Folienvortrag zur Entgeltordnung

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Transcript Folienvortrag zur Entgeltordnung

Entgeltordnung
zum TV-L
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Übersicht
1.
1.1
1.2
1.3
Ausgangssituation
Verhandlungen zum TV-L 2006
Keine Einigung mit Bund und VKA über Entgeltordnung
Tarifeinigung mit TdL vom 1. März 2009
2. Verhandlungsablauf
2.1 Zeitrahmen
2.2 Organisation
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3. Verhandlungsergebnis 10. März 2011
3.1 Zentrale Eingruppierungsvorschriften
3.2 Sonstige Eingruppierungsgrundsätze
3.3 Gliederung der Entgeltordnung zum TV-L
3.4 Tätigkeitsmerkmale
3.5 Ehemalige Aufstiege bis einschl. BAT Vc/Vb
3.6 Ehemalige Vergütungsgruppenzulagen bis einschl. BAT Vc/Vb
3.7 Zulagen
3.8 Überleitung
3.9 Inkrafttreten, Kündbarkeit
3.10 Verhandlungszusagen der TdL
4. Zusammenfassung
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1.
Ausgangssituation
1.1 Verhandlungen zum TV-L 2006
- Keine Einigung über eine Entgeltordnung zum
TV-L.
- Die tariftechnischen Instrumente der Aufstiege
und Vergütungsgruppenzulagen sollen keine
Anwendung mehr finden.
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- Vorläufige Weiteranwendung der Eingruppierungsvorschriften des BAT und des MTArb
(§ 17 Abs. 1 TVÜ-Länder).
- Ausnahmen (1): Entgeltgruppe 1, Vergütungsgruppe I, Ärztinnen/Ärzte (§ 17 Abs. 2 TVÜ-Länder).
- Ausnahmen (2): Aufstiege und Vergütungsgruppenzulagen finden in Neueingruppierungsfällen
(Neueinstellung und Tätigkeitswechsel) keine
Anwendung mehr (§ 17 Abs. 5 TVÜ-Länder).
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- Einheitliche Überleitung unabhängig von Aufstiegen
bei Arbeiterinnen/Arbeitern, Pflegepersonen und
Angestellten ab Vergütungsgruppe Vb BAT.
- Bei Angestellten bis zur Vergütungsgruppe Vc BAT
differenzierte Überleitung nach erfolgtem oder noch
ausstehendem Aufstieg (Anlage 2 zum TVÜ-Länder).
- Übergangsregelungen zum Nachvollzug bereits
begonnener Aufstiege und Vergütungsgruppenzulagen bis zum 31.12.2010 (§§ 8 und 9 TVÜ-Länder).
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1.2 Keine Einigung mit Bund und VKA über
Entgeltordnung
- Bund und VKA lehnen „ver.di-Modell“ für
Entgeltordnung ab.
- Vorstellungen von Bund und VKA für ver.di nicht
verhandlungsfähig.
- Prozessvereinbarung zur Entgeltordnung vom
27. Februar 2010 bisher ohne Ergebnis.
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1.3 Tarifeinigung mit TdL vom 1. März 2009
- Verhandlungen zur Entgeltordnung in zwei Schritten
(Ziffer 7):
- Erstens: Zusammenfassung der bewährten Eingruppierungsgrundsätze und der redaktionell bereinigten
bisherigen Tätigkeitsmerkmale des BAT/MTArb zu
einer Entgeltordnung. Erstmalige Tarifierung
der Lehrkräfte-Eingruppierung.
- Zweitens: Erprobung eines neuen Modells
einer Entgeltordnung.
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- Wesentliche Aufgabe in Schritt eins:
Entscheidung über materiellen Umgang mit
bisherigen Aufstiegen und Vergütungsgruppenzulagen.
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2. Verhandlungsablauf
2.1 Zeitrahmen
- Verhandlungsaufnahme im September 2009.
- Insgesamt 13 Verhandlungstermine bis Februar 2011
sowie zusätzliche Arbeitsgruppentermine.
- Verhandlungsunterbrechungen im Dezember
2009, Februar 2010 und November 2010.
- Abschließende Verhandlungen auf Spitzenebene
am 9./10. März 2011.
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2.2 Organisation
- Sondierungskommission, Verhandlungskommission
Entgeltordnung, Beratungsgremium, BTK öD.
- Beratung in der BTK öD im Dezember 2009
(Auftrag zur Fortsetzung der Verhandlungen)
und im Dezember 2010 (Verhandlungsrahmen).
- Annahmeempfehlung durch die BTK öD
am 10. März 2011.
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3. Verhandlungsergebnis 10. März 2011
3.1 Zentrale Eingruppierungsvorschriften
-
§§ 12, 13 TV-L wie §§ 22, 23 BAT:
Eingruppierungsautomatik, Arbeitsvorgang mit
Zusammenhangstätigkeiten, grundsätzlich
50 % Zeitanteil maßgebend.
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3.2 Sonstige Eingruppierungsgrundsätze
- Grundsätzlich wie Vorbemerkungen zu allen
Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT:
- Spezialitätsgrundsatz und „sonstige Beschäftigte“
unverändert – nicht Verhandlungsauftrag.
- Auffangfunktion der allgemeinen Merkmale
verbessert: eigentliche Aufgaben der betreffenden
Dienststellen oder Institutionen maßgebend.
- Für bisherige Arbeiter/-innen-Tätigkeiten, soweit
vom BAT abweichend, wie im TV
Lohngruppenverzeichnis.
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3.3 Gliederung der Entgeltordnung zum TV-L
- Allgemeiner Teil mit „abstrakten“ Tätigkeitsmerkmalen
- Besondere Teile mit „konkreten“ Tätigkeitsmerkmalen
nach Berufsfeldern gegliedert entspr. den besonderen
Merkmalen des Teils I sowie der Teile II und IV der
Anlage 1a und der Anlage 1b zum BAT.
- Für handwerkliche/körperliche Tätigkeiten besonderer Teil entspr. dem Lohngruppenverzeichnis
Länder zum MTArb.
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3.4Tätigkeitsmerkmale
- Grundsätzlich inhaltlich unverändert (einschl.
Protokollnotizen) aus Vergütungsordnung
zum BAT und Lohngruppenverzeichnis zum
MTArb übernommen.
- Ausnahmen (1): Bereich Schifffahrt inhaltlich neu
geregelt, Merkmale für Angestellte im Schreibdienst
und im forstlichen Innendienst gestrichen.
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- Ausnahmen (2): Merkmale für Arbeiter/-innen in Brennereien/Mostereien, Eichverwaltung, Molkereien
gestrichen.
- Ausnahmen (3): Definition der „einfachen Tätigkeiten“
in E 2 zur Abgrenzung von „einfachsten Tätigkeiten“ in E
1: „Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die keine Voroder Ausbildung, aber eine Einarbeitung erfordern, die
über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase
hinausgeht. Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen
Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung
der Arbeitsabläufe als solche erforderlich sind.“
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- E 3: „eingehende Einarbeitung“ (kein
Ausbildungserfordernis!), E 4 „schwierige Tätigkeiten“
oder ¼ gründliche Fachkenntnisse, E 5 „gründliche
Fachkenntnisse“ (nicht mehr: gründliche und vielseitige)
- Ausnahmen (4): Bei „Überlappungen“ von bisherigen
Arbeiter- und Angestelltenmerkmalen Zuordnung nur
noch zu einem Bereich. In der Regel gelten die günstigeren Arbeitermerkmale. Beispiel: Hausmeister statt von
E 2 bis E 5 nur noch in E 4 oder E 5.
- Ausnahmen (5): Einarbeitungsmerkmale gestrichen.
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3.5 Ehemalige Aufstiege bis einschl. BAT Vc/Vb
- Was ist für das Niveau bestimmend? - Unterscheidung
zwischen „kurzen“ und „langen“ Aufstiegen.
- Merkmale mit Aufstiegen nach bis zu sechs Jahren
werden direkt einer höheren Gruppe zugeordnet
(E 2 zu E 3, E 3 zu E 4 oder E 5, E 5 zu E 6, E 6 zu E 7 oder
E 8, E 8 zu E 9).
- Merkmale mit längeren Aufstiegsdauern verbleiben der
bisherigen Gruppe zugeordnet.
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- Merkmale mit Aufstiegen BAT VIII/VII zur E 4 und
qualifikationsbezogen (abgeschl. dreijährige
Berufsausbildung Voraussetzung) zur E 5.
- Merkmale mit Aufstiegen BAT VIb/Vc zur E 7 und
unter Berücksichtigung des Eingruppierungsgefüges
qualifikations-/anforderungsbezogen (z.B. Handwerksoder IHK-Meister) zur E 8. Merkmale mit Aufstiegen nach
sechs Jahren zur E 7.
- Merkmale mit Aufstiegen BAT Vc/Vb zur „kleinen“ E 9.
- Die Merkmale mit „1/3-Aufstiegen“ im Bereich der
Ingenieure/-innen werden der jeweils höheren
Entgeltgruppe zugeordnet.
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3.6 Ehemalige Vergütungsgruppenzulagen
bis einschl. BAT Vc/Vb
- Sofort mit Übertragung der Tätigkeit zustehende VGZ
bleiben unverändert erhalten.
- Bei nach Wartezeit zustehenden VGZ Unterscheidung
nach Zeitdauer wie bei ehem. Aufstiegen („kurz“ oder
„lang“).
- Bewährungszeiten und Wartezeiten VGZ werden
addiert.
- „Kurze“ VGZ (bis sechs Jahre) stehen „abgezinst“
(Basis 20 Jahre) sofort zu.
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3.7 Zulagen
- Erhalt aller sonstigen Zulagen (Techniker, Meister,
Programmierer, Vollstreckung, Vorarbeiter,
Heime, Pflege).
- Dynamisierung der Vorarbeiterzulagen und der
Entgeltgruppenzulagen.
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3.8 Überleitung
- Höhere Entgeltgruppe auf Antrag (Frist ein Jahr), keine
generelle Neufeststellung der Eingruppierung.
- Dynamische Besitzstandsicherung für bereits erreichte
höhere Eingruppierungen und Vergütungsgruppenzulagen.
- Weitere Verlängerung der Übergangsregelungen zu begonnenen Aufstiegen und VGZ (§§ 8 und 9 TVÜ-Länder)
bis zum 31.10.2012.
- E 13 + Zulage („langer“ Aufstieg BAT IIa/Ib) wird E 14.
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3.9
Inkrafttreten, Kündbarkeit
- Inkrafttreten 1. Januar 2012.
- §§ 12 bis 14 TV-L und die Entgeltordnung insgesamt
ohne Nachwirkung mit dreimonatiger Frist,
frühestens zum 31.12.2014 kündbar.
- Bisherige Eingruppierungsvorschriften für Lehrkräfte
im Tarifgebiet Ost zum 31.12.2011 kündbar.
- Tätigkeitsmerkmale Gesundheitswesen,
Rettungsdienst und Wirtschaftspersonal
(s. Nr. 3.10) gesondert zum 30.06.2012 kündbar.
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3.10 Verhandlungszusagen der TdL
- Auswirkungen neuer Berufe und berufsbildungsrechtlicher Entwicklungen in den Bereichen Gesundheitswesen, Rettungsdienst und Wirtschaftspersonal nach
Abschluss der Redaktion.
- Einigkeit über die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Tätigkeitsmerkmale für den Bereich der
Datenverarbeitung.
- Notwendigkeit einiger Merkmale: Redaktion.
- Merkmale für Häfenverwaltung Niedersachsen:
landesbezirklich mit GmbH.
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4. Zusammenfassung
- Keine inhaltlich neue Entgeltordnung - Thema aber weiterhin
auf der Tagesordnung.
- Deutliche Verbesserung des Eingruppierungsniveaus bis
zur E 8/E 9 gegenüber Anlage 4 zum TVÜ-Länder .
- BAT-Niveau z.T. verbessert, z.T. nicht erreicht.
- Dynamischer Besitzstand für erreichte Aufstiege und VGZ.
- Verlängerung Übergangsregelungen Aufstiege und VGZ.
- Verbesserte Auffangfunktion der allgemeinen Merkmale,
keine Verbesserung bei den „sonstigen Beschäftigten“.
- Eingruppierung Lehrkräfte noch nicht tarifiert.
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