Sicherheitseinweisung Stufe C für Partnerfirmen der Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co KG Div.

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Transcript Sicherheitseinweisung Stufe C für Partnerfirmen der Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co KG Div.

Sicherheitseinweisung Stufe C
für Partnerfirmen
der Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co KG
Div. Launch & Production Site Germany
Stand: 01.01.2015
Inhalte
• Zweck der Einweisung
• Geltungsbereich
• Zutritts- und Ausgangsregelungen
• Notfallorganisation: Brandschutz, Gebäudealarm, Notfall
• Allgemeine Verhaltensregeln
• Betriebliche Besonderheiten
• Schutzmaßnahmen: PSA, Bekleidungsvorschriften,
Gefahrenkennzeichen, Freigabe-/ Erlaubnisschein, Ex-Schutz,
Höhen, Umweltschutz
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Zweck der Einweisung
Am Standort Ingelheim arbeiten die Menschen in chemischpharmazeutischen Betrieben, Laboren, Energie- und Lüftungszentralen,
Werkstätten und der Verwaltung.
Einige Bereiche unterliegen besonders strengen
Sicherheitsanforderungen. Diese Sicherheitseinweisung Stufe C soll die
wichtigsten tätigkeitsbezogenen Sicherheitsmaßnahmen und
Verhaltensregeln bekannt machen und auf mögliche Gefahren
hinweisen.
Zusätzlich übernimmt die Partnerfirma die Gewähr dafür, dass alle bei
Ausführung des Auftrags einzuhaltenden gesetzlichen und
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und spezielle, auf den Auftrag
bezogenen Vorschriften, eingehalten werden.
Die folgende Sicherheitseinweisung Stufe C ist für 1 Jahr gültig.
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Geltungsbereich
Diese Sicherheitseinweisung gilt für folgende Gebäude und Betreuungsbereiche am Standort Ingelheim:
Gebäude
Bezeichnung
Betreuungsbereich
Gebäude
Bezeichnung
Betreuungsbereich
2021/ 2032A/B/C
LPC
Plant Engineering
5211 A,B,C
Synthese 8
Produktionsgruppe A
3165/ 3175
Sprühturm
Plant Engineering
5215
Synthese A1
Produktionsgruppe A
3242/ 3259/ 3269/
3264
Pharma Herstellung /
Verfahrensbearbeitung
Plant Engineering
5217
Betriebslager Synthesebetriebe
Produktionsgruppe A
5228
Tanklager
Produktionsgruppe A
3353
Hydriertechnikum
Produktionsgruppe C
5310
ARA-Red
Produktionsgruppe A
3371
Sozialgebäude
Plant Engineering
5312
ARA
Produktionsgruppe A
3374
BfS-Betrieb
Produktionsgruppe C
5314
Pradaxa
Plant Engineering
4139
Resomerbetrieb
Produktionsgruppe C
6218/ 6311
Lager Nord
Produktionsgruppe C
4143
Palladiumveraschung
Produktionsgruppe A
6237
Gefahrstofflogistik Nord
Produktionsgruppe C
4211
Synthese 7
Synthese 6/7, Alkaloide 3/7
Produktionsgruppe C
6341
Energiezentrale PWB
Produktionsgruppe B
4214
Alkaloide 4
Produktionsgruppe B
6348
RNV
Plant Engineering
4218
Pflanzenlager, Mahlanlage 1/ 2
Produktionsgruppe B
6355
Bromlager
Produktionsgruppe A
4224 A-D
Alkaloide 2/5, Extraktion 1/ 2
Produktionsgruppe B
6365
Pharmawirkstoffbetrieb PWB
Produktionsgruppe B, C
4231
Synthese 4/9
Produktionsgruppe B
6411
Technikum 1
Produktionsgruppe C
4234
Alkaloide 1/6
Produktionsgruppe B
4238
Werkstatt Nord
Produktionsgruppe B
4312
Lagerhalle BfS-Betrieb
Produktionsgruppe C
4313
Respimat
Plant Engineering
4327
Resomer
Produktionsgruppe C
Zusätzlich wird von Plant Engineering die
Medienversorgung (HVAC/Sanitär) der
Produktionsgruppen A,B und C betreut
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Zutritts- und Ausgangsregelungen
Der Zutritt zu den Produktionsbereichen ist betriebsfremden BI- und
Partnerfirmenmitarbeitern nur nach vorangegangener Anmeldung gestattet.
Ebenso muss beim Verlassen der Produktionsbereiche eine Abmeldung
erfolgen, da ansonsten bei einem Gebäudealarm die An- bzw. Abwesenheit
nicht korrekt dargestellt wird und vermisste Personen ggf. nicht rechtzeitig
gefunden werden.
Nachfolgend aufgeführt sind die entsprechenden Anmeldeprozedere zu den
jeweiligen Produktionsbereichen.
Die Durchführung der geplanten Tätigkeiten ist vor Arbeitsbeginn mit dem BIAnsprechpartner durchzusprechen. Die Anmeldung vor Ort erfolgt bei den in
der Liste genannten Ansprechpartnern.
Arbeiten nach 19:00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen müssen frühzeitig
dem Werkschutz bekannt sein (Abstimmung über BI-Ansprechpartner).
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Notfallorganisation: Brandschutz
Informieren Sie sich vor Ort anhand der
ausgehängten Pläne über die Lage von
Fluchtwegen und Sammelplatz!
Rettungs- und Fluchtwege freihalten,
keine Brandlasten abstellen!
Einrichtung zur Brandbekämpfung,
Brandmelder, Feuerlöscher, Wandhydrant
Brandschutztüren nicht verkeilen!
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Notfallorganisation: Brandschutz
Die Räume in Produktionsbereichen sind zur Früherkennung von Bränden mit
automatischen Brandmeldeeinrichtungen ausgerüstet.
Wichtige Verhaltensweisen in brandüberwachten Räumen:
• Vermeiden Sie Rauch- und Staubentwicklungen
• Vermeiden Sie handwerkliche Tätigkeiten wie z. B. Sägen, Fräsen, Bohren,
das Kehren von stark verschmutzten und trockenen Flächen und das
Reinigen mit heißem Wasser (z. B. mit einem Dampfstrahler)
• Vermeiden Sie starke Hitzeentwicklung, z. B. durch das Abföhnen von
Etiketten, Öffnen von heißen Trockenschränken, Schweißarbeiten
Sind Arbeiten durchzuführen, bei denen sich die oben aufgeführten Punkte
nicht vermeiden lassen, veranlassen Sie bitte die Abschaltung der in den
betroffenen Räumen befindlichen Melder!
7
Notfallorganisation: Gebäudealarm
• Auf Sirene und/oder Lautsprecherdurchsage achten,
Hinweise der Rettungskräfte befolgen
• Gebäude über die nächstgelegenen Fluchtwege verlassen.
Dabei Verletzte versorgen und mitnehmen.
• Unverzüglich den Sammelplatz aufsuchen
(Lage siehe Aushang vor Ort)
• Treppenhäuser benutzen
• Aufzüge unmittelbar verlassen und nicht
mehr benutzen!
• Beim Sammelplatz die vollständige
Anwesenheit prüfen und der Einsatzleitung der
Werkfeuerwehr melden.
• Eigen– und Personenschutz hat immer höchste Priorität!
8
Notfallorganisation: Gebäudealarm
Gebäudealarm Synthese 8 Geb. 5211 A-C
20 Sekunden nach Auslösung eines Feueralarmes wird Kohlendioxid in den
Betriebsraum eingedüst. Gefahr des Erstickens!
Gebäudealarm Bromlager Geb. 6355
Bei Alarmen, Feuerwehreinsätzen oder sonstigen Vorfällen beim Bromlager,
Geb. 6355, ist umgehend die Arbeit in der Umgebung einzustellen und
entgegen der Windrichtung, bevorzugt zum Sammelplatz, zu flüchten.
Gebäudealarm Respimat Geb. 4313
In der Technikzentrale 1.OG und in der Zwischendecke EG erfolgt eine
Überwachung des Wasserstoffperoxidgehalts in der Luft.
Bei Alarm/Durchsage ist das Gebäude sofort zu verlassen.
9
Notfallorganisation: Notfall
• Notruf absetzen! Werkstelefon: 112
Handy: (06132) 77 – 112
… oder Druckknopfmelder!
• An die 5 „W“s denken!





Wo ist es passiert ? (Gebäudenummer merken !)
Was ist passiert ?
Wie viele Verletzte ?
Welche Verletzungen ?
Warten auf Rückfragen!
• Notfalleinrichtungen vor Ort nutzen!
• Es besteht die Verpflichtung zur Leistung von Erster Hilfe!
• Bei allen Verletzungen Werksärztlichen Dienst (Gebäude 3362) aufsuchen.
Grundsätzlich muss jeder Arbeitsunfall auf dem Werksgelände auch an den BI–
Betreuer gemeldet werden!
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Allgemeine Verhaltensregeln
• Innerhalb des Partnerfirmen-Gewerkes ist die Partnerfirma für
Arbeitssicherheit selbst verantwortlich, auch für beauftragte
Subunternehmer!
• Bei Gefahren für BI-Mitarbeiter oder andere Partnerfirmen
unverzügliche Meldung an BI-Ansprechpartner machen, ggf. Arbeiten
einstellen.
• Fallen Ihnen Abweichungen/Fehler oder Unregelmäßigkeiten zum
Normalzustand einer Anlage/Räumlichkeit auf oder unterläuft Ihnen
ein Missgeschick – benachrichtigen Sie
ihren BI-Ansprechpartner !
• Der Werksausweis ist offen und
sichtbar zu tragen.
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Allgemeine Verhaltensregeln
• Auf Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz ist zu achten.
• Der Arbeitsplatz ist nach Beendigung der Arbeiten gereinigt zu
verlassen.
• Es besteht ein generelles Rauch-, Essens- und Trinkverbot in allen
Gebäuden! Nutzen Sie die speziell hierfür ausgewiesenen
Räumlichkeiten.
• Den Produktionsbereich nicht mit ansteckenden Krankheiten betreten!
(Bitte auch bei Spontanerkrankung beachten  Werkarzt!)
• Türen zu den Produktions- und Servicetrakten geschlossen halten.
• Alle benötigten Arbeitsmittel sind vom Auftragnehmer mitzubringen.
• Die Nutzung von im Betrieb vorgehaltenen Betriebsmitteln wie z.B.
PSA, Leitern, Werkzeug ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des
BI-Ansprechpartners gestattet.
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Allgemeine Verhaltensregeln
Das Arbeiten im Betrieb erfordert besondere
Aufmerksamkeit, Konzentration, Sorgfalt und
Sauberkeit.
Arbeitsanweisungen (SOP) und
Betriebsanweisungen (BA) regeln verbindlich
spezielle wiederkehrende Arbeiten:
Nicht nur der Umgang mit Gefahrstoffen, auch
Tätigkeiten, wie die Wartung an
produktkontaminierten Anlagen wird hier
beschrieben.
Informieren Sie sich vor Beginn ihrer Tätigkeit über
gültige Anweisungen bei Ihrem BI-Ansprechpartner.
Lesen Sie diese sorgfältig durch und verhalten sich
entsprechend!
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Betriebliche Besonderheiten I
Betreten von Kältezentralen Geb.3259, 4239 und 6341:
Da sich in den Kältezentralen Ammoniak befindet, muss vor dem
Betreten eine spezielle NH3-(Ammoniak)-Schulung absolviert werden.
Hier wird auf das spezielle Gefahrenpotential und den Umgang mit
Ammoniak eingegangen.
Türen der Kältezentralen sind immer geschlossen zu halten!
Betreten von Elektroschalträumen:
Diese dürfen nur von Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiesenen
Personen betreten werden.
Sofern in diesen Räumen Arbeiten von nicht befugten Personen
ausgeführt werden müssen, sind diese nur unter Aufsicht einer
Elektrofachkraft zulässig.
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Betriebliche Besonderheiten II
Einige Zwischendecken/Arbeitsbereiche sind gemäß BGR117 als „Confined
Spaces“ (Enge Räume) definiert.
Hier gibt es mögliche Gefährdungen durch:
• unzureichende Rettungsmaßnahmen
• elektrischen Strom
• enge Zugangsöffnungen
• Gesundheitsgefährdung durch erhöhte
körperliche Belastung
Diese Bereiche sind in den entsprechenden Geschoßplänen der Gebäude
dokumentiert. Sie können z.B. im Service-Center W140 im Anmeldebereich
der Partnerfirmen eingesehen werden.
Weitere Hinweise zum Thema „Enge Räume“ finden sich im Abschnitt
Freigabe- und Erlaubnisschein.
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Betriebliche Besonderheiten III
Arbeiten in Zwischendecken
Zwischendecken dürfen nur zu zweit begangen werden, bzw. der Vorgesetzte muss
wissen, dass man sich in der Zwischendecke befindet! Lässt sich das alleinige Betreten
der Zwischendecke nicht vermeiden (z.B. Bereitschaftseinsatz), so ist nach
entsprechender Schulung auch das Verwenden eines PNA-Gerätes erlaubt.
Prinzipiell muss immer mit großer Vorsicht die Zwischendecke begangen werden, da
sie nur zu etwa 90% begehbar sind. Von den restlichen 10% Prozent sind etwa weitere
90-95% kenntlich gemacht bzw. abgesperrt.
Absperrungen oder Abdeckungen dürfen nicht entfernt werden.
Das Betreten der Förderbänder ist untersagt!
Nicht begehbar !
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Betriebliche Besonderheiten IV
Arbeiten im Lagerbereich & Fluren
Bei Arbeiten im Lagerbereich oder auf Fluren ist auf die Flurförderzeuge zu
achten! (Stapler; FTS usw.).
Förderanlagen dürfen NICHT betreten werden!
Arbeiten in der Onkologie und im Technikum, Geb. 3259, UG
Der Zugang zum Onkologie/Technikum-Betrieb bedarf einer separaten
Einweisung vom Betrieb, sowie der entsprechenden PSA!
Die Technikzentralen & Zwischendecken der Bereiche Onkologie und
Technikum dürfen NICHT von weiblichen Mitarbeitern betreten werden!
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Betriebliche Besonderheiten V
Verhalten in Aufzügen
• In allen Aufzügen ist eine Wechselsprechanlage zum Werkschutz installiert.
• In Aufzügen ohne Fahrkorbtüren ist zum Schutz gegen Wandkontakt ein
Lichtgitter eingebaut. Wird dieses unterbrochen, hält der Aufzug sofort an,
und es muss zur Weiterfahrt ein neuer Fahrbefehl erteilt werden.
• Sobald Chemikalien in Aufzügen befördert werden, ist das Mitfahren
verboten!
• Alle Aufzüge sind mit einer Evakuierungsfahrt (optische und akustische
Anzeige) ausgerüstet – wirksam bei Gebäudealarm, Notstromfall oder
Betätigung des Schlagtasters in der Kabine. Der Aufzug fährt dann ohne
Zwischenhalt ins Erdgeschoss und muss dann verlassen werden.
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Schutzmaßnahmen: PSA
Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) dient sowohl dem Schutz des
Mitarbeiters als auch dem Schutz unserer Produkte.
• PSA ist vom Auftragnehmer mitzubringen und nach den geltenden
Regeln einzusetzen. Hierzu gehört auch, dass diese aktuell geprüft ist!
• Grundsätzlich gilt das Tragen leitfähigen Sicherheitsschuhen und
geeigneter Oberbekleidung.
• Je nach Tätigkeit und Gefahrenpotential muss weitere PSA getragen
werden. Festgelegt ist dies z. B. in Arbeitsanweisungen (SOP),
Betriebsanweisungen (BA) oder Freigabe- und Erlaubnisscheinen.
• Die mit Gebotsschildern im Gebäude ausgewiesene PSA ist generell ohne
Aufforderung seitens BI zu tragen!
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Schutzmaßnahmen: PSA
Leitfähiges Schuhwerk/ Schutzschuhe benutzen
Augenschutz/ Gesichtsschutzschild benutzen
Gehörschutz benutzen
Schutzhelm benutzen
PSA in Kombination nutzen
Schutzhandschuhe/ mit Pulsschutz benutzen
Leichten Atemschutz/ Atemschutzmaske benutzen
Arbeitsschutzkleidung nutzen
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Schutzmaßnahmen: PSA
Beispiele für Persönliche Schutzausrüstung (PSA):
• Schutzhandschuhe (z. B. Dermatril P, Camatril, Butoject, Vitoject)
• Schutzanzüge (Staubschutzanzug Tyvek, Chemikalienschutzanzug
Tyvek orange)
• Ärmelschürzen
• Gesichtsschutzschilde, Korbbrillen
• Gehörschutz
• Gummistiefel
• Atemschutzmasken und Filter (z. B. Vollmaske )
Achtung! Vollmasken werden nach Benutzung durch die Feuerwehr
gereinigt/fachgerecht entsorgt.
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Schutzmaßnahmen: Bekleidungsvorschriften I
• Die Standard-Arbeitskleidung soll einen allgemeinen Schutz vor
Verschmutzung bieten und daher die Hautoberfläche so weit wie
möglich bedecken (lange Arbeitshose sowie Langarm-Arbeitsjacke).
Ein Aufkrempeln der Ärmel ist nicht zulässig.
• Im Notfall muss sie möglichst schnell entfernt werden können, ohne
kontaminierte Kleidungsstücke über den Kopf ziehen zu müssen.
• Da viele Produktionsbetriebe - vor allem in den Chemischen Betrieben in Ex-Zonen eingestuft sind, muss die Arbeitskleidung eine
entsprechende Ableitfähigkeit besitzen (Kennzeichnung bzw. bei
Kleidung aus Mischgewebe i.d.R. bei einem Mischanteil an Baumwolle
von 65%).
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Schutzmaßnahmen: Bekleidungsvorschriften II
• Das Tragen von Schmuck ist nur unter der Voraussetzung erlaubt, dass
dieser eng anliegend ist bzw. unter der Kleidung getragen wird und
nicht (in Teilen) abfallen kann.
• Lange Haare müssen grundsätzlich zusammengebunden und sicher
unter der Arbeitskleidung verborgen werden. Alternativ können
Haarnetze verwendet werden.
• Das Tragen von Kontaktlinsen im Produktionsbereich und Technika ist
grundsätzlich untersagt. Kontaktlinsen sind in der Regel nicht
lösemittelfest und können schon beim Kontakt mit Lösemitteldämpfen
quellen bzw. festkleben, was zu ernsten Augenschäden führen kann.
• In besonders gekennzeichneten GMP-Bereichen gelten erweiterte
Bekleidungsvorschriften. Die Informationen Vor-Ort sind zu beachten!
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Schutzmaßnahmen: Verbotszeichen
Rauchverbot (gilt auch in Fahrzeugen)
Essen und Trinken verboten
Alkoholverbot (auf dem gesamten Werksgelände)
Feuer und Feuerarbeiten verboten
Zutritt für Unbefugte verboten
Fotografier- und Filmverbot
Mobilfunk verboten
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Schutzmaßnahmen: Gefahrstoffkennzeichnung
Gefahr durch explosive Stoffe
Gefahr durch entzündbare Stoffe
Gefahr durch giftige Stoffe
Gefahr durch ätzende Stoffe
Gefahr durch umweltgefährdende Stoffe
Gefahr durch schwach toxische Stoffe
Gefahr durch CMR und stark sensibilisierende Stoffe
Gefahr durch unter Druck stehende Gase
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Schutzmaßnahmen: Warnhinweise
Warnung vor einer Gefahrenstelle
Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre
Warnung vor giftigen Stoffen
Warnung vor gesundheitsschädlichen oder reizenden Stoffen
Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung
Warnung vor Flurförderzeugen
Warnung vor Gasflaschen
Warnung vor heißer Oberfläche
Warnung vor Kälte
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Schutzmaßnahmen: Freigabe-/Erlaubnisschein
Werden Arbeiten an Anlagen, Anlagenteilen und Rohrleitungen z. B. zum
Zwecke der Prüfung, der Instandhaltung, des Austauschs, des Umbaus oder
zur Verschrottung durchgeführt, können Gefährdungen für Ausführende und
Dritte entstehen. Um solchen Gefährdungen vorzubeugen, muss vor
Arbeitsbeginn eine schriftliche Freigabe oder Erlaubnis der Arbeiten erfolgen.
Damit soll der Schutz der Mitarbeiter und Dritter gewährleistet werden.
Der Freigabeschein gilt für Arbeiten an Anlagen, Anlagenteilen oder Rohrleitungen in denen sich gefährliche Stoffe befinden oder befunden haben oder
für Arbeiten an Anlagen, bei denen der sichere Produktionsablauf gestört
werden kann.
Bestehen besondere Gefährdungen, ist ein Erlaubnisschein (eventuell auch
zusätzlich zu dem Freigabeschein) erforderlich.
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Schutzmaßnahmen: Freigabe-/Erlaubnisschein
Funktionen und Zuständigkeiten
Betreuende Technik
Betreuende Technik / Betriebstechnik sind z. B. die Betriebs- oder
Fachingenieure bzw. deren Assistenten.
Aufsichtsführende
Aufsichtsführende sind Mitarbeiter des Betriebes, die die betriebliche Freigabe
erteilen und die freigabepflichtigen Arbeiten überwachen und ggf.
koordinieren.
Arbeitsverantwortliche
Arbeitsverantwortliche sind Personen, die beauftragt sind, die unmittelbare
Verantwortung für die Durchführung der Arbeit zu tragen.
Betriebspersonal
Betriebliches Personal sind alle Mitarbeiter des Betriebes.
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Schutzmaßnahmen: Freigabeschein
Der Freigabeschein gilt für
• Arbeiten an Anlagenteilen, die gefährliche Stoffe enthalten oder enthalten
haben, wie zum Beispiel:
 Gefahrstoffe, Pharmawirkstoffe, Treibstoffe oder energiereiche Gase
• Arbeiten an Anlagen, bei denen der sichere Produktionsablauf gestört werden
kann, wie zum Beispiel:
 Arbeiten, bei denen die Medien- oder Energiezufuhr (nicht elektrische
Energie) hergestellt bzw. unterbrochen werden muss
 Arbeiten an Anlagen, Anlagenteilen und Rohrleitungen, bei denen diese
geöffnet werden müssen
Der Freigabeschein besteht aus dem
Original und den Durchschlägen
Blau (Begleitschein – für interne Zwecke)
Grün (Fertigmeldung nach Beendigung der Arbeiten) und
(Dokumentation Arbeitsbeginn).
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Schutzmaßnahmen: Freigabeschein
Allgemeine Handhabung Freigabeschein
Die Freigabe mittels Freigabeschein gilt von der Freigabe bis zur Fertigmeldung
nach Beendigung der Arbeit und ist örtlich begrenzt.
Vor Beginn der Arbeiten sind die Gefährdungen vom Aufsichtsführenden zu
beurteilen und der Freigabeschein auszufüllen.
Der Betrieb nimmt die Anlage produktionstechnisch außer Betrieb (z.B. durch
Reparaturschild oder LOTO), sichert sie gegen Wiederinbetriebnahme,
dokumentiert seine Gefährdungsbeurteilung auf dem Freigabeschein und
erteilt die betriebliche Freigabe durch die Unterschrift des Aufsichtsführenden.
Es dürfen nur die im Freigabeschein aufgeführten Arbeiten durchgeführt
werden. Bei zusätzlichen Arbeiten muss der Aufsichtsführende informiert und
die Gefährdung neu beurteilt werden.
Der Aufsichtsführende entscheidet, ob die Arbeiten erlaubnisscheinpflichtig
sind. Wenn ja, muss zusätzlich zum Freigabeschein ein Erlaubnisschein
ausgestellt werden.
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Schutzmaßnahmen: Freigabeschein
Ablauf
Der Arbeitsverantwortliche meldet sich beim Aufsichtsführenden und wird von
diesem anhand des ausgefüllten Freigabescheins eingewiesen. Er bestätigt
durch seine Unterschrift auf dem Freigabeschein den Arbeitsbeginn. Die
Ausfertigung
verbleibt als Bestätigung beim Aufsichtsführenden.
Während der Arbeit ist der Freigabeschein (
Original und Ausfertigung
grün) sichtbar an der betroffenen Anlage aufzubewahren.
Nach Beendigung der Arbeit erfolgt die Fertigmeldung durch den
Arbeitsverantwortlichen sowie die Übernahme durch den Aufsichtsführenden
durch Unterschrift auf dem Freigabeschein. Sind mehrere Gewerke an der
Ausführung beteiligt, unterschreiben diese die Fertigmeldung separat auf der
Rückseite der Ausfertigung grün.
Die Ausfertigung grün verleibt beim Betrieb, das
Original verbleibt beim
Arbeitsverantwortlichen.
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Schutzmaßnahmen: Erlaubnisschein
Der Erlaubnisschein gilt für Arbeiten, die zur Gefährdung von Personen,
Sachgütern und Umwelt führen können.
Je nach Gefahrenpotential der durchzuführenden Arbeiten ist eine
"Kleine" Erlaubnis oder "Große" Erlaubnis auszustellen.
Eine Große Erlaubnis ist für folgende Arbeiten zwingend:
• Einsteigen in Behälter und enge Räume
• Feuerarbeiten mit Gefahr des Funkenfluges oder offener Flamme (z. B.
Schweißen, Löten, Einsatz von Trennschleifern)
Die "Große" Erlaubnis darf nur für max. 24 Stunden ausgestellt werden.
Eine Verlängerung durch den Aufsichtsführenden ist möglich, wenn sich die
Betriebssituation nicht geändert hat.
Bei Neubauten, Baustelleneinrichtungen, größeren Umbauten, Reparaturund Wartungsarbeiten kann der Erlaubnisschein in Zusammenarbeit mit der
Feuerwehr auch für einen größeren Zeitraum ausgestellt werden.
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Schutzmaßnahmen: Erlaubnisschein
Eine Kleine Erlaubnis kann z.B. für folgende Arbeiten erteilt werden.
• Arbeiten mit Zündgefahren in Ex-Bereichen (z. B. Arbeiten mit
ortsveränderlichen nicht ex-geschützten elektrischen Betriebsmitteln). Vor
und während dieser Arbeiten ist der Einsatz eines geeigneten Messgerätes
obligatorisch.
• Arbeiten in Zwischendecken mit Absturzgefahr
• Arbeiten unter Spannungen ≥ 50 V (AC) oder ≥ 120 V (DC) in elektrisch
stationären Anlagen
• Sonstige Arbeiten mit Sicherheitsmaßnahmen (z. B. auf Dächern ohne
bauliche Absturzsicherung)
Die "Kleine" Erlaubnis kann für max. 7 Tage gelten.
Sie verliert nach Ende der Arbeiten, spätestens nach Ablauf der Freigabezeit,
ihre Gültigkeit und kann nicht verlängert werden.
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Schutzmaßnahmen: Erlaubnisschein
Der Erlaubnisschein besteht aus dem
Grün (Fertigmeldung)
(Dokumentation Arbeitsbeginn) und
Rot (Werkfeuerwehr)
Original und den Durchschlägen
Die Ausfertigung rot ist im Bedarfsfall und im Falle einer "Großen" Erlaubnis
zwingend für die Werkfeuerwehr bestimmt. Sind Brandschutzmaßnahmen und
nach Arbeitsende Kontrollgänge erforderlich, wird diese Ausfertigung auch im
Falle der kleinen Erlaubnis nach Einholen der Unterschrift der Werkfeuerwehr
ausgehändigt.
34
Schutzmaßnahmen: Erlaubnisschein
Allgemeine Handhabung Erlaubnisschein
Die Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung notwendiger
Sicherheitsmaßnahmen ist der wichtigste Teil des Erlaubnisscheins. Sie hat
durch den Betreiber und den Aufsichtsführenden zu erfolgen.
Der Aufsichtsführende sorgt dafür, dass von betrieblicher Seite keine
Gefährdungen ausgehen können und die Arbeit sicher durchgeführt werden
kann. Er ist Ansprechpartner für den Arbeitsverantwortlichen. Er überwacht
während der Durchführung der Arbeiten, das die Sicherungsmaßnahmen
eingehalten werden und das ggf. notwendige Maßnahmen nach Beendigung
der Arbeit durchgeführt werden.
Wird während des Arbeitsablaufs unvorhergesehen eine Tätigkeit notwendig,
die bisher mit einer "Kleinen" Erlaubnis durchgeführt wurde und eine "Große"
Erlaubnis erforderlich macht, so ist die Arbeit einzustellen und eine "Große"
Erlaubnis anzufordern.
35
Schutzmaßnahmen: Erlaubnisschein
Ablauf
Der Arbeitsverantwortliche meldet sich beim Aufsichtsführenden und wird von
diesem anhand des ausgefüllten Erlaubnisscheins eingewiesen. Er bestätigt
durch seine Unterschrift auf der Rückseite der Ausfertigung
(Teil A), dass
er die anhand einer Gefährdungsbeurteilung ermittelten
Sicherungsmaßnahmen verstanden hat und dass diese eingehalten werden.
Die Ausfertigung
verbleibt als Bestätigung beim Aufsichtsführenden.
Während der Arbeit ist der Freigabeschein (
Original und Ausfertigung
grün) sichtbar an der betroffenen Anlage aufzubewahren.
Wurde die Arbeit ordnungsgemäß beendet, bestätigt der Arbeitsverantwortliche
dies auf der Rückseite der Ausfertigung grün (Teil B) und übergibt diese dem
Aufsichtsführenden.
Die Ausfertigung grün verleibt beim Betrieb, das
Original verbleibt beim
Arbeitsverantwortlichen.
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Schutzmaßnahmen: Explosionsschutz
In einigen Anlagen ist mit explosionsfähiger Atmosphäre zu rechnen.
Diese Bereiche sind besonders gekennzeichnet.
Innerhalb dieser Ex-Bereiche gelten besondere Regelungen:
• Verbot jeglicher Zündquellen, incl. Handyverbot!
• Das Mitführen betriebsbereiter Nicht-Ex-Geräte in den Ex-Bereich ohne
entsprechenden Erlaubnisschein ist nicht gestattet! Handyverbot!
Rauchverbot!
• Nur Ex-geprüfte Leitern & Werkzeuge benutzen!
• Elektrowerkzeuge (Handbohrmaschine usw.) dürfen nur über einen
PRCD-S-Adapter betrieben werden (Personenschutz–Stecker).
• Nur ableitfähige Schuhe und Arbeitskleidung benutzen!
• Freigabe- und Erlaubnisschein beachten!
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Schutzmaßnahmen: Arbeiten in großen Höhen
Beim Betreten von Dächern, Arbeiten in großen Höhen, auf Gerüsten
etc. sind wir verschiedenen Gefährdungen ausgesetzt.
• Nur durch Gerüstersteller freigegebene Gerüste betreten.
• Nutzung von Hubsteigern nur durch eingewiesenes Personal
• Nutzung von Sicherheitsgurt/Fallschutzeinrichtungen, wo erforderlich.
• Dächer nur mit Genehmigung und auf den dafür vorgesehenen Wegen
betreten. Lichtkuppeln dürfen nicht betreten werden!
Bei Arbeiten am Dachrand ist eine Absturzsicherung zu tragen.
• Auf Dächern können weitere Gefährdungen durch
Starkstromleitungen, Mobilfunkantennen, Ex-Abluft entstehen.
Informieren Sie sich vor Arbeitsbeginn über die Gefährdungen!
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Schutzmaßnahmen: Umweltschutz –
Abfallentsorgung, Gewässerschutz
• Eigener Abfall ist selbst sachgerecht zu entsorgen!
• Durch Arbeitseinsätze erzeugte Abfälle/Stoffe sind von der Partnerfirma
außerhalb des Werkes dem Entsorgungskreislauf zuzuführen oder in
Abstimmung mit dem BI-Ansprechpartner der Entsorgungseinrichtung
am Standort anzudienen (Geb.7432, Ansprechpartner Tel. 8528).
• Schmutzwasser und Chemikalien, Farbreste, Lösungsmittel und
Kraftstoffe etc. dürfen niemals in die Abwasserkanalisation (roter
Kanaldeckel) oder in den Regenwasserkanal (grüner Kanaldeckel)
eingeleitet werden.
• Bei Havarien sofort Notruf absetzen!
Werkstelefon: 112
Handy: (06132) 77 – 112
Kläranlage: 7404
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Noch Fragen?
Unklare Situation vor Ort?
Ihr BI-Ansprechpartner hilft weiter!
Vielen Dank!