Service-Offensive im Landratsamt Ebersberg

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Transcript Service-Offensive im Landratsamt Ebersberg

Folie 1
Bildungs- und
Teilhabepaket
Welche Leistungen gibt es?
• Schulausflüge und mehrtägige
Klassenfahrten
• Schulbedarf
• Beförderungskosten
• Lernförderung
• Zuschuss zum Mittagessen
• Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Folie 2
Wer erhält diese Leistungen?
• Personen, die Sozialleistungen nach dem
Sozialgesetzbuch II oder XII erhalten oder
• Personen, die Wohngeld oder
Kinderzuschlag nach dem
Bundeskindergeldgesetz beziehen
• Schülerinnen und Schüler, die
• noch keine 25 Jahre alt sind
• bzw. noch keine 18 Jahre alt sind
(Teilhabe am sozialen und kulturellen
Leben)
• eine allgemein- oder berufsbildende
Schule besuchen
Folie 3
Welche Kosten werden bei
Schulausflügen und Klassenfahrten
übernommen?
• die tatsächlich anfallenden Kosten
• kein Taschengeld
• kein „Unterricht im Ausland“
• keine Kosten für Ausrüstung
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Schulbedarfspaket
• 70 € zum 1. August
• 30 € zum 1. Februar
• für Anschaffungen wie Schulranzen,
Sportzeug, Schreib-, Rechen- und
Zeichenmaterialien
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Schülerbeförderungskosten
• tatsächlich erforderliche Aufwendungen
• Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten
Bildungsgangs
• keine Übernahme der Kosten von anderer Seite
• Deckung aus dem Regelbedarf nicht zumutbar
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Was bedeutet Lernförderung?
• Voraussichtliches Verfehlen wesentlicher Lernziele
(Versetzung oder Schulabschluss)
• keine schulisch organisierten Förderangebote
vorhanden oder
• zur Verbesserung nicht ausreichend
• Erstattung der tatsächlichen Kosten, soweit
angemessen
• Formblatt, auf dem die Erforderlichkeit der
Lernförderung bestätigt werden muss
• Schüler, der Nachhilfe erteilt, muss Note 2 haben
• 10 € für Nachhilfe von Schülern, 15 € von Studenten,
20 € von Instituten, Lehrern und Professoren
• 2 Stunden pro Fach und Woche für 2 Fächer
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Wer bekommt die Kosten für ein
Mittagessen?
• Mittagessen in schulischer Verantwortung
• ausreichend: vertragliche Gestaltung der Schule
• Eigenbeteiligung von 1 €
• nicht erfasst: belegte Semmeln und kleinere
Mahlzeiten von Kiosken auf dem Schulgelände
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Was bedeutet Teilhabe am sozialen
und kulturellen Leben?
• 10 € monatlich für Vereins-, Kultur- und
Ferienangebote
• z.B. Musikunterricht, Sport, Spiel, Geselligkeit oder
Ferienfreizeiten
• nicht erfasst: Ausrüstung für solche Aktivitäten, ist
bereits im Regelsatz enthalten
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Wie werden die Leistungen
erbracht?
• mit Ausnahme des Schulbedarfs nicht als
Geldleistung
• Abrechnung direkt mit dem Anbieter; keine
Erstattung an die Eltern direkt
• auf Antrag
• für den persönlichen Schulbedarf kein Antrag
erforderlich (Ausnahme für Wohngeld- und
Kinderzuschlagberechtigte)
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Ansprechpartner
• im Jobcenter Ebersberg: Frau Wimmer, Tel. 08092825630 (Montag – Donnerstag 13 – 16h; Freitag
Vormittag)
• im Landratsamt Ebersberg:
• Wohngeldstelle, Herr Rainert, Tel. 08092-823162
• Sozialhilfeverwaltung, Frau Wolinski, Tel. 08092823120
• Frau Scholle, Tel. 08092-823471
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