Entgeltordnung SuE komplett

Download Report

Transcript Entgeltordnung SuE komplett

TV Sozial- und Erziehungsdienst
Entgeltordnung
Entgeltordnung SuE
S2
Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin
(Protokollerklärung Nr. 1)
Walter Berroth für GA Baden
2
Entgeltordnung SuE
Protokollerklärung Nr. 1
Beschäftigte in Heimen erhalten eine monatliche Zulage in Höhe
von 61,36 Euro, wenn in dem Heim überwiegend
- behinderte Menschen i.S. des § 2 SGB IX,
- Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten
zum Zwecke der Erziehung, Ausbildung, Pflege untergebracht
sind.
Überwiegen diese Personen nicht beträgt die Zulage 30,68 Euro.
Beschäftigte im handwerklichen Erziehungsdienst in einem Heim
Erhalten eine Zulage von 40,90 Euro.
Walter Berroth für GA Baden
3
Entgeltordnung SuE
S3
Kinderpflegerinnen mit entsprechender Tätigkeit,
sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund
gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben.
(Protokollerklärung Nr. 1)
Walter Berroth für GA Baden
4
Entgeltordnung SuE
S4
1. Kinderpflegerin mit schwieriger fachlicher
Tätigkeit
(Protokollerklärungen Nrn. 1, 2)
2.
B. im handwerklichen Erziehungsdienst mit
abgeschlossener Berufsausbildung
(Protokollerklärung Nr. 1)
3. B. in der Tätigkeit von Erzieherinnen
(Protokollerklärungen Nrn. 1, 3)
Walter Berroth für GA Baden
5
Entgeltordnung SuE
Protokollerklärung Nr. 2
Schwierige fachliche Tätigkeiten sind z.B.:
- Tätigkeit in Einrichtungen für behinderte Menschen im
Sinne des § 2 SBG IX
- alleinverantwortliche Betreuung von Gruppen z.B. in
Randzeiten
- Tätigkeit in Integrationsgruppen (mindestens 1/3
behinderte Menschen)
- Tätigkeit in Gruppen von behinderten Menschen oder
erziehungsschwierigen Kindern und Jugendlichen
Walter Berroth für GA Baden
6
Entgeltordnung SuE
Protokollerklärung Nr. 3
Als entsprechende Tätigkeit von Erzieherinnen gilt
auch die Tätigkeit in
- Schulkindergärten
- Vorklassen
- Vermittlungsgruppen für nicht schulpflichtige Kinder
- Betreuung über 18jähriger Personen
Walter Berroth für GA Baden
7
Entgeltordnung SuE
S5
1. B. im handwerklichen Erziehungsdienst als Leiter mit
abgeschlossener Berufsausbildung als Leiter/innen
von Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten
(Protokollerklärung Nr. 1/ kirchl. Ergänzung)
2. B. wie oben als Stellvertreter/innen von Leiter/innen
der EG S 10 FG 3
(Protokollerklärungen Nrn. 1, 4/ kirchl. Ergänzung)
Walter Berroth für GA Baden
8
Entgeltordnung SuE
S 5 – ausschließlich kirchliche Regelung
3. Erzieher/innen, sowie
B. mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen
in der Tätigkeit einer Zweitkraft oder
in der Tätigkeit einer Zusatzkraft mit schwierigen
fachlichen Tätigkeiten.
(Protokollerklärungen Nrn. 1, 3, 5 /
ergänzende kirchl.Erklärung)
Walter Berroth für GA Baden
9
Entgeltordnung SuE
Protokollerklärung Nr. 4
Ständige Vertreter/innen sind nicht
Vertreter/innen in Urlaubs- und sonstigen
Abwesenheitsfällen.
Walter Berroth für GA Baden
10
Entgeltordnung SuE
kirchl. Ergänzungen
1.
Zweitkräfte sind Fachkräfte i.S. des Kinderbetreuungsgesetzes
Ba-Wü, die in der Regel nicht die Verantwortung für die Gruppe
haben und denen nicht die pädagogische Planung für die Gruppe
obliegt.
2. Schwierige fachliche Tätigkeiten einer Zusatzkraft sind:
- Hilfen für behinderte (auch seelisch behinderte) und
erziehungsschwierige Kinder;
- Sprachfördermaßnahmen.
3.
Der hauswirtschaftliche und landwirtschaftliche Erziehungsdienst
ist dem handwerklichen Erziehungsdienst gleichgestellt.
Walter Berroth für GA Baden
11
Entgeltordnung SuE
S6
Erzieherinnen mit entsprechender Tätigkeit
(Protokollerklärungen Nrn. 1, 3, 5)
Walter Berroth für GA Baden
12
Entgeltordnung SuE
Protokollerklärung Nr. 5 –
zusätzlich kirchl. Ergänzung (kursiv)
Nach diesem Tätigkeitsmerkmal sind auch
a) Kindergärtner/innen und Hortner/innen mit
staatlicher Anerkennung oder staatlicher Prüfung
b) Kinderkrankenschwestern/-pfleger in Kinderkrippen
eingruppiert.
Nach diesem Tätigkeitsmerkmal werden auch alle Fachkräfte
eingruppiert, die nach § 7 Abs. 3 Kindertagesbetreuungsgesetz
Ba-Wü zur Leitung einer Gruppe befugt sind.
Walter Berroth für GA Baden
13
Entgeltordnung SuE
S7
1. B. als Leiterinnen von Kitas
(Protokollerklärung Nr. 8)
2. Stellv. Leiterinnen von Kitas mit einer
Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Plätzen
(Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9)
Walter Berroth für GA Baden
14
Entgeltordnung SuE
Protokollerklärung Nr. 8
Kindertagesstätten i.S.d. Tarifmerkmals sind
- Krippen
- Kindergärten
- Horte
- Kinderbetreuungsstuben
- Kinderhäuser
- Kitas der örtlichen Kindererholungsfürsorge
Walter Berroth für GA Baden
15
Entgeltordnung SuE
Protokollerklärung 9
– abweichende kirchl. Regelung für Kitas (kursiv)
Ermittlung der Durchschnittsbelegung:
- Zahl der vom 1.Oktober bis 31. Dezember des
vorangegangenen Kalenderjahres vergebenen,
je Tag gleichzeitig belegbaren Plätzen
oder
- Zahl wird in mindestens 6 Mon. des Kalenderjahres erreicht
oder
- Zahl wird voraussichtlich in den nächsten 6 Monaten erreicht
Unterschreitungen bis 5 % sind unschädlich.
Walter Berroth für GA Baden
16
Entgeltordnung SuE
abweichende kirchl. Regelung für
Kitas(kursiv)
Für die unterschiedlichen Betreuungsformen werden unterschiedliche
Faktoren angesetzt:
Betreuungsform
Faktor
- Kinder von 3 bis 6 in Regelbetreuung
- Kinder bei Betreuung von 6 bis 7 Std.
- Kinder in Ganztagesbetreuung (mehr als 7 Std.)
- Kinder nach Schuleintritt
- Kinder bis zu 3 Jahren
- Kinder mit Behinderungen/bes. erzieherischem Bedarf
Der jeweils höchstmöglich Faktor kommt zur Anrechnung.
Walter Berroth für GA Baden
1,00
1,20
1,33
1,33
2,65
3,00
17
Entgeltordnung SuE
Beispielsrechnung
Kita mit
- 25 Plätze in verlängerter Öffnung
25 x 1,2
- 12 Plätze für Kinder unter 3 Jahren
12 x 2,65
- 15 Plätze für Schulkinder
15 x 1,33
- 3 Kinder mit Behinderungen
3 x 3,0
55 Plätze
Walter Berroth für GA Baden
Anrechnung
30,00
31,80
19,95
9,00
____________
90,75
18
Entgeltordnung SuE
S8
1. Erzieherinnen mit besonders schwierigen
fachlichen Tätigkeiten
(Protokollerklärungen Nr. 1, 3, 5, 6)
2. Heilpädagoginnen mit entsprechender Tätigkeit
(Protokollerklärungen Nr. 1, 7)
3. Meister/innen als Leiter/innen als Leiter von Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten
(Protokollerklärung Nr. 1)
4. Beschäftigte wie oben als Stellvertreter/innen von Leiter/innen der EG S 13
Fallgruppe 6
(Protokollerklärungen Nr. 1, 4)
5. Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeiterinnen/ Sozialpädagoginnen
(Protokollerklärung Nr. 1)
Walter Berroth für GA Baden
19
Entgeltordnung SuE
Protokollerklärung Nr. 6
Besonders schwierig fachliche Tätigkeiten
sind z.B. Tätigkeiten
- in Integrationsgruppen
(mindestens 1/3 behinderte Menschen);
- in Gruppen von behinderten Menschen oder
erziehungsschwierigen Kindern und Jugendlichen;
- in Jugendzentren;
- als Facherzieherinnen mit einrichtungsübergreifenden
Aufgaben.
Walter Berroth für GA Baden
20
Entgeltordnung SuE
Protokollerklärung Nr. 7
Heilpädagoginnen/Heilpädagogen mit staatlicher
Anerkennung sind Beschäftigte, die einen
Ausbildungsgang für Heilpädagogen / Heilpädagoginnen
nach der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz abgeschlossen haben und
die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte
Heilpädagogin / staatlich anerkannter Heilpädagoge“
erworben haben.
Walter Berroth für GA Baden
21
Entgeltordnung SuE
S9
1.
Erzieherinnen mit fachlich koordinierenden
Aufgaben für mindestens 3 B. mindestens der
Entgeltgruppe S 8
(Protokollerklärungen Nrn. 1, 3, 5)
2. B. als stellv. Leiterinnen von Kitas für behinderte
Menschen oder Kinder und Jugendlich mit
wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten
(Protokollerklärungen Nrn. 4, 8)
Walter Berroth für GA Baden
22
Entgeltordnung SuE
S 10
1. Leiterinnen von Kitas mit mindestens 40 Plätzen
(Protokollerklärungen Nrn. 8, 9)
2. Stellv. Leiterinnen von Kitas mit mindestens 70 Plätzen
(Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9)
3.
Meister/innen als Leiter/innen von großen
Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten
(Protokollerklärung Nr. 1- kirchl. Ergänzung)
Walter Berroth für GA Baden
23
Entgeltordnung SuE
Kirchliche Ergänzung
Im Jugendhilfebereich ist eine Ausbildungswerkstätte
als groß anzusehen, wenn sie etwa 20 Ausbildungsplätze hat.
Walter Berroth für GA Baden
24
Entgeltordnung SuE
S 11
*Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagogen/-pädagoginnen
mit staatlicher Anerkennung und entsprechender
Tätigkeit ,
sowie
sonstige B., die auf Grund gleichwertiger Fähigkeiten
und ihrer Erfahrung entsprechende Tätigkeiten ausüben
(Protokollerklärung Nr. 1)
*Gilt nicht für die Tätigkeit im kirchlichen Sozialdienst
Walter Berroth für GA Baden
25
Entgeltordnung SuE
S 12
*Sozialarbeiterinnen / Sozialpädagoginnen
mit schwierigen Tätigkeiten
(Protokollerklärungen Nrn. 1, 11)
*Gilt nicht für die Tätigkeit im kirchlichen Sozialdienst
Walter Berroth für GA Baden
26
Entgeltordnung SuE
Protokollerklärung Nr. 11
Schwierige Tätigkeiten sind z.B. die
- Beratung von Suchtmittel-Abhängigen
- Beratung von HIV-Infizierten
- begleitende Fürsorge für Heimbewohner/innen
- begleitende Fürsorge für (auch ehemalige)
Strafgefangene
- Koordinierung der Arbeiten von mehreren B.
mindestens der Entgeltgruppe S 9
Walter Berroth für GA Baden
27
Entgeltordnung SuE
S 13
1.
Leiter/innen von Kitas mit mindestens 70 Plätzen
(Protokollerklärungen Nrn. 8, 9)
2.
Stellv. Leiterinnen von Kitas mit 100 Plätzen
(Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9)
3.
Leiterinnen von Kitas für behinderte oder
erziehungsschwierige Menschen
(Protokollerklärung Nr. 8)
4.
Stellv. Leiterinnen von Kitas für behinderte oder
erziehungsschwierige Menschen
(Protokollerklärungen Nrn. 8, 9)
Walter Berroth für GA Baden
28
Entgeltordnung SuE
S 13
5. Stellvertretende Leiter/innen von Erziehungsheimen
(Protokollerklärungen Nrn. 1, 4, 10)
6.
Meister/innen als Leiter/innen von großen
Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten, die
sich durch Umfang und Bedeutung ihres Aufgabengebietes wesentlich aus der EG S 10 Fallgruppe 3
herausheben
(Protokollerklärung Nr. 1)
Walter Berroth für GA Baden
29
Entgeltordnung SuE
Protokollerklärung Nr. 10
Erziehungsheime sind Heime, in denen überwiegend
behinderte Kinder und Jugendliche i.S. des § 2 SGB IX
oder
Kinder und Jugendliche mit wesentlichen
Erziehungsschwierigkeiten ständig untergebracht sind.
Walter Berroth für GA Baden
30
Entgeltordnung SuE
S 14
*Sozialarbeiterinnen/Sozialpädagoginnen,
- die Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des
Kindeswohls
oder
- Entscheidungen zur zwangsweisen Unterbringung von
Menschen mit psychischen Krankheiten
jeweils in Zusammenarbeit mit dem Familiengericht bzw.
Vormundschaftsgericht treffen
(Protokollerklärung Nr. 12)
*Gilt nicht für die Tätigkeit im kirchlichen Sozialdienst
Walter Berroth für GA Baden
31
Entgeltordnung SuE
Protokollerklärung 12
Unter die EG S 14 fallen auch B. mit dem Abschluss
Diplompädagogen/Diplompädagoginnen,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und
Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten wie in
S 14 eingruppierte Sozialarbeiter/innen bzw.
Sozialpädagoginnen ausüben.
Walter Berroth für GA Baden
32
Entgeltordnung SuE
S 15
1.
Leiter/innen von Kitas mit 100 Plätzen
(Protokollerklärungen Nrn. 8, 9)
2.
Stellv. Leiter/innen von Kitas mit 130 Plätzen
(Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9)
3
Leiter/innen von Kitas für behinderte/erziehungsschwierige
Menschen mit 40 Plätzen
(Protokollerklärung Nr. 8)
4.
Stellv. Leiter/innen von Kitas für behinderte/
erziehungsschwierige Menschen mit 70 Plätzen
(Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9)
Walter Berroth für GA Baden
33
Entgeltordnung SuE
S 15
5. Leiter/innen von Erziehungsheimen
(Protokollerklärungen Nrn. 1, 10)
6. Stellv. Leiter/innen von Erziehungsheimen mit
mindestens 50 Plätzen
(Protokollerklärungen Nrn. 1,4, 9, 10)
7.* Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagogen/-pädagoginnen mit
Tätigkeiten die mindestens zu 1/3 von besonderer
Schwierigkeit und Bedeutung sind
(Protokollerklärung Nr. 1)
*Gilt nicht für die Tätigkeit im kirchlichen Sozialdienst
Walter Berroth für GA Baden
34
Entgeltordnung SuE
S 16
1. Leiter/innen von Kitas mit 130 Plätzen
(Protokollerklärungen Nrn. 8, 9)
2. Stellv. Leiter/innen von Kitas mit 180 Plätzen
(Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9)
3. Leiter/innen von Kitas für behinderte/erziehungsschwierige
Menschen mit 70 Plätzen
(Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9)
4. Stellv. Leiter/innen von Kitas für behinderte/
erziehungsschwierige Menschen mit 90 Plätzen
(Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9)
Walter Berroth für GA Baden
35
Entgeltordnung SuE
S 16
4. Stellv. Leiter/innen von Erziehungsheimen mit 90 Plätzen
(Protokollerklärungen Nrn. 1, 4, 9, 10)
5. *Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagogen-/pädagoginnen mit
Tätigkeiten, die sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung
aus der EG S 12 herausheben
(Protokollerklärung Nr. 1)
6. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten-/therapeutinnen und
Psychagogen/Psychagoginnen in entsprechender Tätigkeit
*Gilt nicht für die Tätigkeit im kirchlichen Sozialdienst
Walter Berroth für GA Baden
36
Entgeltordnung SuE
S 17
1. Leiter/innen von Kitas mit 180 Plätzen
(Protokollerklärungen Nrn. 8, 9)
2. Leiter/innen von Kitas für behinderte/erziehungsschwierige Menschen mit 90 Plätzen
(Protokollerklärungen Nrn. 8, 9)
3. Leiter/innen von Erziehungsheimen mit 50 Plätzen
(Protokollerklärungen Nrn. 1, 9, 10)
Walter Berroth für GA Baden
37
Entgeltordnung SuE
S 18
3. Leiter/innen von Erziehungsheimen mit 90 Plätzen
(Protokollerklärungen Nrn. 1, 9, 10)
5. *Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagogen/pädagoginnen
mit einer Tätigkeit, die sich durch das Maß der damit
verbundenen Verantwortung erheblich aus der EG
S 17 Fallgruppe 5 heraushebt
(Protokollerklärung Nr. 1)
*Gilt nicht für die Tätigkeit im kirchlichen Sozialdienst
Walter Berroth für GA Baden
38