Gasschweißen II

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Gasschweißen II
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Vorwort
Vorwort zur LeManSys-Sicherheitsunterweisung
In der folgenden Präsentation erhalten Sie die notwendigen Informationen und
Hinweise zum Thema „Gasschweißen“.
Arbeiten Sie diese Unterweisung* gewissenhaft durch, denn zum Abschluss
erwartet Sie ein Test (Multiple Choice).
* Hinweise:
Ihr Arbeitgeber ist zu regelmäßigen Unterweisungen im Arbeitsschutz gesetzlich
verpflichtet. (§ 12 ArbSchutzG)
Die Bearbeitung mit bestandenem Test weist nach, dass Sie die Inhalte gelesen und
verstanden haben.
Dokumentiert wird, dass Sie die Unterweisung erfolgreich bearbeitet haben.
Eine Leistungsbewertung findet nicht statt!
Viel Spaß und guten
Erfolg wünscht Ihnen
Übrigens, mein Name steht für
LernManager
Ihr LeMan
In diesem Sinne 
auf gute Zusammenarbeit
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Gasschweißen II
LeManSys –
die Sicherheitsunterweisung
zum Thema:
Gasschweißen II
In dieser Unterweisung werden Sie
über folgende Fakten und Hinweise
zum Thema „Gasschweißen“
informiert!
INHALT:
• Umgang mit Gasschläuchen

Kennfarben und Schutz
• Umgang mit Druckminderern

Konstruktion eines Druckminderers

Kennbuchstaben für die Gasart
• Sicherheitseinrichtungen

Entnahmestellensicherung

Einzelflaschensicherung
• Umgang mit Brennern

Zündung und Abstellen des Brenners

Die Mischdüse

Zusammenfassung
• Wichtiger Hinweis
Quelle: BGV D1, BGI 554
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Umgang mit
Gasschläuchen
Gasschläuche
müssen so
beschaffen sein,
dass sie den zu
erwartenden
Beanspruchungen
standhalten und
Versicherte nicht
gefährdet werden.
• Gasschläuche müssen deutlich erkennbar und
dauerhaft mit einer Kennfarbe versehen sein.
• Gasschläuche müssen gegen Abgleiten von den
Schlauchtüllen gesichert sein.
• Brenngasschläuche und Sauerstoffschläuche
zwischen Flaschendruckminderern und Brennern
müssen mindestens 3 m lang sein.
• Schlauchanschlüsse und Schlauchverbindungen
müssen entsprechend der Gasart ausgeführt sein. Sie
müssen so beschaffen sein, dass ein dichter
Anschluss und eine sichere Befestigung des
Gasschlauches möglich sind.
• Schlauchkupplungen für Gasschläuche müssen mit
einer selbsttätig wirkenden Gassperre ausgerüstet und
gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert sein.
Schlauchkupplungen einer gasspezifischen Bauart
dürfen sich nicht mit Schlauchkupplungen einer
anderen gasspezifischen Bauart kuppeln lassen.
Quelle: BGV D1, BGI 554
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Wichtiger Hinweis
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Bitte beachten Sie:
Diese Demoversion
beinhaltet nur einen
kleinen Ausschnitt der
Vollversion
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