Betriebsanweisungen zum Umgang mit Gefahren

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Transcript Betriebsanweisungen zum Umgang mit Gefahren

BETRIEBSANWEISUNG
Stand: 03/2008
GEM. § 14 GEFSTOFFV
Arbeitsplatz: Baustellen
Tätigkeit: Vergießen einer Kabelmuffe
Gefahrstoffbezeichnung
2 Komponenten-Gießharz (A und B)
Komponente B: Aromatisches Polyisocyanat, 4,4‘-Diphenylmethandiisocyanat
Gefahren für Mensch und Umwelt
Die Gefährdung geht von Komponente B (kleines Behältnis) aus
— Gesundheitsschädlich beim Einatmen
— Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut
— Sensibilisierende und allergisierende Wirkung möglich
— Bei besonders veranlagten Personen (Allergiker, Asthmatiker) sind asthmatische
Anfälle, Atemnot möglich
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Arbeitsanzug tragen (Ärmel nicht hochkrempeln)
Gummihandschuhe mit Stulpen tragen
Korbbrille tragen
Hautschutzmittel benutzen:
Schutz (vor der Arbeit)
Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss)
Pflege (nach der Arbeit)
Gießharz vor Feuchtigkeit und Regen schützen
Bei Arbeiten im Zelt: Bodenabsaugung einsetzen
Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken
Besonders veranlagte Personen (Allergiker, Asthmatiker) dürfen keine Anmischund Vergieß arbeiten ausführen
Verhalten im Gefahrfall
Beim Verschütten größerer Mengen Komponente B (mehr als 2 Liter):
— Kabelgraben sofort verlassen und Vorgesetzten informieren.
— Verschüttetes vom Grabenrand aus mit feuchtem Sand abdecken und mit
Vernichterlösung übergießen; kontaminierten Sand nach
30 Minuten ausheben und in offenen Behältern aufbewahren.
Bei unbeabsichtigtem Wassereintrag in Komponente B: Maßnahmen wie oben
Erste Hilfe
Spritzer im Auge: Auge sofort mit viel Wasser aus mitgeführter Augenspülflasche
ausspülen; umgehend Vorgesetzten informieren; Augenarzt aufsuchen
Verunreinigung mit Gießharz oder Komponente B:
— Kleidung sofort wechseln;
— Haut: mit Tuch oder Papier abwischen, dann mit Wasser und Seife reinigen.
Bei Unwohlsein oder Atembeschwerden sofort Kabelgraben verlassen;
Vorgesetzten informieren; Notruf: 112
Sachgerechte Entsorgung
Isocyanatreste im Behältnis Komponente B mit noch flüssigem Harzgemisch
versetzen und aushärten lassen. Abfallgebinde unverschlossen zur betrieblichen
Sammelstelle bringen.
BETRIEBSANWEISUNG
Stand: 03/2008
GEM. § 14 GEFSTOFFV
Arbeitsplatz:: Baustellen
Tätigkeit:
Kontakt mit eingebauten
Mineralwolle- Dämmstoffen
Gefahrstoffbezeichnung
Mineralwolle-Dämmstoffe in Decken- und Wandverkleidungen
Einbaudatum und Hersteller sind unbekannt
Gefahren für Mensch und Umwelt
Mineralwolle-Dämmstoffe dieser Produktgruppe können künstliche Mineralfasern (KMF) freisetzen,
die Reizungen (Juckreiz) der Haut, der Augen und der Atemwege verursachen.
Gelangen dünne Fasern in die Atemluft, können diese in der Lunge zu Gesundheitsschädigungen
führen. Diese Faserstäube wirken möglicherweise Krebs erzeugend.
Zusatzstoffe (z.B. Formaldehyd-Harze) können allergische Reaktionen auslösen.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Oberstes Gebot: Staubentwicklung vermeiden!
– Staubarme Arbeitsverfahren und -geräte verwenden,
– Material, wenn überhaupt erforderlich, vorsichtig handhaben, nicht reißen
– zu entfernendes Material unmittelbar an der Ausbaustelle in gekennzeichnete Säcke dicht
verpacken,
ggf. Zuschnitt von KMF nur auf fester Unterlage mit scharfem Messer,
– Arbeitsplatz nach Beendigung und erforderlichenfalls während der Arbeit mit Staubsauger
BTI Industriesauger reinigen oder feucht wischen, keinesfalls kehren!
– nach Beendigung der Arbeit Kleidung, Haut und Werkzeug reinigen (abwaschen mit Wasser
oder absaugen, niemals mit Druckluft abblasen),
– am Arbeitsplatz nicht essen, trinken oder rauchen und hier keine Lebensmittel aufbewahren
Augenschutz: Bei starker Staubentwicklung und Überkopfarbeiten Korbbrille tragen.
Handschutz: Schutzhandschuhe aus Leder oder Kunststoff (mit Gewebeeinlage) tragen
Atemschutz: Atemschutzgerät mit Partikelfilter mind. Partikelfilterklasse P2
bzw. FFP2 verwenden
Verhalten im Gefahrfall
Werden Materialien vorgefunden, bei denen es sich um Asbest handeln könnte,
sind die Arbeiten sofort einzustellen und der Vorgesetzte (Hr. Weinhold) ist zu verständigen.
Störungen an Staubsaugeinrichtungen dem Vorgesetzten melden
Erste Hilfe
Augenkontakt: Bei Augenreizungen nicht reiben, sondern mit viel Wasser spülen, ggf. Augenarzt
aufsuchen
Hautkontakt:
Gründlich mit Wasser und Seife reinigen
Notruf :
112
Sachgerechte Entsorgung
Mineralwolle-Dämmstoffe (entferntes Material, Verschnitt) direkt vor Ort in gekennzeichnete Säcke
verpacken. Beim Verschließen der Säcke die enthaltene Luft möglichst nicht herausdrücken.
BETRIEBSANWEISUNG
Stand: 04/2008
GEM. § 14 GEFSTOFFV
Explosionsschutzdokument gemäß § 6 BETRSICHV
Arbeitsplatz: Baustellen
Tätigkeit: Reinigen von Kabelenden
Gefahrstoffbezeichnung
Kabelreiniger in Spraydosen (Druckgaspackungen)
Gefahren für Mensch und Umwelt
— Hautkontakt: Reizung und Entfettung der Haut
— Inhalation der Dämpfe: Übelkeit, narkotische Wirkung, Atembeschwerden möglich
— Dämpfe sind entzündlich
— Gase des Treibmittels sind hochentzündlich (Propan/Butan-Gemisch)
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
— Schutzhandschuhe tragen.
— Hautschutzmittel benutzen:
Schutz (vor der Arbeit) Reinigung
(vor Pausen und Arbeitsschluss) Pflege nach der Arbeit
— Hände nicht mit Lösemittel reinigen.
— Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken.
— Sonstige Zündquellen (z.B. elektrische Betriebsmittel, Verwendung von Flüssiggas
und Feuerzeugen / Streichhölzern vermeiden.
Verhalten im Gefahrfall
In Brand geratene Putzlappen oder Lösemittel
mit vorhandenem Feuerlöscher oder Sand löschen.
Vorgesetzten informieren.
Erste Hilfe
Benetzte Haut mit Wasser und Seife reinigen.
Bei Benommenheit oder Atembeschwerden sofort den Vorgesetzten informieren.
Notruf: 112
Sachgerechte Entsorgung
Putzlappen und leere Gebinde getrennt, in verschließbaren Behältnissen sammeln und der
betrieblichen Entsorgungsstelle zuführen.
BETRIEBSANWEISUNG
Stand: 04/2008
GEM. § 14 GEFSTOFFV
Arbeitsplatz: Baustellen
Tätigkeit: Klebearbeiten
Gefahrstoffbezeichnung
Atomkleber / Sekundenkleber
Gefahren für Mensch und Umwelt
-- Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen
-- Dämpfe können besonders bei niedriger Raumluftfeuchte die Augen und Schleimhäute reizen
-- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
-- Vor Arbeitsbeginn mit Hautcreme eincremen
-- Vor jeder Anwendung Schutzbrille aufsetzen
-- Beim Verkleben von Flächen Schutzhandschuhe tragen
-- Einatmen von Dämpfen vermeiden, Absaugung einschalten
-- Für Raumluftfeuchte über 55% sorgen
-- Kühl lagern
-- Hautschutz benutzen:
Schutz (vor der Arbeit)
Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss)
Pflege (nach der Arbeit)
-- Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebensmittel aufbewahren
Verhalten im Gefahrfall
-- Gefahrenbereich im Brandfall sofort verlassen
-- Entstehungsbrände mit Pulver oder CO2 löschen
Erste Hilfe
Augen:
Haut:
Mit viel Wasser spülen, Arzt unter Mitnahme des
Sicherheitsdatenblattes sofort aufsuchen
Benetzte Kleidung entfernen, gründlich mit Wasser und
Seife waschen, rückfetten
In jedem Falle Herrn Weinhold informieren
Notruf: 112
Sachgerechte Entsorgung
-- Ausgehärtete Reste sind Hausmüll
-- Flüssige Klebstoffreste als Sondermüll Herrn Weinhold übergeben
BETRIEBSANWEISUNG
Stand: 04/2008
GEM. § 14 GEFSTOFFV
Arbeitsplatz: Baustellen
Tätigkeit: Betanken von Maschinen und KFZ
Gefahrstoffbezeichnung
Heizöl EL
(Dieselkraftstoff)
In Dieselkraftstoff können aromatische Kohlenwasserstoffe enthalten sein,
die möglicherweise krebserzeugend wirken
Gefahren für Mensch und Umwelt
-- Einatmen oder Aufnahme durch die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen.
-- Ständiger Hautkontakt mit Dieselkraftstoff kann zu Hautkrebs führen.
-- Kann die Atemwege, Augen reizen. Schwindel und Kopfschmerzen möglich.
-- Erhöhte Entzündungsgefahr bei durchtränktem Material (z. B. Kleidung, Putzlappen).
-- Rutschgefahr bei verschüttetem Produkt, besonders in Verbindung mit Wasser.
-- Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden!
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
-- Von Zündquellen fernhalten! Keine offenen Flammen! Nicht auf heiße Flächen spritzen!
-- Schlag und Reibung vermeiden!
-- Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen vermeiden!
-- Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Vorbeugender Hautschutz erforderlich!
-- Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel verwenden!
-- Verunreinigte Kleidung wechseln!
-- Gefäße nicht offen stehen lassen! Kraftstoffgetränkte Putzlappen nicht in den Hosentaschen
mitführen!
Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Gestellbrille!
Handschutz:
Bei länger anhaltendem Hautkontakt: Handschuhe aus Nitril
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe
empfehlenswert!
Hautschutz:
Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden
Verhalten im Gefahrfall
Mit saugfähigem Material (z. B. Kieselgur, Sand) aufnehmen und entsorgen!
Berst- und Explosionsgefahr bei Erhitzung! Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser
kühlen!
Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver und Wasser im Sprühstrahl
(kein Vollstrahl)!
Brandbekämpfung nur mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät und Schutzkleidung!
Erste Hilfe
Nach Augenkontakt:
10 Minuten mit Wasser oder Augenspüllösung spülen.
Nach Hautkontakt:
Verunreinigte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser und
Seife reinigen.
Nach Einatmen: Frischluft! Atemwege freihalten: Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen.
Nach Verschlucken:
Verschlucken kann zu Lungenschädigung führen.
Krankenhaus!
Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Bewusstsein in kleinen Schlucken
viel Wasser trinken lassen. Gabe von medizinischem Kohlepulver.
Notruf: 112
Sachgerechte Entsorgung
-- Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten!
BETRIEBSANWEISUNG
Stand: 03/2008
Elektrische Handwerkzeuge
Arbeitsplatz: Baustellen
Tätigkeit : Bohren, Fräsen, Stemmen.
Pressen, Schleifen, Trennen usw.
Anwendungsbereich
Diese Betriebsanweisung enthält allgemeine Regeln für das Benutzen von
Elektrischen Handwerkzeugen
Gefahren für Mensch und Umwelt
Gefahren durch das Benutzen von elektrischen Handwerkzeugen ergeben sich durch:
-- Elektrischen Strom
-- Verletzungsgefahr durch scharfes und spitzes Bohrwerkzeug sowie weggeschleuderte Späne
und Splitter. Nachlauf beachten!
-- Beim Benutzen von Handbohrmaschinen besteht Gefahr eines Stromschlags durch Anbohren
strom- oder wasserführender Leitungen oder Beschädigung der Zuleitung
-- Bei Arbeiten in explosionsfähigen Dämpfen, Gasen und Stäuben und beim Anbohren von
Gasleitungen besteht Explosionsgefahr.
-- Bei starkem Lärm (ab 80 dB(A)) besteht die Gefahr von Gehörschädigungen.
-- wegfliegenden Werkstücken, außer Kontrolle geratenes Werkzeug
-- Schneiden, Quetschen, herabfallende Werkstücke, Aufwickeln durch drehende Werkstücke
-- Lärm und Staub
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
-- Die Betriebsanleitung des Herstellers ist zu beachten!
-- In elektrischen Handmaschinen nur die dafür zugelassenen Werkzeuge einspannen
(z.B. bei Schleif- und Trennscheiben).
-- Es darf nur zweckentsprechendes und überprüftes Handgerät und Zubehör
verwendet werden.
-- Vor der Benutzung eines neuen Gerätes die Gebrauchsanweisung lesen
und beachten
-- In elektrischen Handmaschinen nur die dafür zugelassenen Werkzeuge
einspannen (z. B. bei Schleif- und Trennscheiben)
-- Elektrische Betriebsmittel nur bei sicherem Stand und noch zu bewältigendem
Drehmoment mit beiden Händen führen
-- Schutzeinrichtungen nicht abmontieren oder blockieren
-- In explosionsgefährdeten Räumen und Bereichen nur EX-geschützte
Maschinen benutzen
-- Enganliegende Arbeitskleidung tragen
-- Je nach Arbeitsumgebung persönliche Schutzausrüstung benutzen: Schutzhelm, Schutzschuhe,
Gehörschutz, Schutzbrille, Handschuhe (nicht bei drehenden Werkzeugen) etc.
Verhalten bei Störungen
- Schadhaftes Werkzeug und Zubehör sofort austauschen bzw. von einer Fachkraft instand setzen
lassen.
- Störungen nur im Stillstand beseitigen. Netzstecker ziehen.
Erste Hilfe
Ruhe bewahren
Ersthelfer heranziehen
Notruf: 112
Unfall melden
Instandhaltung
- Instandsetzung nur durch beauftragte Personen bzw. Fachfirmen
- Nach Instandhaltung sind die Schutzeinrichtungen zu überprüfen.
- Bei der Instandhaltung die Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
- Es ist zu gewährleisten, dass nur geprüfte Werkzeuge und Geräte benutzt werden und diese
spätestens alle sechs Monate überprüft werden.
BETRIEBSANWEISUNG
Stand: 04/2008
Lärm
Arbeitsplatz: Baustellen
Tätigkeit : Bohren, Fräsen, Stemmen.
Schleifen, Trennen, Fremdlärm usw.
Anwendungsbereich
Benutzung von Gehörschutz im Lärmbereich über 80dB(A)
Gefahren für Mensch und Umwelt
Gefahren durch das Benutzen von elektrischen Handwerkzeugen ergeben sich durch:
-- Elektrischen Strom
-- Verletzungsgefahr durch scharfes und spitzes Bohrwerkzeug sowie weggeschleuderte Späne
und Splitter. Nachlauf beachten!
-- Beim Benutzen von Handbohrmaschinen besteht Gefahr eines Stromschlags durch Anbohren
strom- oder wasserführender Leitungen oder Beschädigung der Zuleitung
-- Bei Arbeiten in explosionsfähigen Dämpfen, Gasen und Stäuben und beim Anbohren von
Gasleitungen besteht Explosionsgefahr.
-- Bei starkem Lärm (ab 80 dB(A)) besteht die Gefahr von Gehörschädigungen.
-- wegfliegenden Werkstücken, außer Kontrolle geratenes Werkzeug
-- Schneiden, Quetschen, herabfallende Werkstücke, Aufwickeln durch drehende Werkstücke
-- Lärm und Staub
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
-- Gehörschutz muss im gekennzeichneten Lärmbereich von allen Personen getragen werden.
-- Gehörschutz muss über die gesamte Arbeitsschicht bzw. über alle Lärmphasen getragen werden.
-- Gehörschutz muss richtig benutzt werden (siehe Herstellerangaben).
-- Am Gehörschutz dürfen keine Manipulationen vorgenommen werden.
-- Gehörschutz muss so ausgewählt werden, dass die Schalldämmung ausreichend hoch ist.
-- Sprachverständlichkeit sollte möglich sein.
-- Bei Gefahr muss die Hörbarkeit von Warnsignalen garantiert werden.
Verhalten bei Störungen
Defekte oder verschmutzte Gehörschützer sind schnellstmöglich auszutauschen.
Erste Hilfe
Nach Knallereignissen mit plötzlichem Hörverlust oder Ohrgeräuschen schnellstmöglich einen
Arzt aufsuchen.
Instandhaltung / Entsorgung
Gehörschützer sind in geeigneten Behältern aufzubewahren.
Sie sind nach den Herstellerangaben regelmäßig zu reinigen.
Bei spröden Dichtungskissen an Kapseln sind die Kissen auszuwechseln.
BETRIEBSANWEISUNG
Stand: 04/2008
Schneidwerkzeuge
Arbeitsplatz: Baustellen
Tätigkeit : Absetzen von Kabeln und Leitungen
Anwendungsbereich
Umgang mit Schneidwerkzeugen
Diese Betriebsanweisung gilt für alle Arbeiten mit handgeführten Schneidwerkzeugen
z. B. Scheren, Hakenmesser, Riedmesser und Klingenmesser.
Gefahren für Mensch und Umwelt
Schnitt- und Stichverletzungen
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
-- Die freie Hand aus dem Gefahrenbereich des Schneidwerkzeuges heraushalten.
-- Nur geeignete, vorgeschriebene Schneidwerkzeuge verwenden.
-- Richtige Grifftechnik anwenden - Schneide nie in Richtung des Körpers bewegen.
-- Aufbewahrung und Transport von Schneidwerkzeugen nur in geeignetem Futteral oder mit
versenkter Klinge.
-- Schneidwerkzeuge dürfen beim Hinabsteigen von Leitern und beim Hinaus- bzw. Hinuntergehen
von Treppen nicht in der Hand gehalten werden.
-- Sicheres Ablegen auf rutschhemmenden Ablagen mit Bordkanten oder auf Magnete.
(Unsachgemäß abgelegte Schneidwerkzeuge können durch Maschinenvibrationen oder Anstoßen
herabfallen und durch das Herabfallen oder durch reflexionsartiges Nachfassen zu Verletzungen
führen.)
Verhalten bei Störungen
-- Stumpfe Werkzeuge erfordern beim Schneiden einen hohen Kraftaufwand und vergrößern die
Gefahr des Abrutschens. Deshalb müssen Schneidwerkzeuge rechtzeitig nachgeschliffen oder
ausgewechselt werden.
-- Ausgemustert werden müssen
a) schadhafte Schneidwerkzeuge mit beispielsweise rauhen, losen oder gesplitterten
Griffheften oder mit beschädigten Befestigungselementen der Klinge.
b) schartige, verbogene oder abgenutzte Klingen.
Erste Hilfe
Ruhe bewahren
Ersthelfer heranziehen
Notruf: 112
Unfall melden
Instandhaltung / Entsorgung
-- Stumpfe schartige Klingen in Behältern sammeln.
-- Klingen zum Wechsel niemals in den Mund nehmen oder achtlos auf den Boden werfen.
-- Reparaturen an Schneidwerkzeugen sind nur von sachkundigem Personal durchzuführen.
BETRIEBSANWEISUNG
Stand: 04/2008
Heben und Tragen von Lasten
Arbeitsplatz: Baustellen
Tätigkeit :
Transport schwerer Güter wie
Verteilungen, Kabeltrassen usw.
Anwendungsbereich
Arbeiten mit manueller Lastenhandhabung (Heben und Tragen).
Gefahren für Mensch und Umwelt
-- Verletzung bzw. Erkrankung am Muskel-Skelett-System
-- Stolper-, Rutsch-, Sturz- und Anstoß- bzw. Quetschgefahr
-- Schnittverletzungen aufgrund scharfer Kanten oder Graten an der Last
-- Herabfallen von Gegenständen
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
-- Grundsätzlich, wenn möglich: Hebe-, Trage- oder Transporthilfen benutzen
-- Schwere und sperrige Lasten immer mit mehreren Personen heben und tragen
-- Persönliche Schutzausrüstung wie z.B. geeignete Schutzhandschuhe und
Sicherheitsschuhe verwenden
-- Anheben und Absetzen von Lasten:
-Auf einen sicheren Stand und ausreichenden Bewegungsraum achten
-In die Knie gehen und die Last nach Möglichkeit mit beiden Händen greifen
-Einseitige Belastung vermeiden
-Den Körper durch Einsatz der Beinmuskulatur gleichmäßig und langsam
aufrichten, den Rücken dabei möglichst gerade halten
-Die Last möglichst körpernah heben
-Die Last niemals ruckartig bewegen
-Beim Heben und Absetzen einer Last das Verdrehen der Wirbelsäule
vermeiden. Eine Änderung der Bewegungsrichtung erfolgt über ein Drehen
des ganzen Körpers mit den Füßen
-Beim Absetzen der Last ebenfalls auf eine möglichst gerade Haltung des
Rückens achten
-Beim Absetzen der Last auf die Finger achten! g Quetschgefahr
-- Tragen von Lasten:
- Den Rücken beim Tragen möglichst gerade halten
- Die Last möglichst nah am Körper tragen (beidhändig vor dem Körper, auf
beide Arme verteilt neben dem Körper, auf dem Rücken oder den Schultern)
-Auf freie Sicht achten
-Auf freie, ebene und sichere Verkehrswege achten
Verhalten bei Störungen
Beschädigte Hebe-, Trage- und Transporthilfen dürfen nicht benutzt werden. Sie sind sofort
aus dem Verkehr zu nehmen. Die Mängel sind dem Vorgesetzten zu melden.
Erste Hilfe
Ruhe bewahren
Ersthelfer heranziehen
Notruf: 112
Unfall melden
Instandhaltung / Entsorgung
Instandhaltungsarbeiten an Hebe-, Trage- und Transporthilfen nur durch beauftragte und
fachlich qualifizierte Personen durchführen lassen.
BETRIEBSANWEISUNG
Stand: 04/2008
Fahrbare Arbeitsbühnen
Arbeitsplatz: Baustellen
Tätigkeit :
Installation von fahrbaren
Arbeitsbühnen aus
Anwendungsbereich
Diese Betriebsanweisung gilt für das Verwenden von fahrbaren
Hubarbeitsbühnen.
Gefahren für Mensch und Umwelt
-- Absturz von Personen.
-- Umkippen der Arbeitsbühne
-- Verletzung von Personen durch herab fallende Gegenstände
-- Einklemmen von Personen zwischen der verfahrbaren Arbeitsbühne und feststehenden Teilen
der Umgebung
-- Gefährdungen durch elektrischen Strom durch Annäherung an unter Spannung stehende
Freileitungen
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
-- Bedienung der Arbeitsbühne nur durch hierzu beauftrage Personen
-- Selbständige Bedienung nur, wenn die Person mindestens 18 Jahre alt ist,
unterweisen und ihre Befähigung nachgewiesen hat
-- Vorhandensein und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen feststellen
-- Aufstell- und Bedienungsanleitung des Herstellers beachten
-- Arbeitsbühne so aufstellen, dass sie sicher steht und gegen ungewollte Lageveränderung sichern
(Feststelleinrichtungen benutzen)
-- Hubarbeitsbühne nicht überlasten, Max. Belastung entsprechend Bedienungsanleitung beachten!
-- Bereich unter der Arbeitsplattform und den Bereich um die Arbeitsbühne gegen Anfahren und
unbefugten Zutritt sichern
-- Sicherungen gegen Verkehrsgefahren treffen (z.B. Absperrungen, Sicherungsposten)
-- Beim Verfahren keine Personen auf der Arbeitsplattform
-- Standplatz auf der Arbeitsbühne nicht durch Kisten oder Tritte erhöhen
-- Nicht über die Arbeitsbühne hinausbeugen
-- Abstand zu Freileitungen bei unbekannter Spannung mind. 5 m
Verhalten bei Störungen
Bei Feststellung von Sicherheitsmängeln Arbeitsbühne nicht benutzen
Festgestellte Mängel sind umgehend dem Vorgesetzten zu melden.
Erste Hilfe
Ruhe bewahren
Ersthelfer heranziehen
Notruf: 112
Unfall melden
Instandhaltung
Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen nur durch beauftragte und
fachlich qualifizierte Personen durchführen lassen.
BETRIEBSANWEISUNG
Stand: 04/2008
Verfahrbare Gerüste (Rollrüstungen)
Arbeitsplatz: Baustellen
Tätigkeit :
Installation von verfahrbaren
Gerüsten aus
Anwendungsbereich
Diese Betriebsanweisung gilt für die Benutzung von verfahrbaren Gerüsten
(Rollrüstungen)
Gefahren für Mensch und Umwelt
-- Absturz von Personen.
-- Umkippen der Gerüstes
-- Verletzung von Personen durch herab fallende Gegenstände
-- Einklemmen von Personen zwischen dem verfahrbaren Gerüst und feststehenden Teilen der
Umgebung
-- Gefährdungen durch elektrischen Strom durch Annäherung an unter Spannung stehende
Freileitungen
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
-- Aufbau und Benutzung nach Anweisung des Herstellers
-- Bedienung der Arbeitsbühne nur durch hierzu beauftrage Personen
-- arbeitstäglich vor Benutzung Kontrolle auf augenscheinliche Mängel
-- Gerüst gegen Anfahren sichern
-- Gerüst so aufstellen, dass es sicher steht und gegen ungewollte Lageveränderung sichern
(Feststelleinrichtungen benutzen)
-- Arbeitsplätze auf Gerüsten nur über dafür vorgesehene Zugänge betreten
-- Bereich unter Gerüst gegen unbefugten Zutritt sichern
-- Sicherungen gegen Verkehrsgefahren treffen (z.B. Absperrungen, Sicherungsposten)
-- Beim Verfahren keine Personen auf dem Gerüst
-- Standplatz auf dem Gerüst nicht durch Kisten oder Tritte erhöhen
-- Material nur so auf den Belägen ablegen, dass genügen Bewegungsfläche verbleibt.
-- Abstand zu Freileitungen bei unbekannter Spannung mind. 5 m
Verhalten bei Störungen
-- Bei Feststellung von Sicherheitsmängeln Gerüst nicht benutzen, arbeiten sind sofort einzustellen
-- Festgestellte Mängel sind umgehend dem Vorgesetzten zu melden.
-- Nach außergewöhnlichen Einwirkungen Gerüst überprüfen
Erste Hilfe
Ruhe bewahren
Ersthelfer heranziehen
Notruf: 112
Unfall melden
Instandhaltung
Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen nur durch beauftragte und
fachlich qualifizierte Personen durchführen lassen.
Schadhafte Bauteile austauschen
BETRIEBSANWEISUNG
Stand: 07/2009
elektrische Kabelwinde
Arbeitsplatz: Baustellen
Tätigkeit : Kabelzug mit elektrischer Winde.
Anwendungsbereich
Arbeiten mit Seilwinden
Gefahren für Mensch und Umwelt
Gefahren bestehen auf Grund von:
-- Seilriss
-- Überlastung
-- Quetsch- und Schergefahr zwischen Seil bzw. Last und Umgebung
-- Quetsch- und Einzugsgefahr an bewegten Teilen der Winde
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
-- Beim Betrieb die Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
-- Die zulässige Zugkraft der Winde nicht überschreiten
-- Aufstellung und Bedienung nur durch qualifizierte und beauftragte Personen.
-- Winde und Umlenkrollen so befestigen, dass sie ihre Lage nicht verändern können, die zu
erwartende Kraft sicher aufgenommen werden kann und nicht über die Kanten gezogen wird.
-- Gefahrenbereiche sind abzusichern (keine Personen vor der Winde)
-- Kabelstrumpf und Seil sorgfältig befestigen
-- Während des Zugvorganges auf die Windenbefestigung und auf das Seil achten
-- Seil niemals um die Hand wickeln
-- Seil ordentlich ablegen, kein „Seilsalat“ unter den Füßen
-- bei Gefahr Zugvorgang sofort abbrechen
Verhalten bei Störungen
Bei Störungen Winde sofort stillsetzen.
Festgestellte Mängel sind sofort dem Vorgesetzten zu melden.
Reparaturarbeiten nur durch beauftragte Personen.
Erste Hilfe
Ruhe bewahren
Ersthelfer heranziehen
Notruf: 112
Unfall melden
Instandhaltung
Instandhaltung (Wartung und Reparatur) nur von qualifizierten und beauftragten Presonen .
Nach Instandsetzung sind die Schutzeinrichtungen zu überprüfen
Bei der Instandhaltung ist die Betriebsanleitung des Herstellers zu beachten.