Bewertungskriterien

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Transcript Bewertungskriterien

Stellenbewertungen von Verwaltungsangestellten nach dem TVöD (BAT)

Bewertungsmerkmale

1.

Merkmal

Vorwiegend mechanische Tätigkeit

2.

Sprachgebrauch

Mechanisch = gedankenlos, unter Einfluss äußerer Umstände

3.

Tarifliche Definition

Führung einfacher Kontrollen und Listen, Hilfe bei der Postabfertigung

Entgeltgruppe 1 (BAT X)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einfachsten Tätigkeiten

Definition:

Mechanische Tätigkeiten, die keinerlei Einarbeitung benötigen Tätigkeitsbeispiel: Hilfskräfte

Bewertungsmerkmale

1.

Merkmal

Einfache Arbeiten

2. Sprachgebrauch

Einfach = schlicht, übersichtlich und ohne Aufwand zu bewältigen

3.

Tarifliche Definition

Gleichbleibende Arbeitsvorgänge auf einem leicht überschaubaren, eng begrenztem Gebiet.

Entgeltgruppe E 2 (BAT IX)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einfachen Tätigkeiten, für die eine Einarbeitung nötig ist.

Definition:

Einfachere Tätigkeiten, die eine vorhergehende Einarbeitung benötigen.

Tätigkeitsbeispiel:

Reinigungskraft

Bewertungsmerkmale

1.

Merkmal

Schwierige Tätigkeit

2.

Sprachgebrauch

Schwierig = was Mühe macht, was schwer zu lösen ist

3.

Tarifliche Definition

- Die Tätigkeit muss sich deutlich aus einfacheren Arbeiten herausheben - Gewisse Grundkenntnisse in Gesetzen erforderlich

Bewertungsmerkmale

1.

Merkmal

Gründliche Fachkenntnisse

2.

Sprachgebrauch

Fachkenntnisse gründlich = Wissen und Erfahrung in einem Fach = den Dingen bis auf den Grund gehend

3.

Tarifliche Definition

Fachkenntnisse Gründlich = Kenntnis von Vorschriften des Aufgabenkreises = Nähere Kenntnisse haben aber ohne selbständige Leistungen d. h. die Vorschriften müssen nicht voll beherrscht werden.

Entgeltgruppe 3 (BAT VIII)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit 50 % schwierigen Tätig- keiten und zu 25% gründlichen Fachkenntnissen, für die eine eingehende Einarbeitung oder arbeitsfeldspezifische Vorkennt nisse erforderlich sind.

Definition:

Tätigkeiten, die man aufgrund einer Einweisung am Arbeitsplatz oder durch bereits vorhandene Arbeitserfahrung ohne Fachaus bildung sicher ausführen kann. Es kann sich um die Mitwirkung bei der Bearbeitung laufender oder gleichzeitiger Geschäfte nach Anleitung handeln oder um die Erledigung ständig wieder kehrender Arbeiten in Anlehnung an ähnliche Vorgänge.

Tätigkeitsbeispiel:

Verwaltungsdienst (Sekretariat)

Entgeltgruppe 5 (BAT VII)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen Tätigkeiten, die bis zu 50 % gründliche Fachkenntnisse erfordern.

Definition:

Schwierige Tätigkeiten unterscheiden sich von einfachen Tätig keiten durch gesteigerte Anforderungen. Es sind Tätigkeiten aus zuführen, die tiefere Fachkenntnisse von nicht ganz unerheb lichem Ausmaß erfordern. Auch gründliche Fachkenntnisse kön nen durch Erfahrungswissen erworben werden. Sie umfassen nähere Kenntnis von Regeln oder Inhalten, die zur Ausführung der Aufgabe notwendig sind. Der Normalfall kann nicht richtig ausgeführt werden.

Tätigkeitsbeispiel:

Verwaltungsdienst (Sekretariat)

Bewertungsmerkmale

1.

Merkmal

Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse

2.

Sprachgebrauch

Gründlich = den Dingen bis auf den Grund gehend vielseitig = vielfältig, häufig

3.

Tarifliche Definition

- Kein alles umfassender Begriff - Der Beschäftigte muss nicht in allen Sachgebieten seiner Verwaltung gründliche Fachkenntnisse haben. Die Tätigkeit muss wirklich eine Vielseitigkeit der gründlichen Fachkenntnisse erfordern.

Bewertungsmerkmale

1.

Merkmal

Selbständige Leistungen

2.

Sprachgebrauch

Ohne fremde Hilfe auskommen, geistig arbeiten, urteilen, etwas durch Nachdenken schaffen, von allen Seiten überlegen.

3.

-

Tarifliche Definition

Vorgegebene oder zu ermittelnde Daten und Fakten im Rahmen von Fachkenntnissen in ein neues Ergebnis umsetzen. Eigene geistige Initiative entwickeln Keine inhaltliche Vervollständigung der Ergebnisse mehr Selbständige Leistungen meint nicht eigenverantwortliches arbeiten ohne Einzelanweisung oder Anleitung

Entgeltgruppe 6 (BAT VI b)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen Tätigkeiten die bis zu 50 % gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens 20 % selbständige Leistungen erfordern.

Definition:

Tätigkeiten sind vielseitig, wenn sie Menge, Umfang und Anzahl einer Erweiterung darstellen. Diese erfordern zahlreiche Fachkenntnisse, die in verschiedenen Aufgaben eingesetzt werden müssen. Selbständige Leistungen meint nicht eigenverantwortliches Arbeiten ohne direkte ständige Beaufsichtigung, das Arbeiten ohne Einzelanweisung oder Anleitung. Vielmehr handelt es sich um selbständige Leistungen, wenn vorgegebene Merkmale oder Daten eigene Bearbeitung in ein neues Ergebnis umgearbeitet werden.

Tätigkeitsbeispiel:

Verwaltungsdienst – Führerscheinstelle -

Entgeltgruppe 8 (BAT V c)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen Tätigkeiten die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens 1/3 selbständige Leistungen erfordern.

Beachte:

Eingruppierung nach E 8 soll unter anderem folgende Merkmale bei der Bewertung berücksichtigt werden: Größe des Leistungs bereichs, Außenwirkung und Rechtsfolgen der Tätigkeit.

Tätigkeitsbeispiel:

Verwaltungsdienst – Wohngeldsachbearbeiter -

Bewertungsmerkmale

1.

Merkmal

Gründliche und umfassende Fachkenntnisse

2.

Sprachgebrauch

Gründlich = den Dingen bis auf den Grund gehend Umfassend = den ganzen Bereich umfassend

3.

Tarifliche Definition

- Steigerung der Tiefe und Breite der Fachkenntnisse - Mehr Vorschriften kennen - Steigerung der Fachkenntnisse

Entgeltgruppe 9 (BAT V b/IV b)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen Tätigkeiten die gründliche und umfassende Fachkenntnisse und überwiegend (mehr als 50 %) selbständige Leistungen erfordern.

Definition:

Im Vergleich zu den gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen stellen gründliche und umfassende Fachkenntnisse eine Steigerung in der Tiefe und Breite nach dar. Nicht nur eine quantitative, sondern auch eine qualitative Steigerung der Kenntnisse sind notwendig.

Tätigkeitsbeispiel:

Verwaltungsdienst –Sachbearbeiter Grundsicherung für Arbeitssuchende-

Bewertungsmerkmale

1.

Merkmal

Besonders verantwortungsvoll

2.

Sprachgebrauch

Besonders Verantwortung = auffällig, außergewöhnlich, einzigartig = für guten Ablauf sorgen, die Folgen tragen, dafür einstehen

3.

-

Tarifliche Definition

Tätigkeiten mit erheblichen Auswirkungen (Rechtsphäre oder Lebensverhältnisse Dritter) Tätigkeiten mit Auswirkungen für den Dienstherrn (ideell oder materiell) Stellung der Beschäftigten innerhalb des Behördenaufbaus

Bewertungsmerkmale

1.

Merkmal

Besondere Schwierigkeit und Bedeutung

2.

Sprachgebrauch

Besonders = auffällig, außergewöhnlich Schwierigkeit = was Mühe macht, was schwer zu lösen ist Bedeutung = wichtig, bedeutsam, beachtlich

3.

Tarifliche Definition

Besondere Schwierigkeit: fachlich erheblich höhere Anfor derungen Besondere Bedeutung: Menschenführung, finanzielle Auswirkungen

Entgeltgruppe 10 (BAT IV a 1a)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen Tätigkeiten die gründliche und umfassende Fachkenntnisse und überwiegend selbständige Leistungen erfordern mit besonders verantwor- tungsvollen Tätigkeiten, die Schwierig und von Bedeutung (zu 1/3) sind. Definition: Schwierigkeit und Bedeutung sowie besonders verantwortungsvolle Tätigkeit bedeutet Auswirkungen und Rechtsfolgen der Tätigkeit Aufsichtsfunktionen Umfang der Personalverantwortung

Tätigkeitsbeispiel:

Verwaltungsdienst – Gruppenleiter Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz 4)

Entgeltgruppe 11 (BAT IV a 1b)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen Tätigkeiten die gründliche und umfassende Fachkenntnisse und über wiegend selbständige Leistungen erfordern mit besonders verantwortungsvollen Tätigkeiten, die sich durch Schwierigkeit und Bedeutung (50%) ihres Aufgabenbereichs aus der E 10 herausheben.

Definition:

Um festzustellen, ob die Tätigkeit im Vergleich zu E 10 eine herausgehobene Schwierigkeit und Bedeutung besitzt sind folgende Merkmale zu beachten: Größeren Leistungsbereich als bei E 10 Außenwirkung und Rechtsfolgen der Tätigkeit

Entgeltgruppe 11 (BAT IV a 1b)

Aufsichtsfunktionen Umfang der Personalverantwortung Umfang der Finanzverantwortung Ausbildungs- und Lehrtätigkeit Erforderliche Spezialkenntnisse Evtl. Spezialtätigkeiten wie Planung, Organisation

Tätigkeitsbeispiele:

Verwaltungsdienst – Sachgebietsleiter

Bewertungsmerkmale

1.

Merkmal

Maß der Verantwortung

2.

Sprachgebrauch

Verantwortung = für guten Ablauf sorgen

3.

Tarifliche Definition

Bearbeitung besonders schwieriger Grundsatzfragen bei der Lösung von Fragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder Allgemeinheit

Entgeltgruppe 12 (BAT III)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen Tätigkeiten die gründliche und umfassende Fachkenntnisse und über wiegend selbständige Leistungen erfordern mit besonders ver- antwortlichen Tätigkeiten die sich durch Schwierigkeit und Be- deutung ihres Aufgabenbereichs und dem Maß der Verant- wortung aus der E 11 herausheben.

Definition:

Um festzustellen, ob die Tätigkeit im Vergleich zu E 11 eine herausgehobene Schwierigkeit und Bedeutung besitzt sind folgende Merkmale zu beachten: Größerer Leistungsbereich als bei E 11 Größere Außenwirkung und Rechtsfolgen der Tätigkeit als bei

E 11

Umfassende Aufsichtsfunktionen

Entgeltgruppe 12 (BAT III)

Größerer Umfang der Personalentwicklung Größerer Umfang der Finanzverantwortung das geprägte Ausbildungs- und Lehrtätigkeit Erforderliche Spezialkenntnisse Maß der Verantwortung

Tätigkeitsbeispiel:

Verwaltungsdienst – Sachgebietsleiter IuK

Entgeltgruppe E 13 (BAT II)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen und viel- seitigen Tätigkeiten die umfassende Fachkenntnisse und über wiegend selbständige Leistungen erfordern mit besonders ver- antwortungsvollen Tätigkeiten.

Hochschulbildung mit entsprechender Tätigkeit zu 50%.

Definition:

Um festzustellen, ob die Tätigkeit im Vergleich zu E 12 eine herausgehobene Schwierigkeit und Bedeutung besitzt sind folgende Merkmale zu beachten: Größerer Leistungsbereich als bei E 12 Größere Außenwirkung und Rechtsfolgen wie E 12 Umfassendere Aufsichtsfunktionen

Entgeltgruppe E 13 (BAT II)

Größerer Umfang der Personalverantwortung Größerer Umfang der Finanzverantwortung Erforderliche Spezialkenntnisse Hochschulbildung

Tätigkeitsbeispiel:

Verwaltungsdienst -Amtsleiter

Entgeltgruppe 14 (BAT 1 b)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen und viel- seitigen Tätigkeiten die umfassende Fachkenntnisse und über wiegend selbständige Leistungen erfordern mit besonders ver- antwortungsvollen Tätigkeiten. Hochschulbildung mit entsprechender Tätigkeit zu 50%, die von besonderer Schwierigkeit und Bedeutung(50%) ist.

Definition:

Um festzustellen, ob die Tätigkeit im Vergleich zu E 13 eine herausgehobene Schwierigkeit und Bedeutung besitzt sind folgende Merkmale zu beachten: Größerer Leitungsbereich als bei E 13 Größere Außenwirkung und Rechtsfolgen wie E 13 Umfassendere Aufsichtsfunktionen

Entgeltgruppe 14 (BAT 1 b)

Größerer Umfang der Personalverantwortung Größerer Umfang der Finanzverantwortung Erforderliche Spezialkenntnisse Hochschulbildung

Tätigkeitsbeispiel:

Verwaltungsdienst – Hauptamtsleiter oder Kämmerei-

Entgeltgruppe 15 (BAT 1a)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Leiterinnen/Leiter größerer Arbeits- und Fachbereiche oder in Tätigkeiten die hochwertige Leistungen in Spezialgebieten erfordern.

Hochschulbildung mit entsprechender Tätigkeit zu 50%, die von besonderer Schwierigkeit und Bedeutung(50%) und besonderer Verantwortung(50%) ist.

Definition:

Die Tätigkeit stellt eine herausgehobene Spitzenposition dar, welche sich deutlich von allen vorherigen Tätigkeiten abhebt.

Tätigkeitsbeispiel:

Verwaltungsdienst -Dezernent