GMP-Schulung für Partnerfirmen der Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co KG Div.

Download Report

Transcript GMP-Schulung für Partnerfirmen der Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co KG Div.

GMP-Schulung für Partnerfirmen
der Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co KG
Div. Launch & Production Site Germany
Stand: 01.01.2015
Inhalte
•
•
•
•
•
•
•
•
Allgemeine Informationen
Geltungsbereich
Definitionen
GMP-Anforderungen
Personalhygiene
Einschleuseprozedere
Betriebshygiene
GMP-gerechte Dokumentation
2
Allgemeine Informationen
Die jetzt folgende GMP-Schulung ist für 1 Jahr gültig
und richtet sich an Personen, die im GMP-Bereich tätig sind.
Mitarbeiter von Partnerfirmen, die regelmäßig oder häufig in den GMP-Bereichen
arbeiten (mind. 2–3 Arbeitseinsätze/Monat oder bei einem bestehenden
Rahmenvertrag), sind zusätzlich verpflichtet, eine GMP-Untersuchung durchzuführen.
Diese Untersuchung ist vor dem Arbeitseinsatz im GMP-Bereich erforderlich und muss
alle 30 Monate wiederholt werden.
GMP  Gute Herstellpraxis
3
Geltungsbereich
Diese Schulung gilt für folgende Gebäude der Chemischen und Pharmazeutischen
Produktion am Standort Ingelheim:
Produktionsgruppe A Produktionsgruppe B Produktionsgruppe C Pharma Herstellung
5211 A,B,C
(Synthese 8)
4214 (Alkaloide 4)
3353 (Hydriertechnikum)
2032B,C (Logipack)
5215 (Synthese A1)
4218 (Pflanzenlager,
Mahlanlage 1/2)
3374 (BfS-Betrieb)
3242/3259/3269/
3371 (Pharma
Herstellung)
5218 (Tanklager)
4224 A-D (Alkaloide
2/5, Extraktion 1/2)
4211 (Alkaloide 3/7,
Synthese 7)
3175 (Sprühturm)
6355 (Bromlager)
4234 (Alkaloide 1/6)
6411 (Technikum 1)
4313 (Respimat)
6365 (PWB)
5314 (Pradaxa/Puros)
4
Definitionen: Was ist GMP ?
Um den Verbraucher vor zweifelhaften Produkten und Firmen zu schützen, gibt es
Gesetze, in denen die GMP-Regeln (Gute Herstellpraxis) beschrieben sind.
Hier steht, wer Arzneimittel herstellen darf und was bei der Herstellung zu beachten ist.
Das Einhalten der GMP-Regeln ist verpflichtend und wird von den
Gesundheitsbehörden überwacht.
Arzneimittelgesetz
Boehringer Ingelheim
EG-GMPLeitfaden
* Arzneimittel und Wirkstoff-Herstellungsverordnung
5
Definitionen: GMP-Bereiche, Reinheitsklassen, Zonen
In Bereichen mit besonders hohen Reinheitsanforderungen (z. B. offener Umgang mit
Wirkstoffen) werden spezielle GMP-Anforderungen hinsichtlich Reinheit/Sauberkeit/
Hygiene an die Räume und das Personal gestellt.
Diese Reinheitsanforderungen für unterschiedliche Raumnutzungen
(Produktionsräume, Flurbereiche, Lager etc.) werden durch Reinheitsklassen (Zonen)
definiert:
Zone A
Zone B
Zone C
Je „höher“ die Zone, umso
höher die Reinheitsanforderungen !
Sterile
Produktion
Zone D
Wirkstoffe Mischen/Mahlen
Zone E
Produktion, z.B. Tabletten
Zone F
Wirkstoffabfüllung/-herstellung
Lager
Die Bereiche mit hohen Reinheitsanforderungen sind vor Ort gekennzeichnet und
können nur über Personal- und Materialschleusen betreten werden.
6
GMP-Anforderungen
Spezielle Anforderungen an die Räume sind z.B. :
• Filtration und Klimatisierung der Raumluft
• keine schwer zu reinigenden Stellen bei Räumen/ Equipment/Rohrleitungen
• der Übergang von einer Zone in die nächsthöhere bzw. -niedrigere erfolgt
ausschließlich über räumlich voneinander getrennte Personal- und
Materialschleusen
• Druckdifferenzen zwischen verschiedenen Reinheitsklassen
Spezielle Anforderungen an das Personal sind z.B. :
• Angemessene Personalhygiene/Betriebshygiene
• Reinheitsklassenspezifische Arbeitskleidung
• Einhaltung der Regeln zum Betreten von Produktionsbereichen, inkl. Ein- und
Ausschleusen von Materialien und Werkzeugen
• GMP-gerechtes Verhalten
• Partikelfreies Arbeiten
7
Personalhygiene
Warum wird auf die Personalhygiene so großen Wert gelegt ?
Auf dem menschlichen Körper sind
optimale Bedingungen für die
Vermehrung von Keimen gegeben.
Er ist warm, feucht und nahrhaft.
Bewegt sich der Mensch heftig und
ungleichmäßig oder geht er schnell,
kann er bis zu 30.000.000 Partikel/min
von sich schleudern. Beim Sitzen sind
es “nur” 100.000 Partikel/min.
Daher muss verhindert werden, dass
Verunreinigungen, wie Schmutz, Staub,
Schuppen, Haare, Abrieb von
Schuhsohlen oder Keime vom Menschen
in die Produktion eingebracht werden.
Kopfhaut
1.500.000/cm2
Mundhöhle
0,1-1,0 Millionen/ml
Speichel
Hand
3.000/cm2
Stirn
200.000/cm2
Achselhöhle
2.400.000/cm2
Füße
1.000/cm2
Natürliche Keimdichte des Menschen
8
Personalhygiene: Verhalten, Bekleidung und Gesundheit
Grundsätzlich ist jedes unhygienische Verhalten zu vermeiden! Zu beachten ist:
• Angemessene Körperpflege sowie regelmäßiges Händewaschen und –desinfizieren
• Bekleidungsvorschriften beachten. Tragen Sie saubere Kleidung/Arbeitskleidung,
keinen Schmuck, Uhren oder sichtbare Piercings
• Melden Sie ansteckende Erkrankungen ! (Produktrisiko mit dem Werksarzt /Arzt
ausschließen; denken Sie auch an Ansteckungsgefahren bei Urlaubsreisen!)
• Decken Sie offene Wunden und nässende/
schuppende Hautstellen ab
• Bewegen Sie sich ruhig und kontrolliert!
• Generell verboten ist das Einbringen & Konsumieren von
 Lebensmitteln und Getränken
 Zigaretten/Tabak
 Bonbons/Kaugummi
in GMP-Bereichen.
Verwenden Sie die vorgesehenen Pausenbereiche. Hier steht auch Wasser bereit.
9
Personalhygiene: Händewaschen und Desinfektion
In GMP-Bereichen werden die Hände immer zu folgenden Zeitpunkten gewaschen und
desinfiziert:
• Vor dem Arbeitsbeginn
• Bei Arbeitsende
• Vor und nach jeder Mahlzeit
• nach Kurzpausen
• Vor und nach der Toilettenbenutzung
• Nach dem Naseputzen/Niesen
• Nach jeder Verunreinigung
10
Einschleuseprozedere: Personen
Bitte beachten Sie immer die vor Ort angebrachten
Bekleidungsvorschriften!
Pharmazeutische
Produktion
Chemische
Produktion
Zusammenfassung der Vorgehensweise:
• Hände gründlich mit Seife waschen
• Haube aufsetzen - Ohren und Haare sind vollständig
abgedeckt
• Überbekleidung/Overall anziehen. Versichern Sie
sich, dass alles ordentlich geschlossen u. verdeckt ist!
• Für Bartträger und „Mehrtagesbärte“ gilt die
Bartbindentragepflicht .
• Beim Übergang in den reineren Bereich Überschuhe
anziehen
• Hände desinfizieren
• Bei Arbeiten mit offenem Produkt oder Produkt
berührenden Ausrüstungsteilen werden Handschuhe
und Mundschutz getragen!
11
Einschleuseprozedere: Besonderheiten
Was gibt es noch zu beachten?
• Informieren Sie sich vor Arbeitsbeginn über die Örtlichkeiten der Personal- und
Materialschleusen !
• In einigen Schleusen befindet sich ein sogenanntes Ampelsystem.
Diese Schleusentüren nur dann geöffnet werden, wenn die
dazugehörige Ampel grün leuchtet!
• Pausenräume, Waschräume oder Toiletten befinden sich außerhalb
der Produktionsbereiche und erfordern ein Verwerfen/Neueinkleiden
der GMP-Bekleidung.
• Bei Gebäudealarm wird der Arbeitsplatz und das Gebäude unverzüglich und ohne
Wechseln der GMP-Kleidung verlassen . Nach Beendigung des Alarms erfolgt ein
Neueinkleiden in der Schleuse.
• Bitte beachten Sie Vor-Ort angebrachten Verhaltenshinweise !
12
Einschleuseprozedere: Arbeitsmittel und Material
• Arbeitsmittel (z. B. Werkzeugtasche) werden durch die vorgesehenen
Personalschleusen eingebracht. Die Arbeitsmittel müssen sauber sein und können
in der Personalschleuse zusätzlich gereinigt/desinfiziert werden.
• Sperrige Geräte/Ersatzteile und Materialien bis Palettengröße werden über die
Materialschleusen der Gebäuderampen eingebracht.
• Leitern, Paletten oder andere Materialien aus Holz sind verboten!
• Vorgehensweise bei der Einschleusung über die Materialschleuse:
 (Verpacktes) Material anliefern
 Geräte/Materialien müssen sichtbar sauber sein, ansonsten sind sie zu
reinigen
 Abstellen im Schleusenbereich, nur äußere Tür geöffnet
 Schließen der Tür
 Entfernen der Verpackung und ordnungsgemäße Entsorgung
 Umpalettierung von Holz- auf Aluminiumpaletten
 Eventuell erforderliche Desinfektion durchführen
 Schleuse verlassen und über die Personalschleuse GMP-gerecht einkleiden
 Tür zu vom Produktionsbereich her öffnen, Material einbringen
13
Betriebshygiene: Partikelfreies Arbeiten
Partikelfreies Arbeiten in den Produktionsbetrieben
• Beginnt mit der gewissenhaften Arbeitsvorbereitung in der Werkstatt und endet mit
dem Verlassen eines sauberen und ordentlichen Arbeitsplatzes.
• Generell dürfen nur saubere, gereinigte Arbeitsmittel/Werkzeuge mitgenommen
werden.
• Nach jeder Tätigkeit werden die Räume und die Ausrüstungsteile gereinigt.
• Abfälle werden direkt aus dem Produktionsbereich entfernt oder maximal bis zur
Beendigung der auszuführenden Maßnahme in gekennzeichneten Gebinden
zwischengelagert. Keine unbeschrifteten Gebinde im Produktionsbereich stehen
lassen!
 Dient der Reinheit aller von uns produzierten Produkte und minimiert die Gefahr
von Verunreinigungen.
 Fremdpartikel in den Wirkstoffen/Arzneimitteln können eine aufwändige
Umarbeitung, Lieferverzögerungen bis hin zur Lieferunfähigkeit und
schlimmstenfalls sogar den Rückruf von Produkten nach sich ziehen.
14
Betriebshygiene: Partikelfreies Arbeiten in der Werkstatt
und im Zwischenlager
Generell zu beachten ist:
• Werkzeug und Ersatzteile müssen immer sauber, farbund partikelfrei sein
• Ersatzteile von Extern / TM / Lager auf Sauberkeit prüfen
und ggf. reinigen
• Werkbank/Werkzeugwagen in aufgeräumten Zustand
halten und mit „System“ zu bestücken
- Teile ohne Verwendung entsorgen!
- aktuell nicht benötigte Teile nach Reinigung/
Montage ordentlich verpacken
- leserlich beschriften mit Name und Datum
abzeichnen und zwischenlagern
- In der B1 ist hierzu die Betriebsanweisung
BA-0025 zu befolgen!
15
Betriebshygiene: Partikelfreies Arbeiten Vor Ort
Vor Arbeitsbeginn immer auf folgendes achten:
• Freigabeschein / Erlaubnisschein vorhanden und unterzeichnet
• Schutzmaßnahmen auf Freigabeschein beachten - benötigte PSA verwenden
• Montageort vorab auf Sauberkeit prüfen, ggf. Bereich abkehren/abwischen
• Kettenzüge sind aufzuhängen, bevor ein Apparat geöffnet wird
• Apparate- / Anlagenöffnungen nicht unnötig offen stehen lassen
- ist dies nicht möglich, sind diese fachgerecht zu verschließen
- Polybeutel reicht nicht aus!
• alle benötigten Arbeitsmittel vorhanden, sauberes Werkzeug verwenden
Während der Arbeit auf folgendes achten:
• Fallen Ihnen Abweichungen/Fehler oder Unregelmäßigkeiten zum Normalzustand
einer Anlage/Räumlichkeit auf oder unterläuft Ihnen ein Missgeschick –
benachrichtigen Sie ihren BI-Ansprechpartner !
Nach Beendigung der Arbeit auf folgendes achten:
• Arbeitspodeste von Gerüsten werden vor dem Abbau abgekehrt
• Arbeitsplatz sauber und ordentlich verlassen!
• Freigabeschein ordnungsgemäß zurückgemeldet
16
Betriebshygiene: Beispiele für partikelfreies Arbeiten
Flansche/Dichtflächen/Dichtungen/Schrauben müssen farb- und partikelfrei sein!
• Flansche/Dichtungen vor Montage mit weißem
fusselfreiem Tuch abwischen, lose Farbe/Partikel sind
mechanisch zu entfernen
• Dichtungsmaterialen sind sauber zu lagern
• Schrauben und Muttern mit Lackanhaftungen sind
auszutauschen!
• Passende Schraubenlänge verwenden
• Schrauben vor Montage mit Montagepaste fetten
Rot = so nicht
Grün = Sollzustand
17
GMP-gerechte Dokumentation
EU-GMP-Leitfaden
„Eine gute Dokumentation ist ein wesentlicher Teil der Qualitätssicherung …..…
Protokolle müssen fehlerfrei sein und schriftlich vorliegen. Die Lesbarkeit der
Unterlagen ist sehr wichtig.
Jeder von uns benötigt für die Erledigung seiner Arbeit irgendeine Art von Aufzeichnung
• Inspektions- und Wartungsprotokolle,
• Protokolle für Luftvolumenstrommessungen,
• Kalibrierung,
• Logbücher etc.
Denn falls es zu Problemen kommt … erlaubt eine richtige Dokumentation die
Rückverfolgung bis zur Ursache!
Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht durchgeführt !
18
GMP-gerechte Dokumentation
Wie wird richtig dokumentiert?
• eindeutig und vollständig
• Zeitnah! Uhrzeiten immer vierstellig (z. B. 08:50h)
• nachvollziehbar (auch für nicht unmittelbar Beteiligte)
• gut lesbar
• „Gänsefüßchen“, „s.o.“ etc. sind nicht erlaubt
• dokumentenecht in blau z.B. mit „Uniball“ oder Kugelschreiber
• ordnungsgemäß unterzeichnen, mit dem Namen in Druckschrift und
Unterschrift
• Es unterschreiben immer zwei (!), der Ersteller des Dokuments und ein
Prüfer seitens BI
• … und immer mit vollständigem Datum (z.B. 13.09.2012)
19
GMP-gerechte Dokumentation
... und wenn´s mal schiefgeht ?
• Eindeutig entwerten, z.B. durch Durchstreichen, mit Eintragung von „entfällt“
• eine Entwertung muss durch Datum, Unterschrift oder Namenskürzel bestätigt
werden
• der ursprüngliche Inhalt einer Eintragung muss lesbar bleiben:
 Kein komplettes Ausschwärzen oder Überkleben
 Keine Verwendung von „Tipp-Ex“

20
Noch Fragen?
Unklare Situation vor Ort?
Ihr BI-Ansprechpartner hilft weiter!
Vielen Dank!