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Jahreshauptversammlung
Haus- und Grundeigentümerverein Roth und Umgebung e.V.
Freitag, 25. März 2011
www.haus-und-grund-roth.de
Fachreferate
Steuertipps zu Haus & Grundbesitz
durch Helmut Lorenz
Updates im Miet- und
Wohnungseigentumsrecht
durch Dietrich Niederalt
Steuertipps zu
Haus- und Grundbesitz
Helmut Lorenz
Steuerberater
Rechtsbeistand
vereidigter Buchprüfer
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
3
Haushalt + Schulden
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
4
Haushalt + Schulden
Wir können die Zinsen nicht bezahlen
Tilgung geht schon gar nicht
Und künftige Pensionen ?
Wie lange ist Deutschlang kreditwürdig?
Bei all den Bürgschaften und Rettungsfonds ?
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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Geldanlage Immobilie
erlebt neue Beliebtheit
selbst bei Mietrenditen von nur 3 %
Inflationsschutz Sachwert
lieber das Haus renovieren und im Schuss halten, als
unsichere Geldanlagen
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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Erbschaftsteuer
drei Verfassungsbeschwerden
gegen das neue ErbStG wurden nicht angenommen
EU-Kommission: deutsche Freibeträge sind
diskriminierend, da sie EU-Bürger benachteiligen.
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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Einheitsbewertung – letzter Akt ?
BFH zweifelt Verfassungsmäßigkeit an
= veraltet / Unterschied Beitrittsgebiet, etc.
Welche Grundlage für die Grundsteuer kommt
danach ?
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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Verkauf Mietwohngrundstück
AfA alt: z.B. nur noch 1.000
Tipp:
Verkauf auch innerhalb der Familie möglich
nach Ablauf der „Spekulationsfrist“ steuerfrei
schafft neue AfA-Bemessungsgrundlage
z.B. 2 % aus 250.000 für Gebäude = 5.000
und Geldanlage mit Abgeltungssteuer ?
oder Tilgung nicht absetzbarer Schulden
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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Darlehen von
Familienangehörigen
klar und eindeutig wie unter Fremden mit
Sicherheiten vereinbaren und durchführen
Tipp:
oft schon betriebswirtschaftlich sinnvoll (statt
Bankkredit)
zur Nutzung von Sparerfreibeträgen oder
Grundfreibeträgen
zur Glättung der Steuerprogression
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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verbilligte Überlassung
künftig bei 66 % ?
> 75 %
> 56 % - 75 %
< 56 %
voller Werbungskostenabzug
nur wenn Totalüberschuss
in 30 Jahren möglich
anteilige Kürzung
Tipp:
ortsüblich ist vergleichbare Wohnung
bei Mietenspiegel unterster Wert
aber : lieber etwas mehr Miete vereinbaren
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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Renovierung nach
Anschaffung
innerhalb von 3 Jahren nach Anschaffung
sind Reparaturen > 15 %
bezogen auf den Preis für Gebäude
in die AfA-Bemessungsgrundlage einzubeziehen
Tipp:
Reparaturen ggf. verschieben
100 % sofort ist besser als 2 % über 50 Jahre
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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Renovierung bei Leerstand
Renovierung in Eigenleistung
Die Renovierung ist noch nicht abgeschlossen
Finanzamt unterstellt
keine Einkunftserzielungsabsicht
Tipp:
schneller reparieren und innerhalb kurzer Zeit
wieder vermieten
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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Renovierung
während Selbstnutzung
nicht absetzbar
Tipp:
erst ausziehen
dann renovieren + vermieten
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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Renovierung
vor geplanter Selbstnutzung
nur während der Vermietungszeit
absetzbar
Tipp:
nach Renovierung noch weiter vermieten erst
später selbst nutzen
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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Renovierungskosten verteilen
sofort absetzen
oder auf 2 bis 5 Jahre verteilen ?
Tipp:
Steuerschuld und Steuerprogression im aktuellen
und künftige Jahre ansehen / planen und dann
entscheiden
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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Handwerkerleistungen
bei Selbstnutzung keine Werbungskosten,
aber
20 % der Lohnkosten maximal 1.200 €
auf Steuerschuld anrechenbar
Tipp:
Rechnung und Überweisung aufheben
und auf Ausweis „Dienstleistungsanteil“
achten.
Keine Materialkosten!
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Drittaufwand vermeiden
z.B. Eltern zahlen Handwerker-Rechnung für
vermietetes Haus der Tochter
Tipp:
bei Tochter nur unter bestimmten
Voraussetzungen absetzbar
besser Drittaufwand vermeiden und vom
Hauseigentümer beauftragen und zahlen
Dies gilt vor allem bei Schulden / Zinsen
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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Bauabzugsteuer
gibt es seit 2001 und leider immer noch
15 % einzubehalten
wenn Leistung an Unternehmer erbracht
außer wenn nicht mehr als 2 Wohnungen
vermietet werden.
Freistellungsbescheinigung in fast 100 %
vorgelegt ?
Tipp:
nicht in die Haftungsfalle treten
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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Aufbewahrungspflicht
Handwerker-Rechnung ist innerhalb 6
Monaten zu erteilen
(sonst Bußgeld bis 5.000 € möglich)
und mindestens 2 Jahre aufzuheben
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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Arbeitszimmer
Mittelpunkt gesamter beruflicher Tätigkeit
= unbegrenzt
für berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz
zur Verfügung (Lehrer)
= max. 1.250
Tipp:
Ab 2007 offene Bescheide berichtigen und
Anträge stellen
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Grundsteuererlass
wesentliche Ertragsminderung
z.B. Leerstand Ladenfläche in Roth
und vergebliche Versuche zur Neuvermietung
Tipp:
Grundsteuererlass bis 31.3. Folgejahr
beantragen
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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Zuschüsse / Fördermittel
für Renovierungen, Energieeffizienz,
z.B. Zuschuss bis 17,5 % der Maßnahme
Beratung bis 50 % der Kosten
Tipp:
Vor Durchführung der Maßnahme Anträge stellen
– Fördermittelcheck z.B. bei
www.hausundgrund.de
www.kfw.de
www.lfa.de
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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Solarstrom / Dachsparbuch
auf meinem Garagendach wird Strombedarf
für ganzes Haus erzeugt werden
Neuistallation bis 30.06.2011: 28,74 Cent/kwh
Tipp:
besser Selbstverbrauch
z.Zt. 12,36 Cent (>30 % = 16,74 Cent/kwh)
+ ersparte ständig steigende Stromkosten
ergibt 20 Jahre Preisgarantie
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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Atomstrom abschalten
1. keine Versicherung der Welt versichert
ein Atomkraftwerk
Unkalkulierbare Kosten im Schadensfall
2. Jede Entsorgung scheiterte bislang.
3. Archivierung über 10000 Jahre wo ? und
wer zahlt die Kosten ?
Tipp:
Öko-Strom "ROTH NATUR" - Strom aus
reiner Wasserkraft
bei Stadtwerke Roth beantragen
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Finanzierung
Basiszins
0,12 %
seit 1.7.2009
Verzugszins:
5,12 %
Bank-Zinsen wie lange noch so niedrig ?
Tipp:
längere Festschreibung überlegen
niedrige Zinsen sichern
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Patientenverfügung und
Vorsorgevollmacht
mit Notar Dr. Dietmar Weidlich
mit praktischen Arzt Dr. Franc Wenzel
mit Rechtsanwalt Tobias Gräfe
im Restaurant Waldblick
am 13.04.2011 um 17:00 Uhr – Eintritt frei
Anmeldung unter: 09171-9712-226
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
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