PSA – In der Zahnarztpraxis?

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Transcript PSA – In der Zahnarztpraxis?

Unterweisungsmodul
Persönliche Schutzausrüstung
Unterweisungsinhalte - Beispiele
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Rechtliche Grundlagen
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
PSA - Verantwortung
PSA - In der Zahnarztpraxis
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© LZK BW 02/2015
CD-ROM „PRAXIS-Handbuch & Navigator“
© LZK BW 02/2015
CD-ROM „PRAXIS-Handbuch & Navigator“
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Arbeitsmedizinische Vorsorge –
Nachschlagewerk!
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Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
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Rechtliche Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Unfallverhütungsvorschrift
DGUV V1 „Grundsätze der Prävention“
 Grundpflichten des Unternehmers
 Grundpflichten der Versicherten
 Organisation des betrieblichen
Arbeitsschutzes
 …
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PSA – Gefährdungsbeurteilung?
 Alles beginnt mit der Gefährdungsbeurteilung!
Ablaufschema Gefährdungsbeurteilung
als kontinuierlicher Prozess
vor Tätigkeitsaufnahme!
Tätigkeitsbeginn
Fortschreiben und Aktualisierung
der Gefährdungsbeurteilung
Überprüfung der
Wirksamkeit der
Schutzmaßnahmen
Informationsermittlung
Dokumentation:
• Ermittelte Gefährdungen
• Festgelegte Schutzmaßnahmen
• Überprüfungsergebnis
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Ermittlung aller
Gefährdungen und
Belastungen
Beurteilung des
Ist-Zustandes
Einführung der
Schutzmaßnahmen
Bei Abweichungen, z. B.
zusätzliche Schutzmaßnahmen
sind erforderlich
Erfassung des
Ist-Zustandes
Festlegen der
erforderlichen Schutzmaßnahmen
Abschätzen von Art
und Ausmaß der
möglichen Tätigkeitsrisiken und deren
Eintrittswahrscheinlichkeit
Nicht vergessen:
Schutzmaßnahmen und deren Rangfolge
T
Technische Schutzmaßnahmen
O
Organisatorische Schutzmaßnahmen
P
Persönliche Schutzmaßnahmen
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PSA – Verantwortung?
 Der Praxisinhaber stellt die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegte Persönliche Schutzausrüstung den
Beschäftigten bereit.
 Die Kosten hierfür trägt der Praxisinhaber!
 Beschäftigten:
- Tragepflicht!
- Bestimmungsgemäßer und pflegsamer Umgang!
 Unterweisung: Der Sinn und Zweck der PSA ist zu erläutern und
v. a. der richtige Einsatz/Gebrauch und deren
Pflege.
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PSA – In der Zahnarztpraxis?
 Medizinische Einmalhandschuhe (DIN EN 455).
 z. B. in der Patientenbehandlung
 Flüssigkeitsdichte, ausreichend widerstandsfähige Handschuhe (DIN EN 374).
 z. B. bei der Instrumentenaufbereitung,
Reinigung und Desinfektion von Flächen
 Augen- und Gesichtsschutz.
 wenn mit Verspritzen oder Versprühen infektiöser
oder potenziell infektiöser Materialien oder
Flüssigkeiten zu rechnen ist (z. B. Zahnsteinentfernen mit Ultraschall)
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PSA – In der Zahnarztpraxis?
 Schutzkleidung, wenn mit Durchnässen der Berufskleidung
gerechnet werden kann.
 z. B. flüssigkeitsdichte Schutzschürze
(Transport nassentsorgter Instrumente
und manuelle Aufbereitung)
 Mund-Nasen-Schutzmaske.
 Patienten- und Personalschutz!
 z. B. in der Patientenbehandlung
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PSA – In der Zahnarztpraxis?
 Ggf. Atemschutz (partikelfiltrierende Halbmaske mit
Ausatemventil).
 FFP2 / FFP3 (Filtering-Face-Pieces)
 Ggf. Gehörschutz.
 z. B. im Praxislabor
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Achtung: Nicht vergessen, das Thema „PSA“ in der Zahnarztpraxis
bearbeiten Sie mit der Checkliste und der Gefährdungsbeurteilung
(Dokumentation und Aktualisierung).
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