Städte bei Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung bereits herausgerechnet, weil künftig Kostenübernahme durch Bund
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Neue Teilschlüsselmassen (2)
Ergebnis (neues FAG):
Anteil für Gemeindeaufgaben zwar niedriger als im alten FAG:
35,11 %, unter Einbeziehung der KdU-Entlastung aber höhere Mittel für die
Gemeindeaufgaben – wie Gutachten-Ergebnis
Anteil für Aufgaben der Kreise und kreisfreien Städte nun höher:
49,33 %, unter Berücksichtigung weiterer Zahlungsströme trotzdem kleiner Rückgang
– wie Gutachten-Ergebnis
Anteil für übergemeindliche Aufgaben deutlich höher:
15,56 %, mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Stufen Zentraler Orte
– wie Gutachten-Ergebnis
Hinweis: Die Quoten des Gutachtens sind Basis für weitere Berechnungen. Das Ergebnis dieser
Berechnungen sind die Quoten im Gesetzentwurf.
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Soziale Lasten & Demographie-Faktor
• Bei den Aufgaben der Kreise und kreisfreie Städte dominieren die sozialen Lasten
(Kosten der Unterkunft (KdU), Kinder- und Jugendhilfe, Sozialhilfe)
• Sehr geeigneter externer Indikator: Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften
• Entlastung kreisangehöriger Gemeinden mit ungünstiger Sozialstruktur: keine
Beteiligung mehr an KdU (Kreisaufgabe; Aufgabe wird im Gegenzug voll bei
Teilschlüsselmasse für Aufgaben der Kreise und kreisfreien Städte berücksichtigt)
• Gemeinden mit rückläufiger Einwohnerzahl werden entlastet: einwohnerbezogene
Schlüsselzuweisungen sinken nicht so schnell
• Zeitgewinn für Anpassung an den demographischen Wandel
• Betroffen insbesondere ländliche Räume
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Transparenter und nachvollziehbarer (1)
• Abschaffung der Gemeindesonderschlüsselzuweisungen:
Sonderfall war systemwidrig zum Regelfall geworden. Stattdessen jetzt echte
Mindestgarantie für besonders steuerschwache Gemeinden: mindestens 80 % des
Betrags, den eine nicht abundante Gemeinde erreichen kann
• Überführung der zusätzlichen Kreisumlage in die Finanzausgleichsumlage:
Bisher zwei ähnliche Instrumente nebeneinander, jetzt zusammengeführt. Besonders
steuerstarke Gemeinden tragen dadurch nachvollziehbarer zur interkommunalen
Solidarität bei
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Transparenter und nachvollziehbarer (2)
• Abschaffung historischer Festbeträge bei den Schlüsselzuweisungen an die Kreise
und kreisfreien Städte:
Intransparente Sonder-Aspekte werden aufgehoben, darunter die Zahlungen zum
Ausgleich der Zonenrandlage des Kreises Herzogtum Lauenburg und der Hansestadt
Lübeck
• Die intransparenten Zuführungs- und Abzugsbeträge bei der Finanzausgleichsmasse
werden bereinigt:
Zugleich wird eine bisherige gesonderte Zahlung an die Kreise und kreisfreien Städte
einbezogen (Weitergabe Nettoentlastung des Landes beim Wohngeld, jährlich 51 Mio.
Euro). Die Verbundquote der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes erhöht
sich durch diese Maßnahmen von 17,74 % auf 17,83 % (künftig dadurch für die
Kommunen etwas höheres Plus bei Steigerungen)
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Vorwegabzüge
• Die Vorwegabzüge bilden weiterhin den kleineren Teil des FAG
• Die bisherigen Vorwegabzüge bleiben bestehen.
• Die Vorwegabzüge für Theater und Orchester sowie für das Büchereiwesen werden
angehoben, und zwar bis 2018 jährlich um 1,5 %
Rd. 1,28
Mrd. Euro
FAG 2015
Schlüsselzuweisungen
Vorwegabzüge
Rd. 240
Mio. Euro
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Finanzielle Auswirkungen
-Schlüsselzuweisungen
Reformergebnisse in den Jahren 2014 und 2015
Referat IV 30
Hinweis: Im Reformergebnis werden jeweils die Zuweisungen, die Umlagen und weitere FAG-relevante Zahlungsströme berücksichtigt
Stand 17.11.2014
Ergebnisse zusammen
Kreise / kreisfreie Städte /
Gemeinden nach
Kreisergebnis
001 Flensburg
002 Kiel
003 Lübeck
004 Neumünster
Zusammen
051 Dithmarschen
053 Herzogtum Lauenburg
054 Nordfriesland
055 Ostholstein
056 Pinneberg
057 Plön
058 Rendsburg-Eckernförde
059 Schleswig-Flensburg
060 Segeberg
061 Steinburg
062 Stormarn
Zusammen
Reformergebnis 2015 Reformergebnis 2015
altes => neues Recht altes => neues Recht
(Anlage 2 - 30.10.2014)
(Anlage 2 neu)
4.970.000
8.665.000
6.286.000
4.774.000
24.694.000
7.360.000
1.077.000
-4.084.000
69.000
-604.000
-2.123.000
-6.758.000
-986.000
-6.732.000
1.070.000
-11.504.000
-23.215.000
5.149.000
9.269.000
6.547.000
4.907.000
25.872.000
7.216.000
866.000
-4.271.000
-170.000
-1.082.000
-2.257.000
-7.051.000
-1.218.000
-6.974.000
942.000
-11.742.000
-25.741.000
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Veränderung der
Nachrichtlich:
Reformsalden
Veränderung
2014 (altes Recht) FAG-Ist-Aufkommen*
=> 2015 (neues Recht)
2014 => 2015
7.516.000
31.161.000
4.360.000
7.319.000
50.356.000
9.057.000
8.444.000
-2.209.000
264.000
260.000
-4.937.000
317.000
1.500.000
-9.328.000
-649.000
699.000
3.422.000
53.778.000
-4.500.000
-30.355.000
24.417.000
1.192.000
-9.246.000
7.522.000
-746.000
5.370.000
6.617.000
11.574.000
7.894.000
727.000
6.373.000
22.522.000
9.524.000
-11.584.000
65.793.000
56.547.000
Erhöhung
Schulsozialarbeit
664.000
2.219.000
1.985.000
577.000
5.445.000
560.000
744.000
744.000
735.000
894.000
503.000
972.000
850.000
744.000
360.000
648.000
7.755.000
13.200.000
Erhöhung
Infrastrukurlasten
37.000
71.000
129.000
20.000
257.000
998.000
909.000
1.689.000
794.000
289.000
658.000
1.484.000
1.612.000
1.265.000
784.000
761.000
11.243.000
11.500.000
Reformsaldo 2015
5.850.000
11.559.000
8.661.000
5.504.000
31.574.000
8.774.000
2.519.000
-1.838.000
1.359.000
101.000
-1.096.000
-4.595.000
1.244.000
-4.965.000
2.086.000
-10.333.000
-6.743.000
24.831.000
Tatsächliche
Veränderung
2014 => 2015
8.217.000
33.451.000
6.474.000
7.916.000
56.058.000
10.615.000
10.097.000
224.000
1.793.000
1.443.000
-3.776.000
2.773.000
3.962.000
-7.319.000
495.000
2.108.000
22.420.000
78.478.000
Nachrichtlich:
GruSi-Entlastung
2015 ggü. 2011
7.007.000
20.231.000
17.214.000
5.249.000
49.701.000
4.704.000
5.332.000
5.377.000
7.457.000
10.224.000
3.856.000
8.741.000
7.059.000
8.322.000
4.346.000
5.614.000
71.032.000
120.733.000
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Gemeindeschlüsselzuweisungen
-Berechnung der Schlüsselzuweisungen
Messbetrag
Ist-Aufkommen
Grundsteuer A
/ Hebesatz
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Grundsteuer A
Steuerkraftzahl
x Nivellierungshebesatz
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil EkSt, USt
u. Sonderausgleich
Gemeindeanteil EkSt, USt
u. Sonderausgleich
=
Ausgangsmesszahl
abzüglich
Steuerkraftmesszahl
Grundbetrag
Differenz
x
Einwohner
Schleswig-Holstein. Der echte Norden.
sog. Schlüsselzahl
70 %
Schlüsselzuweisung
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Schlüsselzuweisungen an Kreise und
kreisfreie Städte
-Berechnung der Schlüsselzuweisungen
Steuerkraftmesszahl (Gem.) +
Gemeindeschlüsselzuweisung –
Finanzausgleichsumlage
Umlagegrundlagen
x Nivellierungssatz
Umlagekraftmesszahl
abzüglich
Anzahl der Personen in
Bedarfsgemeinschaften
x
3.411 Euro
=
Soziallastenmesszahl
Ausgangsmesszahl
abzüglich
Grundbetrag
sog. integrierte Messzahl
x
Differenz
Einwohner
sog. Schlüsselzahl
Schleswig-Holstein. Der echte Norden.
85 %
Schlüsselzuweisung
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Schlüsselzuweisungen an die Zentralen Orte
-Berechnung der Schlüsselzuweisungen
198,5 Mio. Euro
56,3 %
43,7 %
≙ 15,56% der Schlüsselmasse 2015
andere ZO
Oberzentren
111,7 Mio. Euro
86,7 Mio. Euro
(4) Die Mittel nach Absatz 3 Nummer 1
werden auf die Oberzentren im
Verhältnis ihrer Einwohnerzahlen (§
30 Absatz 1) aufgeteilt.
Flensburg
15.646.944 €
Landeshauptstadt Kiel
43.699.452 €
Hansestadt Lübeck
38.470.728 €
Neumünster
13.920.480 €
(5) Die Mittel nach Absatz 3 Nummer 2 werden so auf
die anderen Zentralen Orte verteilt, dass die Zuweisung
für
1. Mittelzentrum im Verdichtungsraum /
Unterzentrum mit Teilfunktionen eines
2. Stadtrandkern I. Ordnung mit Teilfunktionen
eines Mittelzenztrums / Unterzentrum
3. Ländlicher Zentralort / Stadtrandkern I. Ordnung
4. Stadtrandkern II. Ordnung
60%
30%
15%
7,50%
der Zuweisung für ein Mittelzentrum beträgt, das
nicht im Verdichtungsraum liegt.
Schleswig-Holstein. Der echte Norden.
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Fazit
• Umfassender Dialog mit der kommunalen Familie
• Neuer kommunaler Finanzausgleich wird den Kommunen gerecht
• An den tatsächlichen kommunalen Aufgaben ausgerichtet
• Soziallasten werden besonders berücksichtigt
• Transparent und effizient
• Künftig anlassbezogene und regelmäßige Evaluationen und Anpassungen
Schleswig-Holstein. Der echte Norden.
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