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Zusammenschluss von Spezialisten und Versicherern
• Unabhängige Sachverständige für betriebliche
Versorgungswerke mit dem fachlichen Know-how
• Rechtssichere Betriebsvereinbarung
• Ein speziell für den Chemietarifvertrag programmiertes
Beratungstool für die Mitarbeiterberatung
• Hochqualifizierte Berater, die besonders im Chemietarif
geschult wurden
Ziele des Chemieversorgungswerkes:
• Rechtssicherheit für das Unternehmen!
• Zufriedenheit der Mitarbeiter
Federführung
Unabhängige Sachverständige
für betriebliche Versorgungswerke
Chemietarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge
• Für die Mitarbeiter einer der besten Tarifverträge
am Markt
• Für die Unternehmen sehr haftungsintensiv:
- auf über 70 Seiten Erklärungen, Ergänzungen
und Ausnahmen
- Abweichungen vom Betriebsrentengesetz
Untersuchung hat gezeigt:
• Versicherungskonzerne und deren Spezialisten betrachten den
Tarifvertrag nur oberflächlich, auf die Tiefen und
Unwägbarkeiten des Chemietarifvertrages wird nicht
eingegangen.
• Die Schulungs- und Präsentationsunterlagen zur Umsetzung
weisen Fehler auf bzw. bleiben unpräzise.
• Die Fehlerquote bei der Umsetzung der tarifvertraglichen
Anforderungen ist aufgrund der Komplexität des Tarifvertrages
sehr hoch.
Versicherer gehen ein auf:
• Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen
• Mitarbeitermotivation
• Aber nicht auf Haftungs- und Rechtssicherheit für das
Unternehmen
Ziele des Unternehmens
•
•
•
•
Erfüllung der tarifvertraglichen Anforderungen
Haftungssicherheit durch höchste Beratungsqualität
Wenig Aufwand im Unternehmen / Personalabteilung
Anerkennung und Zufriedenheit der Mitarbeiter
Haftungsfalle
Chemietarifvertrag
•
•
•
•
•
Informationspflicht des Unternehmens
Jeder Mitarbeiter ist individuell und gesondert zu benachrichtigen.
Stichtagregelung 30.9.2006
Bis dahin müssen sämtliche Erklärungen zur Entgeltumwandlung für das
Folgejahr vorliegen. Dabei muss dem Mitarbeiter ausreichend Zeit für
den Entscheidungsprozess eingeräumt worden sein.
Wegfall der Ansprüche
für das Folgejahr (!) bei verspäteter Abgabe der Erklärungen.
Haftungsproblematik:
Durch den Wegfall der VL können dem Mitarbeiter
Vermögensschäden entstehen.
Die Information der Mitarbeiter muss deshalb umfangreich, von
höchster Qualität und dokumentiert sein, um späteren
Haftungsansprüchen von Mitarbeitern vorzubeugen.
Haftungsfalle
Entgeltumwandlungsgrundbetrag
„Ohne Einbeziehung des Grundbetrages ist keine
Umwandlung anderer tariflicher Einmalzahlungen
möglich.“
Erläuterung zum Tarifvertrag S.66
Ausnahmen:
• Vertrauensschutzregelung bei bestehender VL
• Neueintretende Mitarbeiter, die noch keinen Anspruch
haben
• Durch freiwillige Betriebsvereinbarung
Haftungsfalle
Entgeltumwandlungsgrundbetrag
Vertrauensschutz
• Mitarbeiter können ihre vor April 2006 begonnene VL
weiterführen.
• Sie erhalten dann keinen Entgeltumwandlungsgrundbetrag
• Bestehende oder neue Entgeltumwandlungen werden mit
CTF2 gefördert.
Konsequenz:
Um spätere Haftungsansprüche des Mitarbeiters
auszuschließen, sollte dieser über die Möglichkeit, die VL aus
anderen Entgeltbestandteilen zu bedienen, ausführlich
informiert werden und dies sollte dokumentiert werden, da er
durch diese Variante Geld verliert. (Umstellung der genutzten
Entgeltbestandteile problemlos möglich)
Falls eine Betriebsvereinbarung existiert oder vereinbart wird,
dass Teile der tarifl. Jahresleistung oder Urlaubsgeld als
Entgeltumwandlungsgrundbetrag gelten, entfällt die
Problematik.
Haftungsfalle
Entgeltumwandlungsgrundbetrag
Vertrauensschutz – Unterjährige Beendigung
• Dem Mitarbeiter steht nach Beendigung der VL der
anteilige Entgeltumwandlungsgrundbetrag nur zu,
wenn dieser rechtzeitig beantragt wird.
Konsequenz:
Mitarbeiter muss bis zum Stichtag, i.d.R. die Frist, die auch für
die allgemeine Beantragung der Entgeltumwandlung gilt,
seinen Anspruch geltend gemacht haben. Dieser gilt aber
dann für das laufende Jahr und nicht wie bei den anderen für
das Folgejahr. Mitarbeiter sollte über das Auslaufen der VL in
Kenntnis gesetzt werden, da ansonsten seine Ansprüche
verfallen.
Haftungsfalle
Entgeltumwandlungsgrundbetrag
Urlaubsgeld
• Der Tarifvertrag 2001 sah vor, dass auch das Urlaubsgeld
(anstelle der VL) zur Entgeltumwandlung genutzt werden
konnte, um die Chemietarifförderung zu erhalten.
• Diese Vereinbarungen können so weitergeführt werden.
• Allerdings entfällt in dem Moment, wenn die VL des
Mitarbeiters ausläuft, der Entgeltumwandlungsgrundbetrag,
da dieser nicht als Entgelt ausgezahlt werden kann.
Konsequenz
• entweder Umstellung der genutzten Entgeltbestandteile
am besten vor nächstem Stichtag, um keine Fristen zu
versäumen.
• oder Betriebsvereinbarung, dass Teile der tarifl. Jahresleistung
oder Urlaubsgeld als Entgeltumwandlungsgrundbetrag gelten.
Haftungsfalle
Entgeltumwandlungsgrundbetrag
Anspruch neuer Mitarbeiter
• Nach vollen 3 Monaten, falls MA aus anderem
chemietarif-gebundenen Unternehmen kommt
• Nach vollen 6 Monaten für alle anderen Arbeitnehmer
• Der Anspruch entsteht nur durch Beantragung.
Konsequenz:
• Genaue Information des neuen Mitarbeiters gleich zu
Beginn des Arbeitsverhältnisses. Prüfung des vorherigen
Arbeitgebers. Stichtagsregelung kann wie bei
Mitarbeitern aufgrund des Vertrauensschutzes erfolgen
Haftungsfalle
Entgeltumwandlungsgrundbetrag
Neue Mitarbeiter
• Andere Entgeltumwandlung steht dem neuen Mitarbeiter von Beginn
an zu. Hierauf erhält er von Beginn an CTF 2
• Übernahme bestehender BAV (Portabilität)
In der Regel monatliche Zahlweise.
Konsequenz:
• Mitarbeiter kann nur noch nicht erdiente Entgeltbestandteile nutzen.
Antrag sollte am besten mit Beginn des Arbeitsverhältnisses eingereicht
werden, falls nur Sonderzahlungen zur Entgeltumwandlung zugelassen
sind. Vertrag muss auf Portabilität geprüft werden, Anpassung der
Zahlweise. Gleichzeitig muss vereinbart werden, dass der
Entgeltumwandlungsgrundbetrag, sobald der Anspruch da ist,
verwandt wird. Berechnung des tatsächlichen
Entgeltumwandlungsbetrages unter Berücksichtigung des anteiligen
Entgeltumwandlungsgrundbetrages und der beiden
Chemietarifförderungen.
Haftungsfalle
Entgeltumwandlungsgrundbetrag
Altersteilzeit
• Anteiliger Anspruch auf
Entgeltumwandlungsgrundbetrag in der Arbeits- und
Freizeitphase
• Diese Zahlung ist nicht aufzustocken, sofern bereits in der
Arbeitsphase festgelegt wurde, dass aus dem
Wertguthaben eine entsprechende Entgeltumwandlung
erfolgt.
Konsequenz:
Mit Beginn der Altersteilzeit sollte vereinbart sein:
VL-Nutzung für den Umwandlungsgrundbetrag – Falls
Fortführung der VL, diese aus anderen
Entgeltbestandteilen zu nehmen. (Vertrauensschutz)
Haftungsfalle
Entgeltumwandlungsgrundbetrag
Altersteilzeit
• Anspruch auf weitergehende Entgeltumwandlung
• Mitarbeiter hat verstetigtes Arbeitsentgelt
• Problematik: keine Sonderzahlungen
Konsequenz:
Wenn der Mitarbeiter seine Entgeltumwandlung fortführen
möchte:
• Entweder keine Verstetigung des Arbeitsentgelts
möglich
• oder Öffnungsklausel für monatliches Entgelt zur
Entgeltumwandlung (Gleichbehandlungsgrundsatz)
Haftungsfalle
Entgeltumwandlungsgrundbetrag
Weitere Problemfälle
• Nur noch nicht erdientes Entgelt kann genutzt werden.
(Abweichung vom Steuerrecht)
• Monatliches Entgeltumwandlung und jährliche Ersteinzahlung
(bei Absenkung Rechnungszins)
• Zeitraum Beantragung und Ersteinzahlung (Problem bei
Absicherung von biometrischen Risiken)
…
Das Chemieversorgungswerk unterstützt Sie bei der
Umsetzung der tarifvertraglichen Regelungen
• Anpassung des Tarifvertrages durch rechtssichere
Betriebsvereinbarung
• Durch umfangreiche Checklisten
…Auffanglösungen
Chemiekonsortialvertrag
Direktversicherung
Kl. Rentenversicherung
Positiv
Ungezillmerter Tarif
Konsortialführung Allianz
Garantierte Leistungen
Negativ
Keine ausführlichen Berechnungen
Starres Konzept
(Singletarif / Tarif mit Witwenrente)
Keine Beratungsleistung
Chemiepensionsfonds
Pensionsfonds
Als Rentenversicherung
Positiv
Derzeit gute Performance
Geringe Abschlusskosten
Negativ
Keine ausführlichen Berechnungen
Garantie nur auf Summe der
eingezahlten Beiträge
Zusatzkosten PSV
Keine Beratungsleistung
Beratungsleistung
verbleibt im Unternehmen
§ 1 BetrVG (1)
„... Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch
dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt. ...“
Beratung schützt vor Haftungsund Regressansprüchen
• Informationspflicht des Unternehmens
• Komplexität des Tarifvertrages
Problemstellungen allgemein
• Unterdeckung in den ersten Jahren bei vorzeitiger
Beendigung des Vertrags (Urteil Januar 2005)
• Todesfallleistung
• Verminderte Ansprüche aus Sozialversicherung
• Versteuerung der Leistungen
• Wegfall der Sozialversicherung
Rechtssicherheit
Chemietarifvertrag
Haftungssicherheit
Einfaches
Handling
Interessen des
Unternehmens
Keine
Zusatzkosten
Wenig
Störungen im
Betriebsablauf
Mitarbeiterzufriedenheit
Rechtssicherheit
Erfüllung der Grundlagen
• Analyse des Ist-Zustandes
• Tarifvertragliche Bindungen bzw. Anlehnung
an Tarifvertrag
• Gesetzliche Anforderungen
• Betriebsvereinbarungen
Praxisbewährtes Konzept in der Umsetzung
mit 6 Leistungsphasen
• Erfüllung der Informationspflicht
• Höchste Beratungsqualität
Rechtssicherheit
Chemietarifvertrag
Haftungssicherheit
Einfaches
Handling
Interessen des
Unternehmens
Keine
Zusatzkosten
Wenig
Störungen im
Betriebsablauf
Mitarbeiterzufriedenheit
Einfaches Handling
Für die Personalabteilung
• Transparente Handlungsabläufe
durch 6 Leistungsphasen
• Standardisiertes Formularwesen
• Backoffice für alle Tätigkeiten,
die extern erledigt werden können
• Beratung vor Ort
und Hotline für Rückfragen der Mitarbeiter
• Kompetente Ansprechpartner für die
Personalabteilung
Rechtssicherheit
Chemietarifvertrag
Haftungssicherheit
Einfaches
Handling
Interessen des
Unternehmens
Keine
Zusatzkosten
Wenig
Störungen im
Betriebsablauf
Mitarbeiterzufriedenheit
Wenig Störungen im Betriebsablauf
• Praxisbewährte, standardisierte
Informationssysteme und
Handlungsabläufe
• Ein großer Stab an qualifizierten Beratern,
der deutschlandweit
• Die Informationen und Beratungen
- schnell
- mit gleichem Standard
- deutschlandweit
an den verschiedenen Standorten
Rechtssicherheit
Chemietarifvertrag
Haftungssicherheit
Einfaches
Handling
Interessen des
Unternehmens
Keine
Zusatzkosten
Wenig
Störungen im
Betriebsablauf
Mitarbeiterzufriedenheit
Mitarbeiterzufriedenheit
• Informationsveranstaltung
• Broschüre des Versorgungswerks
• Persönliche Beratungsunterlagen für jeden
Mitarbeiter
• Ausführliche Beratung durch Spezialisten
(kein „Verkaufsdruck“)
• Attraktive Tarife zu Großgruppenkonditionen
• Wahlmöglichkeiten für die Mitarbeiter
Attraktive Lösungen für die Mitarbeiter
Allianz
Volksfürsorge
Volksfürsorge
Klassische
Rentenversicherung
ungezillmerter Tarif
Klassische
Rentenversicherung
Großgruppentarif
Fondsgebundene
Rentenversicherung
Großgruppentarif
Endalter 65
2 Rentenformen
- volldynamisch
- teildynamisch
3 ausgewählte
Dachfondskonzepte
Flex. Ablauf bis 70
Ablaufmanagement
(Höchsteintrittsalter
49)
Durchführungsweg Direktversicherung nach § 3.63 ESTG
Rechtssicherheit
Chemietarifvertrag
Haftungssicherheit
Einfaches
Handling
Interessen des
Unternehmens
Keine
Zusatzkosten
Wenig
Störungen im
Betriebsablauf
Mitarbeiterzufriedenheit
Keine zusätzlichen Kosten
• Die Honorare werden von den beteiligten
Versicherungsunternehmen getragen
• Gebühren fallen im Rahmen der
Direktversicherung nicht an.
• Durch das ausgefeilte Konzept wird die
Personalabteilung lediglich im Vorfeld
(Analyse) und später nur mit der Eingabe
in die Entgeltabrechnung belastet.
Rechtssicherheit
Chemietarifvertrag
Haftungssicherheit
Einfaches
Handling
Interessen des
Unternehmens
Keine
Zusatzkosten
Wenig
Störungen im
Betriebsablauf
Mitarbeiterzufriedenheit
Haftungssicherheit
•
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•
•
•
Speziell geschulte Consultants
Juristisch geprüfte Betriebsvereinbarung
Einbindung des Betriebsrates
Ausführliche individuelle Unterlagen
Speziell programmiertes Beratungstool für die
Chemieförderung
Beratungsprotokoll
Vermögensschadenhaftpflicht des federführenden
Beratungsunternehmens
Patronatserklärung der Volksfürsorge
Ausgezeichnete Finanzstärke der
Versicherungsunternehmen erstellt durch internationale,
renommierte Ratingunternehmen
Sicherheit auf höchstem Niveau
Rating
Rating
Allianz
Volksfürsorge
Standard & Poor‘s
Standard & Poor‘s
AA-
AA
Wir sehen betriebliche Altersversorgung
aus Unternehmenssicht
Konzept
zur Umsetzung
der Unternehmensanforderungen
Die Leistungsphasen im Einzelnen
Umsetzung der Unternehmensanforderungen
Leistungsphase I - Vorbereitung
1. Analyse
der Anforderungen und Gegebenheiten im Unternehmen
2. Absprache mit der Geschäfts- bzw. Personalleitung
über die Modifikation des Tarifvertrages und der Details der
Umsetzung im Unternehmen
3. Gespräch mit dem Betriebsrat
über die Anpassungen des Tarifvertrages (mitbestimmungspflichtig)
Vorstellen der anderen Absprachen
4. Rechtssichere Betriebsvereinbarung
Umsetzung der Unternehmensanforderungen
Leistungsphase II – Information der Mitarbeiter
1. Firmenbroschüre zum Versorgungswerk
2. Vorträge vor den Mitarbeitern
Hauptwerk
Niederlassungen
Außendienst
Umsetzung der Unternehmensanforderungen
Leistungsphase III – Beratung
1. Einzelgespräche mit den Mitarbeitern
Beratungsmappe
- Grundzüge der Entgeltumwandlung / Chemietarif
- 10 wichtigsten Fragen
- Individuelle Steuer- und SV Berechnung*
- Tabellen mit den einzelnen Vers. Werten
* Speziell
geschriebenes
- Ausführliche Berechnungen mit den
Programm für
Rückkaufswerten
den Chemietarif
2. Beratungsprotokoll mit Unterschrift des MA
Umsetzung der Unternehmensanforderungen
Leistungsphase IV - Entscheidungsphase
JA
NEIN
MA wünscht eine betriebliche
Altersversorgung
MA möchte keine betriebliche
Altersversorgung
Vereinbarung
zur Entgeltumwandlung
Verzichtserklärung
mit Unterschrift des MA
Anlageformen
Umsetzung der Unternehmensanforderungen
Leistungsphase V - Nachbereitung
Zusammenarbeit mit der Personalabteilung
- Listenaufstellung der Mitarbeiter
zur Eingabe in d. Entgeltabrechnung
- Verzichtserklärungen
- Listenaufstellung für die einzelnen Gesellschaften
Policenkontrolle
2 Exemplare
Original für die Personalabteilung
Durchschrift für den Mitarbeiter – im Umschlag fertig zur Weitergabe
Umsetzung der Unternehmensanforderungen
Leistungsphase VI – laufende Zusammenarbeit
Zusammenarbeit mit der Personalabteilung
- Ansprechpartner für Fachfragen
- Veränderungen der Entgeltumwandlung
Krankheit, Absenken, Aufstockung, ausscheidende Mitarbeiter
- Hineinnehmen von Entgeltumwandlungen neuer MA (Portabilität )
Betreuung der Mitarbeiter
- Telefonhotline für Rückfragen
- Persönliche Beratungen
- Beratungen für Neuzugänge und ausscheidende Mitarbeiter
Umfangreiches Material- und Formularwesen
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Checkliste Unternehmensanalyse
bestehende BAV und Anforderungen
Formular Übersicht der bestehenden BAV
Muster für die Betriebsvereinbarung
Firmenbroschüre zum Versorgungswerk
Checkliste zur Beratung der Mitarbeiter
Antrag Entgeltumwandlung
Beratungsprotokoll
Antrag auslaufende VL (lt Vertrauensschutz)
Formular Krankheit
Formular Ausscheiden
Formular Altersteilzeit
Info-Beiblatt neue Mitarbeiter
Antrag neuer Mitarbeiter