EU-Energiepolitik Energieeffizienz

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Transcript EU-Energiepolitik Energieeffizienz

Energieeffizienz-Richtlinie
Eli Widecki, MSc
Energiekoordinierung
13. November 2012
WKÖ
Energieffiezienz als Schlüssel zum Erfolg

Zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und bezahlbarer
Energiepreise
Wettbewerbsfähigkeit
Versorgungssicherheit

Zur Abschwächung
unserer
Importabhängigkeit
Nachhaltigkeit

Zur Erreichung
unserer
Klimaziele
Einleitung: Die EU Energieeffizienz-Richtlinie

Die Richtlinie soll sicherstellen, dass die EU ihrem Ziel, bis 2020
um 20% weniger Energie zu verbrauchen, weitaus näher kommt.

Die Einigung im Juli war das Ergebnis harter Verhandlungen
zwischen Kommission, Rat und Parlament

Die Einsparverpflichtung in Art. 7 ist das Herzstück der
Richtlinie und verfügt über das größte Einsparungspotenzial

Die Richtlinie erlaubt den Mitgliedstaaten viele Freiheiten bei
der Umsetzung
3
Das EU 20% Energieeffizienz Ziel
1900
Primärenergieverbrauch*, Mtoe
1850
1800
1842 Mtoe
Prognose aus 2007
Prognose aus 2009
20% EE-Ziel
business
as
usual
1750
1700
Status
heute
1678
Mtoe
1650
1600
Lücke
1550
1474 Mtoe
1500
1450
1400
2005
2010
2015
*Bruttoinlandsverbrauch minus nichtenergetische Verbräuche
2020
-20%
Ziel
Zeitplan der „EED“
11. Sept
2012
 Abstimmung des Europäischen Parlaments
(632 Zustimmungen, 19 Enthaltungen, 25 Gegenstimmen)
26. Sept
2012
 Diskussion der Umsetzung mit den Mitgliedstaaten
in spezieller Ausschusssitzung
4. Oktober
2012
 Abstimmung im Rat
(24 Zustimmungen, 1 Enthaltung, 2 Gegenstimmen)
14. November
2012
 Veröffentlichung im Amtsblatt
 Inkrafttreten Ende 2012 – Umsetzungsfrist 18 Monate
April 2013
 Mitgliedstaaten reichen Nationale Reformprogramme
mit ihren indikativen Zielen ein
April 2014
 Fortschrittsbericht der KOM über Erreichen des
20%-Ziels
Einsparverpflichtung für Energieversorger
 Artikel 7 – Energieeinsparverpflichtung

Ab 2014: Jeder MS stellt sicher, dass Energieversorger bis
Ende 2020 durch ein Verpflichtungssystem Einsparungen
erzielen. Diese müssen neuen Einsparungen von 1,5% der
jährlichen Verkaufsmenge an Endkunden entsprechen.
–


Basiswert: durchschnittliche Verkaufsmenge der letzten 3 Jahre
RL gibt 4 Möglichkeiten zur Erleiterung der Zielerreichung vor
– Ö wird „early actions“ in Anspruch nehmen: Maßnahmen,
die ab 2009 gesetzt wurden und bis 2020 wirken, dürfen
angerechnet werden
Deckelung der Anrechnungsmöglichkeit bei 25% von
notwendigen Einsparungsmenge
6
Oder doch anders? Alternativmaßnahmen

MS dürfen andere Maßnahmen setzen, um die
Einsparungen zu erzielen
–
–
–

Durch Alternativmaßnamen müssen Einsparungswerte erzielt
werden, die mit der Verpflichtung von Art. 7.1 äquivalent sind
MS dürfen Einsparverpflichtung für Energieversorger und
Alternativmaßnahmen nach belieben kombinieren
Prinzipiell sind alle Einsparmaßnahmen zulässig
 Die RL nennt Beispiele (zB: Energiesteuer,
Finanzierungsinstrumente, freiwillige Vereinbarungen), die
Liste ist aber nicht abschließend
Fazit: Einsparungen sind jedenfalls verpflichtend, Maßnahmen zur
Erreichung des Zielwerts sind dem MS überlassen
7
Nationale Ziele & Gebäudesanierung
 Nationale Energieeffizienz-Ziele

Die nationalen Ziele sind indikativ und von den MS selbst zu
definieren.
 langfristige Gebäudesanierung: MS legen eine nationale
Strategie vor, wie sie Investitionen in die
Gebäudesanierung mobilisieren können.
 Sanierungsrate für öffentliche Gebäude

Eine verbindliche 3% Sanierungsquote für alle Gebäude, die
im Besitz oder Gebrauch der Bundesregierung sind.
Alternativmaßnahmen sind möglich.
8
Audits & Smart Meter
 Energieaudits

Für große Firmen sind Energieaudits alle vier Jahre
verpflichtend, diese dürfen auch von in-house Experten
durchgeführt werden. MS sollen hierfür Trainingsprogramme
forcieren.
 Smart Meter


Wenn wirtschaftlich und technisch machbar, sollen MS
sicherstellen, dass Smart Meter zur Verfügung gestellt
werden.
Bei Nachfrage müssen Abrechnungsinformationen viermal
jährlich zur Verfügung gestellt werden.
9
KWK und Finanzierung
 KWK



MS beurteilen ihr KWK-Potenzial und erarbeiten KostenNutzen-Analysen um die ressourcen- und
kosteneffizientesten Lösungen festzustellen.
Wenn die Analyse ein Potential ergibt, müssen MS adäquate
Maßnahmen setzen um Fernwärme und –kälte auszubauen.
Bei geplantem Neubau/Umbau von Kraftwerken größer als
20 MW besteht im Regelfall Verpflichtung zur Kostenanalyse
 Finanzierung

MS erleichtern die Einrichtung von
Finanzierungsinstrumenten (oder verbessern bestehende)
um Energieeffizienz zu erhöhen.
10
Energieeffizienzverpflichtungssystem
in Zahlen (für Ö)
Erforderliche Einsparungen in TJ pro Jahr
2020
56840
2019
2018
2017
2016
2015
2014
8120
0
10000
11
20000
30000
40000
50000
60000