Schulentwicklungsplanung: Pflichtaufgabe in kritischer Lage

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Transcript Schulentwicklungsplanung: Pflichtaufgabe in kritischer Lage

Schulentwicklungsplanung –
Pflichtaufgabe in kritischer Lage
Dr. Detlef Garbe
Dr. Garbe Consult
Entwicklung des ländlichen Raumes – müssen
wir damit rechnen?
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Bevölkerungs
rückgang
Betriebsschliessungen
Fachkräftemangel
Leerstände
und
Verödung
Schulschliessung
Dr. Garbe Consult
Schulentwicklungsplanung - Dilemmata
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Bevölkerungsrückgang
Weniger Schüler
pro Klasse
Stirbt die Schule –
stirbt das Dorf
Veränderung
der Zügigkeiten
Standortsicherung als
Problem
Lehrerressource
Unterrichtsquali
tät und
Verlässlichkeit
Bildungsqualitä
t als
Lebensqualität
Bildungsqualität als
Standortqualität
Dr. Garbe Consult
SEP formal - rechtliche Rahmenbedingungen
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Schulgesetz Nordrhein-Westfalen: § 80 Abs. 5
(5) Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt
das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen
Schularten, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und
Schulstandorten,
die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte
Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen,
die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestands nach Schulformen
Schularten und Schulstandorten.
Dr. Garbe Consult
Aufgabe der Schulentwicklungsplanung nach § 80
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(1) Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände sind, soweit
sie nach § 78 Schulträgeraufgaben zu erfüllen haben,
verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle
Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und
Abschlussangebots in allen Landesteilen für ihren Bereich eine
mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte
Schulentwicklungsplanung zu betreiben.
Spitz formuliert: Schulentwicklungsplanung wird für die Eltern
(Planungssicherheit) und die Kinder (Sicherung der
Bildungsqualität) gemacht. Die Organisation „Schule“ steht im
Focus der Planung, ist aber weder Ziel noch Selbstzweck.
Dr. Garbe Consult
Grundschulen – Mindestgröße § 82
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(2) Grundschulen müssen bei der Errichtung mindestens zwei
Parallelklassen pro Jahrgang haben, bei der Fortführung mindestens eine
Klasse pro Jahrgang. Eine Grundschule mit mindestens zwei
aufsteigenden Klassen kann fortgeführt werden, wenn den Schülerinnen
und Schülern der Weg zu einer anderen Grundschule mit mindestens
einer Klasse pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann.
(3) Grundschulen mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang sollen, wenn
der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält, zur Erreichung
angemessener Klassen- und Schulgrößen im Sinne von § 81 Abs. 1
möglichst als Teilstandort geführt werden (Grundschulverbund). Auch
Bekenntnisschulen oder Weltanschauungsschulen können als
Teilstandort in einen Grundschulverbund eingebracht werden.
Dr. Garbe Consult
Grundschulen – kritische Zahlen
Zielkonflikt: Standortsicherung - Bildungsqualität
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• Klassenfrequenzrichtwert
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• Mindestgröße Klassenbildung
1:23,42
• Kennziffer Lehrerzuweisung
• Bei vier Klassen a 18/19 hat jede Klasse nur
etwa 0,75 Lehrerstelle; Keine individuelle
Förderung; Vertretung problematisch
Dr. Garbe Consult
Schulen der Sekundarstufe - Mindestgrößen
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Hauptschule
Realschule
Gymnasium
• Mind. 2 Klassen pro Jahrgang
• Ausnahme: 1  Stellenwert f.d. soziale + kult.
Entwicklung der Gemeinde
• Mind. 2 Klassen pro Jahrgang
• Ausnahme: befristet Bildung 1 Klasse
• Bei der Errichtung mind. 3 Kl. pro Jahrgang
• Bei der Fortführung mind. 2 Kl. pro Jahrgang
• Ausnahme: befristet Bildung 1 Klasse
Was passiert, wenn... Alternativen
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
die Hauptschule „schwächelt“

Alternativen



Verbund aus Haupt- und Realschule
Verbund aus Haupt- und Gesamtschule
Veränderung der lokalen Schullandschaft / interkommunale
Zusammenarbeit / Zusammenarbeit von Schulträgern


Errichtung einer Gesamtschule
Errichtung einer Gemeinschaftsschule
Verbund Haupt- und Realschule § 83
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Der Schulträger kann zur Sicherstellung eines wohnortnahen und differenzierten
Bildungsangebots:
eine bestehende Hauptschule und eine bestehende Realschule organisatorisch zu einer Schule
zusammenschließen,
Die Schule ist in eigenständige Zweige gegliedert. Der Unterricht kann teilweise in
gemeinsamen Lerngruppen erteilt werden. In den Klassen 7 bis 10 muss der nach
Schulformen getrennte Unterricht deutlich überwiegen.
Der organisatorische Zusammenschluss von Hauptschule und Realschule muss mindestens drei
Parallelklassen pro Jahrgang haben.
Errichtung einer Gesamtschule
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
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
Gesamtschulen müssen bis Klasse 10 mindestens vier Parallelklassen pro Jahrgang haben.
Wird diese Mindestgröße unterschritten, kann eine Gesamtschule fortgeführt werden, wenn
sich aus der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass dies im Planungszeitraum nur
vorübergehend der Fall ist und den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen
Gesamtschule mit mindestens vier Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden
kann.
Das bedeutet: Mindestgröße 112 Schüler bei der Anmeldung; in der Prognose muss über 5
Jahre deutlich werden, dass eine reelle Chance besteht, diese Zahl zu erreichen.
In der gymnasialen Oberstufe ist eine Jahrgangsbreite von mindestens 42 Schülerinnen und
Schülern im ersten Jahr erforderlich.
Zum Thema Drittel-Mix: (1) Die Gesamtschule ermöglicht in einem differenzierten
Unterrichtssystem Bildungsgänge, die ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schulformen zu
allen Abschlüssen der Sekundarstufe I führen. Der Unterricht wird in der Sekundarstufe I im
Klassenverband und in Kursen erteilt, die nach Leistung und Neigung der Schülerinnen und
Schüler gebildet werden. Andere Unterrichtsformen können für begrenzte Zeit an die Stelle
des Unterrichts im Klassenverband und in Kursen treten. Daraus folgt das Prinzip der
Heterogenität, nicht unbedingt notwendig die Aufteilung nach Dritteln.
Dr. Garbe Consult
11.07.2010
Die Gemeinschaftsschule
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Schulorganisatorische Rahmenbedingungen

Wünschenswert sind für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in der
Sekundarstufe I vier oder mehr parallele Züge, mindestens erforderlich ist die
Dreizügigkeit. Die Mindestklassengröße bei Errichtung beträgt 23 Schülerinnen und
Schüler. Der Klassenfrequenzhöchstwert beträgt für die integrative Form 25. In der
kooperativen Form ab Klasse 7 beträgt der Klassenfrequenzhöchstwert 29.
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
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Die Schule kann eine eigene Oberstufe haben, wenn nicht muss klar sein, welches
Oberstufenangebot die Schule macht (Kooperation)
Die Schule kann einen oder mehrere Standorte haben. Die Gemeinschaftsschule kann nach
pädagogischen Gesichtspunkten auch auf vorhandene Gebäude aufgeteilt werden, z.B.
Klassen 5/6, 7-10 und die Oberstufe in je einem eigenen Gebäudeteil (Dependancen).
Die Schule kann von einer oder mehren Schulträgern gemeinsam errichtet werden
Die Gemeinschaftsschule
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Pädagogische Konzeption

Ein Auswahlverfahren beim Übergang von der Grundschule zur Klasse 5 findet nicht
statt. Im Rahmen der Kapazität werden alle angemeldeten Kinder aufgenommen. Im
Sinne der Zielsetzung des Modellversuchs ist darauf zu achten, dass heterogen
zusammengesetzte Lerngruppen gebildet werden können.
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Der Unterricht in der Doppeljahrgangsstufe 5/6 orientiert sich an den Lehrplänen des
Gymnasiums.
Ab der Klasse 7 werden dann, je nach Organisationsmodell der Schule, auch die Lehrpläne
der anderen Schulformen berücksichtigt.
Die Stundentafel der Gemeinschaftsschule umfasst in der Doppeljahrgangsstufe 5/6 die
Fächer und das Stundenvolumen des Gymnasiums. Werden im weiteren Verlauf ab Klasse 7
oder später schulformspezifische Bildungsgänge eingerichtet (kooperative Form), sind die
Stundentafeln der jeweiligen Schulformen maßgeblich.
Die Gemeinschaftsschule – Päd. Konzeption
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Jahrgang 5 + 6
• Integrativ in
heterogenen
Klassenverbänden
(s. Grundschule
plus
Fachlehrereinsatz
• Stundentafel des
Gymnasiums
Jahrgang 7 + 8 + 9
+ 10
• Kooperativ, dann
Stundentafel der
jeweiligen
Schulform
• Variation von
innerer und
äußerer
Differenzierung
• Integrative
Formen möglich,
Entscheidung
Schulträger
/Schulkonferenz
Oberstufe
• Eigene Oberstufe
• Kooperation mit
einer anderen
Schule
Inklusion – oder alles wird anders
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„Wir müssen grundsätzlich dazu kommen, ein Elternrecht auf Wahl des
Förderortes für ihr Kind zu etablieren – entweder eine Förderschule
oder eine allgemeine Schule in zumutbarer Entfernung. Damit stehen
wir in Nordrhein-Westfalen vor einem Paradigmenwechsel…Ich
setze mich für die Inklusion an allgemeinen Schulen und für die
Beibehaltung der Förderschulen ein. Nur so können wir den äußerst
heterogenen Förderbedürfnissen der Kinder mit Behinderungen
gerecht werden. Für mich ist allein das Kindeswohl entscheidend.
Deshalb darf es hier kein Entweder-Oder geben, sondern nur ein
Sowohl-als-auch!“
Modelle der Förderung
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Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf
Förderschulen
GU
Erziehungsberechtigte, Jugendhilfe
& Gesundheitssystem
Grundschulen
Schulen der
Sekundarstufen
Berufskollegs
Sonderpädagog
en
KsF +
FöS
Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf
Förderschulen
Inklusion – Konsequenzen für die
Schulentwicklungsplanung
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• Ziel: wohnortnahe Beschulung und Förderung im
allgemeinen System
• Pragmatische Fragen:
• Welche Zielquote streben wir bei welchem Förderbedarf
an?
• Welches Zeitfenster geben wir, dem allgemeinen System
und den Eltern, um sich auf diese Veränderungen
einzustellen?
• Wie sichern wir die sonderpäd. Ressourcen im allgemeinen
System? - und zwar auch auf der Zeitachse
• Welche Rahmenbedingungen und
Infrastrukturvoraussetzungen müssen wir im allgemeinen
System schaffen?
• Förderung braucht Netzwerke – wer koordiniert die
Aufgaben der Koordination – oder was
kommt nach dem KsF?
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Diagnostik
•
Eingangsdiagnosti
k
• Prozess
begleitende
Diagnostik
Beratung
•Individuelle
Schullaufbahnberatung
•Interdisziplinäre
Vernetzung der
diagnostischen
Kompetenzen
Unterricht
•Frühförderung
•Unterricht im Regelsystem
•Lern- und
Erziehungsbegleitung
•Verknüpfung mit
individueller Förderplanung
•Prävention durch
Qualifikation
von Lehrkräften
•Lernprozessbegleitung
•Eltern- und
Schülerberatung
•Kollegiale Beratung
•Kompetenz
orientierte
Förderdiagnostik
Prävention
•Methodenkompetenz
•Mediale u.
technische
Beratung
•Fortbildung;
Kompetenzteam
•Vernetzung
außerschulischer
Hilfen
•Medienkompetenz
Modul 1: Künftige Schulkonzeption
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•Entwicklung der Schülerzahlen (Prognose)
•Konsequenzen für die Schulstandorte und die
.
Organisation
von Schulen
•incl. der Konsequenzen für Förderschulen und die
allgemeinen Schulen durch Ratifizierung der UN-Charta
(Stichworte: Kompetenzzentrum; Inklusion)
•Standorte und Organisationsformen Primarstufe
•Standorte und Organisationsformen
Sekundarstufe
Dr. Garbe Consult
Modul 2: Schulentwicklung
Raumkonzepte
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Grundschulen:
•Handlungsfeld Unterricht
•Handlungsfeld OGS
•Handlungsfeld Arbeitsplätze für Lehrer und Funktionsstellen
•Handlungsfeld
Beratungsprozesse
.
Schulen der Sekundarstufe:
•Handlungsfeld Über-Mittag-Betreuung; Ganztag
•Handlungsfeld Unterricht (Klassen- und Fachunterricht;
Individuelle Förderung; Selbstlernen; Projekt- und Gruppenarbeit;
u.a.)
•Handlungsfeld Arbeitsplätze für Lehrer und Funktionsstellen
•Handlungsfeld Beratungsprozesse
Dr. Garbe Consult
Der Planungsprozess
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Das Konzept ist an Sachfragen orientiert, z.B.:
Schulen als Einrichtung
und Lebensraum
Demographie und
Entwicklung
Wirtschaftlichkeit von
Gebäuden
Beförderungskosten
dialogisch
Schulleitungen und
Lehrer
Eltern und
Erziehungsberechtigte
Schulaufsicht
Schulträger und Politik
an Zukunftsperspektiven orientiert:
Lebens- und Zukunftschancen
der Schüler
Perspektiven für Schulen und
Einrichtungen
Tragfähigkeit und
Nachhaltigkeit für die
Dr. Garbe Consult
Schulträger
Beispiel für einen Zeitplan
Handlung
sfeld
Aufgabe
Primarstufe
Best+Prog
OGS
Schulstandorte
Sek I + II
Bestand
Prognose
Raum
Funktionen
Alternativen
GU +
Inklusion
DIAlOGPHASEN
Best+Progno
se
Anpassung d.
Netzplanung
12
01
02
03
04
05
06
07
23
Herzlichen Dank
Für
Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Geduld
Dr. Garbe
Dr. Garbe Consult