Feuerwehr und Gewerbe.

Download Report

Transcript Feuerwehr und Gewerbe.

Feuerwehr und
Gewerberecht
HBI Mag. Gerald PETER
Kdt. der FF Baden-Stadt
Jurist im Land NÖ
November 2012
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Inhalte
•
•
•
•
•
Abgrenzung / Aufgaben
Gewerbenahe Tätigkeiten
Veranstaltungen
Konsequenzen bei Verstößen
Amtshaftung
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Abgrenzung / Aufgaben
§ 2 NÖ FG (örtliche Feuerpolizei)
• Verhütung von Bränden
• Bekämpfung von Bränden
• Sicherungsmaßnahmen nach dem Brand
• Erhebungen über die Brandursache
und
ausschließlich im örtlichen und sachlichen
Interesse der Gemeinde
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Abgrenzung / Aufgaben
§ 3 Abs.1 NÖ FG (örtliche Gefahrenpolizei)
Maßnahmen zur
• Rettung von Menschen und Tieren sowie der
Bergung lebensnotwendiger Güter,
• Abwehr von Gefahren für Menschen, Tiere,
lebensnotwendige Güter sowie von solchen,
die einen beträchtlichen Sachschaden
bewirken können,
• Notversorgung der Bevölkerung und öffentl.
Einrichtungen mit lebensnotwendigen Gütern
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Abgrenzung / Aufgaben
Besorgung der Aufgaben – Feuerpolizei:
Örtlich
Gemeinde
Überörtlich
Land und LFV
Besorgung der Aufgaben – Gefahrenpolizei:
Örtlich
Gemeinde
Überörtlich
im NÖ FG nicht geregelt
Bestimmungen der
Katastrophenhilfe oder anderer
Materien (StVO, WRG etc.)
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Abgrenzung / Aufgaben
§ 30 NÖ FG (Allgemeine Pflichten):
• Unterlassen von Behinderungen
• Meldepflicht
• Mitarbeitspflicht
• Überlassung von Gegenständen
• Duldungspflicht
Schadenersatz durch Gemeinde
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Abgrenzung / Aufgaben
§ 32a Abs.5 NÖ FG (sonst. Hilfeleistungen)
Darüber hinaus kann jede Feuerwehr technische
und persönliche Hilfeleistungen erbringen, für die sie
ihrer Einrichtung und dem Ausbildungsstand ihrer
Mitglieder nach geeignet sind.
KEINE Erweiterung des Aufgabenbereiches
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Abgrenzung / Aufgaben
§ 32a Abs.5 NÖ FG (sonst. Hilfeleistungen)
Hilfeleistungen im Rahmen gesetzlicher
Verpflichtungen
In verschiedenen Materiengesetzen ist auch die
Feuerwehr vorgesehen
• StVO
• WRG
Verlängerter Arm
der Behörde
• Luftreinhaltegesetz
• etc.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Abgrenzung / Aufgaben
§ 32a Abs.5 NÖ FG (sonst. Hilfeleistungen)
Hilfeleistungen anderer Natur
Möglichkeit für private Auftraggeber, auch die
Feuerwehr heranzuziehen
privatrechtlicher Vertrag
Fiskalgeltung der Grundrechte
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Gewerbe
§ 1 Abs.2 Gewerbeordnung
Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn sie
• selbstständig
• regelmäßig
• mit Gewinnabsicht
betrieben wird.
ANMELDEPFLICHT
KEINE Ausnahme für Feuerwehr definiert
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Gewerbe
Selbstständigkeit:
Ausübung auf eigene Rechnung und Gefahr
Regelmäßigkeit:
Jede Handlung, die nach den Umständen auf
Wiederholungsabsicht schließen lässt
Auch einmalige Handlung
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Gewerbe
Gewinnabsicht:
Absicht, einen Ertrag oder sonstigen
wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen
Auch, wenn der Ertrag den Mitgliedern einer
Personenvereinigung zugute kommen soll
Unabhängig von konkretem Gewinn oder Verlust
Auch mittelbar über Naturalleistungen
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Gewerbe
Reglementierte Gewerbe
Befähigungsnachweis
Freie Gewerbe
Anmeldungsgrundsatz
(ev. Ausübungsvorschriften)
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Gewerbenahe Tätigkeiten
Abschleppen von Fahrzeugen:
Aufgabe der Feuerwehr
Gewerbeausübung
Bergung von Fahrzeugen
Transport von Fahrzeugen
Verbringung von
Fahrzeugen zum nächsten
gesicherten Abstellplatz
Beförderung von Gütern mit
Kraftfahrzeugen mit einem
hzGG von mehr als 3,5 t
Entfernen von Fahrzeugen
(StVO)
Konzession nach dem
Güterbeförderungsgesetz
reglementiertes Gewerbe
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Gewerbenahe Tätigkeiten
Baumschnitt:
Aufgabe der Feuerwehr
Gewerbeausübung
Entfernen von Bäumen
oder Ästen, welche
Gefährdungen bewirken
Sonstige Baumschnitte
Üben solcher Tätigkeiten
ohne Entgelt und
Wiederholungsabsicht
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Baumrodung und
Baumfällung
freies Gewerbe
Gewerbenahe Tätigkeiten
Shuttle Dienste:
Aufgabe der Feuerwehr
Gewerbeausübung
keine
Heimbringdienste
Konzession nach dem
Gelegenheitsverkehrsgesetz
Mietwagengewerbe mit
Personenkraftwagen
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Gewerbenahe Tätigkeiten
Catering Service:
Aufgabe der Feuerwehr
Gewerbeausübung
Versorgung bei
Veranstaltungen innerhalb
des gesetzlichen
Wirkungsbereiches
Versorgung außerhalb
eigener Veranstaltungen
Ausübungsregeln für
Gastgewerbe in der GewO
reglementiertes Gewerbe
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Gewerbenahe Tätigkeiten
Kantine:
Aufgabe der Feuerwehr
Gewerbeausübung
Versorgung der
Mannschaft zu
Selbstkostenpreisen
Entgeltliche Versorgung der
Mannschaft und ev. der
Öffentlichkeit
Ausübungsregeln für
Gastgewerbe in der GewO
reglementiertes Gewerbe
Betriebsanlagengenehmigung
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Gewerbenahe Tätigkeiten
Sprengungen:
Aufgabe der Feuerwehr
Gewerbeausübung
Sprengung aufgrund
bestehender Gefährdung
durch z.B. Eisstoß
Sprengungen gegen Entgelt
reglementiertes Gewerbe
Bewilligung nach dem Schießund Sprengmittelgesetz
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Gewerbenahe Tätigkeiten
Ordnerdienste:
Aufgabe der Feuerwehr
Gewerbeausübung
Brandsicherheitswache
nach Anordnung durch die
zuständige Behörde
Ordnerdienste außerhalb des
vorbeugenden Brandschutzes
gegen Entgelt
Bewachergewerbe
reglementiertes Gewerbe
Zuverlässigkeitsprüfung
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Konsequenzen bei Verstößen
Verwaltungsübertretung
(366 Abs.1 Z1 GewO):
Wer ein Gewerbe ausübt, ohne die erforderliche
Gewerbeberechtigung erlangt zu haben, wird mit
Geldstrafe
bis zu € 3600.bestraft
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Konsequenzen bei Verstößen
Gewerbeentzug (§ 87 GewO):
• schwerwiegende oder wiederholte Verstöße
gegen Bestimmungen der GewO
• Beihilfe zu Verwaltungsübertretungen nach §
366 Abs.1 Z1 GewO
Kann Kommandanten treffen, die selbstständig
sind.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Konsequenzen bei Verstößen
Maßnahmenbeschwerde
(Art.129a Abs.1 Z2 B-VG):
Personen, die behaupten, durch Akte
unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehlsund Zwangsgewalt (AuvBZ) verletzt worden zu
sein, können eine Beschwerde an den UVS
richten
AuvBZ außerhalb der Feuerwehraufgabe
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Veranstaltungen
NÖ Veranstaltungsgesetz gilt für
Öffentliche Veranstaltungen
(Theatervorstellungen, Filmvorführungen,
Schaustellungen, Darbietungen und
Belustigungen)
• allgemein zugänglich
• für einen unbestimmten Personenkreis
bestimmt
• nicht ausgenommen
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Veranstaltungen
Ausnahmen z.B.
juristische Personen öffentlichen Rechtes oder
politische Parteien im Rahmen des gesetzlichen
Wirkungsbereiches
NICHT bei überwiegendem Unterhaltungszweck
mit Verabreichung von Speisen und Getränken
z.B. Feuerwehrfest, Feuerwehrball
Judikatur des VwGH
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Veranstaltungen
Erkenntnis des VwGH vom 23.4.2010
Sachverhalt: FF war der Meinung, dass Feste
in § 32a NÖ FG enthalten sind
• gesetzlicher Wirkungsbereich durch Feuerund Gefahrenpolizei definiert
• Mitwirkung bei der Mittelbeschaffung zur
Erfüllung dieser Aufgaben, aber keine eigene
Aufgabe
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Veranstaltungen
Feuerwehrfest /Feuerwehrball
• Betriebsstättengenehmigung erforderlich
(außer in dafür genehmigten
Gastgewerbebetriebsanlagen)
muss bei Anmeldung bereits vorliegen und gilt
grundsätzlich unbefristet
• Anmeldung 4 Wochen vor Beginn bei
Gemeinde
bei mehr als 3000 Besuchern gleichzeitig – 8 Wochen
vorher bei BVB
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Veranstaltungen
Feuerwehrfest /Feuerwehrball
• Kommandant gilt als Veranstalter
mit Namen und zumindest FF-Adresse
sichtbar (Plakate, Transparente, etc.)
• Ausnahme von der Gewerbeordnung
§ 2 Abs.1 Z 25 GewO iVm § 5 Z 12 KStG
3 Tage im Jahr
• Zivilrechtliche Haftung
• Haftpflichtversicherung zu empfehlen
ab 500 Besuchern gleichzeitig verpflichtend
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Unfallversicherung
§ 176 Abs.1 Z 7 ASVG
Arbeitsunfällen gleichgestellt, sind Tätigkeiten
in Ausübung der den Mitgliedern von
freiwilligen Feuerwehren im Rahmen der
Ausbildung, der Übungen und des
Einsatzfalles obliegenden Pflichten
Keine Versicherung bei sonstigen
Hilfeleistungen
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Amtshaftung
Der Rechtsträger / Dienstgeber
haftet für den Schaden, den die als seine
Organe handelnden Personen in Vollziehung
der Gesetze durch rechtswidriges Ver-halten
schuldhaft zugefügt haben.
Besorgung der örtlichen Feuer- und
Gefahrenpolizei obliegt der Gemeinde, die
sich der Feuerwehr bedient
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Amtshaftung
Feuerwehrmitglied
nein!
REGRESS
Geschädigter
Rechtsträger
Bund, Land, Gemeinde
Körperschaft öff. Rechtes
Sozialversicherungsträger
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Amtshaftung
Verschuldensgrad
Regress
entschuldbare Fehlleistung
nein
leichte Fahrlässigkeit
Nein
grobe Fahrlässigkeit
ja
richterliches Mäßigungsrecht
Verjährung 6 Monate
Vorsatz
ja - voller Ersatz
Verjährung 6 Monate
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Amtshaftung
KEINE Amtshaftung
Tätigkeiten außerhalb der Pflichtaufgaben im
Rahmen von Hilfeleistungen anderer Natur
zivilrechtliche Haftung trifft Feuerwehr als
juristische Person
Bei Hilfeleistungen im Rahmen gesetzlicher
Verpflichtungen
Amtshaftung über Behörde
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Kraftfahrrecht
§ 26 Abs. 1 StVO
Warnzeichen (Blaulicht, Folgetonhorn) dürfen
nur bei Gefahr im Verzug, z.B. Fahrt zum Ort
der dringenden Hilfeleistung
verwendet werden.
Sonstige Fahrten rechtfertigen
Warnsignale nicht!
GERICHTSDELIKT
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Verrechnung
§ 63 NÖ FG
• Kostenersatz gegenüber der Gemeinde
örtliche Feuer- und Gefahrenpolizei
Sonderlöschmittel
• Kostenersatz gegenüber der Feuerwehr
sonstige Hilfeleistungen
(auch jene im Rahmen gesetzlicher
Verpflichtungen)
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Verrechnung
§ 65 NÖ FG
Kostenersätze für Hilfeleistungen außerhalb
der Pflichtaufgaben sind von der Feuerwehr
selbst zu verrechnen und auf dem
Zivilrechtsweg geltend zu machen.
KEIN Bescheid der Gemeinde möglich
Tarifordnung gilt
ABER privatrechtlicher Vertrag
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Im Rahmen unserer Feuerwehrtätigkeit sind
wir in erster Linie verpflichtet, Hilfe zu
leisten, wo sie benötigt wird
Retten – Löschen – Bergen – Schützen
Wo keine Gefahr besteht, ist auch keine
Gefahr abzuwehren
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband
Bezirksfeuerwehrkommando Baden