Gefahrstoffe

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Unterweisungsmodul
Gefahrstoffe
Unterweisungsinhalte - Beispiele
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Rechtliche Grundlagen
Gefahrstoffe – Definition und Symbole
Gefahrstoffe – GHS/CLP-Verordnung
Gefahrstoffe – In der Zahnarztpraxis
Gefahrstoffe – Aufnahmewege
Gefahrstoffe – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
Gefahrstoffe – Sicherheitsdatenblatt
Gefahrstoffe – Gefahrstoffverzeichnis
Gefahrstoffe – Betriebsanweisung
…
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CD-ROM „PRAXIS-Handbuch & Navigator“
© LZK BW 02/2015
CD-ROM „PRAXIS-Handbuch & Navigator“
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Gefahrstoffe - Nachschlagewerk!
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Gefahrstoffe
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Gefahrstoffe – Rechtliche Grundlagen
Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung
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Gefährlichkeitsmerkmale
Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung
Sicherheitsdatenblatt
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
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Gefahrstoffe – Rechtliche Grundlagen
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Gefahrstoffe – Definition?
 Gemäß § 4 GefStoffV alle Stoffe und Zubereitungen, die
wenigstens eine der nachfolgenden Eigenschaften aufweisen:
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Gefahrstoffe – Wie erkennt man sie?
 Gefahren-Symbole:
Arzneimittel sind von
der Kennzeichnungspflicht gemäß
Gefahrstoffverordnung
ausgenommen!
 Kennzeichnungspflicht für Gefahrstoffe durch den Hersteller bzw.
Umfüller  Gefahrstoffsymbol + Produktname + Chargennummer
+ Datum!
Achtung: Vorsicht beim Umgang mit Produkten, die nicht als
Gefahrstoffe eingestuft sind und somit nicht direkt als Gefahrstoffe
erkennbar sind, z. B. Reinigungsmittel.  Besondere Sorgfalt!
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Gefahrstoffe – Wie erkennt man sie?
 Gefahren-Symbole:
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Gefahrstoffe – GHS/CLP-Verordnung?
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 Übergangsfristen für Stoffe bis
zum 01.12.2010 und für
Stoffgemische bis zum 01.06.2015
 Neue Gefahrenklassen mit unterteilenden Gefahrenkategorien
 Neue Gefahrensymbole
 Signalwörter „Gefahr“ und „Achtung“
 Neue Gefahrenhinweise
(H für Hazard Statement)
 Neue Sicherheitshinweise
(P für Precautionary Statement)
 Behälter: Nur das alte oder neue
Gefahrpiktogramm
 Im Sicherheitsdatenblatt muss alte
und neue Einstufung erscheinen
Gefahrstoffe – GHS/CLP-Verordnung?
Neue Gefahrensymbole
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Gefahrstoffe – GHS/CLP-Verordnung?
Stoffgemische
bis zum
01.06.2015
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Gefahrstoffe – GHS/CLP-Verordnung?
Gegenüberstellung
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Gefahrstoffe – In der Zahnarztpraxis?
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Gefahrstoffe – In der Zahnarztpraxis?
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Gefahrstoffe – Aufnahmewege?
Quelle: DGUV
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Gefahrstoffe – Informationsermittlung?
 Führen die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durch?
 Entstehen bei Tätigkeiten Gefahrstoffe?
 Werden bei Tätigkeiten Gefahrstoffe freigesetzt?
Ja
Ja
Gefährdungsbeurteilung
Achtung: Gefährdungsbeurteilung und umgesetzte Schutzmaßnahmen vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen!
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Gefahrstoffe – Gefährdungsbeurteilung?
Ablaufschema Gefährdungsbeurteilung
Tätigkeit mit Gefahrstoffen
Geplanter Einsatz
eines Gefahrstoffs
Einsatz eines
Gefahrstoffs
Fortschreiben und Aktualisierung
der Gefährdungsbeurteilung
Überprüfung der
Wirksamkeit der
Schutzmaßnahmen
Einführung der
Schutzmaßnahmen
z. B. Betriebsanweisung
Bei Abweichungen, z. B.
zusätzliche Schutzmaßnahmen
sind erforderlich
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Praxistipp:
Sicherheitsdatenblatt
des Herstellers
Informationsermittlung
Dokumentation:
• Ermittelte Gefährdungen
• Festgelegte Schutzmaßnahmen
• Überprüfungsergebnis
Schutzmaßnahmen
„vor Ort“
Einteilung in
Schutzstufen
Festlegen der
erforderlichen Schutzmaßnahmen
Erfassung des
Ist-Zustandes
Ermittlung aller
Gefährdungen und
Belastungen
Beurteilung des
Ist-Zustandes
Abschätzen von Art
und Ausmaß der
möglichen Gesundheitsschäden und deren
Eintrittswahrscheinlichkeit
Gefahrstoffe – Gestuftes Maßnahmenkonzept
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Gefahrstoffe – Gestuftes Maßnahmenkonzept
 Zu den Grundpflichten gehören z. B. das Minimierungs- und
Substitutionsgebot; die Rangfolge der Schutzmaßnahmen, die
Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte und Ermittlung der
Wirksamkeit der Maßnahmen.
 Die Maßnahmenpakete der Gefahrstoffverordnung bauen wie
bisher aufeinander auf. Es wird weiterhin getrennt zwischen:
- allgemeinen Schutzmaßnahmen als Basis für alle weiteren
Maßnahmen,
- zusätzlichen Maßnahmen und
- besonderen Maßnahmen für krebserzeugende, erbgutverändernde und fruchtbarkeitsgefährdende (CMR) Stoffe und
Zubereitungen der Kategorie 1 und 2.
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Gefahrstoffe – Grundpflichten?
 Die Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst nach
durchgeführter Gefährdungsbeurteilung und wirksamer
Schutzmaßnahmen.
 Grundsätzlich ist zu prüfen, ob die Substitution mit einem
gesundheits- und umweltverträglicheren Produkt möglich ist
(Dokumentation der Ersatzstoffprüfung).
 Wenn ein Ausschluss der Gefährdungen nicht möglich ist, so hat
der Praxisinhaber diese auf ein Minimum zu reduzieren. Dabei hat
er folgende Rangfolge zu beachten:
1. Technische Schutzmaßnahmen (z. B. Tischabsaugung mit
Schutzscheibe im Praxislabor),
2. Organisatorische Schutzmaßnahmen,
3. Persönliche Schutzmaßnahmen (z. B. Bereitstellung von
persönlicher Schutzausrüstung).
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Gefahrstoffe – Grundpflichten
T
Technische Schutzmaßnahmen
O
Organisatorische Schutzmaßnahmen
P
Persönliche Schutzmaßnahmen
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Gefahrstoffe – Grundpflichten?
 Die bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung muss von den
Beschäftigten verwendet werden, solange eine Gefährdung
besteht.
 Der Praxisinhaber stellt sicher, dass
- die persönliche Schutzausrüstung an einem dafür
vorgesehenen Ort sachgerecht aufbewahrt wird,
- die persönliche Schutzausrüstung vor Gebrauch geprüft und
nach Gebrauch gereinigt wird und
- schadhafte persönliche Schutzausrüstung vor erneutem
Gebrauch ausgebessert oder ausgetauscht wird.
 Der Praxisinhaber hat die Funktion und die Wirksamkeit der
technischen Schutzmaßnahmen regelmäßig, mindestens jedoch
jedes dritte Jahr, zu überprüfen.
 Der Praxisinhaber stellt sicher, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte
eingehalten werden.
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Gefahrstoffe – Allgemeine Schutzmaßnahmen?
 Geeignete Gestaltung des Arbeitsplatzes und Arbeitsorganisation.
 Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel und Wartungsverfahren.
 Begrenzung der Anzahl der Beschäftigten, die Gefahrstoffen
ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.
 Begrenzung der Dauer und der Höhe der Exposition.
 Angemessene Hygienemaßnahmen (Reinigung des Arbeitsplatzes).
 Begrenzung auf die für die Tätigkeit erforderliche Menge.
 Geeignete Arbeitsmethoden und Verfahren.
 Identifizierbarkeit der Stoffe und Zubereitungen.
 Nicht in Lebensmittelbehältern aufbewahren (Abstand!).
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Gefahrstoffe – Allgemeine Schutzmaßnahmen?
 In Arbeitsbereichen, in denen Beschäftigte Gefahrstoffen
ausgesetzt sein können, dürfen keine Nahrungs- oder
Genussmittel zu sich genommen werden.
 Verwendung verschließbarer Behälter um eine sichere Lagerung,
Handhabung und Beförderung von Gefahrstoffen auch bei der
Abfallentsorgung zu gewährleisten.
 Sichere Handhabung und ggf. Lagerung von Gefahrstoffen, die
nicht mehr benötigt werden und evtl. Zuführung in eine
ordnungsgemäße Entsorgung.
 Giftige, sehr giftige, krebserzeugende/erbgutverändernde/
fortpflanzungsgefährdende Kategorie 1 oder 2, eingestufte Stoffe
und Zubereitungen unter Verschluss oder so aufbewahrt oder
gelagert werden, dass nur fachkundige und zuverlässige
Personen Zugang haben.
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Gefahrstoffe – Was ist zu tun?
 1. Schritt: Prüfung einer Substitution der
Gefahrstoffe durch nicht oder weniger
gefährliche Produkte mit dem Ziel Tätigkeiten
mit Gefahrstoffen zu vermeiden!
Wenn keine Substitution möglich ist, dann folgen Maßnahmen in der
nachstehenden Rangordnung:
 Geeignete Arbeitsverfahren nach dem Stand der Technik.
 Kollektive Schutzmaßnahmen an der Gefahrenquelle
(z. B. Technische Absaugung im Praxislabor).
 Individuelle Schutzmaßnahmen inkl. persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
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Gefahrstoffe – Was ist zu tun?
 Benutzung von Persönlicher
Schutzausrüstung durch die
Beschäftigten, solange eine
Gefährdung besteht (Tragepflicht)!
 Sorgfaltsverpflichtung bei Benutzung von PSA:
- Sachgerechte Aufbewahrung der PSA.
- Prüfung vor Gebrauch und Reinigung nach Gebrauch.
- Schadhafte PSA ausbessern bzw. austauschen.
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Gefahrstoffe - PSA?
 Medizinische Einmalhandschuhe (DIN EN 455)???
 z. B. in der Patientenbehandlung
 Flüssigkeitsdichte, ausreichend widerstandsfähige Handschuhe
(DIN EN 374).
z. B. bei der Instrumentenaufbereitung,
Reinigung und Desinfektion von Flächen
 Augen- und ggf. Gesichtsschutz.
wenn bei der Tätigkeit mit Verspritzen oder Versprühen zu
rechnen ist (Information: Herstellerangaben im Sicherheitsdatenblatt)
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Gefahrstoffe - PSA?
 Ggf. Schutzkleidung, wenn bei der Tätigkeit mit Verspritzen
oder Versprühen zu rechnen ist
(Information: Herstellerangaben im
Sicherheitsdatenblatt)
 z. B. flüssigkeitsdichte Schutzschürze
(Transport nassentsorgter Instrumente
und während der manuellen Aufbereitung)
 Ggf. Mund-Nasen-Schutzmaske.
 Patienten- und Personalschutz!
 Information: Herstellerangaben
im Sicherheitsdatenblatt
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Gefahrstoffe – Sicherheitsdatenblatt?
 Gefährliche Eigenschaften der
Stoffe oder Zubereitungen.
 Datenblatt mit standardisierten
Angaben zur Produktsicherheit und
zum ordnungsgemäßen Umgang mit
einem Gefahrstoff.
 Dies erhalten Sie kostenlos vom
Hersteller bzw. vom Händler (Depot).
Zugänglich für die
Beschäftigten –
In Papierform oder
digital!
 Informationen über produktspezifische Gefährdungen,
Maßnahmen des Personalschutzes,der Ersten Hilfe, im
Brand- und Notfall, wichtige Lagerungsbedingungen und
weitere Umgangsvorgaben entnehmen.
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Gefahrstoffe – Gefahrstoffverzeichnis?
 Die in der Zahnarztpraxis verwendeten Gefahrstoffe sind in
einem aktuellen Verzeichnis (Gefahrstoffverzeichnis) zu führen.
Produktname
Risk
Reizend Xi
Safety
Wo gelagert
bzw. eingesetzt?
Ø verbrauchte Jahresmenge
des Produktes
=
maximale Lagermenge,
z. B. 5 Liter
Vorhanden:
Ja oder Nein
und wo?
Vorhanden:
Ja oder Nein
und wo?
Achtung: Zugänglichkeit für die Beschäftigten (Papier bzw. digital)!
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Gefahrstoffverzeichnis: Aus Alt mach Neu!
Produktname
Hazard
Wo gelagert
bzw. eingesetzt?
Ø verbrauchte Jahresmenge
des Produktes
=
maximale Lagermenge,
z. B. 5 Liter
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Vorhanden:
Ja oder Nein
und wo?
Gefahrstoffe – Betriebsanweisung?
 Standardisierte Inhalte:
- Gefahrstoffbezeichnung
- Gefahren für Mensch und Umwelt
- Schutzmaßnahmen und
Verhaltensregeln
- Verhalten im Gefahrfall
- Erste Hilfe
- Sachgerechte Entsorgung
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Gefahrstoffe – Betriebsanweisung?
Achtung: Zur Einsichtnahme
bereithalten!
+
Empfehlung: Möglichst in
Arbeitsplatznähe aushängen!
 Unterweisung der Beschäftigten
anhand der Betriebsanweisungen.
 Arbeitsplatzbezogene Unterweisung vor Aufnahme der
Beschäftigung und danach in
jährlichen Zeitabständen.
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Gefahrstoffe – Wichtige Informationen?
 In Bereichen/Räumen in denen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
statt finden (z. B. in Behandlungsräumen, im Aufbereitungsbereich/-raum, im Praxislabor) darf keine Nahrung gelagert und zu
sich genommen werden!
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Gefahrstoffe – Wichtige Informationen?
 Sehr giftige und giftige Stoffe, die nicht
brennbar sind, dürfen nicht zusammengelagert werden mit:
- hochentzündlichen (FP: < 0°C), leichtentzündlichen (FP: 0°C - < 21°C) oder
entzündlichen Stoffen (FP: 21°C - ≤ 55°C),
- brandfördernden Stoffen,
- Druckgasen,
- Arzneimitteln und Lebensmitteln,
- … etc.
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Gefahrstoffe – Wichtige Informationen?
 Stetes Gebot zur Mengenreduzierung aller Gefahrstoffe!!!
 Brandschutz-Empfehlung - Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht:
- in Durchgängen,
- in Treppenhäusern,
- in allgemein zugänglichen Fluren,
- auf Dächern von Wohn- und Bürohäusern sowie in deren
Dachräumen,
- in Arbeitsräumen
gelagert werden.
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Gefahrstoffe – Wichtige Informationen?
 Arzneimittel und Gefahrstoffe dürfen nicht zusammen mit
Lebensmitteln gelagert werden (auch in der Kühllagerung).
 Keine entzündlichen Stoffe in einem Kühlschrank lagern
(Verpuffung und somit Explosionsgefahr)!
Problem ist der Zündfunke der Innenraumbeleuchtung und
der automatischen Abtautechnik!
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Gefahrstoffe – Wie gehe ich nun vor?
1. Gefahrstoffe: Ja oder Nein?
2. „Alt-Stoffe“ entweder aufbrauchen
oder ordnungsgemäß entsorgen lassen.
3. Wenn Ja bei 1.  dann Aufnahme in das Gefahrstoffverzeichnis.
4. Einholen der Hersteller-Informationen (Sicherheitsdatenblätter).
5. Suche nach nicht od. weniger gefährlichen Stoffen (Substitution).
6. Überprüfung der Behältnisse auf richtige Kennzeichnung?
7. Werden die Anforderungen an die Lagerung (z. B. Mengenreduzierung, Zusammenlagerung, Lagerhöhe, …) erfüllt?
8. Zusammenstellung der aktuellen Betriebsanweisungen.
9. Geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereit stellen.
10. Wird auf das Tragen der PSA geachtet (Wirksamkeit)?
11. Wird regelmäßig der Gefahrstoff-Bestand überprüft?
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Achtung: Nicht vergessen, das Thema „Gefahrstoffe“ in der
Zahnarztpraxis bearbeiten Sie mit der Checkliste und der
Gefährdungsbeurteilung (Dokumentation und Aktualisierung).
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