Mediation - Irmgard Grünberg
Download
Report
Transcript Mediation - Irmgard Grünberg
Mediation
Mediation als Leistungsbaustein in der
Rechtsschutzversicherung
Von eindimensionaler zu mehrdimensionaler Sichtweise
Macht
Recht
Interessen
§
Machtkampf
Gerichtsverfahren
Mediation
Referentin
Dipl.-Kfm. Irmgard Grünberg-Ostner
Steuerberaterin
Wirtschaftsmediatorin (DGMW)
01.04.2011
Dipl.-Kfm. Irmgard Grünberg-Ostner
1
Mediation in der Versicherungswirtschaft
Versicherungswirtschaft erkennt in der konsensualen
Streitbeilegung,
speziell
im
außergerichtlichen
Media-
tionsverfahren, grundsätzlich erhebliche Potentiale
Optimaler Service für Versicherungsnehmer
wirtschaftlicher Vorteil für RS-Versicherer
RS-Versicherer wollen die Bereitschaft der breiten
Bevölkerung, die Mediation stärker zu nutzen, deutlich
fördern
Mediation soll als zusätzlicher Leistungsbaustein
etabliert werden:
ausgewogener gesetzlicher Rahmen
Das Recht der Mediation
Die Rolle des Rechts in der Mediation
Einführung der Mediationsklausel
Sicherstellung der Qualität der Mediationsleistung
2
Dipl.-Kfm. Irmgard Grünberg-Ostner
Mediation in der Rechtsschutzversicherungspraxis
Viele RS-Versicherer haben Mediation bereits bundesweit
eingeführt
Zwei Modelle
Ausbildung
eigener
Mitarbeiter
zu
Mediatoren,
die Versicherungsnehmer in geeigneten Fällen
bei Deckungsanfrage auf das Verfahren hinweisen
und
teilweise
Versicherer
selbst
weist
Mediationen
durchführen
Versicherungsnehmer
bei
Deckungsanfrage in geeigneten Fällen auf Mediationsverfahren hin, vermittelt dann an externen
Dienstleister, der einen Mediatorenpool betreibt
Jeweils Kostenübernahme durch den RS-Versicherer
Veranstaltungen,
Publikationen
3
Dipl.-Kfm. Irmgard Grünberg-Ostner
Formen der Mediation
Die Modelle der Meditation hängen zusammen mit den Zielen
der Mediation. Sie beeinflussen auf unterschiedliche Weise die
Selbstbestimmung der Konfliktpartner.
Wichtige Modelle:
Fördert
die
Individual-Autonomy-Project
Privatautonomie
der
Konfliktpartner
Reconciliation-Project
Oberstes Ziel Versöhnung; stark emotional
Service-Delivery-Project
Oberstes Ziel möglichst zeiteffektiv und kostengünstig
eine Einigung zu erzielen. Emotionen werden möglichst
vermieden
oder
klein
gehalten
Mediation versus Shuttle-Mediation
4
Dipl.-Kfm. Irmgard Grünberg-Ostner
Die Rolle des Rechts in der Mediation
Rechtsverwendung statt Rechtsanwendung
Recht setzt Grenzen für vertragliche Gestaltung
Fairnesskontrolle
Markiert im Falle der Nichteinigung die Ausstiegsgrenze
Gesetz hilft Ideenreichtum zu formulieren
Rechtsnormen - Vorteile für Parteien (z. B. Wohngeld,
Steuerliche Vorteile)
Vor rechtsverbindlicher Vereinbarung müssen rechtliche
Ansprüche bekannt sein
Rechtsberatung in der Mediation
Fallbezogene Rechtsaufklärung in der Mediation
Willensbildung durch rechtsaufklärende Beratung
Rechtsaufklärende Beratung zur Vertragsgestaltung
5
Dipl.-Kfm. Irmgard Grünberg-Ostner
Gesetzlicher Rahmen / Gesetzesentwurf zur
Förderung der Mediation vom 12.01.2011
Ziel
Mediation und andere Verfahren
der Konfliktlösung zu fördern
Regeln für
außergerichtliche Mediation
gerichtsnahe Mediation
gerichtsinterne Mediation
Richtlinie 2008/52 EG des Europäischen Parlaments
im deutschen Recht bis 21.05.2011 umsetzen
Entwicklung der Mediation
Die EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der
Mediation in Zivil- und Handelssachen
6
Dipl.-Kfm. Irmgard Grünberg-Ostner
Begründung für das Gesetz
Inhalt des Entwurfs
Der Gesetzgeber schafft Anreiz für eine einvernehmliche
Streitbeilegung, um Konfliktlösung zu beschleunigen, den
Rechtsfrieden nachhaltig zu fördern und die staatlichen
Gerichte zu entlasten
Mediation im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern
Der Entwurf unterscheidet nicht zwischen nationalen
und grenzüberschreitenden Streitigkeiten
Vertraulichkeit, Verschwiegenheit, Vollstreckbarkeit
203 BGB Verjährungshemmung
keine Regelung notwendig
Schaffung der Rechtsgrundlage in den meisten Prozessordnungen
Die Mediation wird in Zukunft an Zivil-, Arbeits-, Familien-,
Sozial- und Verwaltungsgerichten möglich sein
Grundlegende Verhaltenspflichten und Aufgaben der Mediatoren
Aus- und Fortbildungsvorschriften
7
Dipl.-Kfm. Irmgard Grünberg-Ostner
Gesetzentwurf zur Förderung der Mediation
vom 12.01.2011
Artikel 1
Mediationsgesetz
1
Begriffsbestimmungen
2
Verfahren; Aufgaben des Mediators
3
Offenbarungspflichten; Tätigkeitsbeschränkungen
4
Verschwiegenheitspflicht
5
Aus- und Fortbildung des Mediators
6
Wissenschaftliche Forschungsvorhaben;
finanzielle Förderung der Mediation
7
Übergangsbestimmung
8
Dipl.-Kfm. Irmgard Grünberg-Ostner
Erste Bewertung des Gesetzesentwurfs zur
Förderung der Mediation 1)
Definition des Mediators und der Mediation, ohne das
Berufsbild des Mediators einzuschränken (+)
Vielfalt der Quellberufe erhöht die Wahl- und
Einsatzmöglichkeiten
Festlegung von Offenbarungspflichten und Tätigkeitsbeschränkungen (+)
Schafft Vertrauen und erhöht Attraktivität der
Mediation
Pflicht zur Verschwiegenheit (+)
Schafft Vertrauen und erhöht die Attraktivität der
Mediation
Regelung zur Vollstreckbarkeit der Mediationsvereinbarung (+)
Einfache und kostengünstige Möglichkeit erhöht
Attraktivität der Mediation
1)
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. - D. Wendt Münster, 16. Februar 2011
9
Dipl.-Kfm. Irmgard Grünberg-Ostner
Erste Bewertung des Gesetzesentwurfs zur
Förderung der Mediation 2)
Keine gesetzliche Regelung zur Qualität von Aus- und
Fortbildung des Mediators (-)
Gefahr der Verunsicherung, insbesondere von
Verbrauchern
Mindeststandards sollen durch Verbände erarbeitet
werden
Förderung der Mediation erscheint nur durch Einführung eines einheitlichen Gütesiegels
möglich
Keine finanziellen Anreize zur Durchführung eines außergerichtlichen Mediationsverfahrens (-)
Teilweise Anrechnung von Gerichtsgebühren bei
fehlgeschlagener Mediation könnte Attraktivität
der
Mediation auch für skeptische Konfliktparteien
erhöhen
2)
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. - D. Wendt Münster, 16. Februar 2011
10
Dipl.-Kfm. Irmgard Grünberg-Ostner
Inhalte der unverbindlichen GDV-Mediationsklausel
Definition Mediation
Vermittlung des Mediators durch den Rechtsschutzversicherer
Sicherstellung der Qualität der Mediationsdienstleistung zu Gunsten des
Versicherungsnehmers
Keine Beschränkung auf verschiedene
Berufsgruppen
Kostenübernahme durch den Rechtsschutzversicherer
Individuelle Regelung von Anwendungsbereich und
Leistungsumfang möglich
Klärung der Verantwortlichkeit
11
Dipl.-Kfm. Irmgard Grünberg-Ostner
Schlüsselkompetenzen des Mediators
Fach- und
fallbezogenes
Wissen
Verhandlungswissen,
Verhandlungstechnik
Kenntnisse
der Verfahren
und Prozeduren
Kommunikative
Grundfertigkeiten
Mediator
Juristisches
Detailwissen,
z. B. Erbrecht
Handelsrecht
Gesellschaftsrecht
Interpretatives
Know-how,
Klärungshilfe
Wissen um
Konflikte und
ihre Verläufe
Beherrschung
von Strategien
der Deeskalation
Aus dieser Übersicht wird deutlich, wo der Akzent
unserer Darstellung liegt.
Uns interessiert das Wissen des Mediators:
als Verfahrensspezialist (als Spielleiter)
als Verhandlungsführer
als kommunikativer und vermittelnder Experte
als Konfliktmanager
12
Dipl.-Kfm. Irmgard Grünberg-Ostner
Wichtige Institutionen
Verbände
Der Bereich der Mediation ist gekennzeichnet durch eine
große Anzahl von Verbänden, die nicht alle an einem
Strang ziehen
Sie kümmern sich mit großem Engagement um
Ausbildung und Rahmenbedingungen für die Mediatoren
Fünf große Verbände auf Bundesebene:
- Bundesverband Mediation (BMEV)
- Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familienmediation (BAFM)
- Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt (BMWA)
- Deutsche Gesellschaft für Mediation in der Wirtschaft (DGMW)
- CfM Centrale für Mediation
Verbände regional
- EUCON
- MZM (Mediationszentrale München)
Weitere Institutionen
- IHK (Industrie- und Handelskammer München)
- Europa-Universität Viadrina(Frankfurt/Oder)
- FernUniversität Hagen
- DATEV
- Steinbeis Transferzentrum
- DVA Deutsche Versicherungsakademie
Neu: Deutsche Stiftung Mediation
13
Dipl.-Kfm. Irmgard Grünberg-Ostner
Abschluss der Ausbildung, Zertifizierung und
Rezertifizierung zum Wirtschaftsmediator (DGMW)
Abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium
oder eine vergleichbare Ausbildung
2 Jahre Berufserfahrung
Kernausbildung
DGMW zertifiziert
120 h
Teilnahmebesch. des Veranstalters
Zertifikat mit Hinweis Kernausbildung
DGMW in Wirtschaftsmediation
Praktische Prüfung
Fall 1
Andere Seminare
30 h
Fall 2
Seminar, angel. Supervision,
Covision oder Hospitation
20 h
Teilnahmebescheinigungen
Vorstellung Fall 1 und Dokumentation
Fall 3
Angeleitete Einzel- oder
Gruppensupervision
Fall 4
Abschluss-Supervision
30 h
Vorstellung Fall 2 und Dokumentation
Vollständige Dokumentation Fall 3 + 4
Standard für Mediationsausbildung – Zertifizierung
Der Antrag auf Zertifizierung soll in der Regel innerhalb von vier Jahren nach
Abschluss der Kernausbildung erfolgen.
14
Dipl.-Kfm. Irmgard Grünberg-Ostner
Mediation
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit
„Früher habe ich mich mit Euch auseinander gesetzt heute setze ich mich mit Euch zusammen.“
(Graffito)
“Fair”-handeln
Referentin
Dipl.-Kfm. Irmgard Grünberg-Ostner
Steuerberaterin
Wirtschaftsmediatorin (DGMW)
www.gruenberg-ostner.de
15
01.04.2011
Dipl.-Kfm. Irmgard Grünberg-Ostner