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Unterweisung der
Beschäftigten
zu den Gefährdungen
am Arbeitsplatz
Unterwei 2005
Unterweisung der Beschäftigten
§ 12 Arbeitsschutzgesetz
(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
Arbeit während ihrer Arbeitszeit
ausreichend
und angemessen zu unterweisen.
[...]
Was ist für wen
wichtig?
Unterwei 2005
1
Unterweisung der Beschäftigten
§ 12 Arbeitsschutzgesetz, Satz 2
(1) [...] Die Unterweisung umfasst
Anweisungen und Erläuterungen, die
eigens auf den Arbeitsplatz oder auf den
Aufgabenbereich der Beschäftigten
ausgerichtet sind.
Unterweisung anhand konkreter
Situationen bzw. Aufgaben
Unterwei 2005
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Durchführung der Unterweisung
WANN ?vor Aufnahme der
Tätigkeit des
Beschäftigten
bei Einstellung (auch Praktikanten/innen,
zeitlich befristet Beschäftigte)
Veränderungen im Aufgabenbereich
nach Arbeitsunfällen und bei Nichtachtung
von Sicherheitsregeln
regelmäßig, mind. 1 x im Jahr
Unterwei 2005
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Durchführung der Unterweisung
per Gesetz der
Arbeitgeber
Vorsitzende/er des Kirchenvorstandes,
Presbyteriums, Gemeindekirchenrates
WER ?
Dienststellenleiter/in bzw.
Geschäftsführer/in
Abteilungsleiter/in
Unterwei 2005
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Durchführung der Unterweisung
WIE ?
in verständlicher Form
praxisnah
im Dialog
mit Demonstration am
Objekt
„In der Kürze liegt die
Würze!“
Dokumentation nicht
vergessen!
Unterwei 2005
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Themen für eine
Unterweisung
Allgemein
:
Vorbeugender Brandschutz
und
Verhalten im Brandfall
Erste Hilfe und Verhalten bei
Arbeitsunfällen
Verkehrs- und
Rettungswege
Vermeidung von Stolpern,
Rutschen, Stürzen
Unterwei 2005
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Themen für eine
Unterweisung
Speziell
(Auswahl):
Reinigungsarbeiten
Bildschirm- und
Büroarbeit
Pflege der
Außenanlagen
Arbeiten mit Leitern
Heben und Tragen
Umgang mit
Gefahrstoffen
Unterwei 2005
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Fachinformationen
Materialien zur Unterweisung gibt es bei:
Evangelische Fachstelle für Arbeitsund
Gesundheitsschutz (EFAS)
Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen
Gewerbeaufsichtsamt bzw.
Amt für Arbeitsschutz
anderen staatlichen Stellen
(u.a. BAuA, BMA)
Unterwei 2005
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