Transcript Laser

Unterweisungsmodul
Laser
Unterweisungsinhalte - Beispiele
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Rechtliche Grundlagen
Laserschutzbeauftragte/r
Anzeigeverfahren
Betriebsanweisung
Prüfpflichten
Persönliche Schutzausrüstung
Bestandsverzeichnis
Medizinproduktebuch
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© LZK BW 02/2015
CD-ROM „PRAXIS-Handbuch & Navigator“
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CD-ROM „PRAXIS-Handbuch & Navigator“
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Laser - Nachschlagewerk!
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Rechtliche Grundlagen
BGV B2 „Laserstrahlung“
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Laserklassen
Anzeige
Laserschutzbeauftragte
Abgrenzung und Kennzeichnung
von Laserbereichen
 Schutzmaßnahmen
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Laser – Laserschutzbeauftragte/r?
 Laserschutzbeauftragte/r ist
notwendig, wenn in der Zahnarztpraxis ein Lasergerät der Klasse
3 B, 3 R oder 4 betrieben wird.
 Sachkunde gemäß BGV B 2
„Laserstrahlung“.
 Schriftliche Bestellung:
Nur notwendig, wenn der Praxisinhaber selbst nicht über die
Laser-Sachkunde verfügt.
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Laser – Weitere Verpflichtungen?
 Anzeigeverfahren:
Was: Betrieb von Lasereinrichtungen der
Klasse 3 B, 3 R oder 4.
Wer: Praxisinhaber.
Wann: Vor der ersten Inbetriebnahme
An wen: BGW und die zuständige Arbeitsschutzbehörde (i. d. R. Landratsamt).
 Betriebsanweisung:
Für den Betrieb einer Lasereinrichtung
der Klasse 3 B, 3 R oder 4 ist eine
Betriebsanweisung bereit zu halten.
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Laser – Weitere Verpflichtungen?
 Ein-/Unterweisung:
Einweisung:
Vor Inbetriebnahme!
Unterweisung: Vor Arbeitsaufnahme + einmal pro Jahr!
Hilfsmittel:
Betriebsanweisung.
 Prüfpflichten:
Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) gemäß § 6 MPBetreibV.
Laser der Klasse 3 B, 3 R oder 4 gehören in die Anlage 1 der
MPBetreibV: STK i. d. R. einmal jährlich (Hersteller) oder maximal
alle 2 Jahre (wenn keine Herstellerangabe und kein Ausschluss).
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Laser – Weitere Verpflichtungen?
 Persönliche Schutzausrüstung:
Augenschutz (Laserschutzbrille).
Ggf. Schutzhandschuhe und Schutzkleidung.
 Dokumentation:
Bestandsverzeichnis (aktiv + nicht implantierbar)
Medizinproduktebuch (Anlage 1 MPBetreibV)
 CE-Kennzeichen:
Zentrale Voraussetzung für die Verkehrsfähigkeit eines Medizinproduktes.
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Exkurs – Bestandsverzeichnis
 Dokumentation aller aktiven (d. h. elektrisch betriebener) und
nicht-implantierbaren Medizinprodukte.
 Beispiele: Lasergerät, Elektrotom, Air Flow, ZEG, Behandlungseinheit, Behandlungsleuchte, …
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Bestandsverzeichnis
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Exkurs – Medizinproduktebuch
 Dokumentation aller aktiven
(d. h. elektrisch betriebener)
und nicht-implantierbaren
Medizinprodukte aus der
Anlage 1 der MPBetreibV.
 Beispiele: HF-Chirurgiegerät
(Elektrotom), Lasergerät der
Klasse 3 B, 3 R und 4, Nervenfunktionsgerät (Pulpenprüfer,
TENS) und Anästhesiegerät
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Medizinproduktebuch
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Achtung: Nicht vergessen, das Thema „Laser“ in der Zahnarztpraxis
bearbeiten Sie mit der Checkliste und der Gefährdungsbeurteilung
(Dokumentation und Aktualisierung).
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Achtung: Nicht vergessen, für das Thema „Prüfpflichten“ in der
Zahnarztpraxis steht die folgende Checkliste zur Verfügung.
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