Inklusion und Ressourcen

Download Report

Transcript Inklusion und Ressourcen

Inklusion und Ressourcen
AG 2
Leistungsansprüche – Erfahrungen mit und von Krankenkassen
Edelinde Eusterholz
Verband der Ersatzkassen (vdek), Berlin
UN-Behindertenrechtskonvention
Gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit
Deutschland hat als einer der ersten Staaten die UNBehindertenrechtskonvention ratifiziert. Damit wurden wichtige
Weichen für eine inklusive Gesellschaft gestellt.
Inklusion ist die durchgängige Haltung und das zentrale
Handlungsprinzip – Orientierung für die praktische Umsetzung.
2
UN-Behindertenrechtskonvention
Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung
Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat die
Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan erarbeitet.
Dieser enthält Ziele und Maßnahmen für die nächsten 10 Jahre.
Aufruf zur Erstellung eigener Aktionspläne zur Umsetzung der
Un-Behindertenrechtskonvention
BAR  Maßnahmen der Rehabilitationsträger zur Umsetzung
der UN-Konvention
3
UN-Behindertenrechtskonvention
BAR-Maßnahmen fokussieren drei Handlungsfelder
1. Bewusstseinsbildung
2. Barrierefreiheit
3. Internationale Kooperation und Erfahrungsaustausch
 kontinuierliche Umsetzung und ggf. Erweiterung
4
UN-Behindertenrechtskonvention
BAR-Maßnahmen – Handlungsfeld Bewusstseinsbildung
Ziel

Bewusstsein schaffen für die Anforderungen
und Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention.
Rehabilitationsträger informieren über und
sensibilisieren für die Verwirklichung der Ziele der
UN-Behindertenrechtskonvention.
Bewusstsein ist die Grundvoraussetzung für Veränderung.
Zielgruppen  z. B. Ärzte und Ärztinnen, Betriebe/Arbeitgeber,
Leistungserbringer
5
UN-Behindertenrechtskonvention
BAR-Maßnahmenkatalog – Handlungsfeld Bewusstseinsbildung
Auftakt
 BAR-Workshop
„UN-Konvention über die Rechte von Menschen
mit Behinderung – Was können wir tun?“
Fortsetzung  Regelmäßige Fachgespräche zu
rehabilitationsrechtlichen und –politischen Fragen
 Finanzielle Unterstützung des Diskussionsforums
„Reha-Recht“
 Trägerübergreifende Fortbildungsseminare
6
UN-Behindertenrechtskonvention
BAR-Maßnahmenkatalog – Handlungsfeld Barrierefreiheit
 Anforderungen an die Barrierefreiheit von Rehabilitationseinrichtungen und –diensten in Rahmenempfehlungen der
Rehabilitationsträger festgeschrieben
 Überprüfung der Barrierefreiheit der
Rehabilitationseinrichtungen im Rahmen der QS-Verfahren
 BAR-Arbeitsgruppe „Barrierefreie Umweltgestaltung“
 Formulierung von veröffentlichten Dokumenten in
angemessener Sprache
 Informationsmaterial für Gemeinsame Servicestellen und
weitere BAR-Informationsmaterial (z. B. „Wegweiser“) in
leichter Sprache
7
UN-Behindertenrechtskonvention
BAR Maßnahmenkatalog – Handlungsfeld Barrierefreiheit
 Barrierefreie Internetauftritte (Darstellung von Texten in
ausreichend großer Schrift bzw. Bedienelemente zur
Schriftvergrößerung, Vorlesefunktion etc.)
 Barrierefreie Online-Formulare (skalierbar, beliebig
vergrößerbar, sich selbst vervollständigende Formulare, bei
denen Begriffe zur Auswahl stehen, mit hoher Fehlertoleranz
 Informationsmaterial für Gemeinsame Servicestellen und
weiteres BAR-Informationsmaterial (z. B. „Wegweiser“) in
leichter Sprache
 Möglichkeit der Inanspruchnahme von Gebärdendolmetschern
8
UN-Behindertenrechtskonvention
BAR Maßnahmenkatalog – Handlungsfeld Internationale
Kooperation und Erfahrungsaustausch
 Lernen voneinander bei der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention, insbesondere auf europäischer
Ebene
 Kontakte zum Weltverband „Rehabilitation International“ (RI),
zum Forum der europäischen Sozialversicherung „European
Social Insurance Platform“ (ESIP) und zum „European Disability
Forum“ (EDF) sind Netzwerkpartner.
 „Best Practice Modelle“ - Übertragbarkeit prüfen
9
UN-Behindertenrechtskonvention
Weitere Maßnahmen zur Umsetzung durch die GKV bzw. mit
anderen Partnern
10

Beteiligung an der Initiative RehaFutur des BMAS

Förderung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Gemeinsames Projekt Ersatzkassen/DRV Bund „TOUR de BEM“

Umsetzung Patientenrechtegesetz

Bedarfsfeststellung auf Grundlage der ICF (alle Ebenen, die für
die Betroffenen relevant sind, können abgebildet werden,
Einflussfaktoren lassen sich transparent darstellen)
UN-Behindertenrechtskonvention
Weitere Maßnahmen zur Umsetzung durch die GKV bzw. mit
anderen Partnern
11

Anpassung der Heilmittelrichtlinien an die Nomenklatur der ICF,
langfristige Heilmittelverordnung für Versicherte mit
dauerhaften, schwerwiegenden Behinderungen,
Heilmittelerbringung für Kinder und Jugendliche bis zum 18.
Lebensjahr auch in tagesstrukturierenden Fördereinrichtungen
und Regelschulen (Inklusionsschulen)

Qualitätssicherung der Servicestellen

Überarbeitung von Gemeinsamen Empfehlungen auf Ebene der
BAR unter Berücksichtigung der UN-Konvention/Inklusion
UN-Behindertenrechtskonvention
Weitere Maßnahmen zur Umsetzung durch die GKV bzw. mit
anderen Partnern
12

Unterstützung des Persönlichen Budgets

Leistungsfinder: vdek-Pfleglotse und vdek-Arztlotse

Vereinbarungen zur barrierefreien Leistungserbringung mit
nicht-ärztlichen Leistungserbringern (z. B. Heilmittelerbringern – Empfehlungen nach § 126 SGB V)

Ausbau wohnortnaher ambulanter und mobiler Rehabilitation

Berücksichtigung des Leitgedankens der Inklusion bei den
Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusse (G-BA)