Präsentation des KA-AZG - MedUni Wien

Download Report

Transcript Präsentation des KA-AZG - MedUni Wien

KA-AZG
• Das Krankenanstalten – Arbeitszeitgesetz
ermöglicht flexiblere und ausgedehnte
Arbeitszeiten für Spitäler
• Zustimmung der Personalvertretung und der
gewählten Ärztevertreter für Ausdehnung der
Arbeitszeit erforderlich
•  Betriebsvereinbarung zwischen Rektorat und
Betriebsrat notwendig
EU Direktive ?
• Neues EU weites Arbeitszeitgesetz
• Nicht ratifiziert, u.a. wegen Oesterreich  EU
ueberlegt Klage?
KA-AZG - Vereinbarung
• Wiederabschluss der KA-AZG
Betriebsvereinbarung bis 30.6.2013
erforderlich
• Einsparungen durch den Neuabschluss der KAAZG Betriebsvereinbarung sind von Seiten des
Rektorats geplant
LV Ergebnis 2013-15
Gegenüberstellung aktuelle (alte) KA-AZG- BV
gegenüber BV MedUnis Innsbruck und Graz
• Wien: Dienst dauert 32 Stunden
• Innsbruck: Dienst endet nach 25 Stunden, bis 32. Stunde nur
Lehre und Forschung
• Graz: Dienst 32 Stunden, wenn Dienst zu anstrengend, nach
25 Stunde heimgehen, Zeit bis 32. Stunde gilt als erbracht und
wird bezahlt.
• Wien und Graz: Anzahl der Dienste bis Ruhestand ident
• Innsbruck: Ab 50.Lj ohne Gründe Dienste auf 50% reduzierbar
Was fordert der BR?
• max. 25h Dienst?
Pro: Patienten-, Mitarbeitersicherheit
Con: - kein 48h Wochenende möglich (wird von
Mehrheit bevorzug)
- Wegfall von Zulagen
- reduzierte Routine?
 kein Mitarbeiter kann zu 48h gezwungen werden
 keine 6h durchgehende Ruhezeit  nach Hause
 48/25 Wahloption für das We
Was fordert der BR?
• Zeit für Forschung, Wissenschaft und Lehre in der
Arbeitszeit (lt. Universitätsgesetz 30%)
• Keine Einsparungen auf Kosten der Mitarbeiter
• Angleichung der JD Bezahlung für
Teilzeitbeschäftigung and die Bezahlung für
Vollzeitbeschäftigte
• Jeder kann unbegründet 49h Dienste ablehnen und
geteilte Wochenenden fordern
• Auf Wunsch max. 3 JD ab 50a (muss nicht begründet
werden)
Vorschlag des Rektors bzgl. KA-AZG BV:
Auswirkungen
§6- tägliche Arbeitszeit
Bisher:
•Tägliche Höchstarbeitszeit (Abgesehen von verlängerten Diensten (VD)) 13 Stunden
Rektor:
•„tägliche Normalarbeitszeit (d.h. an Arbeitstag ohne VD und Rufbereitschaften) im
Dienstplan von 4 bis 13 Stunden festzulegen. Normalarbeitszeit 40 Stunden /52
Wochen: PatientInnenversorgung (außer VD und Rufbereitschaft) Mo-Fr. zw. 7-22 Uhr.
An Arbeitstagen (Mo-Fr.), an dem verlängerter Dienst zu leisten ist, tägliche
Normalarbeitszeit 13 Stunden!
§7 Wöchentliche AZ
Bisher:
•Wochenarbeitszeit Sonntag bis Samstag
•Wöchentliche Höchstarbeitszeit: in 26 Wo max. 60 Stunden, in den einzelnen
Wochen max. 72 Stunden
•Einarbeitung: Festlegung Arzt mit DP-Verantwortlichen (Genauer geregelt als
jetzt)
Rektor:
•Sonntag 9.00 Uhr bis Sonntag 9:00 Uhr
•Wöchentliche Höchstarbeitszeit: in 26 Wo max. 56 Stunden, in den einzelnen
Wochen max. 60 Stunden
•Einarbeitung Dokumentation durch Arzt
§8 Verlängerte Dienste
Bisher:
•Maximal 32 Stunden, bei Beginn Samstag oder Tag vor Feiertag:
49h. Bei Dienstbeginn am So oder Feiertag max. 25h.
Rektor
•Verlängerter Dienst max. 28h
•Dienstbeginn an Arbeitstag: zw. 20 und 22 Uhr. Journaldienst
max. 11 h.
Konsequenzen des Rektor-Vorschlages 1
• Kein WE-Dienst in einem Stück
• Kein Heimgehen nach Sonntag oder Feiertagsdienst
• Einkommensverlust weil ND erst nach 13 Stunden beginnt
(Nur 11 Stunden Journaldienst statt wie bisher 16, bei 5
Stunden Verschiebung der Normalarbeitszeit: Ca. 130 €
brutto/Dienst unter der Woche weniger Ca. 5000€/Jahr
weniger bei gleicher Anzahl von Diensten!
• Probleme der Anrechenbarkeit der ärztlichen Ausbildung
wegen Kernarbeitszeitregelung
(25 Wochenstunden zw. 8-13 Uhr erforderlich: bei 28- Stunden Höchstarbeitszeit1h fehlt wenn ND da nur bis 12:00)
Konsequenzen des Rektor-Vorschlages 2
• Einsparungen:
Minderbezahlung Nachtdienste: 130€x172 Diensträderx5 Tage/Woche x 52
Wochen:
 ca. 5.800.000€/ Jahr
Klinikzulage Beamte: 1633,2€x 500 Beamte:
 ca. 816.000€ / Jahr
Einsparung Diensträder: -10 bis -20 (Schätzung) x 215.000€
 ca. 2.150.000€-4.300.000€/Jahr
Einsparungen des Rektorates durch diesen KA-AZG-Vorschlag:
mind. ca. 8.700.000€ - knapp 11.000.000€ /Jahr
Bei steigendem Patientenzahlen/ Arbeitsverdichtung bedeutet das:
Mehr Arbeit für weniger Geld!
Wie geht es weiter?
• Der Betriebsrat kämpft für eine Verbesserung
der derzeitigen Vereinbarung
• Es werden keine Verschlechterungen akzeptiert!
• Laufende Verhandlungen mit dem Rektor
 min. Verhandlungsziel ist eine Verbesserung
der jetzigen BV
Kommt es zu keiner BV bis 30.6.
Dienst nach Vorschrift
•max. 13h pro Tag
•max. 48h pro Woche (davon 8h bezahlte
Überstunden)
 10 bis 20% Gehaltsreduktion, Urlaub?
 reduzierter Betreib (Durchrechnungen für NFA, Radio,…)
 CAVE: Überstundenmeldung an BR und
Arbeitsinspektor
Kommt es zu keiner BV bis 30.6.
Begleitende Massnahmen
•Kontinuierliche Information intern und extern
durch professionelle Agentur
•Eskalationsplan (BV, Eingangshalle,
Öffentlichkeit)