Überleitung SuE

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Transcript Überleitung SuE

Sozial und Erziehungsdienst
im Bereich der Evang. Landeskirche in
Baden
Überleitung zum 1. Sept.2010
Überleitung SuE
Die Überleitung in das neue Tabellen-Entgelt
wird in zwei Schritten vorgenommen:
1.
Zuordnung zur neuen Entgeltgruppe mit neuer
Festlegung der Entgeltstufe und der
anzurechnenden Stufenaufstiegsjahre
2.
Individuelle Überleitung anhand des
Vergleichsentgeltes
Walter Berroth für GA Baden
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- Stufenzuordnung-
Mit der Überleitung werden nicht automatisch die
bisherigen Stufen und die darin verbrachten Jahre
übernommen.
Es gelten neue Stufenzuordnungen und neue
Stufenjahrezuordnungen!
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- StufenzuordnungBisherige Stufe
Angerechnete Jahre
in der Stufe
Neue Stufe
Neues Stufenjahr
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- StufenzuordnungBisherige Stufe
Bisheriges Stufenjahr
Neue Stufe
Neues Stufenjahr
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
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- StufenzuordnungErgänzende Übergangsregelungen des kirchlichen
Arbeitsrechts
Regelungen ist erforderlich, da der TVöD-Bun d für die Entgeltgruppen
9 - 15 keine Stufe 6 kennt
Bisherige
Stufe
Bisheriges Stufenjahr

Neue Stufe
Neues Stufenjahr
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7 (vollendet)

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- StufenzuordnungSonderregelungen
1.
Beschäftigte, die in ihrer Entgeltgruppe in der
Stufe 6 mindestens 2 Jahre zurückgelegt haben,
werden der Stufe 6 zugeordnet.
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- StufenzuordnungSonderregelungen
2. Für Beschäftigte,
die bisher in E 9 eingruppiert waren und neu in S 8
eingruppiert werden gilt
– wegen der für die Entgeltgruppe speziell
verlängerten Stufenlaufzeiten –
eine besondere Tabelle für die Zuordnung der
Stufen und der Stufenlaufzeiten.
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- StufenzuordnungBisherige Stufe
Angerechnete Jahre
in der Stufe
Neue Stufe
Neues Stufenjahr
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-
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1
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2
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- StufenzuordnungBisherige Stufe
Angerechnete Jahre
in der Stufe
Neue Stufe
Neues Stufenjahr
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3
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5
4
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- StufenzuordnungBisherige Stufe
Angerechnete Jahre
in der Stufe
Neue Stufe
Neues Stufenjahr
4
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
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- StufenzuordnungSonderregelungen
3. Beschäftigte, die in ihrer bisherigen Entgeltgruppe in
der Stufe 5 mindestens 11 Jahre zurückgelegt haben,
werden der Stufe 6 zugeordnet.
4. Bei Beschäftigten der bisherigen E 9, die in die S 9
eingruppiert sind,
werden die früheren Stufen und die Stufenlaufzeiten
voll berücksichtigt.
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-indiviuelles EntgeltVerfahren der Überleitung des individuellen
Entgeltes
Für jede Beschäftigte/jeden Beschäftigten wird anhand
der bisherigen Bezüge ein individuelles Vergleichsentgelt
errechnet.
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-individuelles EntgeltBei die Ermittlung des individuellen VergleichsEntgeltes werden drei Gruppen von Beschäftigten
unterschieden:
1.
B. - eingestellt vor dem 1.1.2006 - mit individueller
Endstufe (über der Höchststufe der entsprechenden
Entgeltgruppe der Tabelle)
2.
B. - eingestellt vor dem 1.1.2006 – individuelles
Entgelt liegt im Rahmen der Tabelle
3.
B., die nach dem 1.1.2006 eingestellt worden sind
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-individuelles EntgeltÜberleitung anhand des Vergleichsentgeltes in das
neue Entgeltsystem:
Ist das Vergleichsentgelt höher als das nach dem
neuen System errechnete Tabellen-Entgelt, behält der B.
sein bisheriges, höheres Entgelt
- entweder
bis er die nächste höhere Stufe erreicht
oder
- wenn das Vergleichsentgelt höher als die Endstufe der
entsprechenden Entgeltgruppe ist – auf Dauer
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-individuelles EntgeltÜberleitung anhand des Vergleichsentgeltes
in das neue Entgeltsystem:
Ist das Vergleichsentgelt niedriger, als das nach dem
neuen System errechnete Tabellen-Entgelt
erhält der B. ab dem 1. September das höhere TabellenEntgelt.
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-individuelles Entgelt1.
Berechnung des Vergleichsentgeltes für
Beschäftigte, mit individueller Endstufe
eingestellt vor dem 1.1.2006
- Individuelle Endstufe (Stand 31.8.2010)
+ Besitzstandszulage(n) – sofern ein Anspruch
besteht
___________________________________
individuelles Vergleichsentgelt
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-individuelles EntgeltBeispiel 1:
Erzieherin, 21 Jahre im Beruf
Individuelle Endstufe
(EG S 6 Stufe 6 = 2864,00)
2930,00
Sie behält ihr bisheriges Entgelt, das auch in der Zukunft
in vollem Umfang an allen Entgelterhöhungen teilnimmt.
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-individuelles EntgeltBerechnung des Vergleichsentgeltes für Beschäftigte, mit
individuellem Entgelt
- eingestellt vor dem 1.1.2006
–
+
Tabellenentgelt am 31. 8. 2010
Besitzstandszulage aus Vergütungsgruppenzulage – sofern
Anspruch
+ Besitzstandzulage Kind – sofern Anspruch
____________________________________________
Zwischensumme
+ 2,65 % - bei Zuordnung in die Entgeltstufen 2 bis 5
(S 8 und S 9 - Entgeltstufen 2 bis 4)
____________________________________________
individuelles Vergleichsentgelt
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-individuelles EntgeltBeispiel 2/1
Gruppenerzieherin seit 2001 beschäftigt
Tabellen-Entgelt nach E 8 Stufe 3
Besitzstandszulage (Verg.Gr.Zul.)
2 456,23 €
84,07 €
Zwischensumme
+ 2,65 % =
2 540,30 €
67,32 €
Individuelles Vergleichsentgelt
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= 2 607,62 €
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-individuelles EntgeltBeispiel 2/1
Überleitung Entgeltgruppe
von E 8 in S 6
Überleitung Stufe
von St. 4 / 3 in Stufe 4 / 1
2590,72 €
S 6 St. 4
Mit dem individuellen Vergleichsentgelt von 2.607,62 € befindet sie sich in S 6
zwischen Stufe 4 und Stufe 5
Sie behält ihr individuelles Vergleichsentgelt, bis sie im September 2014 in die
Stufe 5 aufsteigt.
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-individuelles EntgeltBeispiel 2/2
Kita-Leiterin (mind. 40 Plätze) seit 2000 beschäftigt
Tabellen-Entgelt nach E 9 Stufe 4
+ 2,65 % =
2.981,79 €
79,02 €
individuelles Vergleichsentgelt
3.060,81 €
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-individuelles EntgeltBeispiel 2/2
Überleitung Entgeltgruppe
von E 9 in S 10
Überleitung Stufe
von St. 4 / 3 in Stufe 4 / 1
2985,40 €
S 10 St. 4
Mit dem individuellen Vergleichsentgelt von 3060,81 € befindet sie sich in S 6
zwischen Stufe 4 und Stufe 5
Sie behält ihr individuelles Vergleichsentgelt, bis sie im September 2014 in die
Stufe 5 aufsteigt.
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-individuelles Entgelt3. Berechnung des Vergleichsentgeltes für
Beschäftigte, eingestellt nach dem 1.1.2006
Tabellenentgelt vom 31.8.2010
= individuelles Vergleichsentgelt
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-individuelles EntgeltBeispiel 3/1
Gruppenerzieherin seit August 2006 beschäftigt
Tabellen-Entgelt E 6 Stufe 3
2.263,16 €
Das Tabellen-Entgelt ist das individuelle Vergleichsentgelt.
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-individuelles EntgeltBeispiel 3/1
Überleitung Entgeltgruppe
von E 6 nach S 6
Überleitung Stufe
von Stufe 3 / 2 nach Stufe 3 / 1
S 6 Stufe 3
2428,80
Mit dem individuellen Vergleichsentgelt von 2263,16 € befindet sie sich unter
S 6 Stufe 3.
Sie erhält ab 1.9.2010 2428,80 €.
Im September 2014 steigt sie in Stufe 4 auf.
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-individuelles EntgeltBeispiel 3/2
Kita-Leiterin (mind. 70 Plätze) seit August 2007
beschäftigt
Tabellen-Entgelt nach E 9 Stufe 3
2638,57 €
Das Tabellen-Entgelt ist das individuelle Vergleichsentgelt.
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-individuelles EntgeltBeispiel 3/2
Überleitung Entgeltgruppe
von E 9 nach S 13
Überleitung Stufe
Von Stufe 3 / 2 nach Stufe 3 / 1
S 13 Stufe 3
2985,40
Mit dem individuellen Vergleichsentgelt von 2638,57 € befindet sie sich
unter S 13 Stufe 3.
Sie erhält ab 1.9.2010 2985,40 €.
Im September 2014 steigt sie in Stufe 4 auf.
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-individuelles EntgeltSonderregelungen:
(kirchliche Sonderregelung kursiv)
1.
Beschäftigte,
- die vor dem 1.1.2006 eingestellt worden sind
- und in die Entgeltgruppen S 8 bzw. S 9
einzugruppieren sind,
können der Überleitung in die S-Tabelle innerhalb eines
Jahres widersprechen.
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-individuelles EntgeltSonderregelungen:
2. Beschäftigte,
- die vor dem 1.1.2006 eingestellt worden sind,
- und in die Entgeltgruppen S 11, S 12, S 13
einzugruppieren wären
- und denen eine Besitzstandszulage aus einer
Vergütungsgruppenzulage zusteht
werden nach Sondertabellen in S 11Ü, S 12 Ü bzw.
S 13 Ü eingruppiert.
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-individuelles EntgeltSonderregelungen:
3. Beschäftigte,
- die vor dem 1.1.2006 eingestellt worden sind,
- und in die Entgeltgruppe S 16 Stufen 3 oder 4
einzugruppieren wären
- und denen eine Besitzstandszulage aus einer
Vergütungsgruppenzulage zusteht
werden nach der Sondertabelle in S 16 Ü eingruppiert.
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-individuelles EntgeltSonderregelungen:
4. Der Anspruch auf Strukturausgleich bleibt bestehen,
auch wenn er erst nach dem 1. September 2010
entsteht.
Die Abbauregelungen bleiben unverändert.
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