Austria_Gefaehrdungsbeurteilung_Vortrag

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Gefährdungsbeurteilung
der auch dokumentiert werden muss!
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Was ist eigentlich eine Gefährdung?
“Eine potenzielle Schadensquelle” (ISO 14971 )
Eine Gefährdung entsteht, wenn ein Mensch
räumlich und zeitlich in Kontakt mit einem
verletzungsbewirkenden Faktor
kommen kann.
Dabei können mehrere gefahrbringende Bedingungen
zusammenspielen.
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Warum eigentlich Gefährdungsbeurteilung?
Mit dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz gilt:
AschG § 4 - Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(1) Arbeitgeber sind verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu
ermitteln und zu beurteilen. Dabei sind die Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 anzuwenden
Insbesondere sind dabei zu berücksichtigen:
 die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte,
 die Gestaltung und der Einsatz von Arbeitsmitteln,
 die Verwendung von Arbeitsstoffen,
 die Gestaltung der Arbeitsplätze,
 die Gestaltung der Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgänge und deren Zusammenwirken,
 die Gestaltung der Arbeitsaufgaben und die Art der Tätigkeiten, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsabläufe
sowie der Arbeitsorganisation und
 der Stand der Ausbildung und Unterweisung der Arbeitnehmer.
AschG § 5 - Dokumentation
(1) Arbeitgeber sind verpflichtet, in einer der Anzahl der Beschäftigten und den Gefahren entsprechenden Weise die
Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sowie die durchzuführenden Maßnahmen zur
Gefahrenverhütung schriftlich festzuhalten (Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente).
AschG § 8 - Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
(1) Werden in einer Arbeitsstätte, auf einer Baustelle oder einer auswärtigen Arbeitsstelle Arbeitnehmer mehrerer
Arbeitgeber beschäftigt, so haben die betroffenen Arbeitgeber bei der Durchführung der Sicherheits- und
Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten.
(2) Werden in einer Arbeitsstätte Arbeitnehmer beschäftigt, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zu den für diese
Arbeitsstätte verantwortlichen Arbeitgebern stehen, (betriebsfremde Arbeitnehmer), so sind die für diese Arbeitsstätte
verantwortlichen Arbeitgeber verpflichtet, erforderlichenfalls für die Information der betriebsfremden Arbeitnehmer
über die in der Arbeitsstätte bestehenden Gefahren und für eine entsprechende Unterweisung zu sorgen.
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Warum eigentlich Gefährdungsbeurteilung?
Mit dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz gilt:
AschG § 14 - Unterweisung
(1) Arbeitgeber sind verpflichtet, für eine ausreichende Unterweisung der Arbeitnehmer über Sicherheit und
Gesundheitsschutz zu sorgen. Die Unterweisung muß während der Arbeitszeit erfolgen. Die Unterweisung muß
nachweislich erfolgen. Für die Unterweisung sind erforderlichenfalls geeignete Fachleute heranzuziehen.
AschG § 9 – Unterweisung bei Überlassung
(1) Eine Überlassung im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn Arbeitnehmer Dritten zur Verfügung gestellt
werden, um für sie und unter deren Kontrolle zu arbeiten. Überlasser ist, wer als Arbeitgeber Arbeitnehmer zur
Arbeitsleistung an Dritte verpflichtet. Beschäftiger ist, wer diese Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung einsetzt.
(2) Für die Dauer der Überlassung gelten die Beschäftiger als Arbeitgeber im Sinne dieses Bundesgesetzes.
(3) Beschäftiger sind verpflichtet,
 die Überlasser über die für die Tätigkeit erforderliche Eignung und die erforderlichen Fachkenntnisse sowie
über die besonderen Merkmale des zu besetzenden Arbeitsplatzes nachweislich schriftlich zu informieren.
 sie über die für den zu besetzenden Arbeitsplatz oder die vorgesehene Tätigkeit erforderliche gesundheitliche
Eignung nachweislich schriftlich zu informieren,
 den Überlassern die für den zu besetzenden Arbeitsplatz oder die vorgesehene Tätigkeit relevanten
Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente nachweislich zu übermitteln und sie von jeder Änderung in
Kenntnis zu setzen.
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Gefährdungsbeurteilung
AschG § 4
Bei wiederkehrenden, gleichen oder ähnlichen Instandhaltungsarbeiten
kann eine vorhandene Gefährdungsbeurteilung genutzt werden.
Vor Aufnahme der Arbeiten ist jedoch zu prüfen, ob die in der
vorliegenden Gefährdungsbeurteilung getroffenen und
dokumentierten Festlegungen auch ausreichend und anwendbar
sind.
Ansonsten ist die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren!!!
(MOC)
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Gefährdungsbeurteilung
im Unternehmen und vor Ort
 Allgemeine Gefährdungsbeurteilung:
Wird vom Unternehmen im Betrieb erstellt
und muss am Arbeitsplatz vorliegen .
(Sicherheitsordner,…)
 Arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung:
Der ausführende Techniker vor Ort muss die allgemeine
Gefährdungsbeurteilung an die Gegebenheiten vor Ort
anpassen.
(WCF & JHA)
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Wie sieht es in Ihrem Unternehmen aus,
haben Sie alle Zugriff auf die
allgemeinen
Gefährdungsbeurteilungen???
Wo sind diese zu finden???
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Allgemeine
Gefährdungsbeurteilung
 Erstellt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter.
 Muss jährlich auf Aktualität überprüft werden.
 Muss vor Ort für den Mitarbeiter einsehbar sein.
(z.B. Sicherheitsordner)
 Kann / soll als Grundlage für die
arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung
genommen werden.
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Arbeitsplatzbezogene
Gefährdungsbeurteilung
 Ist aufbauend auf die allgemeine Gefährdungsbeurteilung.
 Die allgemeine Gefährdungsbeurteilung darf in das JHA Formular
eingepflegt und dem Mitarbeiter mitgegeben werden.
 Außerdem dürfen die Formulare der betriebsinternen , allgemeinen
Gefährdungsbeurteilungen verwendet werden:
*Der Aufbau muss wie folgt aussehen: Arbeitsschritt > Gefährdung > Schutzmaßnahme!
*Arbeitsschritte müssen abgehakt werden!
*Tankstelle muss vermerkt sein!
*Einhaltung der Schutzmaßnahmen muss durch den Monteur / das Team schriftlich
bestätigt werden!
 Die örtlichen Gegebenheiten müssen durch den Monteur in beiden
Fällen schriftlich mit in die Gefährdungsbeurteilung einfließen!
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Jede Gefährdungsbeurteilung beinhaltet…
… Arbeitsvorbereitung
… Durchführung der Aufgabe
… Arbeitsabschluss
… einem logischen und chronologischen Aufbau der Arbeitsschritte
… klaren, einfachen Schlüsselwörtern
… einem Schwerpunkt auf Gefahrenerkennung
…
Erfüllt sie dies nicht, ist die JHA ungeeignet!
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Aufbau einer Gefährdungsbeurteilung
• Die Aufgabe wird in eine Reihe von logischen
Arbeitsschritten unterteilt
• Den Arbeitsschritten werden potentielle
Gefährdungen zugeordnet
• Zu den Gefährdungen werden geeignete
Schutzmaßnahmen festgelegt
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Es gibt 6 Gruppen von Gefährdungen:
Kontakt:
Gefangen:
Stürze:
Schlag gegen…
in
Ausrutschen / stolpern
Schlag von…
Schädlicher Kontakt mit
Objekt
(Schnitte, Abschürfungen)
unter
Sturz auf gleicher Ebene
zwischen
Sturz aus Höhe
Belastung:
Stoffe
Energiequellen:
Heben
Extreme Temperaturen
Elektrizität
Stoßen / ziehen
Lärm
Druck
Biegen
Verdrehen
Verätzung
Kompression / Dehnung
von
Strahlung
Gefährliche Atmosphäre
Erkennen Sie alle Gefahren zu jedem Arbeitsschritt!
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Wie lege ich Schutzmaßnahmen fest?
Zu jedem Arbeitsschritt und der dazugehörenden
Gefährdung müssen ausreichende Schutzmaßnahmen
festgelegt werden.
Diese sollen die Gefahr ausschliessen, eingrenzen oder verringern.
Dabei kann auf folgende Maßnahmen zurück gegriffen werden:
* Technische Maßnahmen
* Organisatorische Maßnahmen
* Persönliche Maßnahmen
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Denken Sie stets daran…
• Einfach, kurz und klar schreiben
• Jeder sollte den Inhalt verstehen können
• Überprüfen Sie jährlich Ihre Gefährdungsbeurteilung auf
Aktualität. Durch Gesetzesänderungen, ... kann es sein,
das die Gefährdungsbeurteilung angepasst werden muss.
• Eine Hilfe beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung
finden sie auch im Internet unter www.eval.at.
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Regelkreislauf der Sicherheit
Erkennen & Bewerten
(Beinahe-)
Unfallbericht
Ursachenanalyse
Unterweisungen
Sicherheitsgespräche
…
Koordination u.
Information
Besprechungen
vor Arbeitsbeginn
WCF
JHA
Kommunizieren
Verbessern
Gefährdungsbeurteilung
PTW
LMRA
MOC
Kontrollieren
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Was ist Management of Change (MOC) ?
Management of Change
=
Handhabung von Veränderungen
Umgang mit Änderungen
der Rahmenbedingungen
bei der Arbeit
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Was genau ist mit MOC gemeint?
Grundsatz:
Bei Änderungen der Rahmenbedingungen
ist die Arbeit zunächst einzustellen.
Änderungen (beispielhaft):
• Veränderung des Arbeitsumfanges
• Verlegung bzw. Veränderung des Arbeitsbereiches
• Änderung der Witterungsbedingungen
• weitere Kontraktoren vor Ort
• Kraftstoffanlieferung
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Umgang mit MOC?
Änderungen enthalten oftmals Gefährdungen, die in der Gefährdungsbeurteilung (JHA)
berücksichtigt werden müssen!
Falls ein Arbeitserlaubnisschein / eine PTW vorhanden bzw. erforderlich ist, muss
der Permit Issuer entsprechend über die Änderungen vor der Durchführung informiert
werden!
In Zusammenarbeit mit ihm muss der Arbeitserlaubnisschein( PTW) entsprechend
angepasst bzw. ergänzt werden.
Sollte kein(e) Arbeitserlaubnisschein / PTW vorhanden sein, so müssen die Änderungen mit
den (eigenen / fremden) Mitarbeitern besprochen und durchgeführt werden.
Sie müssen bestätigen, dass sie die Änderungen verstanden haben und die festgelegten
Maßnahmen einhalten werden.
Es gilt, die Gefährdungsbeurteilung entsprechend anzupassen!
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