Studienseminar Stade für das Lehramt an Gymnasien

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Transcript Studienseminar Stade für das Lehramt an Gymnasien

Herzlich
willkommen
im Studienseminar
Stade!
Was hat sich verändert in Bezug auf die
Rahmenbedingungen durch die APVO-Lehr?
Verkürzte Ausbildungszeit auf 18 Monate
und sofortiger Einsatz der L.i.V.s im
Unterricht in eigener Verantwortung.
 Die Schulleitungen beurteilen die
Referendare und die Ausbildungslehrerinnen
und Ausbildungslehrer arbeiten diesen
Beurteilungen mit Hinweisen zu.
 Beurteilungen müssen zum Ende des 14.
Ausbildungsmonates vorliegen.

Kompetenzorientierte Ausbildung in 18
Monaten

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
Verbindliche und einheitliche Kriterien und Standards für
Seminar und Ausbildungsschulen liegen durch die APVO-Lehr
vor (Kompetenzkatalog der APVO-Lehr).
Enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Seminar ist
angesichts der Verkürzung der Ausbildungszeit
wünschenswert.
Neue Wege der Zusammenarbeit mit AusbildungslehrerInnen
werden genutzt: Mentorensystem,
Informationsveranstaltungen, Auswertungsbögen für
Unterricht.
Neue Aufgaben für L.i.V.s in der Schule
Mitwirken bei der Gestaltung der
Eigenverantwortlichkeit der Schule: L.i.V.s
bekommen die Möglichkeit, Impulse, Ideen
und Anregungen in schulische Gremien
einzubringen (z.B. Fachgruppen).
 Die Schule stellt sicher, dass den L.i.Vs.
Kenntnisse hinsichtlich Schulprogramm,
Schulordnung, Schulleben, Arbeit der
Fachgruppen usw. vermittelt werden.

Neue Kompetenzen
Personale Kompetenzen: stetige eigenständige
Weiterentwicklung der eigenen
Berufskompetenz durch reflektierte Praxis
(Portfolioarbeit, Kollegiale Beratung).
 Aufbau dieser Kompetenzen auf der Basis von
grundlegenden personalen Kompetenzen, die
vorhanden sein müssen: z.B. fachliche
Kompetenzen, grundlegende kommunikative
Kompetenzen.

Kompetenz Unterrichten /
Rahmenbedingungen:
L.i.V.s erteilen von Beginn der Ausbildung an Unterricht in
eigener Verantwortung (Schlüssel: 6 – 8 – 4 U.i.e.V.).
 L.i.V.s sind verpflichtet, angeleiteten Unterricht bei den
AusbildungslehrerInnen wahrzunehmen, umgekehrt ist
auch jede Lehrkraft zum begleiteten Ausbildungsunterricht
verpflichtet!
 Ausbildungslehrer/innen geben L.i.V.s Möglichkeit zur
Hospitation in ihrem Unterricht, bevor L.i.Vs selbst
unterrichten.
 Betreuter Ausbildungsunterricht soll sich auf
Unterrichtseinheiten, nicht auf Einzelstunden, beziehen.
 AusbildungslehrerInnen sind gegenüber den L.i.V.s
weisungsberechtigt.

Unterrichtsbesuche: Beratungsbesuche,
Besondere Unterrichtsbesuche
Teilnahme der Ausbildungslehrer/innen
an Unterrichtsbesuchen und deren
Besprechung sind wichtig.
 Ausbildungslehrer/in äußert sich nach
Selbstreflexion des L.i.V.s zur
Lerngruppe.
 Fokussierung von Ausbildungsaufgaben
ggf. unter Einbindung von Hinweisen der
AusbildungslehrerInnen.

Kompetenz Unterrichten:
Vorbereitung
L.i.V.s planen gemeinsam mit dem / der
AusbildungslehrerIn Unterrichtseinheit.
 Sie legen Ausbildungslehrer/innen schriftlichen
Entwurf vor (ca. 1 Seite) für jeweils aktuelle
Stunde vor.
 Entwurf enthält folgende Informationen:
Stundenlernziel incl. zu schulende Kompetenz,
geplanter Verlauf, Tafelbild, Arbeitsmaterialien.
 Anlage: Arbeitsmaterialien.

Beratung durch Ausbildungslehrer(in)
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
Einschätzung der Lernvoraussetzungen.
Rückmeldungen über das Auftreten des L.i.V.s
vor der Klasse
Aufbau und Arbeit mit Routinen und Ritualen
Lenkungsverhalten: Impulse sinnvoll? Zu eng? Zu
weit?
Korrekturverhalten
Schüleraktivierung
Medieneinsatz
Ergebnissicherung
Beratung durch Ausbildungslehrer(in)
Nutzung von Auswertungsbögen für den
Unterricht ist möglich.
 Für den Aufbau von Kompetenzen ist es
sinnvoll, Beratungsschwerpunkte mit den L.i.V.s
zu vereinbaren, an denen kontinuierlich
gemeinsam gearbeitet wird (z.B.
Gesprächsführung).
 Transparenz schaffen:
Woran sollte L.i.V. weiterarbeiten? Würdigung
von Stärken und Anregung von
Optimierungsmöglichkeiten.

Tipps der AusbildungslehrerInnen sind
in allen Kompetenzbereichen
willkommen:
Hinweise bzgl. Konzeption und
Korrekturen von Klassenarbeiten
(zeiteffizientes Arbeiten),
 Reflexion von Unterricht,
 Vorbereitung von Exkursionen,
Klassenfahrten,
 Elterngespräche führen, (…).

Fazit: Was ändert sich für die
Ausbildungslehrer/innen und die Schule?
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Die Bedeutung im Bereich Beratung wird größer!
Ausbildungslehrer/innen werden der Schulleitung
im Bereich Beurteilung der L.i.V.s zuarbeiten
müssen!
Beurteilungsbeiträge der AusbildungslehrerInnen
werden i.d.R. schriftlich erbeten, da die Schule eine
Ausbildungsakte führt!
Es wird auch in der Schule ein Gespräch mit den
L.i.Vs über den Ausbildungsstand geführt!
Einige Schulen werden ausgewählte
AusbildungslehrerInnen als Mentoren bestimmen!
Für welche Bereiche sind
Ausbildungslehrer/innen definitiv nicht
zuständig?
Planung der Unterrichtseinheiten und einzelner
Unterrichtsstunden, denn die L.i.V.s sollen diese
Leistung eigenständig erbringen.
 Das Schreiben der Stundenentwürfe für
Beratungsbesuche, Besondere
Unterrichtsbesuche und Prüfungsstunden, weil
die L.i.V.s beraten und beurteilt werden sollen
und keineswegs die Ausbildungslehrer/innen.

Generelle Absprachen /Regelungen der
Zusammenarbeit mit dem Seminar:
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Seminarveranstaltungen haben Vorrang vor schulischen
Veranstaltungen (z.B. schul. Fachkonferenzen,
Dienstbesprechungen).
Ausnahme: L.i.V.s nehmen an Zeugniskonferenzen und
Elternsprechtagen teil.
Teilnahme an Klassen- und Studienfahrten sowie
Wandertagen sind prinzipiell erwünscht, bedürfen aber
Genehmigung durch Seminarleitung.
L.i.V.s sind befreit von Pausen- und Ordnungsaufsichten.
Vertretungsstunden sind nur in Ausnahmefällen nach
durch L.i.V.s zu erteilen.
Vielen Dank
für Ihre
Aufmerksamkeit!