Reisekosten können in Zukunft nur abgerechnet werden, wenn beide Formulare ausgefüllt abgegeben wurden. Grund: Das Finanzamt hat uns diese Darstellung zur Auflage gemacht, um prüfen.

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Reisekosten können in Zukunft nur abgerechnet
werden, wenn beide Formulare ausgefüllt
abgegeben wurden.
Grund:
Das Finanzamt hat uns diese Darstellung zur
Auflage gemacht, um prüfen zu können ob
Mitarbeiter in ihrer Einkommensteuererklärung
Kosten geltend gemacht haben, die von Dritten
übernommen wurden.

Ihr Vorteil:
Abrechnung mit St. Elisabeth und Nachweis
für das Finanzamt (für die eigene
Einkommensteuererklärung) sind in einem
Arbeitsschritt erledigt.
=>

Antragsteller erhält von SL unterschriebene Kopie für seine Unterlagen.

Zugesandtes Formular enthält drei Register
a) Reisekostenabrechnung
b) Formular „Ermittlung geldwerter Vorteil“
c) Erläuterungen zum Formular „EgV“

a) Die Reisekostenabrechnung:


Formular mit Computer oder handschriftlich ausfüllen und ausdrucken



Abgabe zusammen mit Formular „EgV“
bei SL

b) Ermittlung geldwerter Vorteil:


Formular mit Computer (Formeln
hinterlegt) ausfüllen und ausdrucken



Abgabe zusammen mit „Reisekostenabrechnung“ bei SL.

W I C H T I G !!!!

Steht in diesem Feld kein
Negativbetrag unbedingt
Kontakt mit dem Sekretariat
aufnehmen.
Die Pauschalen ändern sich
jährlich. Bitte googeln Sie
„Auslandspauschale
Verpflegungskosten“
z.B.:

http://www.sis-verlag.de/
praxishilfen/19-auslandsreisepauschalen-2009

Und dann? Nach 3 Tagen…ins Sekretariat kommen…


SL prüft Antrag, unterschreibt ihn und

leitet weiter ans Sekretariat.


Sekretariat macht Kopie und zahlt
Reisekosten aus.



Sie reichen bei Ihrer Steuererklärung das
Formular als Nachweis ein.


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Reisekosten können in Zukunft nur abgerechnet
werden, wenn beide Formulare ausgefüllt
abgegeben wurden.
Grund:
Das Finanzamt hat uns diese Darstellung zur
Auflage gemacht, um prüfen zu können ob
Mitarbeiter in ihrer Einkommensteuererklärung
Kosten geltend gemacht haben, die von Dritten
übernommen wurden.

Ihr Vorteil:
Abrechnung mit St. Elisabeth und Nachweis
für das Finanzamt (für die eigene
Einkommensteuererklärung) sind in einem
Arbeitsschritt erledigt.
=>

Antragsteller erhält von SL unterschriebene Kopie für seine Unterlagen.

Zugesandtes Formular enthält drei Register
a) Reisekostenabrechnung
b) Formular „Ermittlung geldwerter Vorteil“
c) Erläuterungen zum Formular „EgV“

a) Die Reisekostenabrechnung:


Formular mit Computer oder handschriftlich ausfüllen und ausdrucken



Abgabe zusammen mit Formular „EgV“
bei SL

b) Ermittlung geldwerter Vorteil:


Formular mit Computer (Formeln
hinterlegt) ausfüllen und ausdrucken



Abgabe zusammen mit „Reisekostenabrechnung“ bei SL.

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Sekretariat macht Kopie und zahlt
Reisekosten aus.



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werden, wenn beide Formulare ausgefüllt
abgegeben wurden.
Grund:
Das Finanzamt hat uns diese Darstellung zur
Auflage gemacht, um prüfen zu können ob
Mitarbeiter in ihrer Einkommensteuererklärung
Kosten geltend gemacht haben, die von Dritten
übernommen wurden.

Ihr Vorteil:
Abrechnung mit St. Elisabeth und Nachweis
für das Finanzamt (für die eigene
Einkommensteuererklärung) sind in einem
Arbeitsschritt erledigt.
=>

Antragsteller erhält von SL unterschriebene Kopie für seine Unterlagen.

Zugesandtes Formular enthält drei Register
a) Reisekostenabrechnung
b) Formular „Ermittlung geldwerter Vorteil“
c) Erläuterungen zum Formular „EgV“

a) Die Reisekostenabrechnung:


Formular mit Computer oder handschriftlich ausfüllen und ausdrucken



Abgabe zusammen mit Formular „EgV“
bei SL

b) Ermittlung geldwerter Vorteil:


Formular mit Computer (Formeln
hinterlegt) ausfüllen und ausdrucken



Abgabe zusammen mit „Reisekostenabrechnung“ bei SL.

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abgegeben wurden.
Grund:
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Auflage gemacht, um prüfen zu können ob
Mitarbeiter in ihrer Einkommensteuererklärung
Kosten geltend gemacht haben, die von Dritten
übernommen wurden.

Ihr Vorteil:
Abrechnung mit St. Elisabeth und Nachweis
für das Finanzamt (für die eigene
Einkommensteuererklärung) sind in einem
Arbeitsschritt erledigt.
=>

Antragsteller erhält von SL unterschriebene Kopie für seine Unterlagen.

Zugesandtes Formular enthält drei Register
a) Reisekostenabrechnung
b) Formular „Ermittlung geldwerter Vorteil“
c) Erläuterungen zum Formular „EgV“

a) Die Reisekostenabrechnung:


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Abgabe zusammen mit Formular „EgV“
bei SL

b) Ermittlung geldwerter Vorteil:


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abgegeben wurden.
Grund:
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Mitarbeiter in ihrer Einkommensteuererklärung
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a) Reisekostenabrechnung
b) Formular „Ermittlung geldwerter Vorteil“
c) Erläuterungen zum Formular „EgV“

a) Die Reisekostenabrechnung:


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b) Ermittlung geldwerter Vorteil:


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abgegeben wurden.
Grund:
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Zugesandtes Formular enthält drei Register
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Kosten geltend gemacht haben, die von Dritten
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Einkommensteuererklärung) sind in einem
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a) Reisekostenabrechnung
b) Formular „Ermittlung geldwerter Vorteil“
c) Erläuterungen zum Formular „EgV“

a) Die Reisekostenabrechnung:


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Abgabe zusammen mit Formular „EgV“
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b) Ermittlung geldwerter Vorteil:


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