Vortrag Lorenz Steuertipps - haus & grund roth und umgebung

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Transcript Vortrag Lorenz Steuertipps - haus & grund roth und umgebung

Jahreshauptversammlung
Haus- und Grundeigentümerverein Roth
und Umgebung e.V.
Donnerstag, 21. März 2013
www.haus-und-grund-roth.de
Tagesordnung
Formelles
Bericht des Vorstandes
Kassenbericht
Entlastung und Wahlen
Fachreferate
Kassenbericht 2012
Einnahmen
………….
Ausgaben
………….
Vermögen 31.12.2012
…………..
Mitglieder
1615
Fachreferate
Mietrecht, Änderungen und Aktuelles
durch Rechtsanwalt Dietrich Niederalt
Steuertipps zu Haus & Grundbesitz
durch Steuerberater Helmut Lorenz
Energetische Sanierung im Bestand
durch Vorstand und Architekt Wolfgang Held
Steuertipps zu
Haus- und Grundbesitz
Helmut Lorenz
Steuerberater, Rechtsbeistand, vereidigter Buchprüfer
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verbilligte Überlassung
Eltern überlassen Haus an Sohn für
50 % der Marktmiete
Finanzamt erkennt nur 50 % der Werbungkosten an
Tipp:
mehr als 66 % der Marktmiete sichert
100 % des Werbungskostenabzugs
aktuellen Mietenspiegel prüfen
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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Verträge mit Angehörigen
Vermietung an Mutter
Vertrag nicht wie unter fremden Dritten durchgeführt.
Finanzamt erkennt Verluste nicht an
und geht von einer Steuerhinterziehung aus
Tipp:
Klar und eindeutige Verträge schließen
wie unter fremden Dritten und
durchführen
auch Nebenkostenabrechnung, etc.
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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nachträgliche Werbungskosten
Hausbau 2004 + Verkauf 2012 mit Verlust
Verkaufspreis reicht nicht um Schulden zu zahlen.
Finanzamt erkennt nachträgliche Schuldzinsen nicht an
Tipp:
Einspruch
es gibt nun auch nachträgliche Werbungskosten
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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Vermietungsabsicht
Wohnung in Zweifamilienhaus zu vermieten
Mieter genügen Anforderungen des Vermieters nicht. Die
Absicht Einkünfte erzielen zu wollen wird trotz häufiger
Vermietungsanzeigen wird vom FA verneint
Tipp:
Verhalten anpassen
umbauen, Makler beauftragen, geringere Miete
verlangen, Reparaturen durchführen, etc.
spätestens bei längerem Leerstand
um Werbungskostenabzug zu erhalten
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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anschaffungsnaher Aufwand
Kauf altes Haus und Renovierung
Anschaffungskosten Grund und Boden 50.000
Anschaffungskosten Gebäude
150.000
Reparaturen in ersten 3 Jahren
40.000
Finanzamt geht von Afa-Bemessungsgrundlage 190.000
aus und erkennt keine Werbungskosten an
Tipp:
Reparaturen > 15 % der AK Gebäude erst nach 3 Jahren
oder vom Mieter durchführen lassen ?
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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außergewöhnliche Belastung
Reparaturen im selbst genutzten Eigenheim
sind grundsätzlich nicht absetzbar
außer handwerkliche Dienstleistungen
Tipp:
außergewöhnliche Belastung prüfen bei z.B.
Asbestsanierung
Hausschwamm
Holzschutzmittel
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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Handwerkerleistung
Reparaturen im selbst genutzten Eigenheim
sind nur bezüglich der Arbeitsleistung absetzbar
auch Gartenanlagen, Kachelofeneinbau, Gebäudesanierung
Entnahmen aus Rücklagen hierfür, etc.
20 % maximal 1.200,00 € auf Steuerschuld anrechenbar.
Tipp:
Dienstleistungsanteil auf Rechnung ausgewiesen und
Überweisungsbeleg
bei WEG genügt Abrechnung Verwalter
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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Grunderwerbsteuer
Kauf Grundstück von Stadt 75.000
und Bauauftrag an Bauträger 225.000
Finanzamt will Grunderwerbsteuer aus 300.000
Tipp:
Einspruch
wenn zwei voneinander unabhängige Verträge vorliegen
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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Sonnenstrom lohnt
Kauf PV-Anlage für eigenes Büro
Nutzung ergibt 67 % Eigenverbrauch
umgelegt auf 25 Jahre ND und erzeugte Strommenge kostet
die kwh nur noch ca. 14 ct.
Tipps:
wer investiert? IAB beantragen, Sonderabschreibung
Vorsteuern sichern; nach 5 Jahren Kleinunternehmer?
= alleine durch die ersparten Stromkosten rechnet sich bei uns die PV
Anlage selbst ohne Einspeisevergütung
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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Familienhilfe
Krankenversicherung – Ehegatte mitversichert
Vermietung Haus + PV Anlage schafft anteiliges
Einkommen Ehegatte von 500,-- € mtl.
Krankenversicherung verlangt eigenen Beitrag
Tipp:
Einkommen von < 385 € mtl. sichert Familienhilfeanspruch.
+ spart mind. 150 € KV/PflV
(14,9 % aus Mindestbemessungsgrundlage 899,33 = 133,85 + PflV)
Einkünfte können verlagert werden
Steuerberater fragen
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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Umsatzsteuer
Verkauf – Schenkung - Nutzungsänderungen
haben oft erhebliche Konsequenzen hinsichtlich
Vorsteuerabzug und Berichtigungsvorschriften
lösen oft unerwartete und hohe Steuern auch bei der
Umsatzsteuer aus
Tipp:
wenn Vorsteuer und Umsatzsteuer relevant sind
„nicht ohne meinen Steuerberater!“
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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Zinsen so niedrig wie nie
Basiszins zum 1.1.2013 unter NULL
Verzugszinsen § 288 BGB
unter Privatleuten + 5 % = 4,87 %
unter Geschäftsleuten + 8 % = 7,87 €
Tipp:
Immobilien kaufen ?
Langfristzins sichern
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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Länderfinanzausgleich in Fakten
drei Geberländer
Bayern gibt 3,9 Mrd. soviel wie Hessen und Baden Württemberg zusammen
alle anderen nehmen davon Geld in Anspruch
Bund
macht 2012 bei 284 Mrd. Einnahmen 306 Mrd.€ Ausgaben,
also 22 Mrd. neue Schulden bei 2.070 Mrd€ Schuldenstand
Deutschland ist stark ? und bürgt für ESM 700 Mrd€ und
ganz Europa mit dem Geldvermögen der Deutschen von ca. 5.000 Mrd€
= wir Bayern stützen den Euro und ganz Europa
ich bin stolz auf Euch!
40 % Zwangsabgabe wie Zypern und Deutschland ist schuldenfrei !
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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was machen andere Länder?
Zypern
wir schließen erst mal die Banken
Spanien
Steuerrecht wird strenger
Vermögensteuer / Grunderwerbsteuer / Angabe
Auslandsvermögen
Empfindliche Strafen
Wer die Erklärung nicht einreicht, obwohl er zu einer solchen verpflichtet ist, oder dies nicht komplett oder nicht
genau oder mit falschen Angaben tut, kann mit 5.000 Euro Strafe für jede falsche Angabe bzw. jeden Satz an
falschen Angaben bestraft werden, wobei die Mindeststrafe mit 10.000 Euro festgelegt ist. Darüber hinaus werden
alle nicht deklarierten, die genannte Obergrenze übersteigenden Vermögenswerte, die das Finanzamt
nachträglich entdeckt, als Vermögensgewinn dem Einkommen des entsprechenden bzw. des ältesten noch nicht
verjährten Veranlagungszeitraums zugeschlagen, in dem das Gesetz gültig war (d.h. 2012 oder später), was
neben einem Steuersatz von bis zu 52 Prozent auch hohe Strafzahlungen
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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